Das vereinbarung zur online promotion es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ZUR ONLINE PROMOTION Diese Vereinbarung zur Online Promotion (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES PROMOTIONSDIENSTLEISTERS] (der "Promotionsdienstleister"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Gemäß dieser Vereinbarung wird der Promotionsdienstleister dem Unternehmen verschiedenen Promotionen bereitstellen, um das Unternehmen bei der Promotion ihres Netzwerks von Internet-Sites und den damit verbundenen Dienstleistungen zu unterstützen. Dementsprechend vereinbaren die Parteien hiermit wie folgt: HINTERGRUND Das Unternehmen Das Unternehmen betreibt ein Netzwerk von Internet-Sites, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Inhalte im Zusammenhang mit [ANGEBEN] einschließlich der Website unter http://www.[ANGEBEN].com. Der Promotionsdienstleister Die Promotionsdienstleister betreibt eine Such- und Aggregations-"Portal"-Site im World Wide Web. DEFINITIONEN "Above the Fold" bedeutet, dass ein bestimmtes Element auf einer Website auf einem Computerbildschirm mit einer [NUMMER] x [NUMMER] Pixel-Auflösung angezeigt wird, wenn der Benutzer zuerst auf eine solche Website zugreift, ohne nach unten zu scrollen, um mehr von der Website zu sehen. "Vereinbarte Kanäle" bedeutet alle der gezielten Seitenaufrufe plus bis zu fünf zusätzliche Kanäle, wie gegenseitig vereinbart. Solche zusätzlichen Kanäle sind zunächst [THEMEN ANGEBEN]. "Marken des Unternehmens" sind alle Markenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos, die vom Unternehmen an den Promotionsdienstleister ausdrücklich für die Aufnahme in die Promotion geliefert werden. "Websites des Unternehmens" sind die Internet-Sites, die vom Unternehmen betrieben werden und durch den Promotionsdienstleister durch Promotionen beworben werden, darunter die Internet-Sites, auf die ausdrücklich in Abschnitt 3 verwiesen wird, zusammen mit allen Mirror-Sites, co-branded Websites und Nachfolgern derselben. "Contentportal" ist ein Bereich auf der [ANGEBEN] Seite, der dafür entworfen wurde, um ihn mit Inhalten vom Inhalt eines Drittanbieters, wie das Unternehmen, zu programmieren. "[ANGEBEN] Center" ist ein Ressource Center innerhalb [ANGEBEN]-Kanals des Promotionsdienstleisters, der sich auf [ANGEBEN] Themen konzentriert ist und direkt vom Eingang der Website des Promotionsdienstleisters und von innerhalb des [ANGEBEN] Kanals verlinkt ist. "Seitenaufruf" ist die Anzeige einer Promotion für eine Website des Unternehmens auf einer der Websites des Promotionsdienstleisters in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. "Produkte" bezeichnet jedes Produkt oder eine Dienstleistung, das auf oder über die Websites des Unternehmens verkauft wird. "Promotionen" bedeutet, Banner, Schaltflächen, Textlinks, gebrandete Texte, Contentportale, E-Mail-Links in Newsletter, die vom Promotionsdienstleister ausgegeben werden, und andere Promotionen, die auf den Websites des Promotionsdienstleisters angezeigt werden, einschließlich der spezifischen Arten von Promotionen, auf die in Abschnitt 3 verwiesen wird. "Weitergeleitete Benutzer" sind alle Benutzer, die auf die Website des Unternehmens durch Promotion zugreifen. Alle weitergeleiteten Benutzer werden vom Unternehmen während des ersten und jedes nachfolgenden Besuchs der Website des Unternehmens über die Website des Promotionsdienstleisters zum Zwecke der Aufteilung der Einnahmen markiert und verfolgt, wie in Abschnitt 5.3 angegeben. "Ressource Center" ist eine Sammlung zusammenhängender Webseiten, Links, Portale und anderer Ressourcen auf der Website des Promotionsdienstleisters, die sich auf einen bestimmten Gegenstand konzentrieren. "Das Promotionsdienstleister-Feld" ist ein Suchfeld mit der vollständigen Internet-Suchfunktion des Promotionsdienstleisters und mit Symbolen für und Links zu der Website des