Sicherheitsvereinbarung

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Das sicherheitsvereinbarung es hat 11 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

Beispiel für unser Dokument sicherheitsvereinbarung:

SICHERHEITSVEREINBARUNG Diese Sicherheitsvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES SICHERUNGSNEHMERS] (der "Sicherungsnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Schuldner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Gegen erhaltenen Wert, verspricht der unterzeichnende Schuldner den Auftrag von [NAME] zusammen mit anderen Haltern dieses Schuldscheins ("Sicherungsnehmer") [BETRAG] mit Zinsen in der Höhe von [%] pro Jahr zu bezahlen. Die Zahlung muss in aufeinanderfolgenden monatlichen Raten in Höhe von [BETRAG] erfolgen. Jede solche Rate ist am [TAG] jedes Monats zahlbar, wobei die erste Rate am [DATUM] fällig ist. PRÄAMBEL Der Sicherungsnehmer hat dem Schuldner einen bestimmten Kredit, der durch eine bestimmten Schulschein bestätigt wird, mit dem Hauptbetrag von [BETRAG] gewährt, welcher mit dem Datum dieser Vereinbarung datiert ist (der "Schuldschein"); und Der Schuldner möchte ein Sicherungsrecht mit oberster Priorität an allen materiellen und immateriellen persönlichen Eigentümern des Schuldners laut den Bedingungen dieser Vereinbarung gewähren; DAHER vereinbaren die beteiligten Partien unter Berücksichtigung des Vorhergehenden und gegen gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, wie folgt und beabsichtigen durch diese Vereinbarung gesetzlich gebunden zu sein: DEFINITIONEN Die folgenden Begriffe haben die hier angegebenen Bedeutungen, außer dies wird vom Inhalt anders verlangt. Diese Definitionen gelten sowohl für die Singular- als auch die Pluralformen der angegebenen Begriffe: "Verträge" bezeichnet alle Verträge zwischen dem Schuldner und einer oder mehr zusätzlichen Parteien. "Vertragsrechte" bezeichnet alle Rechte des Schuldners (inklusive, ohne Limitierung, alle Zahlungsrechte) unter jedem Vertrag. "Copyrights" bezeichnet alle Copyrights in [STAAT] an welchen der Schuldner jetzt oder später Rechte hat, sowie alle Anträge für ein Copyright von [STAAT], die hiernach vom Schuldner eingereicht werden. "Ausrüstung" bezeichnet die gesamte "Ausrüstung", wie dieser Begriff im [GESETZ] von [STAAT] zum Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung definiert wird, die jetzt oder später im Besitz des Schuldners ist und inkludiert auf jeden Fall, ist aber nicht limitiert auf, alle Maschinen, Ausrüstungen, Möbel, Einbauten und Fahrzeuge, die jetzt oder später im Besitz des Schuldners sind und alle Zusätze, Substitutionen und jeder Austausch der vorhergehenden, unabhängig davon, wo sich diese befinden, gemeinsam mit allen Anhängen, Teilen, Bestandteilen, Ausrüstungen und Accessoires, die darauf installiert oder daran befestigt sind. "Generelle immaterielle Werte" hat die Bedeutung, die dem Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung gegeben wird. "Güter" hat die Bedeutung, die dem Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung gegeben wird. "Inventar" bezeichnet alle Rohstoffe, Umlaufbestand und das gesamte fertiggestellte Inventar des Schuldners jeder Art oder Beschreibung und alle Legitimationsurkunden, die dieses Inventar abdecken, und inkludiert speziell das gesamte "Inventar", wie der Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung definiert wird, welches vom Schuldner jetzt oder später geschuldet wird. "Marken" bezeichnet alle Handelsmarken und Servicemarken, die derzeit im Besitz des Schuldner sind, oder vom Schuldner später erworben werden, welche im Patentamt von [STAAT] registriert wurde, sowie nicht registrierte Marken, die vom Schuldner in [STAAT] und Handelsaufmachung benutzt werden, inklusive Logos und/oder Designs, in Verbindung mit welchen diese registrierten oder nicht registrierten Marken verwendet werden. "Verpflichtungen" bezeichnet: (i) alle Verschuldungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten (inklusive, ohne Limitierung, Garantien