Das vereinfachter altersvorsorgeplan für mitarbeiter es hat 10 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
VEREINFACHTER ALTERSVORSORGEPLAN FÜR MITARBEITER Das folgende Dokument ist ein Modell eines vereinfachten Altersvorsorgeplans für Mitarbeiter.Am Ende eines Dokuments ist ein Beispiel eines auf Lohnabzug basierenden vereinfachten Mitarbeiterplans, welcher ein vereinfachter Mitarbeiterplan mit einer Lohnabzugsfunktion ist, angehängt.Sie können dieses Formular so ändern, dass es Ihren besonderen Umständen gerecht wird. Natürlich, wenn Sie beabsichtigen, diesen Plan zu verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Anwalt diesen prüft und alle Änderungen, die sie vorgenommen haben, genehmigt. INHALTSVERZEICHNIS Artikel 1. Zweck 2. Definitionen und Aufbau Definitionen Grundsätzliche Begriffe Festsetzung der Beiträge und andere Definitionen Aufbau 3. Teilnahme und Mitteilungen Teilnahme Mitteilungen 4. Beiträge Arbeitgeberbeiträge zum und nach dem [DATUM] Beiträge von Teilnehmern Überschüssige Beiträge Maximale Arbeitgeberbeiträge 5. Leistungen 6. Verwaltung Verantwortung der Treuhänder Bestellung des Ausschusses Verfahrensweise beim Stellen von Ansprüchen Unterlagen und Berichte Andere Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses Regelungen und Entscheidungen Mitteilungen und Formulare Haftungsfreistellung des Ausschusses 7. Rechte des Arbeitgebers Keine Beschäftigungsgarantie Maßnahmen des Arbeitgebers Auswahl des vereinfachten Mitarbeiterplans Änderungen Rechtsnachfolger des Arbeitgebers Recht auf Beendigung Anhang A Vereinfachter Mitarbeiterplan, der Lohnabzug gestattet VEREINFACHTER ALTERSVORSORGEPLAN FÜR MITARBEITER ZWECK Mit Wirkung vom [DATUM DES INKRAFTTRETENS DES PLANS], um es berechtigten Mitarbeitern zu ermöglichen, einzelne Rentenkonten oder eine individuelle Altersversorgung zu schaffen, hat [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Arbeitgeber") beschlossen, den vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] einzuführen (der "Plan"). Der Plan soll den Anforderungen von Abschnitt [NUMMER] von [GESETZ] (das "Gesetz") in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Bestimmungen des Plans, wie hierin festgelegt, gelten nur für berechtigte Mitarbeiter, die sich zum oder nach dem [datUM DER BERECHTIGUNG] in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber befinden. DefinitionEN Und AUFBAU Definitionen: Wo die folgenden Wörter und Sätze in diesem Plan auftreten, haben sie die jeweiligen Bedeutungen, wie unten aufgeführt, sofern aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht: Grundsätzliche Begriffe: Plan: der vereinfachte Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter von [NAME IHRES UNTERNEHMENS], der Plan, wie hierin ausgeführt in seiner jeweils gültigen Fassung. Vereinfachter Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter: das Mittel für Rentenrücklagen, welches von einem Teilnehmer für die Einzahlung der Beiträge hierunter durch den Arbeitgeber ausgewählt wurde. Ein solches Mittel für Rentenrücklagen darf nur ein durch Abschnitt [NUMMER] des [GESETZ] genehmigtes einzelnes Rentenkonto sein. Arbeitgeber: [NAME IHRES UNTERNEHMENS], eine [RECHTLICHE STELLUNG (Z.B., EINE KÖRPERSCHAFT)], ordnungsgemäß gegründet und bestehend unter den Gesetzen des Landes [name DES BUNDESLANDS], oder dessen Rechtsnachfolger. Auschuss: die Person oder Personen, die gemäß Abschnitt 6 bestellt werden, den Arbeitgeber mit der Verwaltung des Plans gemäß besagtem Abschnitt zu unterstützen. Mitarbeiter: jede Person, die zum oder vor dem Datum der Wirksamkeit, eine Vergütung für persönliche Dienstleistungen gegenüber dem Arbeitgeber erhalten hat. Teilnehmer: ein Mitarbeiter, der am Plan in Einklang mit den Bestimmungen von Abschnitt 3.1 teilnimmt. Treuhänder: der Arbeitgeber und der Ausschuss, jedoch nur in Bezug auf die besonderen Verantwortlichkeiten eines jeden für die Verwaltung des Plans, wie in Abschnitt 6.1. beschrieben. 