Das vereinbarung zum vorkaufsrecht es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
VORKAUFSRECHT Diese vertraulichen Anweisungen: Vereinbarung zum Vorkaufsrecht (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kapitalanleger"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS], der "Kapitalanleger" bezieht gleichzeitig mit der Ausstellung und der Zustellung dieser Vereinbarung [NUMMER] Vorzugsaktien des Unternehmens zu einem Nennwert von [BETRAG] je Aktie (die "Vorzugsaktie") zu einem Kaufpreis von [BETRAG] je Aktie; und Als eine Bedingung für die Ausgabe besagter Vorzugsaktien an den Kapitalanleger, stimmt der Kapitalanleger darin überein, dem Unternehmen ein Vorkaufsrecht bzgl. besagter Vorzugsaktien, aller Stammaktien und aller Wertpapiere des Unternehmens, die das Unternehmen an den Kapitalanleger im Austausch für und bzgl. jeder Aktiendividende, jedes Aktiensplits, jeder Neueinstufung oder ähnlicher Ereignisse (zusammenfassend die "Aktien") zu gewähren. DESHALB stimmen die Unterzeichnenden wie folgt überein: VORKAUFSRECHT DES UNTERNEHMENS Bevor jegliche Aktien, die vom Kapitalanleger oder von einem Abtretungsempfänger des Kapitalanlegers (bisweilen hier "Aktienverkäufer" genannt) verkauft oder anderweitig übertragen (einschließlich einer Übertragung als Geschenk oder kraft Gesetzes) werden können, besitzt das Unternehmen oder dessen Bevollmächtige(r) das Vorkaufsrecht, die Aktien zu den Bedingungen und Konditionen wie in diesem Abschnitt (das "Vorkaufsrecht") dargelegt. Mitteilung über eine vorgeschlagene Abtretung. Der Aktienverkäufer hat (a) dem Unternehmen eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung") zu übergeben, welche besagt: (i) die aufrichtige Absicht besagte Aktien zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen; (ii) der Name jedes vorgeschlagenen Käufers oder anderen Abtretungsempfängers ("vorgeschlagener Abtretungsempfänger"); (iii) die Anzahl der Aktien, die an jeden vorgeschlagenen Abtretungsempfänger übertragen werden sollen; (iv) den echten Kassakurs oder andere Gegenleistungen, für die der Aktienverkäufer die Übertragung der Aktien vorschlägt (der "Angebotskurs"); und (v) die wesentlichen Bedingungen und Konditionen der vorgeschlagenen Übertragung (die "Angebotsbedingungen") und b) dem Unternehmen die Aktien zum Angebotskurs und zu den Angebotsbedingungen dem Unternehmen oder dessen Bevollmächtigten anzubieten. Ausübung des Vorkaufsrechts. Zu jedem Zeitpunkt innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Mitteilung kann durch schriftliche Mitteilung an den Aktienverkäufer, sich dafür entscheiden, alle, jedoch nicht weniger als alle der Aktien, die zur Übertragung an einen oder mehrere vorgeschlagene(n) Abtretungsempfänger, zum Verkaufspreis und zu den Bedingungen, wie sie gemäß Absatz (c) bestimmt sind, zu erwerben. Verkaufspreis. Der Verkaufspreis (der "Verkaufspreis") der vom Unternehmen und dessen Bevollmächtigten gemäß diesem Abschnitt gekauften Aktien ist der Angebotspreis und die Bedingungen und Konditionen des Abretungsempängers sind in allen wesentlichen identisch mit den Angebotsbedingungen (die "Bedingungen"). Falls der Angebotspreis andere Gegenleistungen als Bargeld enthält, ist der Gegenwert des Bargeldes von den Vorstandsmitgliedern auf Treu und Glauben zu bestimmen. Bezahlung. Die Bezahlung des Verkaufspreises hat nach Maßgabe des Unternehmens oder dessen Bevollmächtigten in bar (mittels Scheck), durch Streichung aller oder eines Teils der ausstehenden Schulden des Aktienverkäufers an das Unternehmen (oder, im Falle eines Rückkaufes durch einen Bevollmächtigen, an den Bevollmächtigten), oder