Das verwaltungsdienstleistungsvertrag es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
VERWALTUNGSDIENSTLEISTUNGSVERTRAG Dieser Verwaltungsdienstleistungsvertrag (der "Vertrag") ist rechtswirksam mit [DATUM], ZWISCHEN: [IHR FIRMENNAME] (der „Dienstleistungsanbieter"), eine gemäß des geltenden Rechts von [BUNDESLAND/STAAT] organisierte und existierende Körperschaft, mit Firmensitz in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [FIRMENNAME] (die "Firma"), eine gemäß des geltenden Rechts von [STAAT PROVINZ] organisierte und existierende Firma aus, mit Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Gegen angemessene Gegenleistung, dessen Erhalt und rechtliche Vollständigkeit hiermit ausdrücklich bestätigt wird, vereinbaren die hiesigen Parteien wie folgt: AUFTRAG Gemäß den Bedingungen und unter den hier festgelegten Voraussetzungen, beauftragt die Firma hiermit den Dienstleistungsanbieter, der Firma Dienstleistungen (die in Abschnitt 2 dieses Vertrags definiert sind) zu erbringen und der Dienstleistungsanbieter erklärt sich hiermit bereit, die geforderten Dienstleistungen zu erbringen. VERWALTUNGS- UND HILFSDIENSTLEISTUNGEN Während dem hier genannten Zeitraum verpflichtet sich der Dienstleistungsanbieter, Verwaltungs- und Hilfsaufgaben zu erbringen (einschließlich Buchhaltung, Schreibarbeiten, Sekretariats- und Empfangstätigkeiten), wie im Dienstplan A im Anhang beschrieben, welcher als Teil dieses Vertrages berücksichtigt wird, und jegliche andere Verwaltungsdienstleistung, welche in zumutbarer Weise von der Firma gefordert werden kann und welcher vom Dienstleistungsanbieter (in der Folge als Dienstleister bezeichnet) zugestimmt wurde. Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3, erklärt der Dienstleistungsanbieter, seine Dienstleistungen nach Treu und Glauben, in professioneller und fachmännischer Weise und entsprechend den zumutbaren Anweisungen der Firma zu erbringen. GEGENSEITIGE UNTERSTÜTZUNG UND ZUSAMMENARBEIT Der Dienstleistungsanbieter, sowie die Firma erklärt, dass sie auf eigene Gefahr alle notwendigen und zumutbaren Schritte setzen, Schlüsselkräfte zu bestimmen, welche ihre Pflichten auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarung ausführen; Regelmäßig Besprechungen mit allen Schlüsselkräften und anderen Kräften nach Notwendigkeit durchzuführen; Allen zumutbaren Arbeitsanweisungen vollkommen zu entsprechen; und Weitere Schritte zu setzen und weitere solcher Dokumente auszuführen wie notwendig und zumutbar. Die Parteien werden alle sorgfältigen Bemühungen durch ihre jeweiligen Schlüsselkräfte setzen, um die Ursachen für jedwedes Problem, das bei Erbringung der Dienstleitung auftreten kann, zu identifizieren und in angemessener Manier Anpassungen, einschließlich Austausch oder Änderung der Dienstleistungen(Dienstleistenden) und die sich daraus ergebende Entschädigungen vornehmen, um solche Probleme anzusprechen und zu beheben. HONORAR Der Dienstleistungsanbieter wird für seine erbrachten hier erwähnten Dienstleistungen der Firma [WÖCHENTLICH/MONATLICH] Rechnung in Höhe von $[BETRAG] pro [STUNDE/TAG/WOCHE/MONAT] stellen; zusätzlich sollen andere Privatauslagen des Dienstleisters separat angegeben werden. Jede Rechnung soll eine begründete Auflistung der einzelnen im genannten Zeitraum erbrachten Dienstleistungen beinhalten und, falls von der Firma gefordert, unterstützende Dokumentation in zumutbarem Umfang. Die Firma wird jede Rechnung vollständig und nicht später als [ANZAHL] Tage nach dem Rechnungsdatum zahlen. Jede der Parteien soll selbstständig für ihre Steuerleistungen verantwortlich sein, falls dies unter geltendem Recht in Bezug auf diesen Vertrag erforderlich ist. DAUER UND BEENDIGUNG Außer als in Abschnitt 5B dieses Vertrages geregelt, soll die Dauer dieses Vertrages am oben erstgenannten Datum beginnen und soll bei Geschäftsschluss am ersten Jahrestag des genannten Datums enden. Jede der Vertragsparteien kann bestimmte oder alle