Das stillhalteabkommen es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
STILLHALTEABKOMMEN Das Stillhalteabkommen (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] AND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DIESE VEREINBARUNG BEZEUGT: [NAME IHRES UNTERNEHMENS], (nachfolgend die "Erste Partei"), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus [BUNDESLAND/STAAT], die zur Gänze im Besitz der Ersten Partei ist, [NAME DES UNTERNEHMENS] und ein Unternehmen aus [BUNDESLAND/STAAT] (die "Zweite Partei"), ein hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zweiten Partei, haben eine Vereinbarung und einen Fusionsplan zum [DATUM] abgeschlossen (die „Fusionsvereinbarung") (großgeschriebene Begriffe in dieser Vereinbarung haben die Bedeutung, die sie in der Fusionsvereinbarung haben), welcher die Fusion der Ersten Partei mit der, und in die, Zweite Partei (die „Fusion") in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Bundeslands [BUNDESLAND] und die Bedingungen der Fusionsvereinbarung bestimmt; und Als Bedingung der Bereitschaft der Ersten Partei, eine Fusionsvereinbarung einzugehen und die hierin beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten, verlangt die Erste Partei von der Zweiten Partei die Zustimmung zu dieser Vereinbarung, welche die Zweite Partei gegeben hat, um mit der Ersten Partei eine Fusion eingehen zu können. Unter Berücksichtigung der oben stehenden Voraussetzungen und Vereinbarungen, vereinbaren die Parteien wie folgt: STILLHALTEBEDINGUNGEN Die Stillhalteverpflichtung Die Zweite Partei stimmt zu, dass sie während des Stillhaltezeitraums (wie unten definiert) ohne schriftliche Zustimmung der Ersten Partei keinem Partner (laut Definition im Gesetz über den Handel mit Wertpapieren von [STAAT] (dem „Handelsgesetz")) individuell, kollektiv, direkt oder indirekt, folgendes erlaubt und dass die Zweite Partei weder folgendem zustimmt, dabei assistiert, dazu motiviert, Informationen bereitstellt oder Geldmittel zur Verfügung stellt, noch einem Partner erlaubt folgendem zuzustimmen, zu beraten , zu assistieren, zu motivieren, Informationen bereitzustellen oder anderen Geldmittel zur Verfügung zu stellen: Erwerb oder direkte oder indirekte Zustimmung zum Erwerb von wirtschaftlichem Eigentum an Anteilspapieren der Ersten Partei, oder von direkten oder indirekten Rechten (inklusive übertragbare Wertpapiere) oder Optionen für den Kauf solches wirtschaftlichen Eigentums (oder die Zusammenarbeit mit Personen die solche Wertpapiere, Rechte oder Optionen erwirbt oder dem Erwerb zustimmen) von jedem individuellen Unternehmen, Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Firmen, Joint Ventures, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften, Konzerne, nicht eingetragenen Vereinen oder andere Einheiten oder Regierungen, oder jeder Regierungsbehörde (jeweils, eine „Person"), durch Kauf oder Fusion, durch den Kontrollerwerb einer anderen Person, durch das Eingehen einer Partnerschaft, limitierten Partnerschaft oder anderen „Gruppe" (mit der Bedeutung aus Sektion [BESCHREIBEN] des Handelsgesetzes); vorausgesetzt allerdings, dass kein solcher Erwerb oder eine solche Vereinbarung zum Erwerb nur aus folgenden Gründen erfolgt: (a) eine Aktienaufteilung, Zusammenlegung von Aktien, Neueinstufung, Neuorganisation oder andere Transaktion der Ersten Partei, welche eine beliebige Klasse des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals der Ersten Partei generell betrifft oder (b) eine Verteilung von Gratisaktien oder andere pro rata Verteilung durch die Erste Partei an die Halter des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals; oder Die Durchführung