und andere mögliche Verbindlichkeiten) des Schuldners gegenüber dem Sicherungsnehmer, inklusive, aber nicht limitiert auf den Schuldschein; (ii) alle Summen, die vom Sicherheitsnehmer vorgestreckt wurden, um die Kreditsicherheit oder seine Sicherheitsinteressen an der Kreditsicherheit zu schützen; und (iii) im Falle eines Verfahrens für die Sammlung oder Durchsetzung von Verschuldungen, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des Schuldners, welche in Klausel (i) erwähnt werden, nachdem ein Verstoß stattfand und fortdauert, die angemessenen Ausgaben der Erneuerung, Haltung, Vorbereitung für den Verkauf oder die Vermietung, Verkauf oder andere Nutzung oder Realisierung der Kreditsicherheit, oder jede Durchführung seiner Rechte unter dieser Vereinbarung durch den Sicherheitsverwalter, gemeinsam mit angemessenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. "Patente" bezeichnet alle Patente von [STAAT], an welchen der Schuldner jetzt oder später ein Recht hat, sowie jeder Antrag für ein [STAAT] Patent, welcher jetzt oder später vom Schuldner eingereicht wird. "Erträge" hat die Bedeutung, die dem Begriff im [GESETZ] von [STAAT] und in anderen relevanten Gesetzen am Datum dieser Vereinbarung gegeben wird und, inkludiert auf jeden Fall, aber nicht limitiert auf, (i) alle Erträge von Versicherungen, Haftungsfreistellungen oder Garantien, die an den Sicherungsnehmer oder den Schuldner von Zeit zu Zeit betreffend die Kreditsicherheit zahlbar sind, (ii) alle Zahlungen (in jedweder Form), die in Verbindung mit einer Beschlagnahmung, Konfiszierung, Verurteilung, Pfändung oder einem Verfall von Teilen oder der gesamten Kreditsicherheit von Regierungsbehörden getätigt werden und (iii) alle Beträge, die von Zeit zu Zeit aufgrund von oder in Verbindung mit der Kreditsicherheit bezahlt wurden oder fällig sind. "Forderungen" bezeichnet alle "Konten", wie dieser Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung definiert wird, welche jetzt oder später im Besitz des Schuldners sind und inkludiert auf jeden Fall, aber nicht limitiert auf, alle Rechte des Schuldners für die Bezahlung von Gütern, die verkauft oder vermietet wurden, oder für Services, die vom Schuldner durchgeführt wurden, unabhängig davon, ob diese jetzt existieren oder von Zeit zu Zeit nach dieser Vereinbarung aufkommen, inklusive, aber nicht limitiert auf, Rechte, die von einem Konto, Schuldschein, Vertrag, Sicherheitsvereinbarung oder einem anderen Beweis für Verschuldung oder Sicherheit bewiesen werden, gemeinsam mit (i) allen verpfändeten, zedieren, hypothekarisch belasteten, gewährten oder vom Schuldner gehaltenen Sicherheiten, um das Vorhergehende sicherzustellen; (ii) alle Rechte, Titel und Interessen des Schuldner an Gütern, deren Verkauf diese Vereinbarung begründete; (iii) alle Garantien, Übertragungen und Haftungsfreistellungen betreffend das Vorhergehende, (iv) alle Bevollmächtigungen für die Durchführung eines Beweises der Haftungsfreistellung oder Sicherheit oder andere schriftlicher Verbindung damit; (v) alle Bücher, Aufzeichnungen, Kontokarten und Rechnungen die hiermit in Verbindung stehen; (vi) alle Beweise für die Einreichung von Finanzberichten und anderen Berichten und der Registrierung von anderen Instrumenten in Verbindung damit und Aktualisierungen davon, Mitteilungen an andere Kreditoren oder gesicherte Parteien, und Zertifikate der Einreichung oder von anderen Registrierungsbeamten; (vii) alle Kreditinformationen, Berichte und Memoranden die damit in Verbindung stehen und (viii) alle anderen Schriftstücke, die auf jedwede Weise in Verbindung mit dem Vorhergehenden stehen. GEWÄHRUNG DES SICHERUNGSRECHTS