Promotionsdienstleisters. Jedes Promotionsdienstleister-Feld bringt die Benutzer direkt auf die Website des Promotionsdienstleisters, um die Ergebnisse ihrer Suchanfrage anzuzeigen. "Die Promotionsdienstleister-Ergebnisseite" ist eine Seite, die aufgrund erfolgreicher Suchergebnisse auf der Website des Promotionsdienstleisters als eine Reaktion auf eine Suchanfrage durch das Promotionsdienstleister-Feld auf der Website des Unternehmens angezeigt werden. "Marken des Dienstleisters" sind alle Markenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos, die vom Promotionsdienstleister an das Unternehmen ausdrücklich für die Aufnahme in die Website des Unternehmens geliefert werden. "Die Website des Promotionsdienstleisters" bedeutet die Such- und Aggregations-"Portal"-Site, die vom Promotionsdienstleister unter http://www.[ANGEBEN].com betrieben wird, zusammen mit Co-Branded Ausgaben dieser Website, die für Drittpersonen, Vertriebspartner und Lizenznehmer des Promotionsdienstleisters entwickelt wurden oder werden. "Gezielte Seitenaufrufe" bedeutet (a) alle Seitenaufrufe innerhalb der [ANGEBEN] Kanäle, (b) andere Seitenaufrufe, die in Zusammenhang mit redaktionellen Inhalten oder Tools des Unternehmens auftreten (z.B. eine [ANGEBEN]-Funktion), (c) Seitenaufrufe innerhalb von E-Mail-Newsletter, die gemäß Abschnitt 3.3 ausgegeben werden (d) Seitenaufrufe innerhalb des Promotionsdienstleisters, wie im Abschnitt 3.4 aufgeführt, und (e) Seitenaufrufe über Schlüsselwort-Banner, die gemäß Abschnitt 3.5 geliefert werden. "Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, wie sie in Abschnitt 5 festgelegt. "Benutzer" ist ein Benutzer der Website des Promotionsdienstleisters. PROMOTIONEN Promotionen innerhalb des [ANGEBEN] Kanals Während der Laufzeit hat das Unternehmen das ausschließliche Recht, das Contentportal auf der Titelseite des [ANGEBEN]-Centers mit [ANGEBEN] verwandtem Inhalt von seiner [ANGEBEN]-Website oder einer etwaigen Nachfolge-Website dazu, sowie mit verwandtem Inhalt von seiner [ANGEBEN].com Website, vorbehaltlich dem billigen Ermessen Produzenten des Promotionsdienstleisters zu programmieren. Gemäß der gegenseitigen Vereinbarung der Parteien, soweit dies der Promotionsdienstleister für redaktionell angemessen hält, kann der Promotionsdienstleister auch andere Promotionen für [ANGEBEN] überall im [ANGEBEN]-Center einschließen und kann zusätzliche Möglichkeiten für das Unternehmen anbieten, Inhalte aus der [ANGEBEN]-Website für die Anzeige innerhalb des [ANGEBEN]-Kanals bereitstellen. Ungeachtet des Vorangegangenen oder irgendwelcher gegensätzlicher Aussagen hierin stimmen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen zu, dass der Inhalt des Unternehmens im [ANGEBEN]-Center [NUMMER] Tage, nachdem der Promotionsdienstleister die Anbieter von Inhalten in einem solchen Center unterrichtet hat, erscheint, wobei eine solche Mitteilung innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Abschluss dieser Vereinbarung erfolgen muss. Promotionen für [ANGEBEN] Der Promotionsdienstleister hat, gemäß dem eigenen Ermessen des Promotionsdienstleisters Promotionen für die [ANGEBEN]-Website des Unternehmens überall in den [ANGEBEN]-Kanälen einzuschließen und der Promotionsdienstleister kann zusätzliche Möglichkeiten für das Unternehmen bieten, um Inhalte aus der [ANGEBEN]-Website für die Anzeige auf der Website des Promotionsdienstleisters bereitzustellen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Promotionsdienstleister, um [ANGEBEN] zu schaffen. Newsletter Falls der Promotionsdienstleister einen Bereich entwickelt, in welchem sich Benutzer für E-Mail-Newsletter von Inhaltsanbietern von Drittparteien eintragen können, wird die Promotionsdienstleister dem Unternehmen eine angemessene Möglichkeit geben, um einen Newsletter für die Benutzer in einem solchen Bereich anzubieten.