Verpflichtungen, die unter diesem Vertrag geschlossen wurden mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher Mitteilung an die andere Partei beenden, wenn die andere Partei: Zahlungsunfähig oder insolvent ist, und eine solche Insolvenz nicht binnen [ANZAHL] Tagen nach der schriftlichen Mitteilung abgewendet werden kann, oder einen schriftlichen Insolvenzantrag gestellt hat, oder der Insolvenzanzeige, die von einem Dritten eingebracht wurde nicht widerspricht, oder ihren Betrieb einstellt, oder einen Konkursverwalter oder einen anderen Vermögensverwalter zur Verwaltung der Vermögensmasse eingesetzt hat; oder Einen materiellen Vertragsbruch durch Nichteinhaltung der im vorliegenden Vertrag vereinbarten Pflichten begeht, und der Vertragsbruch nicht binnen [ANZAHL] Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht-vertragsbrüchigen Partei geheilt werden kann. Jede Beendigung ist zusätzlich zu jedweden anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, welche im Gesetz zu Verfügung stehen, oder nach Billigkeit der vertragsbeendenden Partei möglich. Jede Partei des vorliegenden Vertrags erklärt sich einverstanden, sich mit der anderen Partei im Voraus zu beraten und bei der anderen Partei allfällige Probleme, Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder andere Belange anzusprechen, die zu einer einseitigen Vertragsbeendigung oder zu einem Ansuchen auf Vertragsbeendigung führen können. Der Zweck und die Absicht der Einhaltung dieser Maßnahme sind, dass beide Parteien dieses Vertrags auf jedwede Probleme aufmerksam gemacht werden, die aus dem vorliegenden Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder innerhalb der Beziehung der Parteien entstehen könnten, sodass die vertragsschließenden Parteien in Treu und Glauben Beratungen betreffend solche Probleme untereinander vornehmen mögen und nach Möglichkeit solche Probleme im Einvernehmen lösen, um dadurch die bestehenden Vertragsbeziehungen, das beidseitige Wohlwollen und den gegenseitigen Respekt aufrecht zu erhalten. HÖHERE GEWALT Die allfällige Nichterfüllung oder der Verzug seitens des Dienstleistungsanbieters im Rahmen des vorliegenden Schulverhältnisses soll nicht als Vertragsbruch gewertet werden, wenn diese Nichterfüllung oder der Verzug hauptsächlich infolge von Feuer, Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben oder anderen Risiken der höheren Gewalt, Explosionen, Krieg, Aufständen, Streik, Arbeitseinstellung oder -verzögerung, Seuchen- oder Quarantänemaßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall oder Fehlfunktion von Geräten oder Unfähigkeit der Beschaffung grundlegenden Rohmaterials trotz Aufbringung aller zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mittel entsteht (der Eintritt der eben erwähnten Ereignisse sind als „Akte höherer Gewalt" anzusehen). VERTRAULICHKEIT Es ist festgelegt und vereinbart, dass während der Dauer des Vertrags, der Dienstleistungsanbieter und die Firma mit den jeweiligen vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen vertraut sein werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Identität der Zulieferer, Ausgaben, Preispolitik, Gewinn und Ertragskraft-Information einzelner Produkte, Software Design, Know-how, Handelsgeheimnis und anderes geistiges Eigentum, Geschäftspläne und -unterlagen, Kundennamen, Listen, Akten und sonstige Konsumenteninformationen, Informationen über Budget und Finanzen, die Ziele und Absichten dritter Parteien, Methoden und Praktiken von Produktmarketing und Promotion, persönliche Angelegenheiten und sonstige vertrauliche Abläufe, von den Parteien als urheberrechtlich schützenswert und vertraulich angesehene Formeln und Unterlagen (die vertraulichen Informationen der jeweiligen Partei werden in der Folge als „Vertrauliche Informationen" bezeichnet).
Das verwaltungsdienstleistungsvertrag es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt berater & selbstständiger auftragnehmer unterlagen.
