Das vereinbarung über immobilienverwaltung es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER IMMOBILIENVERWALTUNG Diese Vereinbarung über Immobilienverwaltung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES AGENTEN] (der "Agent"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Eigentümer hält das Besitzrecht an der folgenden beschriebenen Immobilie: [FÜGEN SIE DIE RECHTLICHE ODER SONSTIGE ANGEMESSENE BESCHREIBUNG EIN], hier als die Immobilie bezeichnet. Der Agent ist im Geschäft des Betriebs und der Verwaltung von Immobilien, ähnlich der oben beschriebenen Immobilie erfahren. Der Eigentümer möcht die Dienstleistungen des Agenten engagieren, um die Immobilie zu verwalten und zu betreiben, und der Agent möchte diese Dienstleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen erbringen. Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Parteien: BESCHÄFTIGUNG DES AGENTEN Der Agent wird als exklusiver Agent des Eigentümers handeln, um die Immobilie zu verwalten, zu betreiben und zu warten. BESTE BEMÜHUNGEN DES AGENTEN Mit der Übernahme der Verwaltung und des Betriebs der Immobilie hat der Agent die Immobilie gründlich zu inspizieren und dem Eigentümer einen schriftlichen Bericht zu übergeben. Der schriftliche Bericht hat die Stellungnahme des Agenten über die gegenwärtige Effizienz, mit welcher die Immobilie verwaltet und betrieben wird, zu enthalten und, falls erforderlich, Änderungen für die Verwaltungsstruktur der Immobilie, für die Sanierung der Immobilie und für andere Angelegenheiten zu empfehlen, welche die effiziente Verwaltung und den Betrieb der Immobilie verbessern. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer und nach Erhalt der Genehmigung, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen, hat der Agent den Abschluss der Verbesserungen durchzuführen. VERMIETUNG DER IMMOBILIE Agent alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, verfügbare Räumlichkeiten in der Immobilie zu vermieten, und ist für alle Verhandlungen mit Mietinteressenten verantwortlich. Der Agent hat auch das Recht, im Namen der Eigentümer, monatliche Mietvereinbarungen für Einheiten der Immobilie abzuschließen und in diese einzutreten. Der Agent kann alle Verlängerungen und Erneuerungen der betreffenden monatlichen Mietvereinbarungen und Mietverträge aushandeln. Der Agent darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht in Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als [NUMMER] Monaten oder mehr als [NUMMER] Monaten eintreten. Der Agent hat das Recht, Zugeständnisse, einschließlich Zugeständnisse zur Miete zu machen, die als Anreiz für Mietinteressenten dienen, die Immobilie zu belegen. REKLAME UND WERBUNG Der Agent hat leer stehende Räumlichkeiten mit allen vernünftigen und angemessenen Mitteln anzubieten, sofern dem Agenten keine Aufwendungen für Werbung entstehen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers höher als [BETRAG] während eines Kalenderquartals sind. WARTUNG, REPARATUR UND BETRIEB Der Agent hat sich nach besten Kräften zu bemühen, sicherzustellen, dass die Immobilie in einem attraktiven Zustand und in einem guten baulichen Zustand bleibt. In dieser Hinsicht hat der Agent seine besten Fertigkeiten und Bemühungen einzusetzen, den Mietern der Immobilie dienstbar zu sein und das erforderliche Zubehör zu kaufen, Verträge für sie abzuschließen oder anderweitig Strom, Gas, Treibstoff, Wasser, Telefon, Fensterreinigung, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung und alle anderen Versorgungsdienste oder Dienstleistungen, die für den Betrieb der Immobilie erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Agent hat notwendige Reparaturen und Umbauten vorzunehmen und zu überwachen oder dafür zu sorgen, dass diese vorgenommen und überwacht