Das vereinbarung über die bereitstellung von ausstattung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON AUSSTATTUNG Diese Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausstattung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer der Ausstattung"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES KUNDEN] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Eigentümer der Ausstattung ist der Eigentümer einer bestimmten Ausstattung und Software, die im hier beigefügten Anhang "A" beschrieben ist; Der Kunde hat gewünscht, dass der Eigentümer der Ausstattung die Ausstattung dem Kunden leiht; Der Kunde stimmt zu, das Eigentum nur an dem Standort zu halten und beizubehalten, die im hier beigefügten Anhang "B" beschrieben ist ("Standort der Ausstattung"); Der Kunde stimmt zu, alle sonstigen Bedingungen und Konditionen zu erfüllen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, und die Nutzung des Eigentums auf die Nutzung zu beschränken, die im hier beigefügten Anhang "C" beschrieben ist. DAHER vereinbaren die Parteien die folgenden Bedingungen und Konditionen: BEREITSTELLUNG DES EIGENTUMS Der Eigentümer der Ausstattung verpflichtet sich, das Eigentum (in Anhang "A" beschrieben) als befristete Leihgabe an den Kunden am Standort der Ausstattung für die begrenzte Nutzung durch den Kunden im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung bereitzustellen. Das Eigentum ist nur am Standort der Ausstattung, wie in Anhang "B" beschrieben zu halten, und darf vom Standort der Ausstattung ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Ausstattung nicht entfernt werden. Das Eigentum ist an den Eigentümer der Ausstattung auf Aufforderung und ohne Verzögerung nach einer solchen Aufforderung auf Kosten des Kunden zurückzugeben. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Eigentümer der Ausstattung zusätzliches Eigentum an den Kunden liefert, unterliegt dieses zusätzliche Eigentum den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich von den Parteien schriftlich vereinbart. ZUGANG ZU DER AUSSTATTUNG Der Kunde hat dem Eigentümer der Ausstattung oder dessen Agenten jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten oder nach den üblichen Geschäftszeiten, bei Eintreten eines echten Notfalls zum Zweck der Inspektion, Wartung oder anderweitigen Zugriff auf das Eigentum Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu verschaffen. EINSCHRÄNKUNGEN DER BENUTZUNG Der Kunde darf das Eigentum nur für die Zwecke, wie in Anhang "D" beschrieben, verwenden, und nicht für andere Zwecke. Der Zugang zum Eigentum ist auf die in Anhang "E" aufgeführten Personen beschränkt. KEINE PFANDVERSCHREIBUNGEN ODER BELASTUNGEN Dem Kunden ist es nicht gestatten, noch darf er es erlauben, Pfandverschreibungen, Sicherungsrechte oder sonstige Belastungen irgendwelcher Art, ob freiwillig oder unfreiwillig, auf das Eigentum durchzuführen. Für den Fall, dass eine solche Belastung am Eigentum angebracht wird, hat der Kunde sofort und ohne Verzögerung zu veranlassen, dass eine solche Belastung entfernt wird. EINREICHUNG VON VORBEUGENDEM SICHERUNGSRECHT Nach dem Ermessen des Eigentümers der Ausstattung hat der Kunde alle notwendigen Dokumente auszustellen, die erforderlich sind, damit der Eigentümer der Ausstattung bei allen zuständigen Regierungsstellen eine vorbeugende [GESETZ/VERORDNUNG] eingetragene Erklärung einreichen kann, wodurch gegenüber der Öffentlichkeit eine Bekanntmachung über den exklusiven Titel und die Inhaberschaft am Eigentum des Eigentümers der Ausstattung erfolgt. Der Kunde hat sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung solcher Dokumente zu bezahlen. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Die Vereinbarung bleibt in Kraft, solange kein Eigentum des Eigentümers der Ausstattung an den Eigentümer der Ausstattung zurückgegeben wurde. KEIN EINGRIFF IN DEN TITEL Der Kunde stimmt zu, dass er keine Maßnahmen ergreift, die in irgendeiner Weise mit der Inhaberschaft des Eigentümers der Ausstattung am Eigentum in Widerspruch stehen. Der Kunde hat alle und alle erforderlichen Schritte durchzuführen, die erforderlich sind, um den Titel des Eigentümers der Ausstattung an dem Eigentum zu verteidigen und hat alle Dokumente auszustellen, die der Eigentümer der Ausstattung anfordert, welche den Titel des Eigentümers der Ausstattung an dem Eigentum bestätigen. PFLEGE UND WARTUNG Der Kunde ist für die Pflege und Wartung des Eigentums während der Laufzeit dieser Vereinbarung verantwortlich und hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Eigentum in einwandfreiem Betriebszustand bleibt, und zwar in dem gleichen Zustand wie bei Lieferung an den Standort. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Eigentums und für die sichere Installation des Eigentums im Einklang mit allen Spezifikationen und Sicherheitsanforderungen verantwortlich. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Eigentum nicht missbraucht oder beschädigt wird oder dem Risiko einer Beschädigung ausgesetzt wird. Mit Lieferung an den Standort ist der Kunde für jegliches Risiko bezüglich Verlust, Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl oder sonstiger Wertminderung oder Schäden oder Schädigung verantwortlich, die direkt oder indirekt durch oder infolge des Eigentums oder dessen Betrieb entstehen, und hat die Ausstattung gegen dieselben schadlos zu halten
