Das verordnung für bankgeschäfte es hat 2 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERORDNUNG FÜR BANKGESCHÄFTE VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] HINSICHTLICH VON GESCHÄFTSKONTEN ORDNUNGSGEMÄß VERABSCHIEDET AM [DATUM] Die Unterzeichneten, welche alle Geschäftsführer von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darstellen, unterzeichnen hiermit folgende Änderungsbeschlüsse: ES WIRD FOLGENDES BESCHLOSSEN: Die Unterzeichneten, welche alle Aufsichtsratsmitglieder von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darstellen, unterzeichnen hiermit folgende Verordnung: ES WIRD FOLGENDES BESCHLOSSEN: [NAME DES FINANZDIREKTORS] wird zum Schatzmeister (nachfolgend "Finanzdirektor") des Unternehmens ernannt. [NAME DER LEITENDEN ANGESTELLTEN/GESCHÄFTSFÜHRER] wird hiermit die Erlaubnis erteilt im Namen des Unternehmens Schecks, Wechsel, Optionsscheine zur Zahlung von Gewinnanteilen oder Zinsen, sowie andere Zahlungsaufträge (unabhängig davon, ob das Firmenkonto durch besagte Zahlung überzogen wird) auszustellen, zu unterschreiben, entgegenzunehmen und zu bestätigen. Darüber hinaus kann frei über sämtliche Sicherheiten und das gesamte Eigentum, welches vom Finanzdirektor verwaltet werden, einschließlich von Kisten, versiegelten Briefen oder Paketen, sowie deren Inhalten, verfügt werden. Gleichfalls können sie über die Darlehensmöglichkeiten des Unternehmens entscheiden (einschließlich von Kreditbriefen und Devisenterminverträgen) und im Namen des Finanzdirektors Bürgschaften gegenüber Dritten abschließen, sowie in Verbindung mit besagten Darlehensmöglichkeiten und Bürgschaften, dem Finanzdirektor Sicherheiten durch alles gegenwärtige und zukünftige, bewegliche und unbewegliche, Vermögen des Unternehmens geben. [NAME DER LEITENDEN ANGESTELLTEN/GESCHÄFTSFÜHRER] sind hiermit berechtigt mit Stempelzeichnung oder anderweitig, Schecks, Wechseln, Schuldscheinen oder sonstigen, bankfähigen und nicht bankfähigen, Dokumenten Gültigkeit zu verleihen. Gleiches gilt für Einzahlungen, Rabatte und sonstige Zahlungsanweisungen (jedoch nur zu Gunsten des Unternehmens). Darüber hinaus können die besagten Personen bezahlte Schecks und Rechnungsbelege entgegennehmen, sowie Formulare zur Rechnungsbegleichung und Verzichtserklärungen, unterschreiben und einreichen.
Das verordnung für bankgeschäfte es hat 2 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
VERORDNUNG FÜR BANKGESCHÄFTE VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] HINSICHTLICH VON GESCHÄFTSKONTEN ORDNUNGSGEMÄß VERABSCHIEDET AM [DATUM] Die Unterzeichneten, welche alle Geschäftsführer von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darstellen, unterzeichnen hiermit folgende Änderungsbeschlüsse: ES WIRD FOLGENDES BESCHLOSSEN: Die Unterzeichneten, welche alle Aufsichtsratsmitglieder von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darstellen, unterzeichnen hiermit folgende Verordnung: ES WIRD FOLGENDES BESCHLOSSEN: [NAME DES FINANZDIREKTORS] wird zum Schatzmeister (nachfolgend "Finanzdirektor") des Unternehmens ernannt. [NAME DER LEITENDEN ANGESTELLTEN/GESCHÄFTSFÜHRER] wird hiermit die Erlaubnis erteilt im Namen des Unternehmens Schecks, Wechsel, Optionsscheine zur Zahlung von Gewinnanteilen oder Zinsen, sowie andere Zahlungsaufträge (unabhängig davon, ob das Firmenkonto durch besagte Zahlung überzogen wird) auszustellen, zu unterschreiben, entgegenzunehmen und zu bestätigen. Darüber hinaus kann frei über sämtliche Sicherheiten und das gesamte Eigentum, welches vom Finanzdirektor verwaltet werden, einschließlich von Kisten, versiegelten Briefen oder Paketen, sowie deren Inhalten, verfügt werden. Gleichfalls können sie über die Darlehensmöglichkeiten des Unternehmens entscheiden (einschließlich von Kreditbriefen und Devisenterminverträgen) und im Namen des Finanzdirektors Bürgschaften gegenüber Dritten abschließen, sowie in Verbindung mit besagten Darlehensmöglichkeiten und Bürgschaften, dem Finanzdirektor Sicherheiten durch alles gegenwärtige und zukünftige, bewegliche und unbewegliche, Vermögen des Unternehmens geben. [NAME DER LEITENDEN ANGESTELLTEN/GESCHÄFTSFÜHRER] sind hiermit berechtigt mit Stempelzeichnung oder anderweitig, Schecks, Wechseln, Schuldscheinen oder sonstigen, bankfähigen und nicht bankfähigen, Dokumenten Gültigkeit zu verleihen. Gleiches gilt für Einzahlungen, Rabatte und sonstige Zahlungsanweisungen (jedoch nur zu Gunsten des Unternehmens). Darüber hinaus können die besagten Personen bezahlte Schecks und Rechnungsbelege entgegennehmen, sowie Formulare zur Rechnungsbegleichung und Verzichtserklärungen, unterschreiben und einreichen.
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