Das vereinbarung zur online promotion es hat 19 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ZUR ONLINE PROMOTION Diese Vereinbarung zur Online Promotion (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES PROMOTIONSDIENSTLEISTERS] (der "Promotionsdienstleister"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Gemäß dieser Vereinbarung wird der Promotionsdienstleister dem Unternehmen verschiedenen Promotionen bereitstellen, um das Unternehmen bei der Promotion ihres Netzwerks von Internet-Sites und den damit verbundenen Dienstleistungen zu unterstützen. Dementsprechend vereinbaren die Parteien hiermit wie folgt: HINTERGRUND Das Unternehmen Das Unternehmen betreibt ein Netzwerk von Internet-Sites, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Inhalte im Zusammenhang mit [ANGEBEN] einschließlich der Website unter http://www.[ANGEBEN].com. Der Promotionsdienstleister Die Promotionsdienstleister betreibt eine Such- und Aggregations-"Portal"-Site im World Wide Web. DEFINITIONEN "Above the Fold" bedeutet, dass ein bestimmtes Element auf einer Website auf einem Computerbildschirm mit einer [NUMMER] x [NUMMER] Pixel-Auflösung angezeigt wird, wenn der Benutzer zuerst auf eine solche Website zugreift, ohne nach unten zu scrollen, um mehr von der Website zu sehen. "Vereinbarte Kanäle" bedeutet alle der gezielten Seitenaufrufe plus bis zu fünf zusätzliche Kanäle, wie gegenseitig vereinbart. Solche zusätzlichen Kanäle sind zunächst [THEMEN ANGEBEN]. "Marken des Unternehmens" sind alle Markenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos, die vom Unternehmen an den Promotionsdienstleister ausdrücklich für die Aufnahme in die Promotion geliefert werden. "Websites des Unternehmens" sind die Internet-Sites, die vom Unternehmen betrieben werden und durch den Promotionsdienstleister durch Promotionen beworben werden, darunter die Internet-Sites, auf die ausdrücklich in Abschnitt 3 verwiesen wird, zusammen mit allen Mirror-Sites, co-branded Websites und Nachfolgern derselben. "Contentportal" ist ein Bereich auf der [ANGEBEN] Seite, der dafür entworfen wurde, um ihn mit Inhalten vom Inhalt eines Drittanbieters, wie das Unternehmen, zu programmieren. "[ANGEBEN] Center" ist ein Ressource Center innerhalb [ANGEBEN]-Kanals des Promotionsdienstleisters, der sich auf [ANGEBEN] Themen konzentriert ist und direkt vom Eingang der Website des Promotionsdienstleisters und von innerhalb des [ANGEBEN] Kanals verlinkt ist. "Seitenaufruf" ist die Anzeige einer Promotion für eine Website des Unternehmens auf einer der Websites des Promotionsdienstleisters in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. "Produkte" bezeichnet jedes Produkt oder eine Dienstleistung, das auf oder über die Websites des Unternehmens verkauft wird. "Promotionen" bedeutet, Banner, Schaltflächen, Textlinks, gebrandete Texte, Contentportale, E-Mail-Links in Newsletter, die vom Promotionsdienstleister ausgegeben werden, und andere Promotionen, die auf den Websites des Promotionsdienstleisters angezeigt werden, einschließlich der spezifischen Arten von Promotionen, auf die in Abschnitt 3 verwiesen wird. "Weitergeleitete Benutzer" sind alle Benutzer, die auf die Website des Unternehmens durch Promotion zugreifen. Alle weitergeleiteten Benutzer werden vom Unternehmen während des ersten und jedes nachfolgenden Besuchs der Website des Unternehmens über die Website des Promotionsdienstleisters zum Zwecke der Aufteilung der Einnahmen markiert und verfolgt, wie in Abschnitt 5.3 angegeben. "Ressource Center" ist eine Sammlung zusammenhängender Webseiten, Links, Portale und anderer Ressourcen auf der Website des Promotionsdienstleisters, die sich auf einen bestimmten Gegenstand konzentrieren. "Das Promotionsdienstleister-Feld" ist ein Suchfeld mit der vollständigen Internet-Suchfunktion des Promotionsdienstleisters und mit Symbolen für und Links zu der Website des Promotionsdienstleisters. Jedes