werden, und hat die Immobilie zu dekorieren und einzurichten. Aufwendungen für Reparaturen, Umbauten, Dekorationen oder Einrichtungen, die höher sind als [BETRAG] dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers erfolgen, außer im Notfall oder wenn Agenten in gutem Glauben bestimmt, dass solche Ausgaben erforderlich sind, um das Eigentum vor Beschädigung zu schützen, um Verletzungen von Personen oder den Verlust von Leben zu vermeiden oder um die Dienstleistungen für die Mieter zu erhalten. MITARBEITER Der Agent ist für die Einstellung, die Entlassung und die Aufsicht aller Mitarbeiter oder Auftragnehmer vor Ort verantwortlich, die für den effizienten Betrieb und die Instandhaltung der Immobilie erforderlich sind. Das gesamte Personal vor Ort, mit Ausnahme unabhängiger Auftragnehmer und Mitarbeitern von unabhängigen Auftragnehmern, sind Mitarbeiter des Agenten. Der Agent bezahlt die Gehälter dieser Mitarbeiter vor Ort und bezahlt, soweit Einnahmen aus der Immobilie zur Verfügung stehen, alle Gebühren für die Dienstleistungen, die von unabhängigen Auftragnehmern und den Mitarbeitern von unabhängigen Auftragnehmern erbracht werden. Alle Gehälter (einschließlich aller Beiträge des Arbeitgebers, die nicht auf dem Gehaltsscheck aufgeführt sind) dieser Mitarbeiter vor Ort sind dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Soweit keine ausreichenden Mittel aus Einnahmen aus dem Betrieb der Immobilie vorhanden sind, um dem Agenten diese Gehälter zu erstatten, hat der Eigentümer diese dem Agenten innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Anforderung des Agenten zur Erstattung direkt zu erstatten. Der Agent ist gegenüber dem Eigentümer nicht für irgendeine Handlung, einen Verzug oder eine Fahrlässigkeit des Personals vor Ort oder für irgendwelche Fehleinschätzungen oder rechtliche Irrtümer oder Tatbestände im Zusammenhang mit dessen Beschäftigung, dessen Verhalten oder dessen Entlassung verantwortlich oder haftbar, außer, dass der Agent für eine solche Handlung, einen Verzug der eine Fahrlässigkeit verantwortlich ist, die direkt oder indirekt durch eine eigene fahrlässige Handlung oder Unterlassung bei der Einstellung oder Aufsicht dieses Personals vor Ort verursacht wurde. Personal vor Ort beinhaltet das gesamte Hauspersonal, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Manager und Wartungspersonal, Freizeit-Personal (ob in Teilzeit oder Vollzeit), Personal der Kindertagesstätte und alle anderen Personen, die auf der Immobilie im Zusammenhang mit dessen Betrieb ansässig sind, dort Dienstleistungen erbringen oder Tätigkeiten ausüben. STAATLICHE REGULIERUNGEN Der Agent hat die Immobilie in voller Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften der Bundes-, der Länder, der Kreis- oder der kommunalen Behörde, welche die Zuständigkeit für die Immobilie hat, zu verwalten. VERSICHERUNG Der Agent hat die folgenden Versicherungen auf Kosten des Eigentümers beizubehalten, und diese Versicherungen haben während der gesamten Dauer dieser Vereinbarung in Kraft zu bleiben: Umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung in Höhe von [BETRAG] je Schadensfall für Personenschäden, Tod und Sachschäden; Feuer-und erweiterter Versicherungsschutz gegen Gefahren in einer Höhe, die dem vollen Wiederbeschaffungswert des Gebäudes und anderer Verbesserungen an der Immobilie entspricht; und Eine Kautionsversicherung in Höhe von [Betrag] für jeden Mitarbeiter, der Bargeld zu tun hat, und eine Berufsunfallversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Agenten und Mitarbeiter, sowohl des Arbeitgebers als auch des Agenten decken. Alle diese Policen haben den Agenten und den Eigentümer als Mitversicherte zu benennen, wie es ihren jeweiligen Anteilen entspricht