VERWALTUNGSDIENSTLEISTUNGSVERTRAG Dieser Verwaltungsdienstleistungsvertrag (der "Vertrag") ist rechtswirksam mit [DATUM], ZWISCHEN: [IHR FIRMENNAME] (der „Dienstleistungsanbieter"), eine gemäß des geltenden Rechts von [BUNDESLAND/STAAT] organisierte und existierende Körperschaft, mit Firmensitz in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [FIRMENNAME] (die "Firma"), eine gemäß des geltenden Rechts von [STAAT PROVINZ] organisierte und existierende Firma aus, mit Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Gegen angemessene Gegenleistung, dessen Erhalt und rechtliche Vollständigkeit hiermit ausdrücklich bestätigt wird, vereinbaren die hiesigen Parteien wie folgt: AUFTRAG Gemäß den Bedingungen und unter den hier festgelegten Voraussetzungen, beauftragt die Firma hiermit den Dienstleistungsanbieter, der Firma Dienstleistungen (die in Abschnitt 2 dieses Vertrags definiert sind) zu erbringen und der Dienstleistungsanbieter erklärt sich hiermit bereit, die geforderten Dienstleistungen zu erbringen. VERWALTUNGS- UND HILFSDIENSTLEISTUNGEN Während dem hier genannten Zeitraum verpflichtet sich der Dienstleistungsanbieter, Verwaltungs- und Hilfsaufgaben zu erbringen (einschließlich Buchhaltung, Schreibarbeiten, Sekretariats- und Empfangstätigkeiten), wie im Dienstplan A im Anhang beschrieben, welcher als Teil dieses Vertrages berücksichtigt wird, und jegliche andere Verwaltungsdienstleistung, welche in zumutbarer Weise von der Firma gefordert werden kann und welcher vom Dienstleistungsanbieter (in der Folge als Dienstleister bezeichnet) zugestimmt wurde. Gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3, erklärt der Dienstleistungsanbieter, seine Dienstleistungen nach Treu und Glauben, in professioneller und fachmännischer Weise und entsprechend den zumutbaren Anweisungen der Firma zu erbringen. GEGENSEITIGE UNTERSTÜTZUNG UND ZUSAMMENARBEIT Der Dienstleistungsanbieter, sowie die Firma erklärt, dass sie auf eigene Gefahr alle notwendigen und zumutbaren Schritte setzen, Schlüsselkräfte zu bestimmen, welche ihre Pflichten auf Grundlage der vorliegenden Vereinbarung ausführen; Regelmäßig Besprechungen mit allen Schlüsselkräften und anderen Kräften nach Notwendigkeit durchzuführen; Allen zumutbaren Arbeitsanweisungen vollkommen zu entsprechen; und Weitere Schritte zu setzen und weitere solcher Dokumente auszuführen wie notwendig und zumutbar. Die Parteien werden alle sorgfältigen Bemühungen durch ihre jeweiligen Schlüsselkräfte setzen, um die Ursachen für jedwedes Problem, das bei Erbringung der Dienstleitung auftreten kann, zu identifizieren und in angemessener Manier Anpassungen, einschließlich Austausch oder Änderung der Dienstleistungen(Dienstleistenden) und die sich daraus ergebende Entschädigungen vornehmen, um solche Probleme anzusprechen und zu beheben. HONORAR Der Dienstleistungsanbieter wird für seine erbrachten hier erwähnten Dienstleistungen der Firma [WÖCHENTLICH/MONATLICH] Rechnung in Höhe von $[BETRAG] pro [STUNDE/TAG/WOCHE/MONAT] stellen; zusätzlich sollen andere Privatauslagen des Dienstleisters separat angegeben werden. Jede Rechnung soll eine begründete Auflistung der einzelnen im genannten Zeitraum erbrachten Dienstleistungen beinhalten und, falls von der Firma gefordert, unterstützende Dokumentation in zumutbarem Umfang. Die Firma wird jede Rechnung vollständig und nicht später als [ANZAHL] Tage nach dem Rechnungsdatum zahlen. Jede der Parteien soll selbstständig für ihre Steuerleistungen verantwortlich sein, falls dies unter geltendem Recht in Bezug auf diesen Vertrag erforderlich ist. DAUER UND BEENDIGUNG Außer als in Abschnitt 5B dieses Vertrages geregelt, soll die Dauer dieses Vertrages am oben erstgenannten Datum beginnen und soll bei Geschäftsschluss am ersten Jahrestag des genannten Datums enden. Jede der Vertragsparteien