2.3 Festsetzung der Beiträge und andere Definitionen: Teilnahme: der Zeitraum oder die Zeiträume, während denen ein Mitarbeiter an diesem Plan wie in Einklang mit Abschnitt 3.1 bestimmt, teilnimmt. Vergütung: die Summe aller durch den Arbeitgeber an einen Teilnehmer ausbezahlten Beträge für persönliche Dienstleistungen, die als Löhne für Zwecke der Einkommensteuer oder als Ersatz gemeldet werden, minus (1) Beträge, die im Rahmen einer Tarifvereinbarung bezahlt werden, die nicht für die Aufnahme hierunter zugelassen sind, (2) die Kosten für die Bereitstellung einer Kollektivlebensversicherung über dem gesetzlichen Betrag, (3) die Erstattung von Umzugskosten, (4) alle sonstigen Beträge, die zu melden sind, die keine direkte Vergütung für erbrachte Dienstleistungen sind und (5) Beträge, die [BETRAG] übersteigen. Datum der Wirksamkeit: [DATUM DER WIRKSAMKEIT], das Datum, zu welchem die Bestimmungen dieses Plans wirksam werden. Jahr: der 12-Monats-Zeitraum, der am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Gesetz: das Gesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Aufbau: Die männliche Geschlechtsform, wo sie im Plan erscheint, schließt die weibliche Geschlechtsform mit ein, sofern der Zusammenhang nicht eindeutig das Gegenteil zeigt. Die Worte "hiervon", "hierin", "hierunter" und andere ähnliche Zusammensetzungen mit dem Wort "hier" beziehen sich auf den gesamten Plan und nicht auf eine besondere Bestimmung, einen Abschnitt oder einen Artikel. Überschriften über Artikel und Abschnitte dienen Referenzzwecken und sind nicht dazu bestimmt, den Bedingungen dieses Plans etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzunehmen. TEILNAHME UND MITTEILUNGEN Teilnahme: Mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der für das gesamte Jahr durch eine Tarifvereinbarung abgedeckt war, der eine Aufnahme hierunter nicht vorsieht, kann der Mitarbeiter an dem Plan in jedem Jahr teilnehmen, in dem er die folgenden Anforderungen erfüllt: Er/sie hat das Alter von [ALTER] erreicht oder ist älter Er/sie hat für den Arbeitgeber für einige Zeit während des Jahres Dienstleistungen erbracht Seine/Ihre Vergütung für das Jahr ist [BETRAG] oder größer, und Dem angegebenen Jahr geht ein [NUMMER]-Jahres-Zeitraum voraus, der mindestens drei Jahre beinhaltet, in denen er/sie für den Arbeitgeber für einige Zeit während des Jahres Dienstleistungen erbracht hat Mitteilungen: Der Ausschuss hat einen Mitarbeiter schriftlich zu benachrichtigen, wenn er zum ersten Mal ein Teilnehmer wird. Diese Mitteilung hat Informationen zu enthalten, deren Bereitstellung von [STAATLICHE BEHÖRDE] gefordert wird. Diese Mitteilung hat den Teilnehmer auch darüber aufzuklären, dass er einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter abschließen sollte und zu welchem Zeitpunkt dieser abgeschlossen sein sollte. Wenn der Teilnehmer es versäumt, den Ausschuss über den Abschluss eines vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter zu dem vorgeschriebenen Termin zu informieren, hat der Ausschuss einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter für einen solchen Teilnehmer auszuwählen und alle Formulare auszufüllen und Dokumente zu erstellen, die erforderlich sind, um einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter im Namen des betreffenden Teilnehmers zu treffen. Wenn der vereinfachte Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter des Teilnehmers keine Beiträge für das Jahr, in dem der Teilnehmer das Alter von [ALTER] erreicht, akzeptiert, hat der Ausschuss den vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter für einen solchen Teilnehmer für ein solches Jahr und die nachfolgenden Jahre auszuwählen, es sei denn, der Teilnehmer informiert den Ausschuss, dass er einen alternativen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter ausgewählt hat. BEITRÄGE ANMERKUNG: Der folgende Abschnitt 4.1 enthält die Anforderungen von [GESETZ] bezüglich der zulässigen Disparität in Beiträgen für Pläne