Das vereinbarung über die bereitstellung von ausstattung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER DIE BEREITSTELLUNG VON AUSSTATTUNG Diese Vereinbarung über die Bereitstellung von Ausstattung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer der Ausstattung"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES KUNDEN] (der "Kunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Eigentümer der Ausstattung ist der Eigentümer einer bestimmten Ausstattung und Software, die im hier beigefügten Anhang "A" beschrieben ist; Der Kunde hat gewünscht, dass der Eigentümer der Ausstattung die Ausstattung dem Kunden leiht; Der Kunde stimmt zu, das Eigentum nur an dem Standort zu halten und beizubehalten, die im hier beigefügten Anhang "B" beschrieben ist ("Standort der Ausstattung"); Der Kunde stimmt zu, alle sonstigen Bedingungen und Konditionen zu erfüllen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind, und die Nutzung des Eigentums auf die Nutzung zu beschränken, die im hier beigefügten Anhang "C" beschrieben ist. DAHER vereinbaren die Parteien die folgenden Bedingungen und Konditionen: BEREITSTELLUNG DES EIGENTUMS Der Eigentümer der Ausstattung verpflichtet sich, das Eigentum (in Anhang "A" beschrieben) als befristete Leihgabe an den Kunden am Standort der Ausstattung für die begrenzte Nutzung durch den Kunden im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung bereitzustellen. Das Eigentum ist nur am Standort der Ausstattung, wie in Anhang "B" beschrieben zu halten, und darf vom Standort der Ausstattung ohne die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Ausstattung nicht entfernt werden. Das Eigentum ist an den Eigentümer der Ausstattung auf Aufforderung und ohne Verzögerung nach einer solchen Aufforderung auf Kosten des Kunden zurückzugeben. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt die Eigentümer der Ausstattung zusätzliches Eigentum an den Kunden liefert, unterliegt dieses zusätzliche Eigentum den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, es sei denn, etwas anderes wird ausdrücklich von den Parteien schriftlich vereinbart. ZUGANG ZU DER AUSSTATTUNG Der Kunde hat dem Eigentümer der Ausstattung oder dessen Agenten jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten oder nach den üblichen Geschäftszeiten, bei Eintreten eines echten Notfalls zum Zweck der Inspektion, Wartung oder anderweitigen Zugriff auf das Eigentum Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu verschaffen. EINSCHRÄNKUNGEN DER BENUTZUNG Der Kunde darf das Eigentum nur für die Zwecke, wie in Anhang "D" beschrieben, verwenden, und nicht für andere Zwecke. Der Zugang zum Eigentum ist auf die in Anhang "E" aufgeführten Personen beschränkt. KEINE PFANDVERSCHREIBUNGEN ODER BELASTUNGEN Dem Kunden ist es nicht gestatten, noch darf er es erlauben, Pfandverschreibungen, Sicherungsrechte oder sonstige Belastungen irgendwelcher Art, ob freiwillig oder unfreiwillig, auf das Eigentum durchzuführen. Für den Fall, dass eine solche Belastung am Eigentum angebracht wird, hat der Kunde sofort und ohne Verzögerung zu veranlassen, dass eine solche Belastung entfernt wird. EINREICHUNG VON VORBEUGENDEM SICHERUNGSRECHT Nach dem Ermessen des Eigentümers der Ausstattung hat der Kunde alle notwendigen Dokumente auszustellen, die erforderlich sind, damit der Eigentümer der Ausstattung bei allen zuständigen Regierungsstellen eine vorbeugende [GESETZ/VERORDNUNG] eingetragene Erklärung einreichen kann, wodurch gegenüber der Öffentlichkeit eine Bekanntmachung über den exklusiven Titel und die Inhaberschaft am Eigentum des Eigentümers der Ausstattung erfolgt. Der Kunde hat sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einreichung solcher Dokumente zu bezahlen. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Die Vereinbarung bleibt in Kraft, solange kein Eigentum des Eigentümers der Ausstattung an den Eigentümer der Ausstattung zurückgegeben wurde. KEIN EINGRIFF IN DEN TITEL Der Kunde stimmt zu, dass er keine Maßnahmen ergreift, die in irgendeiner Weise mit der Inhaberschaft des Eigentümers der Ausstattung am Eigentum in Widerspruch stehen. Der Kunde hat alle und alle erforderlichen Schritte durchzuführen, die erforderlich sind, um den Titel des Eigentümers der Ausstattung an dem Eigentum zu verteidigen und hat alle Dokumente auszustellen, die der Eigentümer der Ausstattung anfordert, welche den Titel des Eigentümers der Ausstattung an dem Eigentum bestätigen. PFLEGE UND WARTUNG Der Kunde ist für die Pflege und Wartung des Eigentums während der Laufzeit dieser Vereinbarung verantwortlich und hat alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Eigentum in einwandfreiem Betriebszustand bleibt, und zwar in dem gleichen Zustand wie bei Lieferung an den Standort. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb des Eigentums und für die sichere Installation des Eigentums im Einklang mit allen Spezifikationen und Sicherheitsanforderungen verantwortlich. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Eigentum nicht missbraucht oder beschädigt wird oder dem Risiko einer Beschädigung ausgesetzt wird. 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