Das vertriebsvereinbarung für software es hat 32 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR SOFTWARE Diese Vertriebsvereinbarung für Software (die "Vereinbarung") wird wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Das Unternehmen ist der Eigentümer bestimmter Computer-Software, die als [ANGEBEN] und [ANGEBEN] bekannt ist; Das Unternehmen entwickelt hat Technologie-Lösungen (Hardware und Software) entwickelt und plant diese weiter zu entwickeln, die neue Konzepte für Versand und Transport-Management-Systeme, die Forschungs-Techniken in Echtzeit-Betrieb integrieren; Das Unternehmen ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Vertriebspartners (im Folgenden "Vertriebspartner" genannt); Der Vertriebspartner (im Folgenden "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, vom Unternehmen kontrolliert, entwickelt Hardware-Produkte, wie z.B. die [ANGEBEN] und ist derzeit auf dem Markt in [LAND] tätig; Der Vertriebspartner, der Vertriebspartner und das Unternehmen (im Folgenden "[NAME DES UNTERNEHMENS] und Vertriebspartner" genannt) besitzen andere Technologien und Pläne, um andere Produkte zu liefern, die von Behörden für die öffentliche Sicherheit in Verbindung mit einem Dispatch-System angepasst werden können, um deren Geschäft zu automatisieren, einschließlich der Software, die als [ANGEBEN] und [ANGEBEN] bekannt ist, sowie Software, die zum Zwecke von [ANGEBEN] verwendet werden soll, und die derzeit in der Entwicklungsphase ist; Der Vertriebspartner ist auf die Bereitstellung von Lösungen für die Automatisierung für den [ANGEBEN] Markt konzentriert und erfordert ein System der nächsten Generation von computerunterstützter Software-Lösung für den Versand, welches offene Systeme, Client Server, relationale Datenbanken und Windows-Technologien kombiniert; Der Vertriebspartner kann sein Geschäft auf andere Branchen-Märkte in der Zukunft ausweiten; Der Vertriebspartner möchte Vertriebspartner-Status als oben genannter und zukünftiger Vertriebspartner gewinnen; Der Vertriebspartner besitzt andere Software-Produkte wie [ANGEBEN], die zum Marketing und Vertrieb bereitstehen, sowohl in [LAND/REGION] als auch in [LAND/REGION]; Der Vertriebspartner unterhält Büros in [LAND] und [LAND] und ist im Begriff, in eine genossenschaftliche Marketing-Vereinbarung mit dem Vertriebspartner einzutreten, um dessen Produkte für öffentliche Sicherheit und Rechtspflege in diesen Gebieten zu vermarkten; Das Unternehmen entwickelt ähnliche Produkte, die an seine Software angepasst werden sollen; Der Vertriebspartner erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen mit Eintritt in diese Vereinbarung, sich auf die Zusagen des Vertriebspartners in Bezug auf die Verkaufs- und Marketing-Stärke des Vertriebspartners angewiesen ist; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf bestimmte Software; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf bestimmte Hardware; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf Software, die als ["Strafrechtspflege und Zivilrechtspflege und Straftäter-Management-Systeme"] bekannt sind; Der Abschluss der oben genannten Vertriebsvereinbarungen zwischen [NAME DES UNTERNEHMENS] und dem Vertriebspartner, [NAME DES UNTERNEHMENS] und dem Vertriebspartner und dem Vertriebspartner und [NAME DES UNTERNEHMENS] ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss dieser Vertriebsvereinbarung durch das Unternehmen. DAHER stimmen die Parteien wie folgt überein: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen: "Agent" bezeichnet eine Person, die aufgrund von Abschnitt 3.2 dieser Vereinbarung befugt ist, als Agent des Vertriebspartners zu handeln; "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen gesetzlicher Feiertag; "Konkurrierendes Produkt" bezeichnet jede Computer-Software, welche die gleiche oder im Wesentlichen ähnliche Funktionalität und Features bereitstellt, wie ein bestimmtes Produkt zum gleichen Zeitpunkt zu einem Preis innerhalb [PROZENTSATZ] % Prozent des veröffentlichten Listenpreises des Produkts innerhalb des Gebiets; [ANGEBEN] oder [ANGEBEN] bezeichnet ein Software-System von, das vom Unternehmen entwickelt und entworfen wurde; "Kunde" bezeichnet den Nutznießer einer Lizenz; "Änderungen des Vertriebspartners" bezeichnen alle Änderungen und Verbesserungen des Produkts, die durch den Vertriebspartner in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung durchgeführt wurden; [ANGEBEN] bezeichnet eine [ANGEBEN] Software; "Exklusives Produkt" bezeichnet die Produkte, für die Exklusivrechte an den Vertriebspartner nach Abschnitt 2 gewährt werden; "Exklusives Gebiet" bedeutet [LAND/REGION] unter Ausschluss des Bundeslandes [BUNDESLAND]; "Rechte an geistigem