Vereinbarung zur Registrierung eines Domain Namens

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Das vereinbarung zur registrierung eines domain namens es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung zur registrierung eines domain namens:

VEREINBARUNG ZUR REGISTRIERUNG EINES DOMAIN-NAMENS Diese Vereinbarung zur Registrierung eines Domain-Namens (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Registrant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES KLIENTEN] (der "Klient"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ZU ERBRINGENDE DIENSTLEISTUNGEN Der Registrant stimmt hiermit zu, eine Suche nach Domain-Namen durchzuführen und die Registrierung für den Klienten vorzunehmen, wie in und gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung vorgesehen. Der Klient ist dafür verantwortlich, innerhalb von [NUMMER] Werktagen ab dem Datum dieser Vereinbarung, dem Registranten eine Liste von [NUMMER], jedoch nicht mehr als [NUMMER] gewünschten Domain-Namen, nach Präferenz sortiert, vorzulegen. Nach Erhalt der oben zitierten Liste der gewünschten Domain-Namen, sucht der Registrant diese Namen auf deren Verfügbarkeit in der Reihenfolge der Präferenz des Kunden, die durch den Klienten genannt wurde, ab. Der Registrant sucht nach diesen gewünschten Namen, bis der erste derartige Namen als verfügbar angezeigt wird. Nach der Feststellung, dass der erste Name verfügbar ist, hat der Registrant die Ermächtigung als Agent und Bevollmächtigter des Klienten alle notwendigen Schritte einleiten, um diesen Domain-Namen zu registrieren. BEZAHLUNG Als Vergütung für die Dienstleistungen, die der Registrant hierunter durchführt, stimmt der Klient zu, mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und vor der Erbringung von irgendwelchen Dienstleistungen des Registranten hierunter, einen Betrag in Höhe von [BETRAG] als eine Service-Gebühr für die Durchführung der Suche nach dem Domain-Namen und die Registrierung im Namen des Kunden. Zusätzlich bei dem Abschluss dieser Vereinbarung bezahlt der Kunde dem Registranten einen Betrag in Höhe von [BETRAG], um die Gebühren für die erstmalige Registrierung dieses Domain-Namens abzudecken. RECHTE Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass der Registrant keine eigenen Rechte, Titel oder Anrechte an und auf irgendeinen registrierten Domain-Namen gemäß dieser Vereinbarung hat, und dass der Domain-Name, der für den Klienten registriert wird, dem Klienten gehört, und nicht dem Registranten. Der Klient erkennt an, dass diese Vereinbarung nur zwischen den potenziellen Rechten des Registranten und des Klienten getroffen wird, und dass der Registrant nicht garantieren kann, dass eine Drittpartei keinen Rechtsanspruch und irgendeinen Domain-Namen geltend macht, der unter den Bedingungen dieser Vereinbarung registriert ist. VERFÜGBARKEIT DER DOMAIN-NAMEN Für den Fall, dass keiner der Domain-Namen auf der Liste des Klienten zur Registrierung zur Verfügung steht, hat der Registrant den Klienten über diesen Tatbestand zu informieren. Danach ist der Klient dafür verantwortlich, eine andere Liste von [NUMMER] bis [NUMMER] mit gewünschten Namen bereitzustellen. Nach Erhalt der zweiten Liste mit gewünschten Namen hat der Registrant nach diesen Namen zu suchen und den ersten verfügbaren Namen, basierend auf der gewünschten Präferenz des Klienten, zu registrieren. Wenn kein Name nach dem Durchsuchen der zweiten Liste der Namen verfügbar ist, hat der Registrant den Klienten darüber zu informieren und der Registrant hat keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Klienten in Bezug auf den Domain-Namen. Nach Eingang einer solchen Mitteilung hat der Klient sich zu entscheiden, ob er mit der Suche fortzufahren möchte, wobei in diesem Fall eine andere Service-Gebühr an den Registranten zu entrichten ist, abzüglich des an den Registranten bezahlten Betrages für den Preis des Domain-Namens. Nach der Entscheidung, den Prozess fortzusetzen, hat der Klient eine weitere Liste mit gewünschten Namen in der Reihenfolge der Präferenz gemeinsam mit der Bezahlung der zweiten Service-Gebühr vorzulegen. Nach Erhalt der neuen Präferenzliste und der zweiten Service-Gebühr ist das Registrierungsverfahren wie oben beschriebenen wieder aufzunehmen

