Das vereinbarung zur herstellung und zum vertrieb es hat 16 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.
VEREINBARUNG ZUR HERSTELLUNG UND ZUM VERTRIEB Diese Vereinbarung zur Herstellung und zum Vertrieb (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Publisher"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES VERTRIEBSPARTNERS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: Der Publisher hat viel Zeit, Mühe und Ressourcen zur Entwicklung und/oder Veröffentlichung bestimmter einzigartiger, urheberrechtlich geschützter und proprietärer Multimedia-Produkte und Software sowie für die damit verbundene Dokumentation und die Verpackungsmaterialien aufgewendet ("die Produkte des Publishers", wie unten definiert); Der Vertriebspartner möchte als Vertriebspartner für die Produkte des Publishers, gemeinsam mit den Produkten der Vertriebsstelle oder Dritter gebündelt, tätig werden und erklärt gegenüber dem Publisher, dass der Vertriebspartner ausreichende Fachkenntnisse, Ressourcen und Personal besitzt, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; Der Vertriebspartner möchte des Weiteren die Produkte des Publishers zum Zwecke des Vertriebs herstellen, und Der Publisher möchte, dass der Vertriebspartner als ein herstellender Vertriebspartner der Produkte des Publishers zu den hier angegebenen Bedingungen und Konditionen tätig wird. Daher, in Anbetracht der gegenseitigen Zusagen und Versprechen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: DEFINITIONEN "Produkte des Publishers" bezeichnen die Produkte, die im beigefügten Anhang A identifiziert werden, gemeinsam mit der dazugehörigen Dokumentation, der Verpackung oder anderen Materialien, die (falls vorhanden) in Anhang A identifiziert werden. Der Publisher behält sich, nach eigenem Ermessen, das Recht vor, durch Mitteilung, [ANZAHL] Tage im Voraus, Anhang A Produkte des Publishers hinzuzufügen oder Produkte des Publishers daraus zu entfernen. "Pakete" bezeichnen die Kombination der Produkte des Publishers mit Hardware und/oder Software, die als Einheit vom Vertriebspartner vertrieben werden, wie in Anhang C beschrieben. "Eigentumsrechte" bezeichen alle Rechte des Publishers und dessen Lizenzgeber an den Produkten des Publishers, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Patente, Design-Patente, Markenzeichen, Handelsaufmachungen, Geschäftsgeheimnisse, und Werberechte, die aus dem zuständigen Recht und aus internationalen Übereinkommen entstehen. "Gebiet" ist als die ganze Welt definiert. GEWÄHRUNG VON LIZENZEN Vertriebslizenz Der Publisher gewährt dem Vertriebspartner eine nicht übertragbare und nicht-exklusive Lizenz während der Laufzeit dieser Vereinbarung, die Produkte des Publishers zu Paketen zusammenzufassen und Pakete direkt oder über Vertriebspartner und Einzelhändler an die Endnutzer, die im Gebiet ansässig sind, zu vertreiben. Zusätzlich zu den anderen Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, unterliegen diese Vertriebslizenzen ausdrücklich den folgenden Bedingungen: Der Vertrieb des Vertriebspartners an Endnutzer, direkt oder über Vertriebspartner und Einzelhändler, erfolgt nur gemäß dem Endnutzer-Lizenzvertrag, welche in den Produkten des Publishers eingeschlossen ist, und jeder Lizenz für ein Produkt des Publishers des Vertriebspartners an einen Endnutzer ist nur in Gerichtsbarkeiten erlaubt, in denen ein durchsetzbares Urheberrecht für die Produkte des Publishers besteht, und Der Vertrieb des Vertriebspartners an eine andere Organisation als an den Endnutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzelhändler oder ander Vertriebspartner oder Untervertriebspartner, erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung(en) mit dem Vertriebspartner, die (i) allen Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen, (ii) die Rechte des Publishers nicht weniger schützen als die Bedingungen dieser