Treuhandvereinbarung für Quellcode

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Das treuhandvereinbarung für quellcode es hat 10 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

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TREUHANDVEREINBARUNG FÜR QUELLCODE Diese Treuhandvereinbarung für Quellcode (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (die "erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (die "zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER DRITTEN PARTEI] (der "Treuhänder"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Die erste Partei und die zweite Partei sind in einen Methodik- und Software-Lizenzvertrag vom [DATUM DES INKRAFTTRETENS] (die "Hauptvereinbarung") eingetreten, gemäß welcher die erste Partei, unter anderem, der zweiten Partei eine nicht-exklusive Lizenz für lizenzierte Produkte gewährt hat, die in Artikel [NUMMER] der Hauptvereinbarung (im Folgenden: "Licenzierte Produkte") definiert sind. Es ist die Regelung der ersten Partei, seinen Kunden die Quellcodes für die lizenzierten Produkte und die dazugehörige Dokumentation nicht offenzulegen, es sei denn, wie in einer entsprechenden Treuhandvereinbarung vorgesehen. Die erste Partei und die zweite Partei stimmen überein, dass beim Auftreten bestimmter Ereignisse, wie in Abschnitt 4.1 dieser Vereinbarung beschrieben, die zweite Partei in der Lage ist, den Quellcode vom Treuhänder für die hierin beschriebenen Zwecke zu erhalten (wie unten in Abschnitt 2 definiert). Dementsprechend stimmt die erste Partei zu, den Quellcode an den Treuhänder zu den unten beschriebenen Bedingungen und Konditionen zu liefern. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für anderen guten und angemessenen Gegenwert, dessen Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird, stimmen die erste Partei, die zweite Partei und der Treuhänder wie folgt überein: HINTERLEGUNG Der Treuhänder, als aufbewahrender Treuhänder, verpflichtet sich, von der ersten Partei den Quellcode und etwaige Überarbeitungen, Korrekturen, Verbesserungen und Aktualisierungen, Änderungen, neue Versionen, Ergänzungen oder sonstige Änderungen hierzu sowie alle damit verbundene Dokumentation nur zum Zwecke der Lagerung zu akzeptieren, auf welche die zweite Partei gemäß der Hauptvereinbarung ein Anrecht hat, damit dieser Quellcode ein lesbares Programm für alle lizenzierten Produkte bildet (nachfolgend gemeinsam als "Quellcode" bezeichnet). Bei jeder Lieferung des Quellcodes oder von Ergänzungen an den Treuhänder hat der Treuhänder: der ersten Partei eine Quittung in Bezug auf jede dieser Lieferungen auszustellen, wobei die Quittung alle Änderungen, Überarbeitungen oder Ergänzungen, die am Quellcode durchgeführt wurden, zu identifizieren hat, und der zweiten Partei eine Kopie der Quittung zu übergeben, die der ersten Partei gemäß Absatz 1.1 ausgestellt wurde; die Auslieferung dieser Quittung durch den Treuhänder an die zweite Partei stellt eine Mitteilung an die zweite Partei dar, dass die darin enthaltenen Informationen an den Treuhänder ausgeliefert wurden. Auf Ersuchen der zweiten Partei hat der Treuhänder der zweiten Partei Kopien aller Quittungen zu übergeben, die der Treuhänder der ersten Partei ausgestellt hat; Die Kosten der Herstellung der hinterlegten Materialien sind von der ersten Partei zu tragen. Der Quellcode, der beim Treuhänder aufbewahrt wird, bleibt das exklusive Eigentum der ersten Partei, und der Treuhänder darf den Quellcode nicht gegenüber Dritten offenlegen, außer wie hierin speziell vorgesehen. Der Treuhänder hat den Quellcode in Verwahrung in seinen Büros, wie hier oben angegeben, zu verwahren, bis der Treuhänder gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine Benachrichtigung erhält, dass der Treuhänder den Quellcode der zweiten Partei oder der ersten Partei zu übergeben hat, in welchem Fall der Treuhänder den Quellcode an die Partei übergibt, die in der Benachrichtigung angegeben ist, allerdings vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Treuhandvereinbarung. ERKLÄRUNGEN UND ZUSAGEN VON [NAME DES UNTERNEHMENS] GEGENÜBER [NAME DES UNTERNEHMENS] Erste Partei erklärt und garantiert gegenüber der zweiten Partei, dass: das dem Treuhänder gelieferte Materialien hierunter den Quellcode für alle lizenzierten Produkte darstellen, und der dem Treuhänder gelieferte Quellcode in einer Form ist, die sich für die Reproduktion durch Computer und/oder Fotokopierer eignet, und aus einer vollständigen Anweisung des Programms oder der Programme in der Ausgangssprache besteht, welche die lizenzierten Produkte und die komplette Programm-Wartungs-Dokumentation bilden, einschließlich aller Diagramme, Zeichnungen