Das vertrag über teilhaberschaft mit beschränkter haftung es hat 42 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERTRAG ÜBER TEILHABERSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG Dieser Vertrag über Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung (die "Vereinbarung" ) wird wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (der "unbeschränkt haftende Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "erste besondere Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER DRITTEN PARTEI] (der "zweite besondere Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BEZEUGT: Der Teilhaber mit unbeschränkter Haftung und die besonderen Teilhaber konstituieren sich als eine Kommanditgesellschaft unter den Bestimmungen von Artikel [ANGEBEN] und im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuches [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES] und binden sich an die Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung; DAHER, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GEGENSEITIGEN ZUSAGEN UND VEREINBARUNGEN, DIE HIERIN ENTHALTEN SIND, STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: DEFINITIONEN AND INTERPRETATION Definitionen In dieser Vereinbarung und in allen sonstigen einschlägigen Dokumenten, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung oder wenn der Zusammenhang eine andere Interpretation erfordert, haben die folgenden Worte, Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutungen: "Tochtergesellschaft" oder "angeschlossen" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß dem Gesellschaftsrecht [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] zugeschrieben ist; "Vereinbarung" - die derzeitige Vereinbarung zur Kommanditgesellschaft in ihrer jeweiligen Fassung, wie sie durch eine oder mehrere Vereinbarungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung getroffen wurde; "Jährlicher Haushaltsplan" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß der Aktionärsvereinbarung zugeschrieben ist; "Teilhaber" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß dem Gesellschaftsrecht [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] zugeschrieben ist; "Wirtschaftsprüfer" - eine eingetragene Partnerschaft, deren Partner Mitglieder der [GEBEN SIE DIE VEREINIGUNG DER VEREIDIGTEN WIRTSCHAFTSPRÜFER IHRES LANDES AN] sind, und die sind von Zeit zu Zeit durch den Teilhaber mit unbeschränkter Haftung und mit Zustimmung der besonderen Teilhaber als Wirtschaftsprüfer für die Partnerschaft bestellt wird. Für den Fall, dass kein solcher Wirtschaftsprüfer zu einem solchen Zeitpunkt ernannt und bestätigt wurden, bezeichnet dieses Wort die Wirtschaftsprüfer, die ordnungsgemäß von den besonderen Teilhabern in Bezug auf den betreffenden Abrechnungszeitraum beauftragt wurden, oder, falls dies nicht erfolgt ist, alle vereidigten Wirtschaftsprüfer, die von den besonderen Teilhabern für diesen Zweck bestellt wurden. Wenn für den betreffenden Abrechnungszeitraum keine Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Wirtschaftsprüfer bestellt wurde, oder wenn Letztere den Auftrag ablehnen und sich die betroffenen Parteien nicht auf die Wahl eines besonders ernannten Wirtschaftsprüfers innerhalb einer Frist von [NUMMER] Tagen einigen können, haben sie dann auf die Vorschriften zurückzugreifen, welche Schiedsverfahren leiten, wie in den Artikeln [NUMMER] und den Folgenden im Gesetzbuch von [ANGEBEN] des Bundeslandes [BUNDESLAND/STAAT] vorgesehen, um einen oder drei Wirtschaftsprüfer zu bestellen, je nach Sachlage, welche das Mandats im Einklang mit den Parametern, der hierin enthalten sind, ausüben; "Verfügbare Gelder" - umfassen den Barbestand, Guthaben auf Konten bei Banken und anderen Finanzinstituten, Gelder, die durch die Teilhaberschaft von einem Tag zum anderen aufgrund einer Bankbürgschaft abgehoben werden können und den realisierbaren Wert von kurzfristigen liquiden Investitionen, wie in Absatz 6.2.20 aufgezeigt; "Geschäft" -, dass bestimmte