Das vereinbarung über eine strategische verbindung und lieferung es hat 43 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER EINE STRATEGISCHE VERBINDUNG UND LIEFERUNG Diese vertraulichen Anweisungen: Vereinbarung über eine strategische Verbindung und Lieferung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DIESE VEREINBARUNG wird zum [DATUM] (das "Datum des Inkrafttretens") zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS], ein Unternehmen in [IHR BUNDESLAND/STAAT] ("Erste Partei") und [NAME DES UNTERNEHMENS], ein [BUNDESLAND/STAAT] Unternehmen ("Zweite Partei"), mit Bezug auf die folgenden Umstände getroffen: Die Parteien möchten die Versorgung der Ersten Partei mit bestimmten Produkten aller [ANGEBEN] Geschäfte, die momentan geöffnet sind, und die von der Zweiten Partei oder von irgendeiner Tochtergesellschaft oder einem Partner der Zweite Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung in [LAND] und in [Land] eröffnet werden (zusammen die "Geschäfte") sicherstellen. Die Geschäfte, die zum Datum des Inkrafttretens geöffnet sind, sind zahlenmäßig in Anhang A dieser Vereinbarung aufgeführt. Die Auslieferungslager der Ersten Partei (die "Auslieferungslager"), die ursprünglich dafür geplant, in erster Linie zur Versorgung der Geschäfte geplant waren, sind gegenüber dem Geschäft, welches von einem solchen Auslieferungslager bedient wird, in Anhang A aufgelistet. Das Ziel dieser Vereinbarung ist eine strategische Allianz zwischen der Ersten Partei und der Zweite Partei zu schaffen, um [ANGEBEN] Produkte in der kostengünstigsten Art und Weise zu vermarkten, zu beschaffen und zu vertreiben. Die Parteien möchten für die gemeinsame Erforschung, Auswertung und Umsetzung von Methoden und Verfahren zur Senkung der Gesamtkosten der Lieferkette betreiben und damit jeder Partei eine gerechte Aufteilung der Vorteile derartiger Praktiken und Verfahren bieten. Die Parteien vereinbaren wie folgt: PRODUKTBESCHAFFUNG UND PREISGESTALTUNG Beschaffungs-Service Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung ist die Erste Partei der alleinige Anbieter für Geschäfte bestimmter Kategorien von an Lagerhallen gelieferten Produkten, die in Anhang 1.1 aufgeführt sind (gemeinsam die "Produkte"), mit Ausnahme der folgenden: (i) typische direkte Sendungen an die Geschäfte, (ii) alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der Zweite Partei mit [NAME DES UNTERNEHMENS], [NAME DES UNTERNEHMENS] und [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "bestehenden Vereinbarungen der Zweiten Partei") und sonstigen Vereinbarungen mit Dritten im Zusammenhang mit der Beschaffung und Lieferung von Produkten (die "zusätzlichen Vereinbarungen der Zweiten Partei"), (iii) Produkte, für welche die Erste Partei beschließt, sie nicht zu schaffen oder zu führen, (iv) lokale Bestellungen, für welche die Erste Partei beschließt, sie nicht zu schaffen oder zu führen, (v) jährlich einen Korb von bis zu [%] der jährlichen Einkäufe von Produkten im Rahmen dieser Vereinbarung für jedes Jahr nach der Übergangszeit und im Hinblick auf die Übergangszeit, eine vernünftige Schätzung der Parteien von [%] der Einkäufe im Rahmen dieser Vereinbarung während der Übergangszeit (vi) Produkte, die von der Zweiten Partei in den Restaurants in den Geschäften verwendet oder angeboten werden, und (vii), wie in Abschnitt 1.5 in Betracht gezogen. Der Zweiten Partei ist es gestattet, Masseneinkäufe von Produkten für die Geschäfte und die gemeinschaftlichen Geschäfte für die [BESCHREIBEN] zu besorgen, wobei die Käufe gegen den [%] Korb, der in dem unmittelbar vorausgehenden Satz in Betracht gezogen wird, anzurechnen ist. Da es die Absicht der Parteien ist, zusammenzuarbeiten, um eine weitere Reduzierung der Kosten für Waren zu erreichen, solange diese Vereinbarung in Kraft bleibt, wird die zentrale Beschaffungsorganisation der Ersten Partei in der Lage sein, den Preis der Produkte für das Gesamtvolumen der Geschäfte und der gemeinsamen Geschäfte auszuhandeln. Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung wird die Zweite Partei die Eigenmarken der Ersten Partei als exklusive Eigenmarke in den Geschäften für Produktkategorien, die unter dieser Vereinbarung fallen, tragen, soweit dies im Einklang mit dem Geschäftsformat steht. Die Erste Partei hat im Einklang mit umsichtigen Geschäftspraktiken ihrer zentralen Beschaffungsorganisation für die Beschaffung im Rahmen dieser Vereinbarung beizubehalten und zu betreiben und bezahlen hat alle Produkte, die erworben werden, um den voraussichtlichen Bedarf der Geschäfte der Zweiten Partei zu decken, zu besorgen und zu bezahlen. Diese Bedürfnisse werden auf Basis (a) der historischen und prognostizierten Informationen zum Produktumlauf und (b) von Vorabschätzungen von Werbevolumen, wie sie von der Zweiten Partei der Ersten Partei von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, geschätzt. Der Beschaffungs-Service, der hierunter zu erbringen ist, umfasst den Einkauf (und die Bezahlung) von Produkten, die hierunter beschafft werden, und das Eigentum am Inventar der Produkte. In Bezug auf verschiffte Produkte beinhaltet der Beschaffungs-Service hierunter auch das Recht der Ersten Partei, Eigentumstitel daran auf die Zweite Partei zu übertragen. Zukünftige Beschaffung, Kraftstoff Innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens haben die Vertragsparteien Verhandlungen in gutem Glauben zu führen, um die Kategorien der Produkte, die unter diese Vereinbarung fallen, zu erweitern, um [BESCHREIBEN] ("[MARKENNAME ANGEBEN]") und allgemeine Handelswaren ("GMD"), die in Anhang 1.2A beschrieben sind (gemeinsam die "zusätzlichen Produkte"), einzuschließen. Die Parteien haben auch innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens Verhandlungen in gutem Glauben im Hinblick auf die mögliche Erweiterung der Kategorien der Produkte zu führen, die unter diese Vereinbarung fallen, um Lieferungen an Geschäfte einzuschließen. Die Erste Partei hat dafür zu sorgen, dass ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft, [ANGEBEN] ("[NAME ANGEBEN]") innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens in einen Liefervertrag für den Verkauf von Kraftstoff und andere Dienstleistungen mit den Kraftstoff-Zentren, die der Zweite Partei gehören oder von ihr betrieben werden, im Einklang mit den Bedingungen, die in Anhang 1.2B ausgeführt sind, und mit anderen Bedingungen, wie sie für Vereinbarungen zur Kraftstoffversorgung dieser Art gängig und üblich sind. Die Erste Partei gewährleistet die Erfüllung der Verpflichtungen von [ANGEBEN] im Rahmen dieser Liefervereinbarung. Wenn die Erste Partei scheitert, dafür zu sorgen, dass [ANGEBEN] in eine Liefervereinbarung zu den hier ausgeführten Bedingungen innerhalb der [NUMMER]-Tagesfrist nach dem Datum des Inkrafttretens eintritt, bilden, nach Option der Zweiten Partei, die Bestimmungen des Anhangs 1.2B eine bindende Vereinbarung zwischen der Zweiten und der Ersten Partei, wobei die Erste Partei alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von [ANGEBEN], gemäß den Bestimmungen des Anhangs 1.2B, hat, vorausgesetzt jedoch, dass zusätzlich zu dem Vorstehenden die Zweite Partei Anspruch darauf hat, von der Ersten Partei zu Bedingungen, die für Kraftstoff-Liefervereinbarungen gängig und üblich sind, Schadenersatz zu erhalten und schadlos gestellt zu werden.
