Das statut über geschäftliche angelegennheiten es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
STATUT ÜBER GESCHÄFTLICHE ANGELEGENHEITEN Dieses Statut über geschäftliche Angelegenheiten ist zum [DATUM], wirksam: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. INTERPRETATION Definitionen In diesem Statut: "Gesetz" bedeutet das Gesetz für Körperschaften von ([BUNDESLAND/STAAT]) und den hierin beschlossenen Verordnungen, sowie jegliches Statut und jegliche Vorschrift, wie sie von Zeit zu Zeit geändert werden, diese ersetzen; "Artikel" bedeutet die Artikel des Unternehmens wie im Gesetz definiert; "Rechnungsprüfer" bedeutet der Rechnungsprüfer des Unternehmens; "Vorstand" bedeutet der Vorstand des Unternehmens; "Statut" bedeutet ein Statut des Unternehmens; "Unternehmen" bedeutet das Unternehmen, welches gemäß dem Gesetz für Körperschaften vom [DATUM], unter dem Namen von [NAME DER EINZELPERSON] & [NAME DES UNTERNEHMENS] / [NAME DER EINZELPERSON] & [NAME DES UNTERNEHMENS] eingetragen ist; "Vorstandsmitglied" bedeutet ein Vorstandsmitglied des Unternehmens; "Direktor" bedeutet ein Direktor des Unternehmens, wobei sich jeder bestimmte Direktor auf die jeweilige Person bezieht, welches jene Position im Unternehmen einnimmt; "Person" bedeutet eine Einzelperson, eine Körperschaft, eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Konzern, eine nicht eingetragene Organisation, ein Verband, eine staatliche Behörde oder eine Vermittlungsagentur derselben, oder jegliche Instanz, die von [GESETZ IHRES LANDES] anerkannt ist; "Stellvertreter" bedeutet eine Person, die das Recht besitzt, einen Aktionär zu vertreten; "Wohnsitz in [LAND] hat die Bedeutung, wie im Gesetz bestimmt; "Aktionär" bedeutet ein Aktionär des Unternehmens; und "Abstimmende Person" bedeutet in Zusammenhang mit einer Aktionärsversammlung eine Einzelperson, die entweder ein Aktionär mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen, ein rechtmäßig berechtigter Repräsentant des Aktionärs mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen oder ein Stellvertreter mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen. Nummer, Geschlecht and Überschriften In diesem Statut beinhalten Wörter im Singular den Plural und umgekehrt und ein Geschlecht beinhaltet alle Geschlechter. Die Einführungen von Überschriften in diesem Statut und seine Aufteilung in Artikel, Abschnitte und andere Unterteilungen dienen lediglich der Zweckmäßigkeit und Bezugnahme, nicht als Auslegung dieses Statuts. Unterordnung des Statuts unter andere Dokumente Dieses Statut ist dem Gesetz untergeordnet, und versteht sich als Verknüpfung mit dem Gesetz, den Artikel und alle einstimmigen Vereinbarungen der Aktionäre der Körperschaft. Zeitberechnungen Zeitberechnungen und einer Anzahl von Tagen bestimmt sich Einklang mit dem Gesetz. VORSTANDSMITGLIEDER Mitteilung über eine Sitzung Jedes Vorstandsmitglied oder der Präsident kann eine Vorstandssitzung durch Mitteilung unter Angabe der Uhrzeit und dem Ort der Sitzung an jedes Vorstandsmitglied mit Ausnahme des Vorstandsmitgliedes, welches die Mitteilung gemacht hat, einberufen. Mitteilungen, die auf dem internen Postweg oder elektronisch übermittelt werden, haben in nicht weniger als [NUMMER] Stunden vor dem Zeitpunkt der Sitzung versendet zu werden. Mitteilungen, die auf dem Postweg übermittelt werden, haben in nicht weniger als [NUMMER] Tage vor dem Tag der Sitzung versendet zu werden. Der Vorstand kann mittels Beschluss das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Vorstandssitzungen festlegen. Eine Kopie eines solchen Beschlusses hat nach Beschluss jedem Vorstandsmitglied übermittelt zu werden. Es ist keine weitere Mitteilung für eine solche Sitzung erforderlich. Sitzungen ohne Mitteilung Eine Vorstandssitzung unmittelbar nach der ersten oder einer jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre ohne Mitteilung stattfinden. Sitzungsort Eine Vorstandssitzung kann an jedem Ort innerhalb oder außerhalb von [ORT] stattfinden und keine solcher Sitzungen muss in [LAND] stattfinden. Keine Mitteilung an ein neu einberufenes Vorstandsmitglied Es ist nicht erforderlich, eine Mitteilung der Sitzung an eine Person zu übermitteln, die von den anderen Vorstandsmitgliedern ernannt wurde, eine freies Amt im Vorstand zu füllen, sofern dieser bei jener Sitzung anwesend war. Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung Wenn [NUMMER] oder [NUMMER] Vorstandsmitglieder anwesend sind, bilden alle Vorstandsmitglieder Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung. Wenn [NUMMER] oder [NUMMER] Vorstandsmitglieder anwesend sind, bildet eine Mehrheit der Vorstandmitglieder Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung. Andernfalls besteht Beschlussfähigkeit durch die Anzahl größer als [NUMMER] der Anzahl der Vorstandsmitglieder. In diesem Abschnitt ist die "Anzahl der Vorstandsmitglieder" entweder: die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die in den Artikeln festegelegt sind; oder wenn eine Mindest- oder Höchstanzahl an Vorstandsmitgliedern in den Artikeln vorgesehen ist, kann die Anzahl von Zeit zu Zeit durch besonderen Beschluss bestimmt werden, oder, falls kein solcher Beschluss gefasst wurde, gilt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die in den Artikeln benannt ist. Vorsitzender von Vorstandssitzungen Der Vorsitzende einer Vorstandssitzung muss ein Vorstandsmitglied sein, welches auf der Sitzung anwesend ist und die Zustimmung erteilt, als Vorsitzender zu fungieren. Der erstgenannte der Vorstandsvorsitzenden, der Geschäftsführer oder der Präsident, sofern dafür qualifiziert sind, hat als Vorsitzender der Sitzung fungieren. Wenn keiner von ihnen qualifiziert ist, haben die Vorstandsmitglieder ein Vorstandmitglied zu wählen, welches als Vorsitzender der Sitzung fungiert. Abstimmungen auf einer Vorstandssitzung Jedes auf einer Vorstandsitzung anwesende Vorstandsmitglied besitzt [NUMMER] Stimmen für jeden Antrag, der gestellt wird. Anträge in Vorstandssitzungen müssen durch Mehrheitsbeschluss verabschiedet werden. Der Vorsitzende der Sitzung besitzt keine zweite Stimme oder die ausschlaggebende Stimme. Wenn Vorstandsmitglieder aus ihrem Amt ausscheiden Ein Vorstandsmitglied scheidet aus seinem Amt aus, wenn dies durch das Gesetz oder die Artikel vorgeschrieben ist, oder wenn jenes Vorstandsmitglied keinen Wohnsitz in [LAND] haben, sofern dadurch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder keinen Wohnsitz in [LAND] haben. DIREKTOREN Jeder Direktor ist nach Gutdünken des Vorstands im Amt. Ein Direktor kann jedoch jederzeit durch Mitteilung an die Körperschaft aus seinem Amt ausscheiden. AKTIONÄRSVERSAMMLUNG Mitteilung über eine Aktionärsversammlung Der Vorstand kann eine Aktionärsversammlung durch Mitteilung unter Angabe der Uhrzeit und dem Ort der Versammlung an jeden Aktionär, der auf dieser Versammlung stimmberechtigt ist, an jedes Vorstandsmitglied und an den Rechnungsprüfer einberufen. Eine solche Mitteilung hat, falls es sich um eine Körperschaft mit einem Börsenangebot (wie im Gesetz definiert) handelt, in nicht weniger als [NUMMER] Tage und in nicht mehr als [NUMMER] Tage vor der Versammlung, oder, falls es sich nicht um eine Körperschaft mit einem Börsenangebot handelt, in nicht weniger als [NUMMER] Tage und in nicht mehr als [NUMMER] Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Beschlussfähigkeit auf einer Aktionärsversammlung Wenn eine Körperschaft lediglich NUMMER] Aktionäre mit Stimmrecht auf einer Aktionärsversammlung besitzt bilden diese Aktionäre Beschlussfähigkeit. Andernfalls bilden [NUMMER] anwesende stimmberechtigte Personen Beschlussfähigkeit, allerdings nur zu dem Zweck, einen Vorsitzenden einberufen und die Sitzung zu vertagen. Für alle anderen Zwecke besteht Beschlussfähigkeit durch mindestens [NUMMER] anwesende, stimmberechtigte Personen und durch nicht weniger als [PROZENT] % der Gesamtzahl der Stimmen bezogen auf alle Aktien, die das Recht haben, auf dieser Versammlung abzustimmen
