Das vereinbarung einer geschäftlichen partnerschaft für kundenspezifische software es hat 17 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG EINER GESCHÄFTLICHEN PARTNERSCHAFT FÜR KUNDENSPEZIFISCHE SOFTWARE Diese Vereinbarung einer geschäftlichen Partnerschaft für kundenspezifische Software (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Partner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. IN ANBETRACHT des Vorstehenden und der gegenseitigen Zusagen, Bedingungen und Konditionen, die nachstehend aufgeführt sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: PRODUKTE "Produkt(e)" bezeichnet die Anwendungssoftware, die in Anhang "A" hier angegeben ist, und solche andere Produkte, wie von den Parteien schriftlich von Zeit zu Zeit vereinbart werden kann, dass sie dieser Vereinbarung hinzugefügt werden. Diese Software besteht aus: die auf Software codierten Computer-Programme auf Disketten oder andere Medien in der Form, wie sie von [ANGEBEN] allgemein veröffentlicht wurden, und die Bedienungsanleitungen, Handbücher und andere Materialien, die von [ANGEBEN] für den Vertrieb und die Verwendung in Kombination mit solchen Computer-Programmen entwickelt wurden. [ANGEBEN] kann die Entwicklung, die Herstellung, die Lizenzierung oder den Vertrieb der Produkte jederzeit einzustellen oder verändern, ersetzen oder ergänzen. [ANGEBEN] kann ohne vorherige Benachrichtigung des Partners Anhang "A" von Zeit zu Zeit ändern, um solche Änderungen an den Produkten widerzuspiegeln. ERNENNUNG DES PARTNERS UND LIZENZ Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, ernennt [ANGEBEN] hiermit den Partner als einen nicht-exklusiven "[ANGEBEN] genehmigten Geschäftspartner", und gewährt dem Partner ein unbefristetes, nicht übertragbares, nicht-exklusives Recht, und die Lizenz, die Produkte gegenüber den Endkunden des Partners, ausschließlich am Standort des Geschäfts des Partners, wie in Anhang [ANGEBEN] festgelegt, (der "genehmigte Standort") zu bewerben, zu vermarkten und zu vertreiben und der Partner akzeptiert diese Ernennung und Gewährung von [ANGEBEN]. Wenn der Partner die Produkte von einem oder mehreren anderen Standorten als dem genehmigten Standort bewerben, vermarkten und/oder vertreiben möchte, hat der Partner eine getrennte [ANGEBEN] Vereinbarung zur Genehmigung einer Partnerschaft für jeden dieser Standorte abzuschließen. Der Partner dürfen die Produkte nicht von irgendeinem Standort aus bewerben, vermarkten oder vertreiben oder in sonstiger Weise damit umgehen, der kein genehmigter Standort ist. BEIBEHALTUNG DER KOMPETENZ ALS EIN GENEHMIGTER GESCHÄFTSPARTNER Zur Aufrechterhaltung seiner Kompetenz als "[ANGEBEN] genehmigten Geschäftspartner" muss der Partner die [ANGEBEN] Anforderungen und Richtlinien für eine solche Kompetenz, die durch [ANGEBEN] von Zeit zu Zeit festgelegt werden (die "Anforderungen") erfüllen und die Gebühren, die in Abschnitt 11 aufgeführt sind, bezahlen. Die Anforderungen, die derzeit gültig sind, sind als Anhang "C" hierzu beigefügt. PROGRAMMLIZENZVERTRAG Der Partner erkennt an, dass die Lizenz für die Produkte für seine Endkunden den Bedingungen und Konditionen des [ANGEBEN] Programmlizenzvertrags unterliegen, die jedem Disketten-Paket oder anderem Medium für die Produkte (der "Programmlizenzvertrag") beigefügt sind. [ANGEBEN] kann die Bestimmungen des Programmlizenzvertrags von Zeit zu Zeit zu ändern, indem er dreißig Tage im Voraus den Partner informiert. EINSCHRÄNKUNGEN DES PARTNERS Schulungsanforderungen Der Partner darf nur Produkte vertreiben, für die er [ANGEBEN] erforderlichen Schulungen abgeschlossen hat. Programmkopien Der Partner darf keine Kopien der Produkte herstellen, allerdings ist der Partner berechtigt, Kopien für Sicherungs- oder Archivierungszwecke und für Demonstrationszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopien nur auf Hardware geladen werden, die dem Partner gehört. Keine Rückentwicklung, usw. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von [ANGEBEN], darf der Partner die Produkte nicht kopieren, zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren, umwandeln oder verändern, oder einer anderen Person oder Organisation das Recht gewähren, dies zu tun. Kein Zugang zum Quellcode Der Partner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von [ANGEBEN] den Quellcode für die Produkte nicht erhalten, überprüfen oder anderweitig verwenden oder darauf Zugriff haben. Die Produkte dürfen vom Partner nur in Form des Objektcodes vertrieben werden. Kein unberechtigter Zugang für Dritte Der Partner darf die Produkte für eine Gebühr oder anderweitig an Dritte zum Zwecke der irgendeiner Ausführung, Nutzung oder Vervielfältigung dieser Produkte, die im Programmlizenzvertrag nicht zugelassen sind, nicht verleihen, vermieten, oder Zugang zu ihnen gewähren. Keine unethischen Handelspraktiken, usw. Der Partner darf sich zu keiner Zeit an illegalem, betrügerischen oder unfairem Handel oder anderen Praktiken beteiligen, die sich das Image oder den Ruf von [ANGEBEN] negativ auswirken könnten oder falsche, irreführende oder herabsetzende Aussagen oder Darstellungen in Bezug auf [ANGEBEN] oder eines der Produkte machen. Der Partner darf nur tadellose Geschäftsmethoden und ethische Handelspraktiken bei der Bewerbung, dem Marketing und dem Vertrieb der Produkte anwenden. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STEUERN Preise Die Listenpreise für die Produkte sind in der [ANGEBEN] Partner-Preisaufstellung festgelegt, wie sie von [ANGEBEN] von Zeit zu Zeit ausgestellt wird. Der Preis, den der Partner zu bezahlen hat, basiert auf dem jeweils aktuellen Listenpreis abzüglich des prozentualen Rabatts bezogen auf die Menge der Produkte, die durch den Partner erworben werden. Die aktuellen Rabatte sind in Anhang [ANGEBEN] aufgeführt. [NAME DER PERSON] kann von Zeit zu Zeit mit Benachrichtigung des Partners [NUMMER] Tage im Voraus die prozentualen Rabatte und den Listenpreis für Produkte ändern, die noch nicht Gegenstand einer Bestellung, die eingereicht und akzeptiert wurde. Keine Veränderung findet für Produkte Anwendung, für welche [ANGEBEN] eine Bestellung vor dem Datum, an welchen die Änderung wirksam wird, erhalten und akzeptiert hat. Zahlungsbedingungen Sofern nicht durch Benachrichtigung des Partners [NUMMER] Tage im Voraus anders vereinbart oder geändert, haben Produkte in [LAND] zu erfolgen. Bis [ANGEBEN] dem Partner das Recht auf Kredit einräumt, nachdem der Partner einen Antrag an [ANGEBEN] gestellt hat, hat der Partner für alle Erzeugnisse im Voraus zu bezahlen. Wenn [ANGEBEN] den Kredit des Partners genehmigt hat, haben die Zahlungen innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Versand zu erfolgen. Zahlungen, die mehr als [NUMMER] Tage nach Rechnungsdatum erfolgen, unterliegen einem Säumniszugschlag von [PROZENTSATZ] % pro Monat ([PROZENTSATZ] % pro Jahr), der in keinem Fall den gesetzlich zulässigen Höchstsatz überschreiten darf. [ANGEBEN] kann die Kreditbedingungen, die dem Partner gewährt wurden, ändern, wenn es eine Veränderung in der gesamten Kreditgeschichte des Partners oder der Kreditbewertung erfolgt, oder als Folge des Versäumnisses des Partners pünktlich im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezahlen. Alle Beträge, die an [ANGEBEN] vom Partner hierunter bezahlt wurden, werden nicht zurückerstattet, außer, wie hierin vorgesehen. [ANGEBEN] kann die Erbringung einer Dienstleistung oder den Versand eines Produkts, welches durch diese Vereinbarung oder durch eine andere Vereinbarung zwischen [ANGEBEN] und dem Partner abgedeckt ist, zurückhalten, wenn der es versäumt, [ANGEBEN] bei Fälligkeit gemäß dieser Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen zu bezahlen
