Vereinbarung zum Rückkauf - Ausrüstung

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Das vereinbarung zum rückkauf - ausrüstung es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung zum rückkauf - ausrüstung:

VEREINBARUNG ZUM RÜCKKAUF Diese Vereinbarung zum Rückkauf (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Verkäufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: A. Der Verkäufer möchte die Ausrüstung, die in Anhang A beschrieben ist (die "Ausrüstung"), an [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer") verkaufen. B. [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber") hat zugestimmt, dem Kreditnehmer [BETRAG] zum Zweck der Unterstützung der Kreditnehmer beim Kauf der Ausrüstung vom Verkäufer zu leihen, und ihm wurde vom Kreditnehmer, gemäß einem Kreditvertrag und einer Hypothek (die "Hypothek"), der zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber am [DATUM] abgeschlossen wurde, wobei die Hypothek im Urkundenbuch für Rechte an persönlichem und beweglichem Eigentum am [DATUM] unter der Nummer eingetragen wurde, eine bewegliche Hypothek ohne Lieferung auf die Ausrüstung gewährt. C. Der Verkäufer und der Kreditgeber haben vereinbart, dass im Falle, dass aufgrund eines Verzugs oder eines Versäumnisses seitens des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus der Hypothek zu erfüllen, sollte der Kreditgeber sich dafür entscheiden, seine Rechte auf ein Verfahren gegenüber dem Kreditnehmer auszuüben, der Verkäufer sich nach besten Kräften zur Wiedervermarktung der Ausrüstung bemüht. D. Der Verkäufer und Kreditnehmer haben vereinbart, dass im Falle, dass der Kreditgeber sich dafür entscheidet, seine hypothekarischen Regressansprüche gegen den Kreditnehmer geltend zu machen, der Verkäufer die Ausrüstung für den Preis und zu den Bedingungen, die hier angegeben sind, kauft. DAHER, für gute und angemessene Vergütung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, stimmen die Parteien, in der Absicht, rechtlich gebunden zu sein, wie folgt überein: 1. WIEDERVERMARKTUNG Wenn der Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt mit seinen Verpflichtungen aus der Hypothek in Verzug gerät und der Kreditgeber seine hypothekarischen Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer gelten machen will, hat der Kreditgeber dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung") vor Ausübung dieser Rechte zu übergeben, und der Verkäufer hat während eines Zeitraums von [NUMMER] Tage (der "Zeitraum der Wiedervermarktung") sich nach besten Kräften zur Wiedervermarktung der Ausrüstung zu bemühen und den Erlös daraus zu maximieren. Alle Veräußerungen der Ausrüstung haben zu einem Preis zu erfolgen, der mindestens gleich dem bereinigten Wert der Ausrüstung ist, und hat auf Basis "wie gesehen" zu erfolgen (ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kreditgebers, welcher Art auch immer, außer der, dass die Ausrüstung als Folge der Maßnahmen des Kreditgebers nicht belastet ist). Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ausrüstung in einer Weise wiederzuvermarkten, der die Veräußerung der Ausrüstung, die dem Verkäufer gehört, über die Ausrüstung nicht begünstigt. Alle Erlöse aus dem Verkauf der Ausrüstung, die der Verkäufer erhalten hat, werden vom Verkäufer treuhänderisch für den Kreditgeber und gesondert von den anderen Geldmitteln des Verkäufers gehalten und sind umgehend an den Kreditgeber zu überweisen. Für den Fall, dass diese Erträge an die Kreditgeber nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen, nachdem der Verkäuferin sie erhalten hat, hat der Verkäufer dem Kreditgeber Zinsen auf diese Erträge in Höhe von [%] pro Jahr zu bezahlen, die ab dem Datum des Eingangs