Vereinbarung mit einer Werbeagentur

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Das vereinbarung mit einer werbeagentur es hat 6 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt verkauf & marketing unterlagen.

Beispiel für unser Dokument vereinbarung mit einer werbeagentur:

VEREINBARUNG MIT EINER WERBEAGENTUR Diese Vereinbarung mit einer Werbeagentur (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Werbekunde"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER AGENTUR] (die "Agentur"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Die Agentur ist im Geschäft der Bereitstellung von Dienstleistungen einer Werbeagentur für eine Gebühr. Der Werbekunde möchte die Werbeagentur engagieren, um bestimmte Dienstleistungen einer Werbeagentur zur Verfügung zu stellen, und die Werbeagentur möchte diese dem Werbekunden zur Verfügung stellen, alles wie im Folgenden ausgeführt. DAHER, in Anbetracht der gegenseitigen Vereinbarungen und Zusagen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Engagement Der Werbekunde engagiert die Agentur, um bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Vorbereitung und Platzierung von Werbung für bestimmte Produkte des Werbekunden, die im Folgenden beschrieben sind, zur Verfügung zu stellen und die Agentur verpflichtet sich, diese zur Verfügung zu stellen: Analyse der laufenden und geplanten Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden und der aktuellen und potenziellen Märkte. Erstellung, Vorbereitung und Einreichung von Werbeideen und Werbeprogrammen an den Werbekunden zur vorherigen Genehmigung. Vorbereitung und Einreichung eines Kostenveranschlags für die vorgeschlagenen Werbeideen und Werbeprogramme an den Werbekunden zur vorherigen Genehmigung. Design und Vorbereitung oder Veranlassung des Designs und der Vorbereitung von Werbung. Durchführung sonstiger Dienstleistungen, die der Werbekunde jeweils anfordert, wie, aber nicht beschränkt auf, Vorbereitung von Postwurfsendungen, Schreiben von Reden, Reklame und Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung und Marktanalyse. Bestellung von Werbefläche, Werbezeit oder anderen Mitteln, die für die Veröffentlichung der Werbung des Werbekunden verwendet werden, und ständige Bemühung, die rationellsten und vorteilhaftesten Preise, die zur Verfügung stehen, sicherzustellen. Nachweis der Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate, Anzeigen, Radiosendungen oder anderen Formen der Werbung. Überprüfung der Rechnungen der Vorbereitung und der Gebühren für Werbefläche, Werbezeit und Werbematerial. ProduKTE Das Engagement der Agentur bezieht sich auf die folgenden Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden: [PRODUKTE]. ExKlusivitÄT Die Agentur ist die [ExKLusive oDEr NICHT-ExKlusive] Werbeagentur in [LAND] für den Werbekunden in Bezug auf die Produkte, die in Abschnitt 2 beschrieben sind. VERGÜTUNG Die Agentur erhält einen Betrag in Höhe von [MEDIEN-PROVISIONSSATZ] der Brutto-Entgelte, welche von den Medien für durch die Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung platzierte Werbung erhoben werden, und den [NICHT-MEDIEN-PROVISIONSSATZ] nach Abzug von Mengenrabatt auf die Gebühren der Anbieter von Dienstleistungen oder Requisiten, wie abgeschlossene Artikel, umfassende Layouts, Markenzusammenstellungen, Fotokopien, Gravuren, Druck, Radio- und Fernsehprogramme, Talent, literarische, dramatische und musikalische Werke, Unterlagen und Exponate, die von der Agentur mit Genehmigung des Werbekunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung erworben wurden, wobei: (i) kein Prozentsatz auf die Gebühren der Agentur für Verpackung, Versand, Express, Porto, Telefon, Telex, Fax, Reisekosten und andere Spesen des Personals der Agentur aufaddiert wird, und (ii) die Provision der Agentur für Außenwerbung dem erlaubten