Das statut über geschäftliche angelegennheiten es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
STATUT ÜBER GESCHÄFTLICHE ANGELEGENHEITEN Dieses Statut über geschäftliche Angelegenheiten ist zum [DATUM], wirksam: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. INTERPRETATION Definitionen In diesem Statut: "Gesetz" bedeutet das Gesetz für Körperschaften von ([BUNDESLAND/STAAT]) und den hierin beschlossenen Verordnungen, sowie jegliches Statut und jegliche Vorschrift, wie sie von Zeit zu Zeit geändert werden, diese ersetzen; "Artikel" bedeutet die Artikel des Unternehmens wie im Gesetz definiert; "Rechnungsprüfer" bedeutet der Rechnungsprüfer des Unternehmens; "Vorstand" bedeutet der Vorstand des Unternehmens; "Statut" bedeutet ein Statut des Unternehmens; "Unternehmen" bedeutet das Unternehmen, welches gemäß dem Gesetz für Körperschaften vom [DATUM], unter dem Namen von [NAME DER EINZELPERSON] & [NAME DES UNTERNEHMENS] / [NAME DER EINZELPERSON] & [NAME DES UNTERNEHMENS] eingetragen ist; "Vorstandsmitglied" bedeutet ein Vorstandsmitglied des Unternehmens; "Direktor" bedeutet ein Direktor des Unternehmens, wobei sich jeder bestimmte Direktor auf die jeweilige Person bezieht, welches jene Position im Unternehmen einnimmt; "Person" bedeutet eine Einzelperson, eine Körperschaft, eine Partnerschaft, ein Gemeinschaftsunternehmen, ein Konzern, eine nicht eingetragene Organisation, ein Verband, eine staatliche Behörde oder eine Vermittlungsagentur derselben, oder jegliche Instanz, die von [GESETZ IHRES LANDES] anerkannt ist; "Stellvertreter" bedeutet eine Person, die das Recht besitzt, einen Aktionär zu vertreten; "Wohnsitz in [LAND] hat die Bedeutung, wie im Gesetz bestimmt; "Aktionär" bedeutet ein Aktionär des Unternehmens; und "Abstimmende Person" bedeutet in Zusammenhang mit einer Aktionärsversammlung eine Einzelperson, die entweder ein Aktionär mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen, ein rechtmäßig berechtigter Repräsentant des Aktionärs mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen oder ein Stellvertreter mit dem Recht, auf jener Versammlung abzustimmen. Nummer, Geschlecht and Überschriften In diesem Statut beinhalten Wörter im Singular den Plural und umgekehrt und ein Geschlecht beinhaltet alle Geschlechter. Die Einführungen von Überschriften in diesem Statut und seine Aufteilung in Artikel, Abschnitte und andere Unterteilungen dienen lediglich der Zweckmäßigkeit und Bezugnahme, nicht als Auslegung dieses Statuts. Unterordnung des Statuts unter andere Dokumente Dieses Statut ist dem Gesetz untergeordnet, und versteht sich als Verknüpfung mit dem Gesetz, den Artikel und alle einstimmigen Vereinbarungen der Aktionäre der Körperschaft. Zeitberechnungen Zeitberechnungen und einer Anzahl von Tagen bestimmt sich Einklang mit dem Gesetz. VORSTANDSMITGLIEDER Mitteilung über eine Sitzung Jedes Vorstandsmitglied oder der Präsident kann eine Vorstandssitzung durch Mitteilung unter Angabe der Uhrzeit und dem Ort der Sitzung an jedes Vorstandsmitglied mit Ausnahme des Vorstandsmitgliedes, welches die Mitteilung gemacht hat, einberufen. Mitteilungen, die auf dem internen Postweg oder elektronisch übermittelt werden, haben in nicht weniger als [NUMMER] Stunden vor dem Zeitpunkt der Sitzung versendet zu werden. Mitteilungen, die auf dem Postweg übermittelt werden, haben in nicht weniger als [NUMMER] Tage vor dem Tag der Sitzung versendet zu werden. Der Vorstand kann mittels Beschluss das Datum, die Uhrzeit und den Ort der Vorstandssitzungen festlegen. Eine Kopie eines solchen Beschlusses hat nach Beschluss jedem Vorstandsmitglied übermittelt zu werden. Es ist keine weitere Mitteilung für eine solche Sitzung erforderlich. Sitzungen ohne Mitteilung Eine Vorstandssitzung unmittelbar nach der ersten oder einer jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre ohne Mitteilung stattfinden. Sitzungsort Eine Vorstandssitzung kann an jedem Ort innerhalb oder außerhalb von [ORT] stattfinden und keine solcher Sitzungen muss in [LAND] stattfinden. Keine Mitteilung an ein neu einberufenes Vorstandsmitglied Es ist nicht erforderlich, eine Mitteilung der Sitzung an eine Person zu übermitteln, die von den anderen Vorstandsmitgliedern ernannt wurde, eine freies Amt im Vorstand zu füllen, sofern dieser bei jener Sitzung anwesend war. Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung Wenn [NUMMER] oder [NUMMER] Vorstandsmitglieder anwesend sind, bilden alle Vorstandsmitglieder Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung. Wenn [NUMMER] oder [NUMMER] Vorstandsmitglieder anwesend sind, bildet eine Mehrheit der Vorstandmitglieder Beschlussfähigkeit auf einer Vorstandssitzung. Andernfalls besteht Beschlussfähigkeit durch die Anzahl größer als [NUMMER] der Anzahl der Vorstandsmitglieder. In diesem Abschnitt ist die "Anzahl der Vorstandsmitglieder" entweder: die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die in den Artikeln festegelegt sind; oder wenn eine Mindest- oder Höchstanzahl an Vorstandsmitgliedern in den Artikeln vorgesehen ist, kann die Anzahl von Zeit zu Zeit durch besonderen Beschluss bestimmt werden, oder, falls kein solcher Beschluss gefasst wurde, gilt die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die in den Artikeln benannt ist. Vorsitzender von Vorstandssitzungen Der Vorsitzende einer Vorstandssitzung muss ein Vorstandsmitglied sein, welches auf der Sitzung anwesend ist und die Zustimmung erteilt, als Vorsitzender zu fungieren. Der erstgenannte der Vorstandsvorsitzenden, der Geschäftsführer oder der Präsident, sofern dafür qualifiziert sind, hat als Vorsitzender der Sitzung fungieren. Wenn keiner von ihnen qualifiziert ist, haben die Vorstandsmitglieder ein Vorstandmitglied zu wählen, welches als Vorsitzender der Sitzung fungiert. Abstimmungen auf einer Vorstandssitzung Jedes auf einer Vorstandsitzung anwesende Vorstandsmitglied besitzt [NUMMER] Stimmen für jeden Antrag, der gestellt wird. Anträge in Vorstandssitzungen müssen durch Mehrheitsbeschluss verabschiedet werden. Der Vorsitzende der Sitzung besitzt keine zweite Stimme oder die ausschlaggebende Stimme. Wenn Vorstandsmitglieder aus ihrem Amt ausscheiden Ein Vorstandsmitglied scheidet aus seinem Amt aus, wenn dies durch das Gesetz oder die Artikel vorgeschrieben ist, oder wenn jenes Vorstandsmitglied keinen Wohnsitz in [LAND] haben, sofern dadurch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder keinen Wohnsitz in [LAND] haben. DIREKTOREN Jeder Direktor ist nach Gutdünken des Vorstands im Amt. Ein Direktor kann jedoch jederzeit durch Mitteilung an die Körperschaft aus seinem Amt ausscheiden. AKTIONÄRSVERSAMMLUNG Mitteilung über eine Aktionärsversammlung Der Vorstand kann eine Aktionärsversammlung durch Mitteilung unter Angabe der Uhrzeit und dem Ort der Versammlung an jeden Aktionär, der auf dieser Versammlung stimmberechtigt ist, an jedes Vorstandsmitglied und an den Rechnungsprüfer einberufen. Eine solche Mitteilung hat, falls es sich um eine Körperschaft mit einem Börsenangebot (wie im Gesetz definiert) handelt, in nicht weniger als [NUMMER] Tage und in nicht mehr als [NUMMER] Tage vor der Versammlung, oder, falls es sich nicht um eine Körperschaft mit einem Börsenangebot handelt, in nicht weniger als [NUMMER] Tage und in nicht mehr als [NUMMER] Tage vor der Versammlung zu erfolgen. Beschlussfähigkeit auf einer Aktionärsversammlung Wenn eine Körperschaft lediglich NUMMER] Aktionäre mit Stimmrecht auf einer Aktionärsversammlung besitzt bilden diese Aktionäre Beschlussfähigkeit. Andernfalls bilden [NUMMER] anwesende stimmberechtigte Personen Beschlussfähigkeit, allerdings nur zu dem Zweck, einen Vorsitzenden einberufen und die Sitzung zu vertagen. Für alle anderen Zwecke besteht Beschlussfähigkeit durch mindestens [NUMMER] anwesende, stimmberechtigte Personen und durch nicht weniger als [PROZENT] % der Gesamtzahl der Stimmen bezogen auf alle Aktien, die das Recht haben, auf dieser Versammlung abzustimmen
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