kann bestimmte oder alle Verpflichtungen, die unter diesem Vertrag geschlossen wurden mit sofortiger Wirkung mittels schriftlicher Mitteilung an die andere Partei beenden, wenn die andere Partei: Zahlungsunfähig oder insolvent ist, und eine solche Insolvenz nicht binnen [ANZAHL] Tagen nach der schriftlichen Mitteilung abgewendet werden kann, oder einen schriftlichen Insolvenzantrag gestellt hat, oder der Insolvenzanzeige, die von einem Dritten eingebracht wurde nicht widerspricht, oder ihren Betrieb einstellt, oder einen Konkursverwalter oder einen anderen Vermögensverwalter zur Verwaltung der Vermögensmasse eingesetzt hat; oder Einen materiellen Vertragsbruch durch Nichteinhaltung der im vorliegenden Vertrag vereinbarten Pflichten begeht, und der Vertragsbruch nicht binnen [ANZAHL] Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht-vertragsbrüchigen Partei geheilt werden kann. Jede Beendigung ist zusätzlich zu jedweden anderen Rechten oder Rechtsbehelfen, welche im Gesetz zu Verfügung stehen, oder nach Billigkeit der vertragsbeendenden Partei möglich. Jede Partei des vorliegenden Vertrags erklärt sich einverstanden, sich mit der anderen Partei im Voraus zu beraten und bei der anderen Partei allfällige Probleme, Meinungsverschiedenheiten, Unstimmigkeiten oder andere Belange anzusprechen, die zu einer einseitigen Vertragsbeendigung oder zu einem Ansuchen auf Vertragsbeendigung führen können. Der Zweck und die Absicht der Einhaltung dieser Maßnahme sind, dass beide Parteien dieses Vertrags auf jedwede Probleme aufmerksam gemacht werden, die aus dem vorliegenden Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder innerhalb der Beziehung der Parteien entstehen könnten, sodass die vertragsschließenden Parteien in Treu und Glauben Beratungen betreffend solche Probleme untereinander vornehmen mögen und nach Möglichkeit solche Probleme im Einvernehmen lösen, um dadurch die bestehenden Vertragsbeziehungen, das beidseitige Wohlwollen und den gegenseitigen Respekt aufrecht zu erhalten. HÖHERE GEWALT Die allfällige Nichterfüllung oder der Verzug seitens des Dienstleistungsanbieters im Rahmen des vorliegenden Schulverhältnisses soll nicht als Vertragsbruch gewertet werden, wenn diese Nichterfüllung oder der Verzug hauptsächlich infolge von Feuer, Unwetter, Überschwemmung, Erdbeben oder anderen Risiken der höheren Gewalt, Explosionen, Krieg, Aufständen, Streik, Arbeitseinstellung oder -verzögerung, Seuchen- oder Quarantänemaßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall oder Fehlfunktion von Geräten oder Unfähigkeit der Beschaffung grundlegenden Rohmaterials trotz Aufbringung aller zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mittel entsteht (der Eintritt der eben erwähnten Ereignisse sind als „Akte höherer Gewalt" anzusehen). VERTRAULICHKEIT Es ist festgelegt und vereinbart, dass während der Dauer des Vertrags, der Dienstleistungsanbieter und die Firma mit den jeweiligen vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen vertraut sein werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf Identität der Zulieferer, Ausgaben, Preispolitik, Gewinn und Ertragskraft-Information einzelner Produkte, Software Design, Know-how, Handelsgeheimnis und anderes geistiges Eigentum, Geschäftspläne und -unterlagen, Kundennamen, Listen, Akten und sonstige Konsumenteninformationen, Informationen über Budget und Finanzen, die Ziele und Absichten dritter Parteien, Methoden und Praktiken von Produktmarketing und Promotion, persönliche Angelegenheiten und sonstige vertrauliche Abläufe, von den Parteien als urheberrechtlich schützenswert und vertraulich angesehene Formeln und Unterlagen (die vertraulichen Informationen der jeweiligen Partei werden in der Folge als „Vertrauliche Informationen" bezeichnet).
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