Geschäft, welches unter Absatz 2.3 dieser Vereinbarung identifiziert wird; "Kapital" - ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Stammaktien", wie er in den einschlägigen Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf Kommanditgesellschaften verwendet wird; "Kapitalkonto" - das Konto, welches unter Absatz 15.1 dieser Vereinbarung identifiziert ist; "Kapitaleinlage" - die erste Einlage und alle anderen Beiträge, die hin und wieder von einem Teilhaber auf das Kapital der Teilhaberschaft geleistet oder vereinbart werden, abzüglich Beträge, welche diesem Teilhaber als Rückerstattung von Kapitals ausgeschüttet werden; "Zertifikat" - eine Eigentumsbescheinigung, die darauf hinweist, dass der eingetragene Inhaber derselben der Eigentümer einer Anzahl von Anteilen, die darin genannt werden, ist; "Bürgerliches Gesetzbuch" - das Bürgerliche Gesetzbuch [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES]; "Abschluss" - die Abschlusssitzung zur ursprünglichen Einzahlung oder zu jeder anderen späteren Investition, wie angegeben; "Gesetz zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften" - [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] ([BUNDESLAND]) zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften; "Girokonto" - das Konto, welches unter Absatz 15.2 dieser Vereinbarung identifiziert ist; "Erklärung" - die Erklärung, die gemäß dem Gesetz zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften unterschrieben und eingereicht wurde, und die gegenwärtige Teilhaberschaft mit begrenzter Haftung bildet; "Gutachter" - der unabhängige Sachverständige, der durch einen besonderen Teilhaber im Einklang mit den Bestimmungen des Absatzes 18.1.5 dieser Vereinbarung bestimmt wird; "Marktgerechter Wert der Beteiligung" oder "Marktgerechter Wert der betreffenden Beteiligung" - der Wert der Beteiligung im Sinne des Abschnitts 18 dieser Vereinbarung; "Höhere Gewalt" - unter anderem eine Situation, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis oder durch höhere Gewalt, wie in Artikel [NUMMER] des Bürgerlichen Gesetzbuches [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES] beschrieben, eine Situation, die das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit, das Wohlergehen und den Komfort von Menschen beeinträchtigt, oder Schäden verursacht oder anderweitig die Qualität der Böden, Vegetation, die Tierwelt oder Eigentum beeinträchtigt, legale oder illegale Streiks, Androhungen von Streiks und Aussperrungen, Verlangsamungen bei der Arbeit, Feuer, Flut, eine Unterbrechung, eine Aussetzung oder eine Verzögerung bei den Fortbewegungsmitteln, welche in der Regel der Partei, welche sich auf höhere Gewalt beruft, Krieg, Revolution, Aufruhr, behördliche Eingriffe oder Regulierungen, ob gesetzlich oder anderweitig, die es zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung noch nicht gab, unvermeidbare Unfälle, Knappheit an Arbeitskräften und im Allgemeinen jedes andere Vorkommen oder Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich darauf beruft, ist, und Letztere nicht durch übliche oder rechtliche Mittel lösen oder ganz vermeiden kann; "Unbeschränkt haftender Teilhaber" - der unbeschränkt haftende Teilhaber oder eine Person, welche für die Teilhaberschaft als Ersatz eines unbeschränkt haftenden Teilhabers in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ernannt wurde; "Einkommenssteuergesetze" - das Einkommensteuergesetz [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] [ANGEBEN] und das Steuerwesen [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [BUNDESLAND/STAAT] [ANGEBEN]; "Erste Einlage" - die erste Investition von [NUMMER] Anteilen für einen Bezugspreis von [BETRAG] für jeden Anteil und für welchen [NAME], [NAME] und der unbeschränkt haftende Teilhaber jeweils [NUMMER], [NUMMER] und [NUMMER] Anteilen gezeichnet haben, welche für jeden von ihnen jeweils eine Summe von [BETRAG], [BETRAG] und [BETRAG], für einen Gesamtbetrag von [BETRAG] repräsentiert;