Vereinbarung, und (iii) ausdrücklich den Publisher zu einem Drittbegünstigten machen. Der Vertriebspartner ist nur zum Vertrieb der Produkte des Publishers berechtigt, die vom Vertriebspartner hergestellt werden. Herstellungslizenz Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Publisher dem Vertriebspartner und Vertriebspartner für die Laufzeit dieser Vereinbarung, das nicht ausschließliche Recht, Produkte des Publishers nur in der [LAND] herzustellen und nur für den Vertrieb, wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen, vorbehaltlich die folgenden Einschränkungen: Der Vertriebspartner darf die Produkte des Publishers herstellen, sofern diese Produktion auf eigene Kosten des Vertriebspartners und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erfolgt und ansonsten umsichtig die Eigentumsrechte des Publishers und dessen Lizenzgeber schützen. Sämtliche Kopien der Produkte des Publishers haben eine Sicherheitscodierung in einer für den Publisher akzeptablen Form zu enthalten. Der Vertriebspartner hat den Publisher für jede unautorisierte Kopie der Produkte des Publishers, die vom Vertriebspartner oder auf dessen genehmigten Anlagen hergestellt werden, zum vollen Einzelhandelspreis dieser Produkte des Publishers zu entschädigen und zu bezahlen. Der Vertriebspartner hat die Produkte des Publishers in Einklang mit strengen Sicherheitsvorkehrungen herzustellen und ausführliche Aufzeichnungen über die Herstellung und den Vertrieb alle hergestellten Einheiten zu führen. Die Fertigungsstätten des Vertriebspartners und die Aufzeichnungen über die Herstellung und den Vertrieb haben für die Inspektion des Publishers ohne vorherige Ankündigung zugänglich zu sein. Der Vertriebspartner hat allen Kopien der der Produkte des Publishers, die vom Vertriebspartner hergestellt werden, eine Endnutzer-Lizenz in der Form, wie vom Publisher bereitgestellt, einzuschließen. Änderungen an den Bestimmungen der Endnutzer-Lizenz unterliegt der Genehmigung des Publishers in dessen eigenem Ermessen. Der Vertriebspartner hat die Produkte des Publishers aus Produktionsvorlagen für die Produkte des Publishers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsvorlagen für Verpackung und für verwandte Materialien), die vom Publisher in Übereinstimmung mit den Ausführungen in Anhang B herzustellen. Der Vertriebspartner darf die Produkte des Publishers (einschließlich und ohne Einschränkung deren Verpackung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Publishers nicht ändern. Verbotene Handlungen Weder der Vertriebspartner noch irgendjemand, an den der Vertriebspartner die Produkte des Publishers vertreibt, hat das Recht, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Publishers die Produkte des Publishers zu vertreiben oder zu verkaufen, außer als Bestandteil eines Pakets innerhalb des Gebiets. Jeder, der irgendwelche Produkte des Publishers, die dem Vertriebspartner für die Aufnahme in Pakete geliefert wurden, entbündelt, ist für den vollen Großhandelspreis aller dieser entpackten Produkte des Publishers sowie für alle entsprechenden Anwaltshonorare und Kosten zur Ermittlung und zum Vorbringen einer Klage gegen die entpackende Partei, die entstanden sind, haftbar. Der Vertriebspartner hat die Personen, an die er die Produkte des Publishers in Paketen vertreibt, zu unterrichten, dass die Entpackung konkret verboten ist, und dass jede Person, die irgendwelche Produkte des Publishers, die dem Vertriebspartner für die Aufnahme in Pakete geliefert wurden, entbündelt, ist für den vollen Großhandelspreis aller dieser entpackten Produkte des Publishers sowie für alle entsprechenden Anwaltshonorare und Kosten zur Ermittlung und zum Vorbringen einer Klage gegen die entpackende Partei, die entstanden sind, haftbar ist. Einschränkungen
Das vereinbarung zur herstellung und zum vertrieb es hat 16 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.