Promotionsdienstleister-Feld bringt die Benutzer direkt auf die Website des Promotionsdienstleisters, um die Ergebnisse ihrer Suchanfrage anzuzeigen. "Die Promotionsdienstleister-Ergebnisseite" ist eine Seite, die aufgrund erfolgreicher Suchergebnisse auf der Website des Promotionsdienstleisters als eine Reaktion auf eine Suchanfrage durch das Promotionsdienstleister-Feld auf der Website des Unternehmens angezeigt werden. "Marken des Dienstleisters" sind alle Markenzeichen, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken und Logos, die vom Promotionsdienstleister an das Unternehmen ausdrücklich für die Aufnahme in die Website des Unternehmens geliefert werden. "Die Website des Promotionsdienstleisters" bedeutet die Such- und Aggregations-"Portal"-Site, die vom Promotionsdienstleister unter http://www.[ANGEBEN].com betrieben wird, zusammen mit Co-Branded Ausgaben dieser Website, die für Drittpersonen, Vertriebspartner und Lizenznehmer des Promotionsdienstleisters entwickelt wurden oder werden. "Gezielte Seitenaufrufe" bedeutet (a) alle Seitenaufrufe innerhalb der [ANGEBEN] Kanäle, (b) andere Seitenaufrufe, die in Zusammenhang mit redaktionellen Inhalten oder Tools des Unternehmens auftreten (z.B. eine [ANGEBEN]-Funktion), (c) Seitenaufrufe innerhalb von E-Mail-Newsletter, die gemäß Abschnitt 3.3 ausgegeben werden (d) Seitenaufrufe innerhalb des Promotionsdienstleisters, wie im Abschnitt 3.4 aufgeführt, und (e) Seitenaufrufe über Schlüsselwort-Banner, die gemäß Abschnitt 3.5 geliefert werden. "Laufzeit" bezeichnet die Laufzeit dieser Vereinbarung, wie sie in Abschnitt 5 festgelegt. "Benutzer" ist ein Benutzer der Website des Promotionsdienstleisters. PROMOTIONEN Promotionen innerhalb des [ANGEBEN] Kanals Während der Laufzeit hat das Unternehmen das ausschließliche Recht, das Contentportal auf der Titelseite des [ANGEBEN]-Centers mit [ANGEBEN] verwandtem Inhalt von seiner [ANGEBEN]-Website oder einer etwaigen Nachfolge-Website dazu, sowie mit verwandtem Inhalt von seiner [ANGEBEN].com Website, vorbehaltlich dem billigen Ermessen Produzenten des Promotionsdienstleisters zu programmieren. Gemäß der gegenseitigen Vereinbarung der Parteien, soweit dies der Promotionsdienstleister für redaktionell angemessen hält, kann der Promotionsdienstleister auch andere Promotionen für [ANGEBEN] überall im [ANGEBEN]-Center einschließen und kann zusätzliche Möglichkeiten für das Unternehmen anbieten, Inhalte aus der [ANGEBEN]-Website für die Anzeige innerhalb des [ANGEBEN]-Kanals bereitstellen. Ungeachtet des Vorangegangenen oder irgendwelcher gegensätzlicher Aussagen hierin stimmen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen zu, dass der Inhalt des Unternehmens im [ANGEBEN]-Center [NUMMER] Tage, nachdem der Promotionsdienstleister die Anbieter von Inhalten in einem solchen Center unterrichtet hat, erscheint, wobei eine solche Mitteilung innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Abschluss dieser Vereinbarung erfolgen muss. Promotionen für [ANGEBEN] Der Promotionsdienstleister hat, gemäß dem eigenen Ermessen des Promotionsdienstleisters Promotionen für die [ANGEBEN]-Website des Unternehmens überall in den [ANGEBEN]-Kanälen einzuschließen und der Promotionsdienstleister kann zusätzliche Möglichkeiten für das Unternehmen bieten, um Inhalte aus der [ANGEBEN]-Website für die Anzeige auf der Website des Promotionsdienstleisters bereitzustellen, einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Promotionsdienstleister, um [ANGEBEN] zu schaffen. Newsletter Falls der Promotionsdienstleister einen Bereich entwickelt, in welchem sich Benutzer für E-Mail-Newsletter von Inhaltsanbietern von Drittparteien eintragen können, wird die Promotionsdienstleister dem Unternehmen eine angemessene Möglichkeit geben, um einen Newsletter für die Benutzer in einem solchen Bereich anzubieten.
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