Eigentum" umfassen Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Schaltkreise, Topografie, einschließlich der Beantragung eines der Vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels- und Geschäftsnamen sowie alle sonstigen ähnlichen Rechte in jedem Land; "Markt für Rechtspflege" bezeichnen den Markt, des Zivil- und Strafgerichts-Managements der Verwaltung von Bund, Länder, Landkreisen, Städten oder Gemeinden; "Lizenz" bezeichnet die Gewährung der Erlaubnis durch die Vertriebspartner (als untergeordnete Vertriebspartner oder Agenten) an einen Kunden, eine einzige Kopie des Produkts auf einer bestimmten CPU zu den Bedingungen und Konditionen, die in Abschnitt 5 aufgeführt sind, zu betreiben; "Nicht-exklusive Produkte" sind Produkte, für die dem Vertriebspartner nicht-exklusive Rechte gemäß Abschnitt § 2 gewährt werden; "Nicht-exklusives Gebiet" bedeutet die ganze Welt; [ANGEBEN] bezeichnet die Länder [LAND], [LAND] und [LAND]; "Geplante Produkte" bezeichnet die [ANGEBEN] geplante Software, die derzeit als "Akten-Management", "Flotten-Management", "Bußgeld-Management", "Haft-Management", "Gerichts-Management" und "Persönlicher Terminplan" bekannt ist; "Tragbarer Personal Computer" ist ein robuster mobiler Computer, der vom Vertriebspartner entwickelt und konstruiert wurde, um in einer feindlichen Umwelt benutzt zu werden; "Bevorzugt" bezeichnet unter Bedingungen und Konditionen, die nicht weniger günstig für den Begünstigten sind, als Bedingungen, die an Dritte zum maßgeblichen Zeitpunkt unter gleichen oder ähnlichen Umständen angeboten wurden; Produkt" ist die ausführbare Version von [ANGEBEN] oder [ANGEBEN] des Unternehmens, je nach Sachlage, und alle Änderungen, Erweiterungen, Erneuerungen und Ergänzungen dazu, die vom Unternehmen durchgeführt werden könnten, und dem Vertriebspartner jeweils gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden könnte, und schließt alle geplanten Produkte ein, so bald das Unternehmen nach eigenem Ermessen befindet, dass dieses geplante Produkt einen ausreichenden Entwicklungsstand zum erreicht hat, der es zum Vertrieb eignet; "Produktbeschreibung" bezeichnet die Dokumente, welche die Features und Funktionen des Produkts beschreiben, welches dem Vertriebspartner jeweils zur Verfügung gestellt werden könnte;
Das vertriebsvereinbarung für software es hat 32 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VERTRIEBSVEREINBARUNG FÜR SOFTWARE Diese Vertriebsvereinbarung für Software (die "Vereinbarung") wird wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Das Unternehmen ist der Eigentümer bestimmter Computer-Software, die als [ANGEBEN] und [ANGEBEN] bekannt ist; Das Unternehmen entwickelt hat Technologie-Lösungen (Hardware und Software) entwickelt und plant diese weiter zu entwickeln, die neue Konzepte für Versand und Transport-Management-Systeme, die Forschungs-Techniken in Echtzeit-Betrieb integrieren; Das Unternehmen ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Vertriebspartners (im Folgenden "Vertriebspartner" genannt); Der Vertriebspartner (im Folgenden "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, vom Unternehmen kontrolliert, entwickelt Hardware-Produkte, wie z.B. die [ANGEBEN] und ist derzeit auf dem Markt in [LAND] tätig; Der Vertriebspartner, der Vertriebspartner und das Unternehmen (im Folgenden "[NAME DES UNTERNEHMENS] und Vertriebspartner" genannt) besitzen andere Technologien und Pläne, um andere Produkte zu liefern, die von Behörden für die öffentliche Sicherheit in Verbindung mit einem Dispatch-System angepasst werden können, um deren Geschäft zu automatisieren, einschließlich der Software, die als [ANGEBEN] und [ANGEBEN] bekannt ist, sowie Software, die zum Zwecke von [ANGEBEN] verwendet werden soll, und die derzeit in der Entwicklungsphase ist; Der Vertriebspartner ist auf die Bereitstellung von Lösungen für die Automatisierung für den [ANGEBEN] Markt konzentriert und erfordert ein System der nächsten Generation von computerunterstützter Software-Lösung für den Versand, welches offene Systeme, Client Server, relationale Datenbanken und Windows-Technologien kombiniert; Der Vertriebspartner kann sein Geschäft auf andere Branchen-Märkte in der Zukunft ausweiten; Der Vertriebspartner möchte Vertriebspartner-Status als oben genannter und zukünftiger Vertriebspartner gewinnen; Der Vertriebspartner besitzt andere Software-Produkte wie [ANGEBEN], die zum Marketing und Vertrieb bereitstehen, sowohl in [LAND/REGION] als auch in [LAND/REGION]; Der Vertriebspartner unterhält Büros in [LAND] und [LAND] und ist im Begriff, in eine genossenschaftliche Marketing-Vereinbarung mit dem Vertriebspartner einzutreten, um dessen Produkte für öffentliche Sicherheit und Rechtspflege in