bei einer Kombination des vorgenannten, in jedem Falle in Einklang mit den Bedingungen, innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung durch das Unternehmen, zu erfolgen, wie in Abschnitt 2(b) dargelegt. Recht des Aktienverkäufers auf Übertretung. Wenn nicht alle Aktien, die in der Mitteilung an zur Übertragung an einen benannten vorgeschlagenen Abtretungsempfänger vorgeschlagen wurden vom Unternehmen oder dessen Bevollmächtigten wie in diesem Abschnitt angegeben gekauft werden, kann der Aktienverkäufer besagte Aktien an jenen vorgeschlagenen Abtretungsempfänger zum Angebotspreis oder zu einem höheren Preis und zu den Angebotsbedingungen verkaufen oder anderweitig übertragen, unter der Voraussetzung, dass ein solcher Verkauf oder eine solche andere Übertragung innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum der Mitteilung abgeschlossen wird, und unter der weiteren Voraussetzung, dass ein solcher Verkauf oder eine solche andere Übertragung in Einklang mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen erfolgt und dass der vorgeschlagene Abtretungsempfänger in schriftlicher Form damit übereinstimmt, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts für die Aktien, die sich in den Händen eines solchen vorgeschlagenen Abtretungsempfängers Anwendung finden. Falls die Aktien, die in der Mitteilung beschrieben werden, innerhalb eines solchen Zeitraums nicht an den vorgeschlagenen Abtretungsempfänger übertragen werden, ist eine neue Mitteilung an das Unternehmen zu übergeben und dem Unternehmen oder dessen Bevollmächtigen hat erneut das Vorkaufsrecht angeboten zu werden, bevor jegliche Aktien, die vom Aktienverkäufer gehalten werden, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Ausnahmen für bestimmte Übertragungen
Das vereinbarung zum vorkaufsrecht es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
VORKAUFSRECHT Diese vertraulichen Anweisungen: Vereinbarung zum Vorkaufsrecht (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kapitalanleger"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS], der "Kapitalanleger" bezieht gleichzeitig mit der Ausstellung und der Zustellung dieser Vereinbarung [NUMMER] Vorzugsaktien des Unternehmens zu einem Nennwert von [BETRAG] je Aktie (die "Vorzugsaktie") zu einem Kaufpreis von [BETRAG] je Aktie; und Als eine Bedingung für die Ausgabe besagter Vorzugsaktien an den Kapitalanleger, stimmt der Kapitalanleger darin überein, dem Unternehmen ein Vorkaufsrecht bzgl. besagter Vorzugsaktien, aller Stammaktien und aller Wertpapiere des Unternehmens, die das Unternehmen an den Kapitalanleger im Austausch für und bzgl. jeder Aktiendividende, jedes Aktiensplits, jeder Neueinstufung oder ähnlicher Ereignisse (zusammenfassend die "Aktien") zu gewähren. DESHALB stimmen die Unterzeichnenden wie folgt überein: VORKAUFSRECHT DES UNTERNEHMENS Bevor jegliche Aktien, die vom Kapitalanleger oder von einem Abtretungsempfänger des Kapitalanlegers (bisweilen hier "Aktienverkäufer" genannt) verkauft oder anderweitig übertragen (einschließlich einer Übertragung als Geschenk oder kraft Gesetzes) werden können, besitzt das Unternehmen oder dessen Bevollmächtige(r) das Vorkaufsrecht, die Aktien zu den Bedingungen und Konditionen wie in diesem Abschnitt (das "Vorkaufsrecht") dargelegt. Mitteilung über eine vorgeschlagene Abtretung. Der Aktienverkäufer hat (a) dem Unternehmen eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung") zu übergeben, welche besagt: (i) die aufrichtige Absicht besagte Aktien zu verkaufen oder anderweitig zu übertragen; (ii) der Name jedes vorgeschlagenen Käufers oder anderen Abtretungsempfängers ("vorgeschlagener Abtretungsempfänger"); (iii) die Anzahl der Aktien, die an jeden vorgeschlagenen Abtretungsempfänger übertragen werden sollen; (iv) den echten Kassakurs oder andere Gegenleistungen, für die der Aktienverkäufer die Übertragung der Aktien vorschlägt (der "Angebotskurs"); und (v) die wesentlichen Bedingungen und Konditionen der vorgeschlagenen Übertragung (die "Angebotsbedingungen") und b) dem Unternehmen die Aktien zum Angebotskurs und zu den Angebotsbedingungen dem Unternehmen oder dessen Bevollmächtigten anzubieten. Ausübung des Vorkaufsrechts. Zu jedem Zeitpunkt innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Mitteilung kann durch schriftliche Mitteilung an den Aktienverkäufer, sich dafür entscheiden, alle, jedoch nicht weniger als alle der Aktien, die zur Übertragung an einen oder mehrere vorgeschlagene(n) Abtretungsempfänger, zum Verkaufspreis und zu den Bedingungen, wie sie gemäß Absatz (c) bestimmt sind, zu erwerben. Verkaufspreis. Der Verkaufspreis (der "Verkaufspreis") der vom Unternehmen und dessen Bevollmächtigten gemäß diesem Abschnitt gekauften Aktien ist der Angebotspreis und die Bedingungen und Konditionen des Abretungsempängers sind in allen wesentlichen identisch mit den Angebotsbedingungen (die "Bedingungen"). Falls der Angebotspreis andere Gegenleistungen als Bargeld enthält, ist der Gegenwert des Bargeldes von den Vorstandsmitgliedern auf Treu und Glauben zu bestimmen. Bezahlung. Die Bezahlung des Verkaufspreises hat nach Maßgabe des Unternehmens oder dessen Bevollmächtigten in bar (mittels Scheck), durch Streichung aller oder eines Teils der ausstehenden Schulden des Aktienverkäufers an das Unternehmen (oder, im Falle eines Rückkaufes durch einen Bevollmächtigen, an den Bevollmächtigten), oder bei einer Kombination des vorgenannten, in jedem Falle in Einklang mit den Bedingungen, innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Zustellung der schriftlichen Mitteilung durch das Unternehmen, zu erfolgen, wie in Abschnitt 2(b) dargelegt. Recht des Aktienverkäufers auf Übertretung. Wenn nicht alle Aktien, die in der Mitteilung an zur Übertragung an einen benannten vorgeschlagenen Abtretungsempfänger vorgeschlagen wurden vom Unternehmen oder dessen Bevollmächtigten wie in diesem Abschnitt angegeben gekauft werden, kann der Aktienverkäufer besagte Aktien an jenen vorgeschlagenen Abtretungsempfänger zum Angebotspreis oder zu einem höheren Preis und zu den Angebotsbedingungen verkaufen oder anderweitig übertragen, unter der Voraussetzung, dass ein solcher Verkauf oder eine solche andere Übertragung innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum der Mitteilung abgeschlossen wird, und unter der weiteren Voraussetzung, dass ein solcher Verkauf oder eine solche andere Übertragung in Einklang mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen erfolgt und dass der vorgeschlagene Abtretungsempfänger in schriftlicher Form damit übereinstimmt, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts für die Aktien, die sich in den Händen eines solchen vorgeschlagenen Abtretungsempfängers Anwendung finden. Falls die Aktien, die in der Mitteilung beschrieben werden, innerhalb eines solchen Zeitraums nicht an den vorgeschlagenen Abtretungsempfänger übertragen werden, ist eine neue Mitteilung an das Unternehmen zu übergeben und dem Unternehmen oder dessen Bevollmächtigen hat erneut das Vorkaufsrecht angeboten zu werden, bevor jegliche Aktien, die vom Aktienverkäufer gehalten werden, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Ausnahmen für bestimmte Übertragungen
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