Vereinbarung über eine Verbindung

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Das vereinbarung über eine verbindung es hat 34 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung über eine verbindung:

VEREINBARUNG ÜBER EINE VERBINDUNG Diese Vereinbarung über eine Verbindung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (das "Verbindungsmitglied"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DEFINITIONEN "BEGINNDATUM" bezeichnet das Datum, an dem die Programme durch das Unternehmen geliefert werden oder, falls keine Lieferung erforderlich ist, der Stichtag, der im jeweiligen Bestellformular angegeben ist. "BENANNTES SYSTEM" bezeichnet die Computer-Hardware und das Betriebssystem, das auf dem jeweiligen Bestellformular oder Bericht über die Unterlizenzen benannt ist, und für den Einsatz in Verbindung mit einem unterlizenzierten Programm, einer Entwicklungslizenz oder einer Lizenz zur Marketing-Unterstützung vorgesehen ist. "DOKUMENTATION" bezeichnet die Bedienungsanleitungen und Handbücher für die Installation und Benutzung der Programm-Software. Die Dokumentation wird in [ANGEBEN] Form bereitgestellt, die allgemein verfügbar ist. "BESTELLFORMULAR" bezeichnet das Dokument in Papierform oder elektronischer Form, mit welchem das Verbindungsmitglied Programm-Lizenzen, Unterlizenzen, und Dienstleistungen bestellt, und zu welchem die Parteien zugestimmt haben. Das Bestellformular hat auf das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung Bezugzunehmen. "PROGRAMM" bezeichnet die Software in der Form des Objekt-Codes, die vom Unternehmen vertrieben wird, und für welches dem Verbindungsmitglied eine Lizenz gewährt wird, oder er eine Unterlizenz im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, und der Medien, der Dokumentation und der Aktualisierungen derselben. "ZUSÄTZE ZU UNTERLIZENZEN" bezeichnen die Zusätze zu dieser Vereinbarung, die zusätzliche Bedingungen, Preise und Gebühren für die verschiedenen Arten von Unterlizenzen ausführen, die dem Verbindungsmitglied gewährt werden können. "UNTERLIZENZ" bezeichnet ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, das von oder durch das Verbindungsmitglied einem Endbenutzer gewährt wird, um eine Kopie des Objekt-Codes des Programms mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen nach Maßgabe eines Zusatzes zur Unterlizenz zu verwenden. "UNTERLIZENZNEHMER" bezeichnet einen Dritten, dem eine Unterlizenz für die Programme mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen für eigene interne Datenverarbeitung gewährt wird, und nicht zum Zwecke der weiteren Veräußerung. "TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG" bezeichnet Programmunterstützung, die im Rahmen der Verfahrensweisen des Unternehmens zu dem Datum gilt, an dem die technische Unterstützung angefordert wird. "AKTUALISIERUNG" bezeichnet eine spätere Version eines Programms, welches das Unternehmen für Programm-Lizenzen ohne zusätzliche Lizenzgebühr andere Medien- und Versandkosten allgemein verfügbar macht, sofern das Verbindungsmitglied technische Unterstützung für solche Lizenzen im entsprechenden Zeitraum angefordert hat. Aktualisierungen umfassen keine Veröffentlichung, keine Option und kein zukünftiges Produkt, welches das Unternehmen getrennt lizenziert. "PROGRAMMPAKET MIT ZUSÄTZLICHEN NUTZEN" bezeichnet die Hard- oder Software-Produkte oder Dienstleistungen, die zusätzlichen Nutzen haben, und die entwickelt, verkauft und/oder mit den Programmen an einen Unterlizenznehmer vom Verbindungsmitglied, wie in den maßgeblichen Zusätzen zu Unterlizenzen vorgesehen, lizenziert werden. Anhören Umschrift GEWÄHRTE RECHTE Entwicklungs- und Testlizenzen Das Unternehmen gewährt dem Verbindungsmitglied eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Entwicklungslizenzen, welche das Verbindungsmitglied gemäß dieser Vereinbarung sowie den entsprechenden Zusätzen zu Unterlizenzen erhält, und zwar um: das Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen auf dem benannten System oder, wenn das benannte System nicht in Betrieb ist, auf einem Sicherungssystem zu entwickeln oder zu modellieren, bis die geltende maximale Anzahl von benannten Benutzern oder eine andere Beschränkung, die