Das verordnung zur zustimmung für kreditaufnahmen es hat 2 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERORDNUNG: ZUSTIMMUNG FÜR KREDITAUFNAHMEN Folgende Verordnung betreffend der Zustimmung für Kreditaufnahmen (der "Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft und wird geschlossen ZWISCHEN: [NAME DES DIENSTLEISTUNGSANBIETERS] (der "Dienstleistungsanbieter"), einer Einzelperson mit Hauptwohnsitz in ODER einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Folgende Verordnung wird als Verordnung Nr. [NUMMER] vermerkt und beschäftigt sich mit den allgemeinen Rahmenbedingungen von Kreditaufnahmen durch das Unternehmen. KREDITAUFNAHME: Die Aufsichtsratsmitglieder können gelegentlich: (a) Kredite für das Unternehmen aufnehmen; (b) Den für die Kreditaufnahme vorgesehenen Betrag eingrenzen oder erhöhen; (c) Schuldscheine ausstellen oder auf andere Sicherheiten des Unternehmens zurückgreifen; (d) Schuldscheine, Bürgschaften oder andere Sicherheiten für einen angemessen erscheinenden Betrag einlösen;
Das verordnung zur zustimmung für kreditaufnahmen es hat 2 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERORDNUNG: ZUSTIMMUNG FÜR KREDITAUFNAHMEN Folgende Verordnung betreffend der Zustimmung für Kreditaufnahmen (der "Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft und wird geschlossen ZWISCHEN: [NAME DES DIENSTLEISTUNGSANBIETERS] (der "Dienstleistungsanbieter"), einer Einzelperson mit Hauptwohnsitz in ODER einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Folgende Verordnung wird als Verordnung Nr. [NUMMER] vermerkt und beschäftigt sich mit den allgemeinen Rahmenbedingungen von Kreditaufnahmen durch das Unternehmen. KREDITAUFNAHME: Die Aufsichtsratsmitglieder können gelegentlich: (a) Kredite für das Unternehmen aufnehmen; (b) Den für die Kreditaufnahme vorgesehenen Betrag eingrenzen oder erhöhen; (c) Schuldscheine ausstellen oder auf andere Sicherheiten des Unternehmens zurückgreifen; (d) Schuldscheine, Bürgschaften oder andere Sicherheiten für einen angemessen erscheinenden Betrag einlösen;
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