Vorbehaltlose Abtretung und Übertragung von Darlehen

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Das vorbehaltlose abtretung und übertragung von darlehen es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vorbehaltlose abtretung und übertragung von darlehen:

VORBEHALTLOSE ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON DARLEHEN Diese vorbehaltlose Abtretung und Übertragung von Darlehen (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES BEGÜNSTIGTEN ODER DES ERSTEN BESONDEREN PARTNERS] (der "Zedent"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Kommanditgesellschaft"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "unbeschränkt haftende geschäftsführende Partner"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Gemäß der Kreditvereinbarung hat der Begünstigte bestimmte Darlehen an die Kommanditgesellschaft erteilt; Der Begünstigte hat sein Recht, seinen Rechtstitel und sein Bezugsrecht in und um die Darlehen und das Recht auf Rückzahlung derselben an den ersten besonderen Partner abgetreten, übertragen und zugeordnet, welcher diese akzeptiert und angenommen hat; Für die Summe von [BETRAG] und für andere ordnungsgemäße und angemessene Vergütung, welche durch die Kommanditgesellschaft an den Zedenten bezahlt wurde, dessen Erhalt der Zedent hiermit bestätigt, wünscht der Zedent, sein Recht, seinen Rechtstitel und sein Bezugsrecht in und um die Darlehen und das Recht auf Rückzahlung derselben an den ersten besonderen Partner abgetreten, übertragen und zugeordnet, welcher diese akzeptieren und annehmen möchte; Der unbeschränkt haftende Partner ist hiermit in diese Vereinbarung eingetreten und bindet sich an diese und sorgt dafür, dass die Kommanditgesellschaft ihren im Folgenden dargelegten Verbindlichkeiten nachkommt; DAHER, FÜR ORDNUNGSGEMÄSSE UND ANGEMESSENE VERGÜTUNG, deren Angemessenheit und Empfang hiermit bestätigt werden, haben die Vertragsparteien Folgendes vereinbart: INTERPRETATION Definitionen Die hervorgehobenen Wörter und Ausdrücke in dieser Vereinbarung, in ihren Anhängen und in allen Dokumenten, die hierzu ergänzend oder begleitend sind, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Inhalt ist dazu unvereinbar, haben die Bedeutung wie in Anhang [ANGEBEN], oder, falls hier nicht definiert, die Bedeutung wie in der Kreditvereinbarung oder in der Optionsvereinbarung (je nach Sachlage). "Vereinbarung" bedeutet diese vorbehaltlose Abtretung und Übertragung von Darlehen, einschließlich aller beigefügten Anhänge, die alle hierin einbezogen sind und einen Bestandteil dieser Vereinbarung und aller Änderungen und Ergänzungen bilden und die Begriffe "hierin", "hiervon", "hierzu", "hierunter" und ähnliche Begriffe beziehen sich auf diese Vereinbarung. "Kreditvereinbarung" bedeutet jene bestimmte Kreditvereinbarung über einen Kapitalbetrag von [LAND] [BETRAG] vom [DATUM] zwischen der Kommanditgesellschaft als Kreditnehmer und dem Begünstigte als Kreditgeber, welche von Zeit zu Zeit geändert, angepasst oder ergänzt werden kann. "Optionsvereinbarung" bedeutet jene bestimmte Option zum Erwerb einer Beteiligung vom [DATUM] zwischen der Kommanditgesellschaft und dem unbeschränkt haftenden geschäftsführenden Partner und dem Begünstigten, welcher von Zeit zu Zeit geändert, angepasst oder ergänzt werden kann. "Begünstigter" Bedeutet [BENENNEN] oder sein zulässiger Zessionar für die Option oder die [BENENNEN] Aktionärsvereinbarung. Allgemeine Interpretation Sofern nicht mit dem Gegenstand oder dem Inhalt unvereinbar, schließen Wörter im Singular den Plural und umgekehrt, Wörter mit männlichem Geschlecht das weibliche Geschlecht und umgekehrt ein, und alle Verweise auf eine Währung bedeutet die Währung von [LAND]. Aufteilung in Artikel Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel, Abschnitte, Unterabschnitte, Paragrafen und Absätze und das Einfügen von Überschriften dienen lediglich Referenzzwecken und berühren nicht die Bedeutung oder die Auslegung dieser Vereinbarung. Geltendes Recht Diese Vereinbarung und die Auslegung und Durchsetzung derselben unterliegt dem geltenden [GESETZ IHRES LANDES] von [BUNDESLAND/STAAT] und dem Bundes [GESETZ IHRES LANDES] von [LAND]. ABTRETUNG DER DARLEHEN Abtretung Unter Berücksichtigung der Übernahme der Beteiligungsoption gemäß den Bedingungen der Optionsvereinbarung durch den