Das vereinbarung über die abtretung des vorrangs es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER DIE ABTRETUNG DES VORRANGS Diese Vereinbarung über die Abtretung des Vorrangs (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Gläubiger"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Schuldner"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS] ist oder wird ein Gläubiger von [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Schuldner") sein; Der Schuldner hat der Bank eine Hypothek auf bewegliche Güter (die "Banksicherheit") vom [DATUM] gewährt, welche unverzüglich bei der [REGISTRATUR DES LANDES BENENNEN] von [BUNDESLAND/STAAT] (die "Registratur") einzutragen ist, und die jegliche gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen, jegliches vorhandene Eigentum, geistiges Eigentum und alle Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an einer Investitionssteuergutschrift des Schuldners (zusammen das "Eigentum") (wobei jeder derartig hervorgehobene Begriff in den Banksicherheiten definiert ist) belastet; Der Schuldner hat dem Gläubiger eine bewegliche Hypothek auf die Gesamtheit seines Ausstattungsvermögens gewährt, welche am [DATUM] unter der Nummer [NUMMER] (im Folgenden als "[ANGEBEN] bezeichnet) bei der Registratur eingetragen wurde; und Der Gläubiger hat zugestimmt, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung, den Vorrang zu gewähren seine Rechte an der Kreditsicherheit in Bezug auf das Eigentum nur der und zugunsten der Bank unterzuordnen, damit die Hypotheken und andere Rechte, die im Rahmen der Banksicherheit geschaffen wurden, den Vorzug und die Priorität über die Hypotheken, die zugunsten des Gläubigers unter den Bedingungen der Kreditsicherheit nur mit Bezug auf das Eigentum geschaffen wurden, haben. DAHER HABEN DIE PARTEIEN FOLGENDES VEREINBART: Die Präambel ist ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarung. Der Gläubiger tritt hiermit die Priorität über [BENENNEN], im Hinblick auf das Eigentum an und zugunsten der Bank ab und gewährt sie dieser, damit die Banksicherheit für alle rechtlichen Zwecke vor dem Abschluss und des Eintrages von [ANGEBEN] als abgeschlossen und in der Registratur eingetragen, anzusehen ist. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der Abtretung des Vorrangs wie in Absatz 2 ausgeführt, ist Gläubiger hiermit einverstanden und stimmt zu, dass die Hypotheken, die anderen Abgaben und alle Rechte und Regressansprüche, die zugunsten der Bank unter der Banksicherheit festgesetzt sind, Vorrang vor den Hypotheken und allen anderen Rechten und Regressansprüchen, die zugunsten des Gläubigers im Rahmen von [ANGEBEN] festgesetzt sind, jedoch nur bezüglich der Hypotheken und alle anderen Rechte und Regressansprüche, die der Gläubiger in Bezug auf das Eigentum hat oder haben könnte.
Das vereinbarung über die abtretung des vorrangs es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER DIE ABTRETUNG DES VORRANGS Diese Vereinbarung über die Abtretung des Vorrangs (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Gläubiger"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Schuldner"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS] ist oder wird ein Gläubiger von [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Schuldner") sein; Der Schuldner hat der Bank eine Hypothek auf bewegliche Güter (die "Banksicherheit") vom [DATUM] gewährt, welche unverzüglich bei der [REGISTRATUR DES LANDES BENENNEN] von [BUNDESLAND/STAAT] (die "Registratur") einzutragen ist, und die jegliche gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen, jegliches vorhandene Eigentum, geistiges Eigentum und alle Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an einer Investitionssteuergutschrift des Schuldners (zusammen das "Eigentum") (wobei jeder derartig hervorgehobene Begriff in den Banksicherheiten definiert ist) belastet; Der Schuldner hat dem Gläubiger eine bewegliche Hypothek auf die Gesamtheit seines Ausstattungsvermögens gewährt, welche am [DATUM] unter der Nummer [NUMMER] (im Folgenden als "[ANGEBEN] bezeichnet) bei der Registratur eingetragen wurde; und Der Gläubiger hat zugestimmt, vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung, den Vorrang zu gewähren seine Rechte an der Kreditsicherheit in Bezug auf das Eigentum nur der und zugunsten der Bank unterzuordnen, damit die Hypotheken und andere Rechte, die im Rahmen der Banksicherheit geschaffen wurden, den Vorzug und die Priorität über die Hypotheken, die zugunsten des Gläubigers unter den Bedingungen der Kreditsicherheit nur mit Bezug auf das Eigentum geschaffen wurden, haben. DAHER HABEN DIE PARTEIEN FOLGENDES VEREINBART: Die Präambel ist ein wesentlicher Teil dieser Vereinbarung. Der Gläubiger tritt hiermit die Priorität über [BENENNEN], im Hinblick auf das Eigentum an und zugunsten der Bank ab und gewährt sie dieser, damit die Banksicherheit für alle rechtlichen Zwecke vor dem Abschluss und des Eintrages von [ANGEBEN] als abgeschlossen und in der Registratur eingetragen, anzusehen ist. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der Abtretung des Vorrangs wie in Absatz 2 ausgeführt, ist Gläubiger hiermit einverstanden und stimmt zu, dass die Hypotheken, die anderen Abgaben und alle Rechte und Regressansprüche, die zugunsten der Bank unter der Banksicherheit festgesetzt sind, Vorrang vor den Hypotheken und allen anderen Rechten und Regressansprüchen, die zugunsten des Gläubigers im Rahmen von [ANGEBEN] festgesetzt sind, jedoch nur bezüglich der Hypotheken und alle anderen Rechte und Regressansprüche, die der Gläubiger in Bezug auf das Eigentum hat oder haben könnte.
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