von, oder Teilnahme an, "versuchter Anstiftung" von "Bevollmächtigten" , sowohl direkt als auch indirekt, zur Stimmabgabe, als „Teilnehmer" einer „Wahl" zu kandidieren oder die Zustimmung der Aktionäre der Ersten Partei zu Vorschlägen eines Aktionärs zu initiieren, vorzuschlagen oder anders zu bewerben, in jedem Fall in Bezug auf die Erste Partei; vorausgesetzt allerdings, dass das Vorhergehende nicht für Personen gilt, die Direktoren der Ersten Partei sind und in ihrer Funktion als Direktoren der Ersten Partei betreffend Themen, welche von einer Mehrheit des Vorstands der Ersten Partei genehmigt wurden, handeln; oder eine Gruppe betreffend Stimmrechtsanteile der Ersten Partei bilden, dieser beitreten, daran teilnehmen oder die Bildung anregen (laut der Beschreibung von [SPECIFY] des Handelsgesetzes); oder Wertpapiere der Ersten Partei in einen Stimmbindungs-Trust zu übertragen oder die Wertpapiere der Ersten Partei Vereinbarungen oder Übereinkünften betreffend die stimmberechtigten Wertpapiere, oder anderen Vereinbarungen und Übereinkünfte mit ähnlicher Wirkung, zu unterwerfen; oder alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen das Management, den Vorstand, das Geschäft, die Richtlinien, Angelegenheiten oder Handlungen der Ersten Partei zu beeinflussen oder zu kontrollieren, oder diesbezügliche Versuche zu unterstützen; oder die Änderung, Anpassung oder Aufhebung von Bedingungen aus Sektion 1.1 direkt oder indirekt von [BESCHREIBEN] (oder Direktoren, leitenden Angestellten, Angestellten oder Partners der Ersten Partei) zu verlangen. Der Stillhaltezeitraum In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "Stillhaltezeitraum" den Zeitraum, welcher der Durchführung der Fusion folgt und welcher [ANZAHL] Jahre nach dem Datum der Durchführung endet. VERSCHIEDENES Mitteilungen
Das stillhalteabkommen es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
STILLHALTEABKOMMEN Das Stillhalteabkommen (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] AND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DIESE VEREINBARUNG BEZEUGT: [NAME IHRES UNTERNEHMENS], (nachfolgend die "Erste Partei"), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus [BUNDESLAND/STAAT], die zur Gänze im Besitz der Ersten Partei ist, [NAME DES UNTERNEHMENS] und ein Unternehmen aus [BUNDESLAND/STAAT] (die "Zweite Partei"), ein hundertprozentige Tochtergesellschaft der Zweiten Partei, haben eine Vereinbarung und einen Fusionsplan zum [DATUM] abgeschlossen (die „Fusionsvereinbarung") (großgeschriebene Begriffe in dieser Vereinbarung haben die Bedeutung, die sie in der Fusionsvereinbarung haben), welcher die Fusion der Ersten Partei mit der, und in die, Zweite Partei (die „Fusion") in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Bundeslands [BUNDESLAND] und die Bedingungen der Fusionsvereinbarung bestimmt; und Als Bedingung der Bereitschaft der Ersten Partei, eine Fusionsvereinbarung einzugehen und die hierin beschriebenen Verpflichtungen einzuhalten, verlangt die Erste Partei von der Zweiten Partei die Zustimmung zu dieser Vereinbarung, welche die Zweite Partei gegeben hat, um mit der Ersten Partei eine Fusion eingehen zu können. Unter Berücksichtigung der oben stehenden Voraussetzungen und Vereinbarungen, vereinbaren die Parteien wie folgt: STILLHALTEBEDINGUNGEN Die Stillhalteverpflichtung Die Zweite Partei stimmt zu, dass sie während des Stillhaltezeitraums (wie unten definiert) ohne schriftliche Zustimmung der Ersten Partei keinem Partner (laut Definition im Gesetz über den Handel mit Wertpapieren von [STAAT] (dem „Handelsgesetz")) individuell, kollektiv, direkt oder indirekt, folgendes erlaubt und dass die Zweite