Zedenten überträgt, zediert und übergibt der Zessionar vorbehaltlos, wirksam zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] der Kommanditgesellschaft alle Rechte, Rechtstitel und Bezugsrechte des Zedenten an den Krediten, die zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] gegenüber dem Zedenten gemäß der Kreditvereinbarung aufgelaufen und anwachsend, fällig und ausstehend sind, und die hier anwesende Kommanditgesellschaft akzeptier diese, und der Zedent zediert und übeträgt der Kommanditgesellschaft zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] alle Verträge, Dokumente, Schriften, Papiere, Kontobücher und andere Bücher, die sich auf die Darlehen beziehen oder durch welche die Darlehen jetzt oder künftig gesichert nachgewiesen, anerkannt oder zahlbar sind oder gemacht werden (das ganze im Folgenden als "Dokumente" bezeichnet). BEDINGUNGEN DER ABTRETUNG Die vorliegende vorbehaltlose Übertragung und Abtretung erfolgt gemäß den nachstehenden Bedingungen, Klauseln und Konditionen, die alle wesentlichen hierzu sind: Zusätzliche Abtretung Die vorliegende Abtretung wird zusätzlich zu ähnlichen Abtretungen, und nicht als Ersatz für solche übergeben, welche der Kommanditgesellschaft zuvor übergeben wurden und welche diese hält, insbesondere sämtliche Abtretungen, die durch die Optionsvereinbarung geschaffen oder vorgesehen wurden. Inkasso der Darlehen Die Kommanditgesellschaft als der vorbehaltlose Zessionar derselben ist vorbehaltlos berechtigt, die Darlehen zu erheben, anzufordern, einzuklagen, durchzusetzen, zurückzuholen und zu erhalten und gültige und rechtsverbindliche Quittungen und Entlastungen für dieselben zu erteilen, das Ganze ohne Rücksicht auf den Status der Konten zwischen dem Zedenten und der Kommanditgesellschaft. Dokumente Der Zedent hat der Kommanditgesellschaft für die hier genannten Zwecke die hier genannten Dokumente überstellt. Keine Garantie Die Verkäufe, Zessionen, Abtretungen und Übertragungen, die gemäß den Bedingungen hierzu erfolgen, sind ohne weitere Garantie, ob gesetzlich oder vertraglich, und die Kommanditgesellschaft akzeptiert diese Darlehen und Dokumente auf eigenes Risiko. Keine weiteren Erklärungen

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VORBEHALTLOSE ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG VON DARLEHEN Diese vorbehaltlose Abtretung und Übertragung von Darlehen (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES BEGÜNSTIGTEN ODER DES ERSTEN BESONDEREN PARTNERS] (der "Zedent"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Kommanditgesellschaft"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "unbeschränkt haftende geschäftsführende Partner"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Gemäß der Kreditvereinbarung hat der Begünstigte bestimmte Darlehen an die Kommanditgesellschaft erteilt; Der Begünstigte hat sein Recht, seinen Rechtstitel und sein Bezugsrecht in und um die Darlehen und das Recht auf Rückzahlung derselben an den ersten besonderen Partner abgetreten, übertragen und zugeordnet, welcher diese akzeptiert und angenommen hat; Für die Summe von [BETRAG] und für andere ordnungsgemäße und angemessene Vergütung, welche durch die Kommanditgesellschaft an den Zedenten bezahlt wurde, dessen Erhalt der Zedent hiermit bestätigt, wünscht der Zedent, sein Recht, seinen Rechtstitel und sein Bezugsrecht in und um die Darlehen und das Recht auf Rückzahlung derselben an den ersten besonderen Partner abgetreten, übertragen und zugeordnet, welcher diese akzeptieren und annehmen möchte; Der unbeschränkt haftende Partner ist hiermit in diese Vereinbarung eingetreten und bindet sich an diese und sorgt dafür, dass die Kommanditgesellschaft ihren im Folgenden dargelegten Verbindlichkeiten nachkommt; DAHER, FÜR ORDNUNGSGEMÄSSE UND ANGEMESSENE VERGÜTUNG, deren Angemessenheit und Empfang hiermit bestätigt werden, haben die Vertragsparteien Folgendes vereinbart: INTERPRETATION Definitionen Die hervorgehobenen Wörter und Ausdrücke in dieser Vereinbarung, in ihren Anhängen und in allen Dokumenten, die hierzu ergänzend oder begleitend sind, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Inhalt ist dazu unvereinbar, haben die Bedeutung wie in Anhang [ANGEBEN], oder, falls hier nicht definiert, die Bedeutung wie in der Kreditvereinbarung oder in der Optionsvereinbarung (je