Das vereinbarung über co branding es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER CO-BRANDING Diese Vereinbarung über Co-Branding (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Online-Geschäft"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES STRATEGISCHEN PARTNERS] (der "Strategische Partner "), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet Unter Berücksichtigung der Bedingungen und Zusagen dieser Vereinbarung und anderer angemessener Gegenleistung stimmen die Parteien wie folgt überein: PRÄAMBEL Das Online-Geschäft betreibt das Geschäft des Angebots von Produkten und Dienstleistungen, wie in Anhang "A" beschrieben, durch seine Online-Website im World Wide Web, die sich unter [ADRESSE EINFÜGEN] befindet (die "Geschäftsdienstleistungen"). Der strategische Partner betreibt das Geschäft des Angebots von Produkten und Dienstleistungen an die Allgemeinheit und verfügt derzeit nicht über eine Präsenz im World Wide Web, die es den Kunden ermöglichen würde, seine Produkte und Dienstleistungen online zu erwerben. Die Parteien wollen in eine für beide Seiten vorteilhafte Geschäftsbeziehung eintreten, wobei die Kunden des strategischen Partners Zugang zu den Online-Geschäftsdienstleistungen des Online-Geschäfts durch die Schaffung einer Co-Branded Internet-Site haben können (die "Co-Branded-Site"), die sich auf dem Server befindet, den derzeit das Online-Geschäft im Zusammenhang mit seiner aktuellen Website verwendet. Die Parteien wollen sich auf einen besonderen Internet-Domain-Namen für die Position der Co-Branded-Site einigen und diesen registrieren. DAHER, für angemessene Gegenleistung, einschließlich der gegenseitigen Versprechungen und der hier ausgeführten Vereinbarung, stimmen die Parteien wie folgt überein: SCHAFFUNG EINER CO-BRANDED WEBSITE Das Online-Geschäft ist für die Entwicklung einer Version der aktuellen Website des Online-Geschäfts verantwortlich, die co-branded ist und einen Verweis sowohl auf das Online-Geschäft als auch auf den strategischen Partner enthält. Die Co-Branded-Site muss gut sichtbar die Kennzeichnung der Partnerschaft zum strategischen Partner anzeigen, einschließlich der markanten Darstellung des Logos und des Markenzeichens des strategischen Partners. Die Co-Branded-Site hat funktional äquivalent zur aktuellen Website des Online-Geschäfts zu sein, außer dass sie die Co-Branding-Aspekte und Features, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, enthalten. Der strategische Partner hat in vollem Umfang mit dem Online-Geschäft bei der Schaffung der Co-Branded-Site zusammenzuarbeiten und unverzüglich nach der Ausführung dieses Vertrags dem Online-Geschäft grafische Bilder und Text-Dateien auf Zip-Discs zu liefern, die das Logo des strategischen Partners im GIF- oder JPG-Format und alle textlichen Inhalte enthalten, die für die Schaffung der Co-Branding-Aspekte der Co-Branded-Site erforderlich sind. Das Online-Geschäft hat zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, mit der umfassenden Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner aus, die Co-Branded-Site zu erstellen und sie innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung voll funktionsfähig online zu haben. Die Parteien vereinbaren, dass sie den Domain-Namen [ADRESSE EINFÜGEN] für den Einsatz in Verbindung mit der Co-Branded-Site registrieren. Das Online-Geschäft ist für die Registrierung des Domain-Namens zuständig. Die Parteien bestätigen, dass sie wechselseitig die Verfügbarkeit eines solchen Domain-Namens zum Wirksamkeitsdatum dieser Vereinbarung überprüft haben und dass der Domain-Name verfügbar ist. Promotion DER Co-Branded WEBSite Die Parteien geben eine gemeinsame Pressemitteilung heraus, in der sie die Partnerschaft, die durch diese Vereinbarung geschaffen wurde und die Einführung der Co-Branded-Site ankündigen. Diese