bis zur Bezahlung an den Kreditgeber fällig werden. Wenn der Nettoerlös aus der Wiedervermarktung der Ausrüstung die Entschädigung und andere Beträge, die gegenüber dem Vermieter gemäß der Hypothek auf die Ausrüstung fällig sind, übersteigt, hat der Kreditgeber eine Gebühr an den Verkäufer für seine Dienstleistungen hierunter in der Höhe dieses Überschusses zu bezahlen. Diese Gebühr ist nach Erhalt des Erlöses aus der Wiedervermarktung durch den Kreditgeber zu bezahlen, und kann mit vorheriger Einwilligung des Kreditgebers vom Verkäufer von diesen Erlösen aus der Wiedervermarktung abgezogen werden, bevor sie an den Kreditgeber überwiesen werden. Das Vorangegangene gilt vorbehaltlich dessen, dass der Kreditgeber im Anschluss die Ausrüstung als Bezahlung durch freiwillige oder erzwungene Übergabe der Ausrüstung, gemäß der Ausübung seiner Rechte im Rahmen der Hypothek annimmt, und diese an den neuen Käufer liefert. 2. RÜCKKAUF Wenn der Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt mit seinen Verpflichtungen aus der Hypothek in Verzug gerät, die Mitteilung übergeben wurde, und der Zeitraum der Wiedervermarktung ohne Ergebnis abgelaufen ist, und: 2.1 der Kreditgeber sein hypothekarisches Recht unter der Hypothek ausübt, um die Ausrüstung als Bezahlung für die Verpflichtungen des Kreditnehmers im Rahmen der Hypothek zu nehmen und der Kreditnehmer freiwillig die Ausrüstung an den Kreditgeber übergibt, hat der Verkäufer unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung des Kreditgebers diesbezüglich, die Ausrüstung vom Kreditgeber auf Basis "wie gesehen" (ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kreditgebers, welcher Art auch immer, außer der, dass die Ausrüstung als Folge der Maßnahmen des Kreditgebers nicht belastet ist) zu kaufen und dem Kreditgeber als Kaufpreis für diese Ausrüstung einen Betrag in Höhe des bereinigten Werts der Ausrüstung zu bezahlen. 2

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VEREINBARUNG ZUM RÜCKKAUF Diese Vereinbarung zum Rückkauf (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Verkäufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL: A. Der Verkäufer möchte die Ausrüstung, die in Anhang A beschrieben ist (die "Ausrüstung"), an [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer") verkaufen. B. [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber") hat zugestimmt, dem Kreditnehmer [BETRAG] zum Zweck der Unterstützung der Kreditnehmer beim Kauf der Ausrüstung vom Verkäufer zu leihen, und ihm wurde vom Kreditnehmer, gemäß einem Kreditvertrag und einer Hypothek (die "Hypothek"), der zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber am [DATUM] abgeschlossen wurde, wobei die Hypothek im Urkundenbuch für Rechte an persönlichem und beweglichem Eigentum am [DATUM] unter der Nummer eingetragen wurde, eine bewegliche Hypothek ohne Lieferung auf die Ausrüstung gewährt. C. Der Verkäufer und der Kreditgeber haben vereinbart, dass im Falle, dass aufgrund eines Verzugs oder eines Versäumnisses seitens des Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen aus der Hypothek zu erfüllen, sollte der Kreditgeber sich dafür entscheiden, seine Rechte auf ein Verfahren gegenüber dem Kreditnehmer auszuüben, der Verkäufer sich nach besten Kräften zur Wiedervermarktung der Ausrüstung bemüht. D. Der Verkäufer und Kreditnehmer haben vereinbart, dass im Falle, dass der Kreditgeber sich dafür entscheidet, seine hypothekarischen Regressansprüche gegen den Kreditnehmer geltend zu machen, der Verkäufer die Ausrüstung für den Preis und zu den Bedingungen, die hier angegeben sind, kauft. DAHER, für gute und angemessene Vergütung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, stimmen die Parteien, in