VEREINBARUNG ZUR HERSTELLUNG UND ZUM VERTRIEB Diese Vereinbarung zur Herstellung und zum Vertrieb (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Publisher"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES VERTRIEBSPARTNERS] (der "Vertriebspartner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: Der Publisher hat viel Zeit, Mühe und Ressourcen zur Entwicklung und/oder Veröffentlichung bestimmter einzigartiger, urheberrechtlich geschützter und proprietärer Multimedia-Produkte und Software sowie für die damit verbundene Dokumentation und die Verpackungsmaterialien aufgewendet ("die Produkte des Publishers", wie unten definiert); Der Vertriebspartner möchte als Vertriebspartner für die Produkte des Publishers, gemeinsam mit den Produkten der Vertriebsstelle oder Dritter gebündelt, tätig werden und erklärt gegenüber dem Publisher, dass der Vertriebspartner ausreichende Fachkenntnisse, Ressourcen und Personal besitzt, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; Der Vertriebspartner möchte des Weiteren die Produkte des Publishers zum Zwecke des Vertriebs herstellen, und Der Publisher möchte, dass der Vertriebspartner als ein herstellender Vertriebspartner der Produkte des Publishers zu den hier angegebenen Bedingungen und Konditionen tätig wird. Daher, in Anbetracht der gegenseitigen Zusagen und Versprechen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: DEFINITIONEN "Produkte des Publishers" bezeichnen die Produkte, die im beigefügten Anhang A identifiziert werden, gemeinsam mit der dazugehörigen Dokumentation, der Verpackung oder anderen Materialien, die (falls vorhanden) in Anhang A identifiziert werden. Der Publisher behält sich, nach eigenem Ermessen, das Recht vor, durch Mitteilung, [ANZAHL] Tage im Voraus, Anhang A Produkte des Publishers hinzuzufügen oder Produkte des Publishers daraus zu entfernen. "Pakete" bezeichnen die Kombination der Produkte des Publishers mit Hardware und/oder Software, die als Einheit vom Vertriebspartner vertrieben werden, wie in Anhang C beschrieben. "Eigentumsrechte" bezeichen alle Rechte des Publishers und dessen Lizenzgeber an den Produkten des Publishers, aber nicht beschränkt auf, Urheberrechte, Patente, Design-Patente, Markenzeichen, Handelsaufmachungen, Geschäftsgeheimnisse, und Werberechte, die aus dem zuständigen Recht und aus internationalen Übereinkommen entstehen. "Gebiet" ist als die ganze Welt definiert. GEWÄHRUNG VON LIZENZEN Vertriebslizenz Der Publisher gewährt dem Vertriebspartner eine nicht übertragbare und nicht-exklusive Lizenz während der Laufzeit dieser Vereinbarung, die Produkte des Publishers zu Paketen zusammenzufassen und Pakete direkt oder über Vertriebspartner und Einzelhändler an die Endnutzer, die im Gebiet ansässig sind, zu vertreiben. Zusätzlich zu den anderen Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, unterliegen diese Vertriebslizenzen ausdrücklich den folgenden Bedingungen: Der Vertrieb des Vertriebspartners an Endnutzer, direkt oder über Vertriebspartner und Einzelhändler, erfolgt nur gemäß dem Endnutzer-Lizenzvertrag, welche in den Produkten des Publishers eingeschlossen ist, und jeder Lizenz für ein Produkt des Publishers des Vertriebspartners an einen Endnutzer ist nur in Gerichtsbarkeiten erlaubt, in denen ein durchsetzbares Urheberrecht für die Produkte des Publishers besteht, und Der Vertrieb des Vertriebspartners an eine andere Organisation als an den Endnutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzelhändler oder ander Vertriebspartner oder Untervertriebspartner, erfolgt gemäß schriftlicher Vereinbarung(en) mit dem Vertriebspartner, die (i) allen Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen, (ii) die Rechte des Publishers nicht weniger schützen als die Bedingungen dieser Vereinbarung, und (iii) ausdrücklich den