Das vereinfachter altersvorsorgeplan für mitarbeiter es hat 10 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
VEREINFACHTER ALTERSVORSORGEPLAN FÜR MITARBEITER Das folgende Dokument ist ein Modell eines vereinfachten Altersvorsorgeplans für Mitarbeiter.Am Ende eines Dokuments ist ein Beispiel eines auf Lohnabzug basierenden vereinfachten Mitarbeiterplans, welcher ein vereinfachter Mitarbeiterplan mit einer Lohnabzugsfunktion ist, angehängt.Sie können dieses Formular so ändern, dass es Ihren besonderen Umständen gerecht wird. Natürlich, wenn Sie beabsichtigen, diesen Plan zu verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Anwalt diesen prüft und alle Änderungen, die sie vorgenommen haben, genehmigt. INHALTSVERZEICHNIS Artikel 1. Zweck 2. Definitionen und Aufbau Definitionen Grundsätzliche Begriffe Festsetzung der Beiträge und andere Definitionen Aufbau 3. Teilnahme und Mitteilungen Teilnahme Mitteilungen 4. Beiträge Arbeitgeberbeiträge zum und nach dem [DATUM] Beiträge von Teilnehmern Überschüssige Beiträge Maximale Arbeitgeberbeiträge 5. Leistungen 6. Verwaltung Verantwortung der Treuhänder Bestellung des Ausschusses Verfahrensweise beim Stellen von Ansprüchen Unterlagen und Berichte Andere Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses Regelungen und Entscheidungen Mitteilungen und Formulare Haftungsfreistellung des Ausschusses 7. Rechte des Arbeitgebers Keine Beschäftigungsgarantie Maßnahmen des Arbeitgebers Auswahl des vereinfachten Mitarbeiterplans Änderungen Rechtsnachfolger des Arbeitgebers Recht auf Beendigung Anhang A Vereinfachter Mitarbeiterplan, der Lohnabzug gestattet VEREINFACHTER ALTERSVORSORGEPLAN FÜR MITARBEITER ZWECK Mit Wirkung vom [DATUM DES INKRAFTTRETENS DES PLANS], um es berechtigten Mitarbeitern zu ermöglichen, einzelne Rentenkonten oder eine individuelle Altersversorgung zu schaffen, hat [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Arbeitgeber") beschlossen, den vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] einzuführen (der "Plan"). Der Plan soll den Anforderungen von Abschnitt [NUMMER] von [GESETZ] (das "Gesetz") in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Bestimmungen des Plans, wie hierin festgelegt, gelten nur für berechtigte Mitarbeiter, die sich zum oder nach dem [datUM DER BERECHTIGUNG] in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber befinden. DefinitionEN Und AUFBAU Definitionen: Wo die folgenden Wörter und Sätze in diesem Plan auftreten, haben sie die jeweiligen Bedeutungen, wie unten aufgeführt, sofern aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht: Grundsätzliche Begriffe: Plan: der vereinfachte Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter von [NAME IHRES UNTERNEHMENS], der Plan, wie hierin ausgeführt in seiner jeweils gültigen Fassung. Vereinfachter Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter: das Mittel für Rentenrücklagen, welches von einem Teilnehmer für die Einzahlung der Beiträge hierunter durch den Arbeitgeber ausgewählt wurde. Ein solches Mittel für Rentenrücklagen darf nur ein durch Abschnitt [NUMMER] des [GESETZ] genehmigtes einzelnes Rentenkonto sein. Arbeitgeber: [NAME IHRES UNTERNEHMENS], eine [RECHTLICHE STELLUNG (Z.B., EINE KÖRPERSCHAFT)], ordnungsgemäß gegründet und bestehend unter den Gesetzen des Landes [name DES BUNDESLANDS], oder dessen Rechtsnachfolger. Auschuss: die Person oder Personen, die gemäß Abschnitt 6 bestellt werden, den Arbeitgeber mit der Verwaltung des Plans gemäß besagtem Abschnitt zu unterstützen. Mitarbeiter: jede Person, die zum oder vor dem Datum der Wirksamkeit, eine Vergütung für persönliche Dienstleistungen gegenüber dem Arbeitgeber erhalten hat. Teilnehmer: ein Mitarbeiter, der am Plan in Einklang mit den Bestimmungen von Abschnitt 3.1 teilnimmt. Treuhänder: der Arbeitgeber und der Ausschuss, jedoch nur in Bezug auf die besonderen Verantwortlichkeiten eines jeden für die Verwaltung des Plans, wie in Abschnitt 6.1. beschrieben. 