Das vereinbarung über immobilienverwaltung es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER IMMOBILIENVERWALTUNG Diese Vereinbarung über Immobilienverwaltung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES AGENTEN] (der "Agent"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Eigentümer hält das Besitzrecht an der folgenden beschriebenen Immobilie: [FÜGEN SIE DIE RECHTLICHE ODER SONSTIGE ANGEMESSENE BESCHREIBUNG EIN], hier als die Immobilie bezeichnet. Der Agent ist im Geschäft des Betriebs und der Verwaltung von Immobilien, ähnlich der oben beschriebenen Immobilie erfahren. Der Eigentümer möcht die Dienstleistungen des Agenten engagieren, um die Immobilie zu verwalten und zu betreiben, und der Agent möchte diese Dienstleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen erbringen. Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Parteien: BESCHÄFTIGUNG DES AGENTEN Der Agent wird als exklusiver Agent des Eigentümers handeln, um die Immobilie zu verwalten, zu betreiben und zu warten. BESTE BEMÜHUNGEN DES AGENTEN Mit der Übernahme der Verwaltung und des Betriebs der Immobilie hat der Agent die Immobilie gründlich zu inspizieren und dem Eigentümer einen schriftlichen Bericht zu übergeben. Der schriftliche Bericht hat die Stellungnahme des Agenten über die gegenwärtige Effizienz, mit welcher die Immobilie verwaltet und betrieben wird, zu enthalten und, falls erforderlich, Änderungen für die Verwaltungsstruktur der Immobilie, für die Sanierung der Immobilie und für andere Angelegenheiten zu empfehlen, welche die effiziente Verwaltung und den Betrieb der Immobilie verbessern. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer und nach Erhalt der Genehmigung, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen, hat der Agent den Abschluss der Verbesserungen durchzuführen. VERMIETUNG DER IMMOBILIE Agent alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, verfügbare Räumlichkeiten in der Immobilie zu vermieten, und ist für alle Verhandlungen mit Mietinteressenten verantwortlich. Der Agent hat auch das Recht, im Namen der Eigentümer, monatliche Mietvereinbarungen für Einheiten der Immobilie abzuschließen und in diese einzutreten. Der Agent kann alle Verlängerungen und Erneuerungen der betreffenden monatlichen Mietvereinbarungen und Mietverträge aushandeln. Der Agent darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht in Mietverträge mit einer Laufzeit von weniger als [NUMMER] Monaten oder mehr als [NUMMER] Monaten eintreten. Der Agent hat das Recht, Zugeständnisse, einschließlich Zugeständnisse zur Miete zu machen, die als Anreiz für Mietinteressenten dienen, die Immobilie zu belegen. REKLAME UND WERBUNG Der Agent hat leer stehende Räumlichkeiten mit allen vernünftigen und angemessenen Mitteln anzubieten, sofern dem Agenten keine Aufwendungen für Werbung entstehen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers höher als [BETRAG] während eines Kalenderquartals sind. WARTUNG, REPARATUR UND BETRIEB Der Agent hat sich nach besten Kräften zu bemühen, sicherzustellen, dass die Immobilie in einem attraktiven Zustand und in einem guten baulichen Zustand bleibt. In dieser Hinsicht hat der Agent seine besten Fertigkeiten und Bemühungen einzusetzen, den Mietern der Immobilie dienstbar zu sein und das erforderliche Zubehör zu kaufen, Verträge für sie abzuschließen oder anderweitig Strom, Gas, Treibstoff, Wasser, Telefon, Fensterreinigung, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung und alle anderen Versorgungsdienste oder Dienstleistungen, die für den Betrieb der Immobilie erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Der Agent hat notwendige Reparaturen und Umbauten vorzunehmen und zu überwachen oder dafür zu sorgen, dass diese vorgenommen und überwacht werden, und hat die Immobilie zu