Pressemitteilung hat in für beide Seiten zufriedenstellender Form und Inhalt zu sein und wird durch solche Dienste und Agenturen veröffentlicht, auf die sich die Parteien miteinander einigen. Die Kosten für die Pressemitteilung sind von den Parteien zu gleichen Teilen zu tragen. Der strategische Partner erklärt, garantiert und stimmt zu, dass es im Interesse sowohl des strategischen Partners als auch des Online-Geschäfts ist, dass der strategische Partner alle notwendigen Bemühungen aufbringt, um das Geschäft durch die Co-Branded-Site zu leiten. Zu diesem Zweck übernimmt der strategische Partner alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen, um die Gesamtzahl von Internet-Nutzern zu maximieren, die Zugriff auf die Co-Branded-Site haben. Der strategische Partner stellt sicher, dass die Co-Branded-Website in allen verfügbaren Suchmaschinen aufgelistet wird und in den entsprechenden Kategorien erscheint, und bringt alle zumutbaren Anstrengungen auf, die Platzierung von Suchmaschinenergebnissen zu maximieren. Der strategische Partner hat Linking-Arrangements und Bannerwerbung-Arrangements einzurichten, um die Co-Branded-Site zu bewerben. Der strategische Partner hat markante Links zu der Co-Branded-Site in irgendwelchen anderen Internetseiten anzubringen, die der strategische Partner schafft, um sein Geschäft und seine Dienstleistungen zu bewerben. Der strategische Partner stimmt zu, die Co-Branded-Site in Verbindung mit seinen Offline-Promotionen und im Rahmen seiner üblichen Werbemaßnahmen zu bewerben. Der strategische Partner bewirbt die Co-Branded-Site in all seinen gedruckten Werbematerialien und in der Fernsehwerbung, die er durchführt, auf Messen und Kongressen sowie durch Druck- und neuen Rundfunkmedien. Der strategischer Partner verpflichtet sich des Weiteren, die Co-Branded-Site durch seinen bestehenden Kundenstamm, durch einen E-Mail-Newsletter und durch direkte Werbeschreiben zu bewerben. Der strategische Partner stimmt zu, eine Internet-Site zu entwickeln und zu erhalten, die seine allgemeinen Dienstleistungen und die Co-Branded-Site auf dieser Site bewirbt. TechniSCHE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG DURCH DAS Online-GESCHÄFT Das Online-Geschäft dient als Internet-Kontakt für Benutzer der Co-Branded-Site und leistet technische Hilfe für die Nutzer, die per E-Mail technische Fragen bezüglich der Co-Branded-Site haben. Das Online-Geschäft wird sich in angemessenem Umfang bemühen, umgehend auf alle solche redlichen und vernünftigen Benutzerfragen bezüglich der Co-Branded-Site zu reagieren. Technische Unterstützung braucht nur während der normalen "Offline"-Geschäftszeiten des Online-Geschäfts bereitgestellt zu werden. Vertreter des Online-Geschäfts sollen in angemessenem Umfang per E-Mail verfügbar sein, um den strategischen Partner im Zusammenhang mit der Co-Branded-Site zu beraten. EIGENTUMSRECHTE Das Online-Geschäft behält alle Rechte, Titel und Berechtigung an und auf alle seine Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen. Der strategische Partner erlangt keinerlei Rechte an und auf diese, weder durch diese Vereinbarung noch anderweitig, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgegeben und vorbehaltlich aller Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind. Der strategische Partner hat eine nicht-exklusive, weltweite Lizenz, um nur solche Markenzeichen zu verwenden, die vom Online-Geschäft für die Verwendung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Co-Branding-Site bereitgestellt werden. Diese Lizenz ist nur für die Laufzeit dieser Vereinbarung gültig. Solche Materialien dürfen vom strategischen Partner nur im Zusammenhang mit der Bewerbung der Co-Branded-Site verwendet werden, und nur in der Form, wie sie dem strategischen Partner vom Online-Geschäft geliefert werden