Partei weder folgendem zustimmt, dabei assistiert, dazu motiviert, Informationen bereitstellt oder Geldmittel zur Verfügung stellt, noch einem Partner erlaubt folgendem zuzustimmen, zu beraten , zu assistieren, zu motivieren, Informationen bereitzustellen oder anderen Geldmittel zur Verfügung zu stellen: Erwerb oder direkte oder indirekte Zustimmung zum Erwerb von wirtschaftlichem Eigentum an Anteilspapieren der Ersten Partei, oder von direkten oder indirekten Rechten (inklusive übertragbare Wertpapiere) oder Optionen für den Kauf solches wirtschaftlichen Eigentums (oder die Zusammenarbeit mit Personen die solche Wertpapiere, Rechte oder Optionen erwirbt oder dem Erwerb zustimmen) von jedem individuellen Unternehmen, Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Firmen, Joint Ventures, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Gesellschaften, Konzerne, nicht eingetragenen Vereinen oder andere Einheiten oder Regierungen, oder jeder Regierungsbehörde (jeweils, eine „Person"), durch Kauf oder Fusion, durch den Kontrollerwerb einer anderen Person, durch das Eingehen einer Partnerschaft, limitierten Partnerschaft oder anderen „Gruppe" (mit der Bedeutung aus Sektion [BESCHREIBEN] des Handelsgesetzes); vorausgesetzt allerdings, dass kein solcher Erwerb oder eine solche Vereinbarung zum Erwerb nur aus folgenden Gründen erfolgt: (a) eine Aktienaufteilung, Zusammenlegung von Aktien, Neueinstufung, Neuorganisation oder andere Transaktion der Ersten Partei, welche eine beliebige Klasse des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals der Ersten Partei generell betrifft oder (b) eine Verteilung von Gratisaktien oder andere pro rata Verteilung durch die Erste Partei an die Halter des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals; oder Die Durchführung von, oder Teilnahme an, "versuchter Anstiftung" von "Bevollmächtigten" , sowohl direkt als auch indirekt, zur Stimmabgabe, als „Teilnehmer" einer „Wahl" zu kandidieren oder die Zustimmung der Aktionäre der Ersten Partei zu Vorschlägen eines Aktionärs zu initiieren, vorzuschlagen oder anders zu bewerben, in jedem Fall in Bezug auf die Erste Partei; vorausgesetzt allerdings, dass das Vorhergehende nicht für Personen gilt, die Direktoren der Ersten Partei sind und in ihrer Funktion als Direktoren der Ersten Partei betreffend Themen, welche von einer Mehrheit des Vorstands der Ersten Partei genehmigt wurden, handeln; oder eine Gruppe betreffend Stimmrechtsanteile der Ersten Partei bilden, dieser beitreten, daran teilnehmen oder die Bildung anregen (laut der Beschreibung von [SPECIFY] des Handelsgesetzes); oder Wertpapiere der Ersten Partei in einen Stimmbindungs-Trust zu übertragen oder die Wertpapiere der Ersten Partei Vereinbarungen oder Übereinkünften betreffend die stimmberechtigten Wertpapiere, oder anderen Vereinbarungen und Übereinkünfte mit ähnlicher Wirkung, zu unterwerfen; oder alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen das Management, den Vorstand, das Geschäft, die Richtlinien, Angelegenheiten oder Handlungen der Ersten Partei zu beeinflussen oder zu kontrollieren, oder diesbezügliche Versuche zu unterstützen; oder die Änderung, Anpassung oder Aufhebung von Bedingungen aus Sektion 1.1 direkt oder indirekt von [BESCHREIBEN] (oder Direktoren, leitenden Angestellten, Angestellten oder Partners der Ersten Partei) zu verlangen. Der Stillhaltezeitraum In dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "Stillhaltezeitraum" den Zeitraum, welcher der Durchführung der Fusion folgt und welcher [ANZAHL] Jahre nach dem Datum der Durchführung endet. VERSCHIEDENES Mitteilungen
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