Das vereinbarung einer geschäftlichen partnerschaft für kundenspezifische software es hat 17 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
VEREINBARUNG EINER GESCHÄFTLICHEN PARTNERSCHAFT FÜR KUNDENSPEZIFISCHE SOFTWARE Diese Vereinbarung einer geschäftlichen Partnerschaft für kundenspezifische Software (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Partner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. IN ANBETRACHT des Vorstehenden und der gegenseitigen Zusagen, Bedingungen und Konditionen, die nachstehend aufgeführt sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: PRODUKTE "Produkt(e)" bezeichnet die Anwendungssoftware, die in Anhang "A" hier angegeben ist, und solche andere Produkte, wie von den Parteien schriftlich von Zeit zu Zeit vereinbart werden kann, dass sie dieser Vereinbarung hinzugefügt werden. Diese Software besteht aus: die auf Software codierten Computer-Programme auf Disketten oder andere Medien in der Form, wie sie von [ANGEBEN] allgemein veröffentlicht wurden, und die Bedienungsanleitungen, Handbücher und andere Materialien, die von [ANGEBEN] für den Vertrieb und die Verwendung in Kombination mit solchen Computer-Programmen entwickelt wurden. [ANGEBEN] kann die Entwicklung, die Herstellung, die Lizenzierung oder den Vertrieb der Produkte jederzeit einzustellen oder verändern, ersetzen oder ergänzen. [ANGEBEN] kann ohne vorherige Benachrichtigung des Partners Anhang "A" von Zeit zu Zeit ändern, um solche Änderungen an den Produkten widerzuspiegeln. ERNENNUNG DES PARTNERS UND LIZENZ Gemäß den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, ernennt [ANGEBEN] hiermit den Partner als einen nicht-exklusiven "[ANGEBEN] genehmigten Geschäftspartner", und gewährt dem Partner ein unbefristetes, nicht übertragbares, nicht-exklusives Recht, und die Lizenz, die Produkte gegenüber den Endkunden des Partners, ausschließlich am Standort des Geschäfts des Partners, wie in Anhang [ANGEBEN] festgelegt, (der "genehmigte Standort") zu bewerben, zu vermarkten und zu vertreiben und der Partner akzeptiert diese Ernennung und Gewährung von [ANGEBEN]. Wenn der Partner die Produkte von einem oder mehreren anderen Standorten als dem genehmigten Standort bewerben, vermarkten und/oder vertreiben möchte, hat der Partner eine getrennte [ANGEBEN] Vereinbarung zur Genehmigung einer Partnerschaft für jeden dieser Standorte abzuschließen. Der Partner dürfen die Produkte nicht von irgendeinem Standort aus bewerben, vermarkten oder vertreiben oder in sonstiger Weise damit umgehen, der kein genehmigter Standort ist. BEIBEHALTUNG DER KOMPETENZ ALS EIN GENEHMIGTER GESCHÄFTSPARTNER Zur Aufrechterhaltung seiner Kompetenz als "[ANGEBEN] genehmigten Geschäftspartner" muss der Partner die [ANGEBEN] Anforderungen und Richtlinien für eine solche Kompetenz, die durch [ANGEBEN] von Zeit zu Zeit festgelegt werden (die "Anforderungen") erfüllen und die Gebühren, die in Abschnitt 11 aufgeführt sind, bezahlen. Die Anforderungen, die derzeit gültig sind, sind als Anhang "C" hierzu beigefügt. PROGRAMMLIZENZVERTRAG Der Partner erkennt an, dass die Lizenz für die Produkte für seine Endkunden den Bedingungen und Konditionen des [ANGEBEN] Programmlizenzvertrags unterliegen, die jedem Disketten-Paket oder anderem Medium für die Produkte (der "Programmlizenzvertrag") beigefügt sind. [ANGEBEN] kann die Bestimmungen des Programmlizenzvertrags von Zeit zu Zeit zu ändern, indem er dreißig Tage im Voraus den Partner informiert. EINSCHRÄNKUNGEN DES PARTNERS Schulungsanforderungen Der Partner darf nur Produkte vertreiben, für die er [ANGEBEN] erforderlichen Schulungen abgeschlossen hat. Programmkopien Der Partner darf keine Kopien der Produkte herstellen, allerdings ist der Partner berechtigt, Kopien für Sicherungs- oder Archivierungszwecke und für Demonstrationszwecke anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopien nur auf Hardware geladen werden, die dem Partner gehört. Keine Rückentwicklung, usw. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von [ANGEBEN], darf der Partner die Produkte nicht kopieren, zurückentwickeln, zerlegen, dekompilieren, umwandeln oder verändern, oder einer anderen Person oder Organisation das Recht gewähren, dies zu tun. Kein Zugang zum Quellcode Der Partner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von [ANGEBEN] den Quellcode für die Produkte nicht erhalten, überprüfen oder anderweitig verwenden oder darauf Zugriff haben. Die Produkte dürfen vom Partner nur in Form des Objektcodes vertrieben werden. Kein unberechtigter Zugang für Dritte Der Partner darf die Produkte für eine Gebühr oder anderweitig an Dritte zum Zwecke der irgendeiner Ausführung, Nutzung oder Vervielfältigung dieser Produkte, die im Programmlizenzvertrag nicht zugelassen sind, nicht verleihen, vermieten, oder Zugang zu ihnen gewähren. Keine unethischen Handelspraktiken, usw. Der Partner darf sich zu keiner Zeit an illegalem, betrügerischen oder unfairem Handel oder anderen Praktiken beteiligen, die sich das Image oder den Ruf von [ANGEBEN] negativ auswirken könnten oder falsche, irreführende oder herabsetzende Aussagen oder Darstellungen in Bezug auf [ANGEBEN] oder eines der Produkte machen. Der Partner darf nur tadellose Geschäftsmethoden und ethische Handelspraktiken bei der Bewerbung, dem Marketing und dem Vertrieb der Produkte anwenden. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STEUERN Preise Die Listenpreise für die Produkte sind in der [ANGEBEN] Partner-Preisaufstellung festgelegt, wie sie von [ANGEBEN] von Zeit zu Zeit ausgestellt wird. Der Preis, den der Partner zu bezahlen hat, basiert auf dem jeweils aktuellen Listenpreis abzüglich des prozentualen Rabatts bezogen auf die Menge der Produkte, die durch den Partner erworben werden. Die aktuellen Rabatte sind in Anhang [ANGEBEN] aufgeführt. [NAME DER PERSON] kann von Zeit zu Zeit mit Benachrichtigung des Partners [NUMMER] Tage im Voraus die prozentualen Rabatte und den Listenpreis für Produkte ändern, die noch nicht Gegenstand einer Bestellung, die eingereicht und akzeptiert wurde. Keine Veränderung findet für Produkte Anwendung, für welche [ANGEBEN] eine Bestellung vor dem Datum, an welchen die Änderung wirksam wird, erhalten und akzeptiert hat. Zahlungsbedingungen Sofern nicht durch Benachrichtigung des Partners [NUMMER] Tage im Voraus anders vereinbart oder geändert, haben Produkte in [LAND] zu erfolgen. Bis [ANGEBEN] dem Partner das Recht auf Kredit einräumt, nachdem der Partner einen Antrag an [ANGEBEN] gestellt hat, hat der Partner für alle Erzeugnisse im Voraus zu bezahlen. Wenn [ANGEBEN] den Kredit des Partners genehmigt hat, haben die Zahlungen innerhalb von [ANZAHL] Tagen nach Versand zu erfolgen. Zahlungen, die mehr als [NUMMER] Tage nach Rechnungsdatum erfolgen, unterliegen einem Säumniszugschlag von [PROZENTSATZ] % pro Monat ([PROZENTSATZ] % pro Jahr), der in keinem Fall den gesetzlich zulässigen Höchstsatz überschreiten darf. [ANGEBEN] kann die Kreditbedingungen, die dem Partner gewährt wurden, ändern, wenn es eine Veränderung in der gesamten Kreditgeschichte des Partners oder der Kreditbewertung erfolgt, oder als Folge des Versäumnisses des Partners pünktlich im Rahmen dieser Vereinbarung zu bezahlen. Alle Beträge, die an [ANGEBEN] vom Partner hierunter bezahlt wurden, werden nicht zurückerstattet, außer, wie hierin vorgesehen. [ANGEBEN] kann die Erbringung einer Dienstleistung oder den Versand eines Produkts, welches durch diese Vereinbarung oder durch eine andere Vereinbarung zwischen [ANGEBEN] und dem Partner abgedeckt ist, zurückhalten, wenn der es versäumt, [ANGEBEN] bei Fälligkeit gemäß dieser Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen zu bezahlen
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