Publisher zu einem Drittbegünstigten machen. Der Vertriebspartner ist nur zum Vertrieb der Produkte des Publishers berechtigt, die vom Vertriebspartner hergestellt werden. Herstellungslizenz Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Publisher dem Vertriebspartner und Vertriebspartner für die Laufzeit dieser Vereinbarung, das nicht ausschließliche Recht, Produkte des Publishers nur in der [LAND] herzustellen und nur für den Vertrieb, wie anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen, vorbehaltlich die folgenden Einschränkungen: Der Vertriebspartner darf die Produkte des Publishers herstellen, sofern diese Produktion auf eigene Kosten des Vertriebspartners und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erfolgt und ansonsten umsichtig die Eigentumsrechte des Publishers und dessen Lizenzgeber schützen. Sämtliche Kopien der Produkte des Publishers haben eine Sicherheitscodierung in einer für den Publisher akzeptablen Form zu enthalten. Der Vertriebspartner hat den Publisher für jede unautorisierte Kopie der Produkte des Publishers, die vom Vertriebspartner oder auf dessen genehmigten Anlagen hergestellt werden, zum vollen Einzelhandelspreis dieser Produkte des Publishers zu entschädigen und zu bezahlen. Der Vertriebspartner hat die Produkte des Publishers in Einklang mit strengen Sicherheitsvorkehrungen herzustellen und ausführliche Aufzeichnungen über die Herstellung und den Vertrieb alle hergestellten Einheiten zu führen. Die Fertigungsstätten des Vertriebspartners und die Aufzeichnungen über die Herstellung und den Vertrieb haben für die Inspektion des Publishers ohne vorherige Ankündigung zugänglich zu sein. Der Vertriebspartner hat allen Kopien der der Produkte des Publishers, die vom Vertriebspartner hergestellt werden, eine Endnutzer-Lizenz in der Form, wie vom Publisher bereitgestellt, einzuschließen. Änderungen an den Bestimmungen der Endnutzer-Lizenz unterliegt der Genehmigung des Publishers in dessen eigenem Ermessen. Der Vertriebspartner hat die Produkte des Publishers aus Produktionsvorlagen für die Produkte des Publishers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produktionsvorlagen für Verpackung und für verwandte Materialien), die vom Publisher in Übereinstimmung mit den Ausführungen in Anhang B herzustellen. Der Vertriebspartner darf die Produkte des Publishers (einschließlich und ohne Einschränkung deren Verpackung) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Publishers nicht ändern. Verbotene Handlungen Weder der Vertriebspartner noch irgendjemand, an den der Vertriebspartner die Produkte des Publishers vertreibt, hat das Recht, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Publishers die Produkte des Publishers zu vertreiben oder zu verkaufen, außer als Bestandteil eines Pakets innerhalb des Gebiets. Jeder, der irgendwelche Produkte des Publishers, die dem Vertriebspartner für die Aufnahme in Pakete geliefert wurden, entbündelt, ist für den vollen Großhandelspreis aller dieser entpackten Produkte des Publishers sowie für alle entsprechenden Anwaltshonorare und Kosten zur Ermittlung und zum Vorbringen einer Klage gegen die entpackende Partei, die entstanden sind, haftbar. Der Vertriebspartner hat die Personen, an die er die Produkte des Publishers in Paketen vertreibt, zu unterrichten, dass die Entpackung konkret verboten ist, und dass jede Person, die irgendwelche Produkte des Publishers, die dem Vertriebspartner für die Aufnahme in Pakete geliefert wurden, entbündelt, ist für den vollen Großhandelspreis aller dieser entpackten Produkte des Publishers sowie für alle entsprechenden Anwaltshonorare und Kosten zur Ermittlung und zum Vorbringen einer Klage gegen die entpackende Partei, die entstanden sind, haftbar ist. Einschränkungen
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