Das vereinbarung über eine strategische verbindung und lieferung es hat 43 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER EINE STRATEGISCHE VERBINDUNG UND LIEFERUNG Diese vertraulichen Anweisungen: Vereinbarung über eine strategische Verbindung und Lieferung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DIESE VEREINBARUNG wird zum [DATUM] (das "Datum des Inkrafttretens") zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS], ein Unternehmen in [IHR BUNDESLAND/STAAT] ("Erste Partei") und [NAME DES UNTERNEHMENS], ein [BUNDESLAND/STAAT] Unternehmen ("Zweite Partei"), mit Bezug auf die folgenden Umstände getroffen: Die Parteien möchten die Versorgung der Ersten Partei mit bestimmten Produkten aller [ANGEBEN] Geschäfte, die momentan geöffnet sind, und die von der Zweiten Partei oder von irgendeiner Tochtergesellschaft oder einem Partner der Zweite Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung in [LAND] und in [Land] eröffnet werden (zusammen die "Geschäfte") sicherstellen. Die Geschäfte, die zum Datum des Inkrafttretens geöffnet sind, sind zahlenmäßig in Anhang A dieser Vereinbarung aufgeführt. Die Auslieferungslager der Ersten Partei (die "Auslieferungslager"), die ursprünglich dafür geplant, in erster Linie zur Versorgung der Geschäfte geplant waren, sind gegenüber dem Geschäft, welches von einem solchen Auslieferungslager bedient wird, in Anhang A aufgelistet. Das Ziel dieser Vereinbarung ist eine strategische Allianz zwischen der Ersten Partei und der Zweite Partei zu schaffen, um [ANGEBEN] Produkte in der kostengünstigsten Art und Weise zu vermarkten, zu beschaffen und zu vertreiben. Die Parteien möchten für die gemeinsame Erforschung, Auswertung und Umsetzung von Methoden und Verfahren zur Senkung der Gesamtkosten der Lieferkette betreiben und damit jeder Partei eine gerechte Aufteilung der Vorteile derartiger Praktiken und Verfahren bieten. Die Parteien vereinbaren wie folgt: PRODUKTBESCHAFFUNG UND PREISGESTALTUNG Beschaffungs-Service Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung ist die Erste Partei der alleinige Anbieter für Geschäfte bestimmter Kategorien von an Lagerhallen gelieferten Produkten, die in Anhang 1.1 aufgeführt sind (gemeinsam die "Produkte"), mit Ausnahme der folgenden: (i) typische direkte Sendungen an die Geschäfte, (ii) alle bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der Zweite Partei mit [NAME DES UNTERNEHMENS], [NAME DES UNTERNEHMENS] und [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "bestehenden Vereinbarungen der Zweiten Partei") und sonstigen Vereinbarungen mit Dritten im Zusammenhang mit der Beschaffung und Lieferung von Produkten (die "zusätzlichen Vereinbarungen der Zweiten Partei"), (iii) Produkte, für welche die Erste Partei beschließt, sie nicht zu schaffen oder zu führen, (iv) lokale Bestellungen, für welche die Erste Partei beschließt, sie nicht zu schaffen oder zu führen, (v) jährlich einen Korb von bis zu [%] der jährlichen Einkäufe von Produkten im Rahmen dieser Vereinbarung für jedes Jahr nach der Übergangszeit und im Hinblick auf die Übergangszeit, eine vernünftige Schätzung der Parteien von [%] der Einkäufe im Rahmen dieser Vereinbarung während der Übergangszeit (vi) Produkte, die von der Zweiten Partei in den Restaurants in den Geschäften verwendet oder angeboten werden, und (vii), wie in Abschnitt 1.5 in Betracht gezogen. Der Zweiten Partei ist es gestattet, Masseneinkäufe von Produkten für die Geschäfte und die gemeinschaftlichen Geschäfte für die [BESCHREIBEN] zu besorgen, wobei die Käufe gegen den [%] Korb, der in dem unmittelbar vorausgehenden Satz in Betracht gezogen wird, anzurechnen ist. Da es die Absicht der Parteien ist, zusammenzuarbeiten, um eine weitere Reduzierung der Kosten für Waren zu erreichen, solange diese Vereinbarung in Kraft bleibt, wird die zentrale Beschaffungsorganisation der Ersten Partei in der Lage sein, den Preis der Produkte für das Gesamtvolumen der Geschäfte und der gemeinsamen Geschäfte auszuhandeln. Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung wird die Zweite Partei die Eigenmarken der Ersten Partei als exklusive Eigenmarke in den Geschäften für Produktkategorien, die unter dieser Vereinbarung fallen, tragen, soweit dies im Einklang mit dem Geschäftsformat steht. Die Erste Partei hat im Einklang mit umsichtigen Geschäftspraktiken ihrer zentralen Beschaffungsorganisation für die Beschaffung im Rahmen dieser Vereinbarung beizubehalten und zu betreiben und bezahlen hat alle Produkte, die erworben werden, um den voraussichtlichen Bedarf der Geschäfte der Zweiten Partei zu decken, zu besorgen und zu bezahlen. Diese Bedürfnisse werden auf Basis (a) der historischen und prognostizierten Informationen zum Produktumlauf und (b) von Vorabschätzungen von Werbevolumen, wie sie von der Zweiten Partei der Ersten Partei von Zeit zu Zeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, geschätzt. Der Beschaffungs-Service, der hierunter zu erbringen ist, umfasst den Einkauf (und die Bezahlung) von Produkten, die hierunter beschafft werden, und das Eigentum am Inventar der Produkte. In Bezug auf verschiffte Produkte beinhaltet der Beschaffungs-Service hierunter auch das Recht der Ersten Partei, Eigentumstitel daran auf die Zweite Partei zu übertragen. Zukünftige Beschaffung, Kraftstoff Innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens haben die Vertragsparteien Verhandlungen in gutem Glauben zu führen, um die Kategorien der Produkte, die unter diese Vereinbarung fallen, zu erweitern, um [BESCHREIBEN] ("[MARKENNAME ANGEBEN]") und allgemeine Handelswaren ("GMD"), die in Anhang 1.2A beschrieben sind (gemeinsam die "zusätzlichen Produkte"), einzuschließen. Die Parteien haben auch innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens Verhandlungen in gutem Glauben im Hinblick auf die mögliche Erweiterung der Kategorien der Produkte zu führen, die unter diese Vereinbarung fallen, um Lieferungen an Geschäfte einzuschließen. Die Erste Partei hat dafür zu sorgen, dass ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft, [ANGEBEN] ("[NAME ANGEBEN]") innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens in einen Liefervertrag für den Verkauf von Kraftstoff und andere Dienstleistungen mit den Kraftstoff-Zentren, die der Zweite Partei gehören oder von ihr betrieben werden, im Einklang mit den Bedingungen, die in Anhang 1.2B ausgeführt sind, und mit anderen Bedingungen, wie sie für Vereinbarungen zur Kraftstoffversorgung dieser Art gängig und üblich sind. Die Erste Partei gewährleistet die Erfüllung der Verpflichtungen von [ANGEBEN] im Rahmen dieser Liefervereinbarung. Wenn die Erste Partei scheitert, dafür zu sorgen, dass [ANGEBEN] in eine Liefervereinbarung zu den hier ausgeführten Bedingungen innerhalb der [NUMMER]-Tagesfrist nach dem Datum des Inkrafttretens eintritt, bilden, nach Option der Zweiten Partei, die Bestimmungen des Anhangs 1.2B eine bindende Vereinbarung zwischen der Zweiten und der Ersten Partei, wobei die Erste Partei alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von [ANGEBEN], gemäß den Bestimmungen des Anhangs 1.2B, hat, vorausgesetzt jedoch, dass zusätzlich zu dem Vorstehenden die Zweite Partei Anspruch darauf hat, von der Ersten Partei zu Bedingungen, die für Kraftstoff-Liefervereinbarungen gängig und üblich sind, Schadenersatz zu erhalten und schadlos gestellt zu werden.
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