und Anmerkungen, und aller anderen Materialien, die notwendig sind, um es einem entsprechend fähigen Programmierer oder Analytiker einer dritten Partei ermöglicht, die lizenzierten Produkte ohne die Hilfe einer anderen Person oder Rückgriff auf anderes Material, zu warten oder zu verbessern. Die erste Partei sagt der zweiten Partei zu, dass die erste Partei umgehend den hierunter gelieferten Quellcode mit allen Überarbeitungen, Korrekturen, Verbesserungen und Aktualisierungen, Änderungen, neue Versionen, Zusätzen oder sonstige Änderungen daran sowie alle zugehörige Dokumentation, ergänzt, auf welchen die zweite Partei gemäß der Hauptvereinbarung ein Anrecht hat, damit dieser Quellcode ein lesbares Programm für alle lizenzierten Produkte darstellt. Anhören Umschrift RECHTE ZUR PRÜFUNG Rechte zur Prüfung der zweiten Partei. Nach entsprechender Mitteilung hat die zweite Partei das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten und während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eigene Kosten, den physischen Zustand und die Beschaffenheit der Materialien zu inspizieren, die beim Treuhänder im Rahmen dieser Vereinbarung aufbewahrt werden. Jede Hinterlegung, die bereits erfolgt ist, darf während der Prüfung nicht verändert werden. Rechte zur Prüfung der ersten Partei. Nach entsprechender Mitteilung hat die zweite Partei das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten und während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eigene Kosten, den physischen Zustand und die Beschaffenheit der Materialien zu inspizieren, die beim Treuhänder im Rahmen dieser Vereinbarung aufbewahrt werden. Jede Hinterlegung, die bereits erfolgt ist, darf während der Prüfung nicht verändert werden. MITTEILUNG ÜBER VERZUG Die zweite Partei hat dem Treuhänder eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung über Verzug") zu übergeben, wenn eines der folgenden Verzugsereignisse, verursacht durch die erste Partei, eintritt (ein "Verzug"): die erste Partei oder einer zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar führen eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger durch, oder gesteht schriftlich ein, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, wenn sie fällig werden, oder einen Treuhänder oder Konkursverwalter wird für einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte der ersten Partei (oder eines zulässigen Rechtsnachfolgers oder Zessionars) von einem Gericht bestellt wird; oder die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar stellen ihre Betriebstätigkeit ein die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar in Konkurs geht die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar stellt einen Konkursantrag oder eine solcher Antrag wird gegen sie eingereicht und wird nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen abgewiesen oder führt zu einer Konkurseröffnung, oder wenn die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar die Herstellung der lizenzierten Produkte einstellen.

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Die erste Partei und die zweite Partei sind in einen Methodik- und Software-Lizenzvertrag vom [DATUM DES INKRAFTTRETENS] (die "Hauptvereinbarung") eingetreten, gemäß welcher die erste Partei, unter anderem, der zweiten Partei eine nicht-exklusive Lizenz für lizenzierte Produkte gewährt hat, die in Artikel [NUMMER] der Hauptvereinbarung (im Folgenden: "Licenzierte Produkte") definiert sind. Es ist die Regelung der ersten Partei, seinen Kunden die Quellcodes für die lizenzierten Produkte und die dazugehörige Dokumentation nicht offenzulegen, es sei denn, wie in einer entsprechenden Treuhandvereinbarung vorgesehen. Die erste Partei und die zweite Partei stimmen überein, dass beim Auftreten bestimmter Ereignisse, wie in Abschnitt 4.1 dieser Vereinbarung beschrieben, die zweite Partei in der Lage ist, den Quellcode vom Treuhänder für die hierin beschriebenen Zwecke zu erhalten (wie unten in Abschnitt 2 definiert). Dementsprechend stimmt die erste Partei zu, den Quellcode an den Treuhänder zu den unten beschriebenen Bedingungen und Konditionen zu liefern. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für anderen guten und angemessenen Gegenwert, dessen Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird, stimmen die erste Partei, die zweite Partei und der Treuhänder wie folgt überein: HINTERLEGUNG Der Treuhänder, als aufbewahrender Treuhänder, verpflichtet sich, von der ersten Partei den Quellcode und etwaige Überarbeitungen, Korrekturen, Verbesserungen und Aktualisierungen, Änderungen, neue Versionen, Ergänzungen oder sonstige Änderungen hierzu sowie alle damit verbundene Dokumentation nur zum Zwecke der Lagerung zu akzeptieren, auf welche die zweite Partei gemäß der Hauptvereinbarung ein Anrecht hat, damit dieser Quellcode ein lesbares Programm für alle lizenzierten Produkte bildet (nachfolgend gemeinsam als "Quellcode" bezeichnet). Bei jeder Lieferung des Quellcodes oder von Ergänzungen an den Treuhänder hat der Treuhänder: der ersten Partei eine Quittung in Bezug auf jede dieser Lieferungen auszustellen, wobei die Quittung alle Änderungen, Überarbeitungen oder Ergänzungen, die am Quellcode durchgeführt wurden, zu identifizieren hat, und der zweiten Partei eine Kopie der Quittung zu übergeben, die der ersten Partei gemäß Absatz 1.1 ausgestellt wurde; die Auslieferung dieser Quittung durch den Treuhänder an die zweite Partei stellt eine Mitteilung an die zweite Partei dar, dass die darin enthaltenen Informationen an den Treuhänder ausgeliefert wurden. Auf Ersuchen der zweiten Partei hat der Treuhänder der zweiten Partei Kopien aller Quittungen zu übergeben, die der Treuhänder der ersten Partei ausgestellt hat; Die Kosten der Herstellung der hinterlegten Materialien sind von der ersten Partei zu tragen. Der Quellcode, der beim Treuhänder aufbewahrt wird, bleibt das exklusive Eigentum der ersten Partei, und der Treuhänder darf den Quellcode nicht gegenüber Dritten offenlegen, außer wie hierin speziell vorgesehen. Der Treuhänder hat den Quellcode in Verwahrung in seinen Büros, wie hier oben angegeben, zu verwahren, bis der Treuhänder gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine Benachrichtigung erhält, dass der Treuhänder den Quellcode der zweiten Partei oder der ersten Partei zu übergeben hat, in welchem Fall der Treuhänder den Quellcode an die Partei übergibt, die in der Benachrichtigung angegeben ist, allerdings vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Treuhandvereinbarung. 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Die erste Partei sagt der zweiten Partei zu, dass die erste Partei umgehend den hierunter gelieferten Quellcode mit allen Überarbeitungen, Korrekturen, Verbesserungen und Aktualisierungen, Änderungen, neue Versionen, Zusätzen oder sonstige Änderungen daran sowie alle zugehörige Dokumentation, ergänzt, auf welchen die zweite Partei gemäß der Hauptvereinbarung ein Anrecht hat, damit dieser Quellcode ein lesbares Programm für alle lizenzierten Produkte darstellt. Anhören Umschrift RECHTE ZUR PRÜFUNG Rechte zur Prüfung der zweiten Partei. Nach entsprechender Mitteilung hat die zweite Partei das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten und während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eigene Kosten, den physischen Zustand und die Beschaffenheit der Materialien zu inspizieren, die beim Treuhänder im Rahmen dieser Vereinbarung aufbewahrt werden. Jede Hinterlegung, die bereits erfolgt ist, darf während der Prüfung nicht verändert werden. Rechte zur Prüfung der ersten Partei. Nach entsprechender Mitteilung hat die zweite Partei das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten und während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf eigene Kosten, den physischen Zustand und die Beschaffenheit der Materialien zu inspizieren, die beim Treuhänder im Rahmen dieser Vereinbarung aufbewahrt werden. Jede Hinterlegung, die bereits erfolgt ist, darf während der Prüfung nicht verändert werden. MITTEILUNG ÜBER VERZUG Die zweite Partei hat dem Treuhänder eine schriftliche Mitteilung (die "Mitteilung über Verzug") zu übergeben, wenn eines der folgenden Verzugsereignisse, verursacht durch die erste Partei, eintritt (ein "Verzug"): die erste Partei oder einer zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar führen eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger durch, oder gesteht schriftlich ein, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, wenn sie fällig werden, oder einen Treuhänder oder Konkursverwalter wird für einen wesentlichen Teil der Vermögenswerte der ersten Partei (oder eines zulässigen Rechtsnachfolgers oder Zessionars) von einem Gericht bestellt wird; oder die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar stellen ihre Betriebstätigkeit ein die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar in Konkurs geht die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar stellt einen Konkursantrag oder eine solcher Antrag wird gegen sie eingereicht und wird nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen abgewiesen oder führt zu einer Konkurseröffnung, oder wenn die erste Partei oder ein zulässiger Rechtsnachfolger oder Zessionar die Herstellung der lizenzierten Produkte einstellen.

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