Das vertrag über teilhaberschaft mit beschränkter haftung es hat 42 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERTRAG ÜBER TEILHABERSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG Dieser Vertrag über Teilhaberschaft mit beschränkter Haftung (die "Vereinbarung" ) wird wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (der "unbeschränkt haftende Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "erste besondere Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER DRITTEN PARTEI] (der "zweite besondere Teilhaber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BEZEUGT: Der Teilhaber mit unbeschränkter Haftung und die besonderen Teilhaber konstituieren sich als eine Kommanditgesellschaft unter den Bestimmungen von Artikel [ANGEBEN] und im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuches [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES] und binden sich an die Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung; DAHER, UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER GEGENSEITIGEN ZUSAGEN UND VEREINBARUNGEN, DIE HIERIN ENTHALTEN SIND, STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: DEFINITIONEN AND INTERPRETATION Definitionen In dieser Vereinbarung und in allen sonstigen einschlägigen Dokumenten, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung oder wenn der Zusammenhang eine andere Interpretation erfordert, haben die folgenden Worte, Begriffe und Ausdrücke folgende Bedeutungen: "Tochtergesellschaft" oder "angeschlossen" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß dem Gesellschaftsrecht [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] zugeschrieben ist; "Vereinbarung" - die derzeitige Vereinbarung zur Kommanditgesellschaft in ihrer jeweiligen Fassung, wie sie durch eine oder mehrere Vereinbarungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung getroffen wurde; "Jährlicher Haushaltsplan" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß der Aktionärsvereinbarung zugeschrieben ist; "Teilhaber" - hat die Bedeutung, welche diesem Begriff gemäß dem Gesellschaftsrecht [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] zugeschrieben ist; "Wirtschaftsprüfer" - eine eingetragene Partnerschaft, deren Partner Mitglieder der [GEBEN SIE DIE VEREINIGUNG DER VEREIDIGTEN WIRTSCHAFTSPRÜFER IHRES LANDES AN] sind, und die sind von Zeit zu Zeit durch den Teilhaber mit unbeschränkter Haftung und mit Zustimmung der besonderen Teilhaber als Wirtschaftsprüfer für die Partnerschaft bestellt wird. Für den Fall, dass kein solcher Wirtschaftsprüfer zu einem solchen Zeitpunkt ernannt und bestätigt wurden, bezeichnet dieses Wort die Wirtschaftsprüfer, die ordnungsgemäß von den besonderen Teilhabern in Bezug auf den betreffenden Abrechnungszeitraum beauftragt wurden, oder, falls dies nicht erfolgt ist, alle vereidigten Wirtschaftsprüfer, die von den besonderen Teilhabern für diesen Zweck bestellt wurden. Wenn für den betreffenden Abrechnungszeitraum keine Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Wirtschaftsprüfer bestellt wurde, oder wenn Letztere den Auftrag ablehnen und sich die betroffenen Parteien nicht auf die Wahl eines besonders ernannten Wirtschaftsprüfers innerhalb einer Frist von [NUMMER] Tagen einigen können, haben sie dann auf die Vorschriften zurückzugreifen, welche Schiedsverfahren leiten, wie in den Artikeln [NUMMER] und den Folgenden im Gesetzbuch von [ANGEBEN] des Bundeslandes [BUNDESLAND/STAAT] vorgesehen, um einen oder drei Wirtschaftsprüfer zu bestellen, je nach Sachlage, welche das Mandats im Einklang mit den Parametern, der hierin enthalten sind, ausüben; "Verfügbare Gelder" - umfassen den Barbestand, Guthaben auf Konten bei Banken und anderen Finanzinstituten, Gelder, die durch die Teilhaberschaft von einem Tag zum anderen aufgrund einer Bankbürgschaft abgehoben werden können und den realisierbaren Wert von kurzfristigen liquiden Investitionen, wie in Absatz 6.2.20 aufgezeigt; "Geschäft" -, dass bestimmte Geschäft, welches unter Absatz 