diesen Gebieten zu vermarkten; Das Unternehmen entwickelt ähnliche Produkte, die an seine Software angepasst werden sollen; Der Vertriebspartner erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen mit Eintritt in diese Vereinbarung, sich auf die Zusagen des Vertriebspartners in Bezug auf die Verkaufs- und Marketing-Stärke des Vertriebspartners angewiesen ist; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf bestimmte Software; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf bestimmte Hardware; Der Vertriebspartner gewährt dem Vertriebspartner zu Datum dieser Vereinbarung nicht-exklusive Vertriebsrechte im Hinblick auf Software, die als ["Strafrechtspflege und Zivilrechtspflege und Straftäter-Management-Systeme"] bekannt sind; Der Abschluss der oben genannten Vertriebsvereinbarungen zwischen [NAME DES UNTERNEHMENS] und dem Vertriebspartner, [NAME DES UNTERNEHMENS] und dem Vertriebspartner und dem Vertriebspartner und [NAME DES UNTERNEHMENS] ist eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss dieser Vertriebsvereinbarung durch das Unternehmen. DAHER stimmen die Parteien wie folgt überein: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen: "Agent" bezeichnet eine Person, die aufgrund von Abschnitt 3.2 dieser Vereinbarung befugt ist, als Agent des Vertriebspartners zu handeln; "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen gesetzlicher Feiertag; "Konkurrierendes Produkt" bezeichnet jede Computer-Software, welche die gleiche oder im Wesentlichen ähnliche Funktionalität und Features bereitstellt, wie ein bestimmtes Produkt zum gleichen Zeitpunkt zu einem Preis innerhalb [PROZENTSATZ] % Prozent des veröffentlichten Listenpreises des Produkts innerhalb des Gebiets; [ANGEBEN] oder [ANGEBEN] bezeichnet ein Software-System von, das vom Unternehmen entwickelt und entworfen wurde; "Kunde" bezeichnet den Nutznießer einer Lizenz; "Änderungen des Vertriebspartners" bezeichnen alle Änderungen und Verbesserungen des Produkts, die durch den Vertriebspartner in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung durchgeführt wurden; [ANGEBEN] bezeichnet eine [ANGEBEN] Software; "Exklusives Produkt" bezeichnet die Produkte, für die Exklusivrechte an den Vertriebspartner nach Abschnitt 2 gewährt werden; "Exklusives Gebiet" bedeutet [LAND/REGION] unter Ausschluss des Bundeslandes [BUNDESLAND]; "Rechte an geistigem Eigentum" umfassen Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Schaltkreise, Topografie, einschließlich der Beantragung eines der Vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels- und Geschäftsnamen sowie alle sonstigen ähnlichen Rechte in jedem Land; "Markt für Rechtspflege" bezeichnen den Markt, des Zivil- und Strafgerichts-Managements der Verwaltung von Bund, Länder, Landkreisen, Städten oder Gemeinden; "Lizenz" bezeichnet die Gewährung der Erlaubnis durch die Vertriebspartner (als untergeordnete Vertriebspartner oder Agenten) an einen Kunden, eine einzige Kopie des Produkts auf einer bestimmten CPU zu den Bedingungen und Konditionen, die in Abschnitt 5 aufgeführt sind, zu betreiben; "Nicht-exklusive Produkte" sind Produkte, für die dem Vertriebspartner nicht-exklusive Rechte gemäß Abschnitt § 2 gewährt werden; "Nicht-exklusives Gebiet" bedeutet die ganze Welt; [ANGEBEN] bezeichnet die Länder [LAND], [LAND] und [LAND]; "Geplante Produkte" bezeichnet die [ANGEBEN] geplante Software, die derzeit als "Akten-Management", "Flotten-Management", "Bußgeld-Management", "Haft-Management", "Gerichts-Management" und "Persönlicher Terminplan" bekannt ist; "Tragbarer Personal Computer" ist ein robuster mobiler Computer, der vom Vertriebspartner entwickelt und konstruiert wurde, um in einer feindlichen Umwelt benutzt zu werden; "Bevorzugt" bezeichnet unter Bedingungen und Konditionen, die nicht weniger günstig für den Begünstigten sind, als Bedingungen, die an Dritte zum maßgeblichen Zeitpunkt unter gleichen oder ähnlichen Umständen angeboten wurden; Produkt" ist die ausführbare Version von [ANGEBEN] oder [ANGEBEN] des Unternehmens, je nach Sachlage, und alle Änderungen, Erweiterungen, Erneuerungen und Ergänzungen dazu, die vom Unternehmen durchgeführt werden könnten, und dem Vertriebspartner jeweils gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden könnte, und schließt alle geplanten Produkte ein, so bald das Unternehmen nach eigenem Ermessen befindet, dass dieses geplante Produkt einen ausreichenden Entwicklungsstand zum erreicht hat, der es zum Vertrieb eignet; "Produktbeschreibung" bezeichnet die Dokumente, welche die Features und Funktionen des Produkts beschreiben, welches dem Vertriebspartner jeweils zur Verfügung gestellt werden könnte;
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