der Absicht, rechtlich gebunden zu sein, wie folgt überein: 1. WIEDERVERMARKTUNG Wenn der Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt mit seinen Verpflichtungen aus der Hypothek in Verzug gerät und der Kreditgeber seine hypothekarischen Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer gelten machen will, hat der Kreditgeber dem Verkäufer eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung") vor Ausübung dieser Rechte zu übergeben, und der Verkäufer hat während eines Zeitraums von [NUMMER] Tage (der "Zeitraum der Wiedervermarktung") sich nach besten Kräften zur Wiedervermarktung der Ausrüstung zu bemühen und den Erlös daraus zu maximieren. Alle Veräußerungen der Ausrüstung haben zu einem Preis zu erfolgen, der mindestens gleich dem bereinigten Wert der Ausrüstung ist, und hat auf Basis "wie gesehen" zu erfolgen (ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kreditgebers, welcher Art auch immer, außer der, dass die Ausrüstung als Folge der Maßnahmen des Kreditgebers nicht belastet ist). Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ausrüstung in einer Weise wiederzuvermarkten, der die Veräußerung der Ausrüstung, die dem Verkäufer gehört, über die Ausrüstung nicht begünstigt. Alle Erlöse aus dem Verkauf der Ausrüstung, die der Verkäufer erhalten hat, werden vom Verkäufer treuhänderisch für den Kreditgeber und gesondert von den anderen Geldmitteln des Verkäufers gehalten und sind umgehend an den Kreditgeber zu überweisen. Für den Fall, dass diese Erträge an die Kreditgeber nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen, nachdem der Verkäuferin sie erhalten hat, hat der Verkäufer dem Kreditgeber Zinsen auf diese Erträge in Höhe von [%] pro Jahr zu bezahlen, die ab dem Datum des Eingangs bis zur Bezahlung an den Kreditgeber fällig werden. Wenn der Nettoerlös aus der Wiedervermarktung der Ausrüstung die Entschädigung und andere Beträge, die gegenüber dem Vermieter gemäß der Hypothek auf die Ausrüstung fällig sind, übersteigt, hat der Kreditgeber eine Gebühr an den Verkäufer für seine Dienstleistungen hierunter in der Höhe dieses Überschusses zu bezahlen. Diese Gebühr ist nach Erhalt des Erlöses aus der Wiedervermarktung durch den Kreditgeber zu bezahlen, und kann mit vorheriger Einwilligung des Kreditgebers vom Verkäufer von diesen Erlösen aus der Wiedervermarktung abgezogen werden, bevor sie an den Kreditgeber überwiesen werden. Das Vorangegangene gilt vorbehaltlich dessen, dass der Kreditgeber im Anschluss die Ausrüstung als Bezahlung durch freiwillige oder erzwungene Übergabe der Ausrüstung, gemäß der Ausübung seiner Rechte im Rahmen der Hypothek annimmt, und diese an den neuen Käufer liefert. 2. RÜCKKAUF Wenn der Kreditnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt mit seinen Verpflichtungen aus der Hypothek in Verzug gerät, die Mitteilung übergeben wurde, und der Zeitraum der Wiedervermarktung ohne Ergebnis abgelaufen ist, und: 2.1 der Kreditgeber sein hypothekarisches Recht unter der Hypothek ausübt, um die Ausrüstung als Bezahlung für die Verpflichtungen des Kreditnehmers im Rahmen der Hypothek zu nehmen und der Kreditnehmer freiwillig die Ausrüstung an den Kreditgeber übergibt, hat der Verkäufer unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung des Kreditgebers diesbezüglich, die Ausrüstung vom Kreditgeber auf Basis "wie gesehen" (ohne Zusicherungen oder Gewährleistungen des Kreditgebers, welcher Art auch immer, außer der, dass die Ausrüstung als Folge der Maßnahmen des Kreditgebers nicht belastet ist) zu kaufen und dem Kreditgeber als Kaufpreis für diese Ausrüstung einen Betrag in Höhe des bereinigten Werts der Ausrüstung zu bezahlen. 2

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