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Diese Definitionen gelten sowohl für die Singular- als auch die Pluralformen der angegebenen Begriffe: "Verträge" bezeichnet alle Verträge zwischen dem Schuldner und einer oder mehr zusätzlichen Parteien. "Vertragsrechte" bezeichnet alle Rechte des Schuldners (inklusive, ohne Limitierung, alle Zahlungsrechte) unter jedem Vertrag. "Copyrights" bezeichnet alle Copyrights in [STAAT] an welchen der Schuldner jetzt oder später Rechte hat, sowie alle Anträge für ein Copyright von [STAAT], die hiernach vom Schuldner eingereicht werden. 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"Inventar" bezeichnet alle Rohstoffe, Umlaufbestand und das gesamte fertiggestellte Inventar des Schuldners jeder Art oder Beschreibung und alle Legitimationsurkunden, die dieses Inventar abdecken, und inkludiert speziell das gesamte "Inventar", wie der Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung definiert wird, welches vom Schuldner jetzt oder später geschuldet wird. "Marken" bezeichnet alle Handelsmarken und Servicemarken, die derzeit im Besitz des Schuldner sind, oder vom Schuldner später erworben werden, welche im Patentamt von [STAAT] registriert wurde, sowie nicht registrierte Marken, die vom Schuldner in [STAAT] und Handelsaufmachung benutzt werden, inklusive Logos und/oder Designs, in Verbindung mit welchen diese registrierten oder nicht registrierten Marken verwendet werden. "Verpflichtungen" bezeichnet: (i) alle Verschuldungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten (inklusive, ohne Limitierung, Garantien und andere mögliche Verbindlichkeiten) des Schuldners gegenüber dem Sicherungsnehmer, inklusive, aber nicht limitiert auf den Schuldschein; (ii) alle Summen, die vom Sicherheitsnehmer vorgestreckt wurden, um die Kreditsicherheit oder seine Sicherheitsinteressen an der Kreditsicherheit zu schützen; und (iii) im Falle eines Verfahrens für die Sammlung oder Durchsetzung von Verschuldungen, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten des Schuldners, welche in Klausel (i) erwähnt werden, nachdem ein Verstoß stattfand und fortdauert, die angemessenen Ausgaben der Erneuerung, Haltung, Vorbereitung für den Verkauf oder die Vermietung, Verkauf oder andere Nutzung oder Realisierung der Kreditsicherheit, oder jede Durchführung seiner Rechte unter dieser Vereinbarung durch den Sicherheitsverwalter, gemeinsam mit angemessenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. 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"Forderungen" bezeichnet alle "Konten", wie dieser Begriff im [GESETZ] von [STAAT] am Datum dieser Vereinbarung definiert wird, welche jetzt oder später im Besitz des Schuldners sind und inkludiert auf jeden Fall, aber nicht limitiert auf, alle Rechte des Schuldners für die Bezahlung von Gütern, die verkauft oder vermietet wurden, oder für Services, die vom Schuldner durchgeführt wurden, unabhängig davon, ob diese jetzt existieren oder von Zeit zu Zeit nach dieser Vereinbarung aufkommen, inklusive, aber nicht limitiert auf, Rechte, die von einem Konto, Schuldschein, Vertrag, Sicherheitsvereinbarung oder einem anderen Beweis für Verschuldung oder Sicherheit bewiesen werden, gemeinsam mit (i) allen verpfändeten, zedieren, hypothekarisch belasteten, gewährten oder vom Schuldner gehaltenen Sicherheiten, um das Vorhergehende sicherzustellen; (ii) alle Rechte, Titel und Interessen des Schuldner an Gütern, deren Verkauf diese Vereinbarung begründete; (iii) alle Garantien, Übertragungen und Haftungsfreistellungen betreffend das Vorhergehende, (iv) alle Bevollmächtigungen für die Durchführung eines Beweises der Haftungsfreistellung oder Sicherheit oder andere schriftlicher Verbindung damit; (v) alle Bücher, Aufzeichnungen, Kontokarten und Rechnungen die hiermit in Verbindung stehen; (vi) alle Beweise für die Einreichung von Finanzberichten und anderen Berichten und der Registrierung von anderen Instrumenten in Verbindung damit und Aktualisierungen davon, Mitteilungen an andere Kreditoren oder gesicherte Parteien, und Zertifikate der Einreichung oder von anderen Registrierungsbeamten; (vii) alle Kreditinformationen, Berichte und Memoranden die damit in Verbindung stehen und (viii) alle anderen Schriftstücke, die auf jedwede Weise in Verbindung mit dem Vorhergehenden stehen. 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