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VEREINBARUNG ZUR REGISTRIERUNG EINES DOMAIN-NAMENS Diese Vereinbarung zur Registrierung eines Domain-Namens (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Registrant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES KLIENTEN] (der "Klient"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ZU ERBRINGENDE DIENSTLEISTUNGEN Der Registrant stimmt hiermit zu, eine Suche nach Domain-Namen durchzuführen und die Registrierung für den Klienten vorzunehmen, wie in und gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung vorgesehen. Der Klient ist dafür verantwortlich, innerhalb von [NUMMER] Werktagen ab dem Datum dieser Vereinbarung, dem Registranten eine Liste von [NUMMER], jedoch nicht mehr als [NUMMER] gewünschten Domain-Namen, nach Präferenz sortiert, vorzulegen. Nach Erhalt der oben zitierten Liste der gewünschten Domain-Namen, sucht der Registrant diese Namen auf deren Verfügbarkeit in der Reihenfolge der Präferenz des Kunden, die durch den Klienten genannt wurde, ab. Der Registrant sucht nach diesen gewünschten Namen, bis der erste derartige Namen als verfügbar angezeigt wird. Nach der Feststellung, dass der erste Name verfügbar ist, hat der Registrant die Ermächtigung als Agent und Bevollmächtigter des Klienten alle notwendigen Schritte einleiten, um diesen Domain-Namen zu registrieren. BEZAHLUNG Als Vergütung für die Dienstleistungen, die der Registrant hierunter durchführt, stimmt der Klient zu, mit dem Abschluss dieser Vereinbarung und vor der Erbringung von irgendwelchen Dienstleistungen des Registranten hierunter, einen Betrag in Höhe von [BETRAG] als eine Service-Gebühr für die Durchführung der Suche nach dem Domain-Namen und die Registrierung im Namen des Kunden. Zusätzlich bei dem Abschluss dieser Vereinbarung bezahlt der Kunde dem Registranten einen Betrag in Höhe von [BETRAG], um die Gebühren für die erstmalige Registrierung dieses Domain-Namens abzudecken. RECHTE Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass der Registrant keine eigenen Rechte, Titel oder Anrechte an und auf irgendeinen registrierten Domain-Namen gemäß dieser Vereinbarung hat, und dass der Domain-Name, der für den Klienten registriert wird, dem Klienten gehört, und nicht dem Registranten. Der Klient erkennt an, dass diese Vereinbarung nur zwischen den potenziellen Rechten des Registranten und des Klienten getroffen wird, und dass der Registrant nicht garantieren kann, dass eine Drittpartei keinen Rechtsanspruch und irgendeinen Domain-Namen geltend macht, der unter den Bedingungen dieser Vereinbarung registriert ist. VERFÜGBARKEIT DER DOMAIN-NAMEN Für den Fall, dass keiner der Domain-Namen auf der Liste des Klienten zur Registrierung zur Verfügung steht, hat der Registrant den Klienten über diesen Tatbestand zu informieren. Danach ist der Klient dafür verantwortlich, eine andere Liste von [NUMMER] bis [NUMMER] mit gewünschten Namen bereitzustellen. Nach Erhalt der zweiten Liste mit gewünschten Namen hat der Registrant nach diesen Namen zu suchen und den ersten verfügbaren Namen, basierend auf der gewünschten Präferenz des Klienten, zu registrieren. Wenn kein Name nach dem Durchsuchen der zweiten Liste der Namen verfügbar ist, hat der Registrant den Klienten darüber zu informieren und der Registrant hat keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Klienten in Bezug auf den Domain-Namen. Nach Eingang einer solchen Mitteilung hat der Klient sich zu entscheiden, ob er mit der Suche fortzufahren möchte, wobei in diesem Fall eine andere Service-Gebühr an den Registranten zu entrichten ist, abzüglich des an den Registranten bezahlten Betrages für den Preis des Domain-Namens. Nach der Entscheidung, den Prozess fortzusetzen, hat der Klient eine weitere Liste mit gewünschten Namen in der Reihenfolge der Präferenz gemeinsam mit der Bezahlung der zweiten Service-Gebühr vorzulegen. Nach Erhalt der neuen Präferenzliste und der zweiten Service-Gebühr ist das Registrierungsverfahren wie oben beschriebenen wieder aufzunehmen

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