Das vereinbarung über co branding es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG ÜBER CO-BRANDING Diese Vereinbarung über Co-Branding (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Online-Geschäft"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES STRATEGISCHEN PARTNERS] (der "Strategische Partner "), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet Unter Berücksichtigung der Bedingungen und Zusagen dieser Vereinbarung und anderer angemessener Gegenleistung stimmen die Parteien wie folgt überein: PRÄAMBEL Das Online-Geschäft betreibt das Geschäft des Angebots von Produkten und Dienstleistungen, wie in Anhang "A" beschrieben, durch seine Online-Website im World Wide Web, die sich unter [ADRESSE EINFÜGEN] befindet (die "Geschäftsdienstleistungen"). Der strategische Partner betreibt das Geschäft des Angebots von Produkten und Dienstleistungen an die Allgemeinheit und verfügt derzeit nicht über eine Präsenz im World Wide Web, die es den Kunden ermöglichen würde, seine Produkte und Dienstleistungen online zu erwerben. Die Parteien wollen in eine für beide Seiten vorteilhafte Geschäftsbeziehung eintreten, wobei die Kunden des strategischen Partners Zugang zu den Online-Geschäftsdienstleistungen des Online-Geschäfts durch die Schaffung einer Co-Branded Internet-Site haben können (die "Co-Branded-Site"), die sich auf dem Server befindet, den derzeit das Online-Geschäft im Zusammenhang mit seiner aktuellen Website verwendet. Die Parteien wollen sich auf einen besonderen Internet-Domain-Namen für die Position der Co-Branded-Site einigen und diesen registrieren. DAHER, für angemessene Gegenleistung, einschließlich der gegenseitigen Versprechungen und der hier ausgeführten Vereinbarung, stimmen die Parteien wie folgt überein: SCHAFFUNG EINER CO-BRANDED WEBSITE Das Online-Geschäft ist für die Entwicklung einer Version der aktuellen Website des Online-Geschäfts verantwortlich, die co-branded ist und einen Verweis sowohl auf das Online-Geschäft als auch auf den strategischen Partner enthält. Die Co-Branded-Site muss gut sichtbar die Kennzeichnung der Partnerschaft zum strategischen Partner anzeigen, einschließlich der markanten Darstellung des Logos und des Markenzeichens des strategischen Partners. Die Co-Branded-Site hat funktional äquivalent zur aktuellen Website des Online-Geschäfts zu sein, außer dass sie die Co-Branding-Aspekte und Features, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, enthalten. Der strategische Partner hat in vollem Umfang mit dem Online-Geschäft bei der Schaffung der Co-Branded-Site zusammenzuarbeiten und unverzüglich nach der Ausführung dieses Vertrags dem Online-Geschäft grafische Bilder und Text-Dateien auf Zip-Discs zu liefern, die das Logo des strategischen Partners im GIF- oder JPG-Format und alle textlichen Inhalte enthalten, die für die Schaffung der Co-Branding-Aspekte der Co-Branded-Site erforderlich sind. Das Online-Geschäft hat zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, mit der umfassenden Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner aus, die Co-Branded-Site zu erstellen und sie innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung voll funktionsfähig online zu haben. Die Parteien vereinbaren, dass sie den Domain-Namen [ADRESSE EINFÜGEN] für den Einsatz in Verbindung mit der Co-Branded-Site registrieren. Das Online-Geschäft ist für die Registrierung des Domain-Namens zuständig. Die Parteien bestätigen, dass sie wechselseitig die Verfügbarkeit eines solchen Domain-Namens zum Wirksamkeitsdatum dieser Vereinbarung überprüft haben und dass der Domain-Name verfügbar ist. Promotion DER Co-Branded WEBSite Die Parteien geben eine gemeinsame Pressemitteilung heraus, in der sie die Partnerschaft, die durch diese Vereinbarung geschaffen wurde und die Einführung der Co-Branded-Site ankündigen. Diese Pressemitteilung