gelten könnte, erreicht ist; die Programme potenziellen Unterlizenznehmern ausschließlich in Verbindung mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen zu demonstrieren; Schulung und technische Unterstützung für die Mitarbeiter und die Kunden ausschließlich in Verbindung mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen bereitzustellen; die Dokumentation, die mit den Programmen zur Unterstützung der dem Verbindungsmitglied genehmigten Verwendung der Programme bereitgestellt wird, zu benutzen; und die Programme zum Zwecke der Archivierung oder Sicherung zu kopieren; keine anderen Kopien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erstellt werden. Alle Mitteilungen über Titel, Markenzeichen, Urheberrechte und eingeschränkte Rechten haben auf diesen Kopien reproduziert zu werden. Alle Archiv- und Sicherungskopien der Programme unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Das Verbindungsmitglied kann zur Verwendung während eines Zeitraums, der im Bestellformular angegeben ist, zeitweilige Testlizenzen ("Testlizenzen") nur zum Zwecke seiner Bewertung bestellen, und nicht für die Entwicklung oder Modellierung. Jedes Bestellformular für Testlizenzen hat deutlich den Testzeitraum anzugeben, und hat festzuhalten, dass die Bestellung für eine Testlizenz ist. Lizenzen zur Marketing-Unterstützung Das Unternehmen gewährt dem Verbindungsmitglied eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Lizenzen zur Marketing-Unterstützung, welche das Verbindungsmitglied gemäß dieser Vereinbarung sowie den entsprechenden Zusätzen zu Unterlizenzen erhält, und zwar um: die Programme potenziellen Unterlizenznehmern ausschließlich in Verbindung mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen zu demonstrieren, bis die geltende maximale Anzahl von benannten Benutzern oder eine andere Beschränkung, die gelten könnte, erreicht ist; kundenspezifische Prototypen des Programmpakets mit zusätzlichem Nutzen für potenzielle Unterlizenznehmer auf dem benannten System zu entwickeln, wenn das Verbindungsmitglied keine Gebühren im Zusammenhang mit der Entwicklung solcher kundenspezifischen Prototypen erhält; die Dokumentation, die mit den Programmen zur Unterstützung der dem Verbindungsmitglied genehmigten Verwendung der Programme bereitgestellt wird, zu benutzen; und die Programme zum Zwecke der Archivierung oder Sicherung zu kopieren; keine anderen Kopien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erstellt werden. Alle Mitteilungen über Titel, Markenzeichen, Urheberrechte und eingeschränkte Rechten haben auf diesen Kopien reproduziert zu werden. Alle Archiv- und Sicherungskopien der Programme unterliegen den Bedingungen dieser Vereinbarung. Unterlizenzierung LIZENZ ZUR UNTERLIZENZIERUNG VON PROGRAMMEN Wie in den entsprechenden Zusätzen zu Unterlizenzen ausgeführt, gewährt das Unternehmen hiermit dem Verbindungsmitglied eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz, Unterlizenzen zu vermarkten und zu gewähren, wie sie in solchen Zusätzen zu Unterlizenzen vorgesehen sind und zu den Preisen und Gebühren, wie sie in solchen Zusätzen zu Unterlizenzen festgesetzt sind. Das Verbindungsmitglied hat nur das Recht haben, Unterlizenzen für Programme gemäß einem gültigen Zusatz zu Unterlizenzen, der zwischen den Parteien vereinbart wurde, zu gewähren. Das Verbindungsmitglied hat die Programme durch einen Unterlizenzvertrag zu lizenzieren, der eine Online-Version, wie in Abschnitt 2.3.B vorgesehen, einschließt. Auf Wunsch des Unternehmens hat das Verbindungsmitglied dem Unternehmen eine Kopie des Standard-Unterlizenzvertrags des Verbindungsmitglieds vorzulegen. Anhören Umschrift UNTERLIZENZVERTRAG