nach Sachlage). "Vereinbarung" bedeutet diese vorbehaltlose Abtretung und Übertragung von Darlehen, einschließlich aller beigefügten Anhänge, die alle hierin einbezogen sind und einen Bestandteil dieser Vereinbarung und aller Änderungen und Ergänzungen bilden und die Begriffe "hierin", "hiervon", "hierzu", "hierunter" und ähnliche Begriffe beziehen sich auf diese Vereinbarung. "Kreditvereinbarung" bedeutet jene bestimmte Kreditvereinbarung über einen Kapitalbetrag von [LAND] [BETRAG] vom [DATUM] zwischen der Kommanditgesellschaft als Kreditnehmer und dem Begünstigte als Kreditgeber, welche von Zeit zu Zeit geändert, angepasst oder ergänzt werden kann. "Optionsvereinbarung" bedeutet jene bestimmte Option zum Erwerb einer Beteiligung vom [DATUM] zwischen der Kommanditgesellschaft und dem unbeschränkt haftenden geschäftsführenden Partner und dem Begünstigten, welcher von Zeit zu Zeit geändert, angepasst oder ergänzt werden kann. "Begünstigter" Bedeutet [BENENNEN] oder sein zulässiger Zessionar für die Option oder die [BENENNEN] Aktionärsvereinbarung. Allgemeine Interpretation Sofern nicht mit dem Gegenstand oder dem Inhalt unvereinbar, schließen Wörter im Singular den Plural und umgekehrt, Wörter mit männlichem Geschlecht das weibliche Geschlecht und umgekehrt ein, und alle Verweise auf eine Währung bedeutet die Währung von [LAND]. Aufteilung in Artikel Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel, Abschnitte, Unterabschnitte, Paragrafen und Absätze und das Einfügen von Überschriften dienen lediglich Referenzzwecken und berühren nicht die Bedeutung oder die Auslegung dieser Vereinbarung. Geltendes Recht Diese Vereinbarung und die Auslegung und Durchsetzung derselben unterliegt dem geltenden [GESETZ IHRES LANDES] von [BUNDESLAND/STAAT] und dem Bundes [GESETZ IHRES LANDES] von [LAND]. ABTRETUNG DER DARLEHEN Abtretung Unter Berücksichtigung der Übernahme der Beteiligungsoption gemäß den Bedingungen der Optionsvereinbarung durch den Zedenten überträgt, zediert und übergibt der Zessionar vorbehaltlos, wirksam zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] der Kommanditgesellschaft alle Rechte, Rechtstitel und Bezugsrechte des Zedenten an den Krediten, die zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] gegenüber dem Zedenten gemäß der Kreditvereinbarung aufgelaufen und anwachsend, fällig und ausstehend sind, und die hier anwesende Kommanditgesellschaft akzeptier diese, und der Zedent zediert und übeträgt der Kommanditgesellschaft zum [Datum der tatsächlichen Ausübung] ODER [der vorgegebene Ausübungstag] ODER [Datum der tatsächlichen Zahlungsaufforderung] ODER [Datum der vorgegebenen Zahlungsaufforderung] alle Verträge, Dokumente, Schriften, Papiere, Kontobücher und andere Bücher, die sich auf die Darlehen beziehen oder durch welche die Darlehen jetzt oder künftig gesichert nachgewiesen, anerkannt oder zahlbar sind oder gemacht werden (das ganze im Folgenden als "Dokumente" bezeichnet). BEDINGUNGEN DER ABTRETUNG Die vorliegende vorbehaltlose Übertragung und Abtretung erfolgt gemäß den nachstehenden Bedingungen, Klauseln und Konditionen, die alle wesentlichen hierzu sind: Zusätzliche Abtretung Die vorliegende Abtretung wird zusätzlich zu ähnlichen Abtretungen, und nicht als Ersatz für solche übergeben, welche der Kommanditgesellschaft zuvor übergeben wurden und welche diese hält, insbesondere sämtliche Abtretungen, die durch die Optionsvereinbarung geschaffen oder vorgesehen wurden. Inkasso der Darlehen Die Kommanditgesellschaft als der vorbehaltlose Zessionar derselben ist vorbehaltlos berechtigt, die Darlehen zu erheben, anzufordern, einzuklagen, durchzusetzen, zurückzuholen und zu erhalten und gültige und rechtsverbindliche Quittungen und Entlastungen für dieselben zu erteilen, das Ganze ohne Rücksicht auf den Status der Konten zwischen dem Zedenten und der Kommanditgesellschaft. Dokumente Der Zedent hat der Kommanditgesellschaft für die hier genannten Zwecke die hier genannten Dokumente überstellt. Keine Garantie Die Verkäufe, Zessionen, Abtretungen und Übertragungen, die gemäß den Bedingungen hierzu erfolgen, sind ohne weitere Garantie, ob gesetzlich oder vertraglich, und die Kommanditgesellschaft akzeptiert diese Darlehen und Dokumente auf eigenes Risiko. Keine weiteren Erklärungen

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