hat in für beide Seiten zufriedenstellender Form und Inhalt zu sein und wird durch solche Dienste und Agenturen veröffentlicht, auf die sich die Parteien miteinander einigen. Die Kosten für die Pressemitteilung sind von den Parteien zu gleichen Teilen zu tragen. Der strategische Partner erklärt, garantiert und stimmt zu, dass es im Interesse sowohl des strategischen Partners als auch des Online-Geschäfts ist, dass der strategische Partner alle notwendigen Bemühungen aufbringt, um das Geschäft durch die Co-Branded-Site zu leiten. Zu diesem Zweck übernimmt der strategische Partner alle angemessenen kommerziellen Anstrengungen, um die Gesamtzahl von Internet-Nutzern zu maximieren, die Zugriff auf die Co-Branded-Site haben. Der strategische Partner stellt sicher, dass die Co-Branded-Website in allen verfügbaren Suchmaschinen aufgelistet wird und in den entsprechenden Kategorien erscheint, und bringt alle zumutbaren Anstrengungen auf, die Platzierung von Suchmaschinenergebnissen zu maximieren. Der strategische Partner hat Linking-Arrangements und Bannerwerbung-Arrangements einzurichten, um die Co-Branded-Site zu bewerben. Der strategische Partner hat markante Links zu der Co-Branded-Site in irgendwelchen anderen Internetseiten anzubringen, die der strategische Partner schafft, um sein Geschäft und seine Dienstleistungen zu bewerben. Der strategische Partner stimmt zu, die Co-Branded-Site in Verbindung mit seinen Offline-Promotionen und im Rahmen seiner üblichen Werbemaßnahmen zu bewerben. Der strategische Partner bewirbt die Co-Branded-Site in all seinen gedruckten Werbematerialien und in der Fernsehwerbung, die er durchführt, auf Messen und Kongressen sowie durch Druck- und neuen Rundfunkmedien. Der strategischer Partner verpflichtet sich des Weiteren, die Co-Branded-Site durch seinen bestehenden Kundenstamm, durch einen E-Mail-Newsletter und durch direkte Werbeschreiben zu bewerben. Der strategische Partner stimmt zu, eine Internet-Site zu entwickeln und zu erhalten, die seine allgemeinen Dienstleistungen und die Co-Branded-Site auf dieser Site bewirbt. TechniSCHE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG DURCH DAS Online-GESCHÄFT Das Online-Geschäft dient als Internet-Kontakt für Benutzer der Co-Branded-Site und leistet technische Hilfe für die Nutzer, die per E-Mail technische Fragen bezüglich der Co-Branded-Site haben. Das Online-Geschäft wird sich in angemessenem Umfang bemühen, umgehend auf alle solche redlichen und vernünftigen Benutzerfragen bezüglich der Co-Branded-Site zu reagieren. Technische Unterstützung braucht nur während der normalen "Offline"-Geschäftszeiten des Online-Geschäfts bereitgestellt zu werden. Vertreter des Online-Geschäfts sollen in angemessenem Umfang per E-Mail verfügbar sein, um den strategischen Partner im Zusammenhang mit der Co-Branded-Site zu beraten. EIGENTUMSRECHTE Das Online-Geschäft behält alle Rechte, Titel und Berechtigung an und auf alle seine Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen. Der strategische Partner erlangt keinerlei Rechte an und auf diese, weder durch diese Vereinbarung noch anderweitig, außer wie ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgegeben und vorbehaltlich aller Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind. Der strategische Partner hat eine nicht-exklusive, weltweite Lizenz, um nur solche Markenzeichen zu verwenden, die vom Online-Geschäft für die Verwendung im Zusammenhang mit der Bewerbung der Co-Branding-Site bereitgestellt werden. Diese Lizenz ist nur für die Laufzeit dieser Vereinbarung gültig. Solche Materialien dürfen vom strategischen Partner nur im Zusammenhang mit der Bewerbung der Co-Branded-Site verwendet werden, und nur in der Form, wie sie dem strategischen Partner vom Online-Geschäft geliefert werden
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