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"BENANNTES SYSTEM" bezeichnet die Computer-Hardware und das Betriebssystem, das auf dem jeweiligen Bestellformular oder Bericht über die Unterlizenzen benannt ist, und für den Einsatz in Verbindung mit einem unterlizenzierten Programm, einer Entwicklungslizenz oder einer Lizenz zur Marketing-Unterstützung vorgesehen ist. "DOKUMENTATION" bezeichnet die Bedienungsanleitungen und Handbücher für die Installation und Benutzung der Programm-Software. Die Dokumentation wird in [ANGEBEN] Form bereitgestellt, die allgemein verfügbar ist. "BESTELLFORMULAR" bezeichnet das Dokument in Papierform oder elektronischer Form, mit welchem das Verbindungsmitglied Programm-Lizenzen, Unterlizenzen, und Dienstleistungen bestellt, und zu welchem die Parteien zugestimmt haben. Das Bestellformular hat auf das Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung Bezugzunehmen. "PROGRAMM" bezeichnet die Software in der Form des Objekt-Codes, die vom Unternehmen vertrieben wird, und für welches dem Verbindungsmitglied eine Lizenz gewährt wird, oder er eine Unterlizenz im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, und der Medien, der Dokumentation und der Aktualisierungen derselben. "ZUSÄTZE ZU UNTERLIZENZEN" bezeichnen die Zusätze zu dieser Vereinbarung, die zusätzliche Bedingungen, Preise und Gebühren für die verschiedenen Arten von Unterlizenzen ausführen, die dem Verbindungsmitglied gewährt werden können. "UNTERLIZENZ" bezeichnet ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht, das von oder durch das Verbindungsmitglied einem Endbenutzer gewährt wird, um eine Kopie des Objekt-Codes des Programms mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen nach Maßgabe eines Zusatzes zur Unterlizenz zu verwenden. "UNTERLIZENZNEHMER" bezeichnet einen Dritten, dem eine Unterlizenz für die Programme mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen für eigene interne Datenverarbeitung gewährt wird, und nicht zum Zwecke der weiteren Veräußerung. "TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG" bezeichnet Programmunterstützung, die im Rahmen der Verfahrensweisen des Unternehmens zu dem Datum gilt, an dem die technische Unterstützung angefordert wird. "AKTUALISIERUNG" bezeichnet eine spätere Version eines Programms, welches das Unternehmen für Programm-Lizenzen ohne zusätzliche Lizenzgebühr andere Medien- und Versandkosten allgemein verfügbar macht, sofern das Verbindungsmitglied technische Unterstützung für solche Lizenzen im entsprechenden Zeitraum angefordert hat. Aktualisierungen umfassen keine Veröffentlichung, keine Option und kein zukünftiges Produkt, welches das Unternehmen getrennt lizenziert. "PROGRAMMPAKET MIT ZUSÄTZLICHEN NUTZEN" bezeichnet die Hard- oder Software-Produkte oder Dienstleistungen, die zusätzlichen Nutzen haben, und die entwickelt, verkauft und/oder mit den Programmen an einen Unterlizenznehmer vom Verbindungsmitglied, wie in den maßgeblichen Zusätzen zu Unterlizenzen vorgesehen, lizenziert werden. Anhören Umschrift GEWÄHRTE RECHTE Entwicklungs- und Testlizenzen Das Unternehmen gewährt dem Verbindungsmitglied eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Entwicklungslizenzen, welche das Verbindungsmitglied gemäß dieser Vereinbarung sowie den entsprechenden Zusätzen zu Unterlizenzen erhält, und zwar um: das Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen auf dem benannten System oder, wenn das benannte System nicht in Betrieb ist, auf einem Sicherungssystem zu entwickeln oder zu modellieren, bis die geltende maximale Anzahl von benannten Benutzern oder eine andere Beschränkung, die gelten könnte, erreicht ist; die Programme potenziellen Unterlizenznehmern ausschließlich in Verbindung mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen zu demonstrieren; Schulung und technische Unterstützung für die Mitarbeiter und die Kunden ausschließlich in Verbindung mit dem Programmpaket mit zusätzlichem Nutzen bereitzustellen; die Dokumentation, die mit den Programmen zur Unterstützung der dem Verbindungsmitglied genehmigten Verwendung der Programme bereitgestellt wird, zu benutzen; und die Programme zum Zwecke der Archivierung oder Sicherung zu kopieren; keine anderen Kopien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens erstellt werden. 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Das Verbindungsmitglied hat die Programme durch einen Unterlizenzvertrag zu lizenzieren, der eine Online-Version, wie in Abschnitt 2.3.B vorgesehen, einschließt. Auf Wunsch des Unternehmens hat das Verbindungsmitglied dem Unternehmen eine Kopie des Standard-Unterlizenzvertrags des Verbindungsmitglieds vorzulegen. Anhören Umschrift UNTERLIZENZVERTRAG

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