2.3 Festsetzung der Beiträge und andere Definitionen: Teilnahme: der Zeitraum oder die Zeiträume, während denen ein Mitarbeiter an diesem Plan wie in Einklang mit Abschnitt 3.1 bestimmt, teilnimmt. Vergütung: die Summe aller durch den Arbeitgeber an einen Teilnehmer ausbezahlten Beträge für persönliche Dienstleistungen, die als Löhne für Zwecke der Einkommensteuer oder als Ersatz gemeldet werden, minus (1) Beträge, die im Rahmen einer Tarifvereinbarung bezahlt werden, die nicht für die Aufnahme hierunter zugelassen sind, (2) die Kosten für die Bereitstellung einer Kollektivlebensversicherung über dem gesetzlichen Betrag, (3) die Erstattung von Umzugskosten, (4) alle sonstigen Beträge, die zu melden sind, die keine direkte Vergütung für erbrachte Dienstleistungen sind und (5) Beträge, die [BETRAG] übersteigen. Datum der Wirksamkeit: [DATUM DER WIRKSAMKEIT], das Datum, zu welchem die Bestimmungen dieses Plans wirksam werden. Jahr: der 12-Monats-Zeitraum, der am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. Gesetz: das Gesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Aufbau: Die männliche Geschlechtsform, wo sie im Plan erscheint, schließt die weibliche Geschlechtsform mit ein, sofern der Zusammenhang nicht eindeutig das Gegenteil zeigt. Die Worte "hiervon", "hierin", "hierunter" und andere ähnliche Zusammensetzungen mit dem Wort "hier" beziehen sich auf den gesamten Plan und nicht auf eine besondere Bestimmung, einen Abschnitt oder einen Artikel. Überschriften über Artikel und Abschnitte dienen Referenzzwecken und sind nicht dazu bestimmt, den Bedingungen dieses Plans etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzunehmen. TEILNAHME UND MITTEILUNGEN Teilnahme: Mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der für das gesamte Jahr durch eine Tarifvereinbarung abgedeckt war, der eine Aufnahme hierunter nicht vorsieht, kann der Mitarbeiter an dem Plan in jedem Jahr teilnehmen, in dem er die folgenden Anforderungen erfüllt: Er/sie hat das Alter von [ALTER] erreicht oder ist älter Er/sie hat für den Arbeitgeber für einige Zeit während des Jahres Dienstleistungen erbracht Seine/Ihre Vergütung für das Jahr ist [BETRAG] oder größer, und Dem angegebenen Jahr geht ein [NUMMER]-Jahres-Zeitraum voraus, der mindestens drei Jahre beinhaltet, in denen er/sie für den Arbeitgeber für einige Zeit während des Jahres Dienstleistungen erbracht hat Mitteilungen: Der Ausschuss hat einen Mitarbeiter schriftlich zu benachrichtigen, wenn er zum ersten Mal ein Teilnehmer wird. Diese Mitteilung hat Informationen zu enthalten, deren Bereitstellung von [STAATLICHE BEHÖRDE] gefordert wird. Diese Mitteilung hat den Teilnehmer auch darüber aufzuklären, dass er einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter abschließen sollte und zu welchem Zeitpunkt dieser abgeschlossen sein sollte. Wenn der Teilnehmer es versäumt, den Ausschuss über den Abschluss eines vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter zu dem vorgeschriebenen Termin zu informieren, hat der Ausschuss einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter für einen solchen Teilnehmer auszuwählen und alle Formulare auszufüllen und Dokumente zu erstellen, die erforderlich sind, um einen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter im Namen des betreffenden Teilnehmers zu treffen. Wenn der vereinfachte Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter des Teilnehmers keine Beiträge für das Jahr, in dem der Teilnehmer das Alter von [ALTER] erreicht, akzeptiert, hat der Ausschuss den vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter für einen solchen Teilnehmer für ein solches Jahr und die nachfolgenden Jahre auszuwählen, es sei denn, der Teilnehmer informiert den Ausschuss, dass er einen alternativen vereinfachten Altersvorsorgeplan für Mitarbeiter ausgewählt hat. BEITRÄGE ANMERKUNG: Der folgende Abschnitt 4.1 enthält die Anforderungen von [GESETZ] bezüglich der zulässigen Disparität in Beiträgen für Pläne
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