dekorieren und einzurichten. Aufwendungen für Reparaturen, Umbauten, Dekorationen oder Einrichtungen, die höher sind als [BETRAG] dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers erfolgen, außer im Notfall oder wenn Agenten in gutem Glauben bestimmt, dass solche Ausgaben erforderlich sind, um das Eigentum vor Beschädigung zu schützen, um Verletzungen von Personen oder den Verlust von Leben zu vermeiden oder um die Dienstleistungen für die Mieter zu erhalten. MITARBEITER Der Agent ist für die Einstellung, die Entlassung und die Aufsicht aller Mitarbeiter oder Auftragnehmer vor Ort verantwortlich, die für den effizienten Betrieb und die Instandhaltung der Immobilie erforderlich sind. Das gesamte Personal vor Ort, mit Ausnahme unabhängiger Auftragnehmer und Mitarbeitern von unabhängigen Auftragnehmern, sind Mitarbeiter des Agenten. Der Agent bezahlt die Gehälter dieser Mitarbeiter vor Ort und bezahlt, soweit Einnahmen aus der Immobilie zur Verfügung stehen, alle Gebühren für die Dienstleistungen, die von unabhängigen Auftragnehmern und den Mitarbeitern von unabhängigen Auftragnehmern erbracht werden. Alle Gehälter (einschließlich aller Beiträge des Arbeitgebers, die nicht auf dem Gehaltsscheck aufgeführt sind) dieser Mitarbeiter vor Ort sind dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Soweit keine ausreichenden Mittel aus Einnahmen aus dem Betrieb der Immobilie vorhanden sind, um dem Agenten diese Gehälter zu erstatten, hat der Eigentümer diese dem Agenten innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Anforderung des Agenten zur Erstattung direkt zu erstatten. Der Agent ist gegenüber dem Eigentümer nicht für irgendeine Handlung, einen Verzug oder eine Fahrlässigkeit des Personals vor Ort oder für irgendwelche Fehleinschätzungen oder rechtliche Irrtümer oder Tatbestände im Zusammenhang mit dessen Beschäftigung, dessen Verhalten oder dessen Entlassung verantwortlich oder haftbar, außer, dass der Agent für eine solche Handlung, einen Verzug der eine Fahrlässigkeit verantwortlich ist, die direkt oder indirekt durch eine eigene fahrlässige Handlung oder Unterlassung bei der Einstellung oder Aufsicht dieses Personals vor Ort verursacht wurde. Personal vor Ort beinhaltet das gesamte Hauspersonal, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Manager und Wartungspersonal, Freizeit-Personal (ob in Teilzeit oder Vollzeit), Personal der Kindertagesstätte und alle anderen Personen, die auf der Immobilie im Zusammenhang mit dessen Betrieb ansässig sind, dort Dienstleistungen erbringen oder Tätigkeiten ausüben. STAATLICHE REGULIERUNGEN Der Agent hat die Immobilie in voller Übereinstimmung mit allen Gesetzen und Vorschriften der Bundes-, der Länder, der Kreis- oder der kommunalen Behörde, welche die Zuständigkeit für die Immobilie hat, zu verwalten. VERSICHERUNG Der Agent hat die folgenden Versicherungen auf Kosten des Eigentümers beizubehalten, und diese Versicherungen haben während der gesamten Dauer dieser Vereinbarung in Kraft zu bleiben: Umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung in Höhe von [BETRAG] je Schadensfall für Personenschäden, Tod und Sachschäden; Feuer-und erweiterter Versicherungsschutz gegen Gefahren in einer Höhe, die dem vollen Wiederbeschaffungswert des Gebäudes und anderer Verbesserungen an der Immobilie entspricht; und Eine Kautionsversicherung in Höhe von [Betrag] für jeden Mitarbeiter, der Bargeld zu tun hat, und eine Berufsunfallversicherung sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche die Agenten und Mitarbeiter, sowohl des Arbeitgebers als auch des Agenten decken. Alle diese Policen haben den Agenten und den Eigentümer als Mitversicherte zu benennen, wie es ihren jeweiligen Anteilen entspricht
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