2.3 dieser Vereinbarung identifiziert wird; "Kapital" - ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Stammaktien", wie er in den einschlägigen Artikeln des Bürgerlichen Gesetzbuches in Bezug auf Kommanditgesellschaften verwendet wird; "Kapitalkonto" - das Konto, welches unter Absatz 15.1 dieser Vereinbarung identifiziert ist; "Kapitaleinlage" - die erste Einlage und alle anderen Beiträge, die hin und wieder von einem Teilhaber auf das Kapital der Teilhaberschaft geleistet oder vereinbart werden, abzüglich Beträge, welche diesem Teilhaber als Rückerstattung von Kapitals ausgeschüttet werden; "Zertifikat" - eine Eigentumsbescheinigung, die darauf hinweist, dass der eingetragene Inhaber derselben der Eigentümer einer Anzahl von Anteilen, die darin genannt werden, ist; "Bürgerliches Gesetzbuch" - das Bürgerliche Gesetzbuch [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES]; "Abschluss" - die Abschlusssitzung zur ursprünglichen Einzahlung oder zu jeder anderen späteren Investition, wie angegeben; "Gesetz zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften" - [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] ([BUNDESLAND]) zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften; "Girokonto" - das Konto, welches unter Absatz 15.2 dieser Vereinbarung identifiziert ist; "Erklärung" - die Erklärung, die gemäß dem Gesetz zur Erklärung von Unternehmen und Teilhaberschaften unterschrieben und eingereicht wurde, und die gegenwärtige Teilhaberschaft mit begrenzter Haftung bildet; "Gutachter" - der unabhängige Sachverständige, der durch einen besonderen Teilhaber im Einklang mit den Bestimmungen des Absatzes 18.1.5 dieser Vereinbarung bestimmt wird; "Marktgerechter Wert der Beteiligung" oder "Marktgerechter Wert der betreffenden Beteiligung" - der Wert der Beteiligung im Sinne des Abschnitts 18 dieser Vereinbarung; "Höhere Gewalt" - unter anderem eine Situation, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis oder durch höhere Gewalt, wie in Artikel [NUMMER] des Bürgerlichen Gesetzbuches [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG IHRES LANDES] beschrieben, eine Situation, die das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit, das Wohlergehen und den Komfort von Menschen beeinträchtigt, oder Schäden verursacht oder anderweitig die Qualität der Böden, Vegetation, die Tierwelt oder Eigentum beeinträchtigt, legale oder illegale Streiks, Androhungen von Streiks und Aussperrungen, Verlangsamungen bei der Arbeit, Feuer, Flut, eine Unterbrechung, eine Aussetzung oder eine Verzögerung bei den Fortbewegungsmitteln, welche in der Regel der Partei, welche sich auf höhere Gewalt beruft, Krieg, Revolution, Aufruhr, behördliche Eingriffe oder Regulierungen, ob gesetzlich oder anderweitig, die es zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung noch nicht gab, unvermeidbare Unfälle, Knappheit an Arbeitskräften und im Allgemeinen jedes andere Vorkommen oder Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich darauf beruft, ist, und Letztere nicht durch übliche oder rechtliche Mittel lösen oder ganz vermeiden kann; "Unbeschränkt haftender Teilhaber" - der unbeschränkt haftende Teilhaber oder eine Person, welche für die Teilhaberschaft als Ersatz eines unbeschränkt haftenden Teilhabers in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ernannt wurde; "Einkommenssteuergesetze" - das Einkommensteuergesetz [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [LAND] [ANGEBEN] und das Steuerwesen [VERORDNUNG/GESETZ/REGELUNG] von [BUNDESLAND/STAAT] [ANGEBEN]; "Erste Einlage" - die erste Investition von [NUMMER] Anteilen für einen Bezugspreis von [BETRAG] für jeden Anteil und für welchen [NAME], [NAME] und der unbeschränkt haftende Teilhaber jeweils [NUMMER], [NUMMER] und [NUMMER] Anteilen gezeichnet haben, welche für jeden von ihnen jeweils eine Summe von [BETRAG], [BETRAG] und [BETRAG], für einen Gesamtbetrag von [BETRAG] repräsentiert;
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