Regelsatz für Werbeagenturen entspricht, wenn diese Rate niedriger ist als der [PROVISIONSSATZ FÜR AUSSENWERBUNG]. Für diejenigen Gegenstände, für welche die Agentur nicht auf Provisionsbasis vergütet wird, hat der Werbekunde, die Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung, erbracht werden, auf Stundenbasis zu bezahlen. Die Rate wird durch die Art der erbrachten Dienstleistungen und der Person oder Personen, die derartige Dienstleistungen erbringen, ermittelt, wobei aber in keinem Fall die Rate [HÖCHSTER STUNDENSATZ] pro Stunde übersteigt. Der Werbekunde kann im Voraus entscheiden, dass mit ihm auf Stundenbasis abgerechnet wird. Wenn der Werbekunde es versäumt, die Agentur über seine Wahl zu benachrichtigen, ist davon auszugehen, dass der Werbekunde sich für eine Abrechnung auf Stundenbasis entschieden hat. Für den Fall, dass die Agentur auf Wunsch des Werbekunden, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Werbekunden, spezielle Projekte, wie sie in Abschnitt 1.f oben beschrieben sind, angeht, hat die Agentur einen Voranschlag für die gesamten Kosten eines solchen speziellen Projekts, einschließlich aller Kosten für Materialien oder Dienstleistungen, die aus externen Quellen bezogen werden, vorzubereiten. Für den Fall, dass der Werbekunde sich dafür entscheidet, ein solches spezielles Projekt auf Basis der geschätzten Kosten der Agentur durchführt, hat die Agentur die Dienstleistungen in Bezug auf solche speziellen Projekte zu ihren geschätzten Kosten zu erbringen, vorbehaltlich von Änderungen, auf die sich im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geeinigt wird. Für alle speziellen Projekte oder andere Dienstleistungen, die von der Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, für welche sich die Parteien nicht auf die Gebühren geeinigt haben, hat der Werbekunde der Agentur deren regulären Stundensatz zu bezahlen, welcher [BETRAG] pro Stunde nicht überschreitet. Der Werbekunde ist nicht verpflichtet, der Agentur Reisekosten oder sonstige Auslagen zu erstatten, die ihr bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, sofern diesen nicht ausdrücklich vom Werbekunden im Voraus zugestimmt wurde. RECHNUNGSTELLUNG Die Agentur hat dem Werbekunden alle Medienkosten, soweit möglich vor dem Zahlungstermin der Agentur in Rechnung zu stellen, um die Vorauszahlung durch den Werbekunden zu ermöglichen, damit der Werbekunde alle verfügbaren Rabatte auf Vorauszahlungen oder ähnliche Rabatte erhalten kann. Für jeden Einkauf von Medien oder Dienstleistungen, für welche die Agentur nicht zu einer Provision berechtigt ist, hat die Agentur sicherzustellen, dass von den Gebühren für den Werbekunden alle Agenturprovisionen und Rabatte abgezogen werden. Die Gebühren für Produktionsmaterialien und Dienstleistungen werden von der Agentur nach Beendigung des Produktionsjobs in Rechnung gestellt oder, falls Barzahlungsrabatte verfügbar sind, nach Erhalt der Rechnung des Anbieters. Auf alle externen Einkäufe, außer für Medien, hat die Agentur die Rechnung als Nachweis der Gebühren des Anbieters beizufügen. Alle Rabatte auf Barzahlung für Einkäufe der Agentur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Medien, Kunst, Druck und mechanische Arbeiten, sind dem Werbekunden zu gewähren, vorausgesetzt, dass der Werbekunde die erforderlichen Abrechnungsmodalitäten der Agentur erfüllt und es keine ausstehenden Verbindlichkeiten des Werbekunden gegenüber der Agentur zum Zeitpunkt der Bezahlung an den Anbieter gibt. Anpassungen der Rate oder der Rechnung sind dem Werbekunden am nächstfolgenden regulären Rechnungsdatum oder, so bald wie ansonsten angebracht, gutzuschreiben oder zu berechnen. Rechnungen sind in einem detaillierten Format einzureichen und sind vom Werbekunden innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. KONKURRENTEN

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DAHER, in Anbetracht der gegenseitigen Vereinbarungen und Zusagen, die hierin enthalten sind, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Engagement Der Werbekunde engagiert die Agentur, um bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Vorbereitung und Platzierung von Werbung für bestimmte Produkte des Werbekunden, die im Folgenden beschrieben sind, zur Verfügung zu stellen und die Agentur verpflichtet sich, diese zur Verfügung zu stellen: Analyse der laufenden und geplanten Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden und der aktuellen und potenziellen Märkte. Erstellung, Vorbereitung und Einreichung von Werbeideen und Werbeprogrammen an den Werbekunden zur vorherigen Genehmigung. Vorbereitung und Einreichung eines Kostenveranschlags für die vorgeschlagenen Werbeideen und Werbeprogramme an den Werbekunden zur vorherigen Genehmigung. Design und Vorbereitung oder Veranlassung des Designs und der Vorbereitung von Werbung. Durchführung sonstiger Dienstleistungen, die der Werbekunde jeweils anfordert, wie, aber nicht beschränkt auf, Vorbereitung von Postwurfsendungen, Schreiben von Reden, Reklame und Öffentlichkeitsarbeit, Marktforschung und Marktanalyse. Bestellung von Werbefläche, Werbezeit oder anderen Mitteln, die für die Veröffentlichung der Werbung des Werbekunden verwendet werden, und ständige Bemühung, die rationellsten und vorteilhaftesten Preise, die zur Verfügung stehen, sicherzustellen. Nachweis der Richtigkeit und Vollständigkeit der Inserate, Anzeigen, Radiosendungen oder anderen Formen der Werbung. Überprüfung der Rechnungen der Vorbereitung und der Gebühren für Werbefläche, Werbezeit und Werbematerial. ProduKTE Das Engagement der Agentur bezieht sich auf die folgenden Produkte und Dienstleistungen des Werbekunden: [PRODUKTE]. ExKlusivitÄT Die Agentur ist die [ExKLusive oDEr NICHT-ExKlusive] Werbeagentur in [LAND] für den Werbekunden in Bezug auf die Produkte, die in Abschnitt 2 beschrieben sind. VERGÜTUNG Die Agentur erhält einen Betrag in Höhe von [MEDIEN-PROVISIONSSATZ] der Brutto-Entgelte, welche von den Medien für durch die Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung platzierte Werbung erhoben werden, und den [NICHT-MEDIEN-PROVISIONSSATZ] nach Abzug von Mengenrabatt auf die Gebühren der Anbieter von Dienstleistungen oder Requisiten, wie abgeschlossene Artikel, umfassende Layouts, Markenzusammenstellungen, Fotokopien, Gravuren, Druck, Radio- und Fernsehprogramme, Talent, literarische, dramatische und musikalische Werke, Unterlagen und Exponate, die von der Agentur mit Genehmigung des Werbekunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung erworben wurden, wobei: (i) kein Prozentsatz auf die Gebühren der Agentur für Verpackung, Versand, Express, Porto, Telefon, Telex, Fax, Reisekosten und andere Spesen des Personals der Agentur aufaddiert wird, und (ii) die Provision der Agentur für Außenwerbung dem erlaubten Regelsatz für Werbeagenturen entspricht, wenn diese Rate niedriger ist als der [PROVISIONSSATZ FÜR AUSSENWERBUNG]. Für diejenigen Gegenstände, für welche die Agentur nicht auf Provisionsbasis vergütet wird, hat der Werbekunde, die Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung, erbracht werden, auf Stundenbasis zu bezahlen. Die Rate wird durch die Art der erbrachten Dienstleistungen und der Person oder Personen, die derartige Dienstleistungen erbringen, ermittelt, wobei aber in keinem Fall die Rate [HÖCHSTER STUNDENSATZ] pro Stunde übersteigt. Der Werbekunde kann im Voraus entscheiden, dass mit ihm auf Stundenbasis abgerechnet wird. Wenn der Werbekunde es versäumt, die Agentur über seine Wahl zu benachrichtigen, ist davon auszugehen, dass der Werbekunde sich für eine Abrechnung auf Stundenbasis entschieden hat. Für den Fall, dass die Agentur auf Wunsch des Werbekunden, vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung des Werbekunden, spezielle Projekte, wie sie in Abschnitt 1.f oben beschrieben sind, angeht, hat die Agentur einen Voranschlag für die gesamten Kosten eines solchen speziellen Projekts, einschließlich aller Kosten für Materialien oder Dienstleistungen, die aus externen Quellen bezogen werden, vorzubereiten. Für den Fall, dass der Werbekunde sich dafür entscheidet, ein solches spezielles Projekt auf Basis der geschätzten Kosten der Agentur durchführt, hat die Agentur die Dienstleistungen in Bezug auf solche speziellen Projekte zu ihren geschätzten Kosten zu erbringen, vorbehaltlich von Änderungen, auf die sich im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geeinigt wird. Für alle speziellen Projekte oder andere Dienstleistungen, die von der Agentur im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, für welche sich die Parteien nicht auf die Gebühren geeinigt haben, hat der Werbekunde der Agentur deren regulären Stundensatz zu bezahlen, welcher [BETRAG] pro Stunde nicht überschreitet. Der Werbekunde ist nicht verpflichtet, der Agentur Reisekosten oder sonstige Auslagen zu erstatten, die ihr bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehen, sofern diesen nicht ausdrücklich vom Werbekunden im Voraus zugestimmt wurde. RECHNUNGSTELLUNG Die Agentur hat dem Werbekunden alle Medienkosten, soweit möglich vor dem Zahlungstermin der Agentur in Rechnung zu stellen, um die Vorauszahlung durch den Werbekunden zu ermöglichen, damit der Werbekunde alle verfügbaren Rabatte auf Vorauszahlungen oder ähnliche Rabatte erhalten kann. Für jeden Einkauf von Medien oder Dienstleistungen, für welche die Agentur nicht zu einer Provision berechtigt ist, hat die Agentur sicherzustellen, dass von den Gebühren für den Werbekunden alle Agenturprovisionen und Rabatte abgezogen werden. Die Gebühren für Produktionsmaterialien und Dienstleistungen werden von der Agentur nach Beendigung des Produktionsjobs in Rechnung gestellt oder, falls Barzahlungsrabatte verfügbar sind, nach Erhalt der Rechnung des Anbieters. Auf alle externen Einkäufe, außer für Medien, hat die Agentur die Rechnung als Nachweis der Gebühren des Anbieters beizufügen. Alle Rabatte auf Barzahlung für Einkäufe der Agentur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Medien, Kunst, Druck und mechanische Arbeiten, sind dem Werbekunden zu gewähren, vorausgesetzt, dass der Werbekunde die erforderlichen Abrechnungsmodalitäten der Agentur erfüllt und es keine ausstehenden Verbindlichkeiten des Werbekunden gegenüber der Agentur zum Zeitpunkt der Bezahlung an den Anbieter gibt. Anpassungen der Rate oder der Rechnung sind dem Werbekunden am nächstfolgenden regulären Rechnungsdatum oder, so bald wie ansonsten angebracht, gutzuschreiben oder zu berechnen. Rechnungen sind in einem detaillierten Format einzureichen und sind vom Werbekunden innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. KONKURRENTEN

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