Das projektmanagement-vereinbarung es hat 30 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
PROJEKTMANAGEMENT-VEREINBARUNG Diese Projektmanagement-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Manager"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Für gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und die rechtliche Hinlänglichkeit hiermit ausdrücklich bestätigt wird, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Der Eigentümer plant, ein Grundstück zu erwerben, um darauf zu ein [ANGEBEN] zu etablieren, was spätestens bis zum [DATUM] abgeschlossen werden und voll funktionsfähig sein soll. Das Grundstück befindet sich auf einem der Sektoren, der in Anhang [ANGEBEN] hierzu angegeben ist; Der Eigentümer plant insbesondere, dafür zu sorgen, dass auf diesem Grundstück ein Gebäude errichtet wird, welches es ihm ermöglicht, ein [ANGEBEN] zu installieren (im Folgenden als das "Projekt" bezeichnet); Der Manager hat am [DATUM] ein Angebot für Dienstleistungen abgegeben; Der Eigentümer hat das Angebot für Dienstleistungen akzeptiert. DAHER STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: DEFINITIONEN Zum Zwecke der Auslegung dieser Vereinbarung und der Anhänge dazu haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die Bedeutung, wie hier aufgeführt: Genehmigung oder Genehmigen bezeichnet die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers. Diese Genehmigung wird auch dann gültig, wenn sie im Voraus mündlich abgegeben wird, sofern sie anschließend schriftlich bestätigt wird; Verwalter des Vertrags bezeichnet den Verwalter des Vertrags, der jeweils durch den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten benannt werden kann, und der die Ermächtigung besitzt, vom Manager zu verlangen, dass er alle Bestimmungen des Vertrags erfüllt, und der die Ermächtigung besitzt: die verschiedenen Vertragsunterlagen zu interpretieren; vorzuschreiben, welche Maßnahmen er für erforderlich hält, um die Dienstleistungen des Managers mit denen des Eigentümers zu koordinieren; Auftragnehmer bezeichnet die natürliche oder juristische Person, welcher mit der Ausführung der Bauarbeiten oder einer Vertragseinheit anvertraut ist, oder eine andere Person, außer einem Lieferanten oder einem Experten, mit welchem der Eigentümer einen Vertrag in Bezug auf das Projekt unterzeichnet; Vertrag mit einem Auftragnehmer bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und einem Auftragnehmer; Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum ab dem Datum dieser Vereinbarung bis zu einem Jahr nach der Unterzeichnung der Bescheinigungen über die Endabnahme oder, je nach Sachlage, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Bescheinigungen, die in Abschnitt [NUMMER] erwähnt sind, an den Eigentümer; Vertragseinheit bezeichnet einen Teil der Bauarbeiten, der Gegenstand eines Vertrags mit einem Auftragnehmer oder dem Erwerb eines Vertrags ist; Bau-Budget bezeichnet das Budget, welches gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.9 vom Manager überprüft und empfohlen wird, und vom Eigentümer genehmigt wird, sowie der etwaigen Änderungen daran; Kosten der Bauarbeiten bezeichnet alle tatsächlichen Projektkosten der Bauarbeiten, welche dem Eigentümer für die Entwicklung, die Konstruktion und die Inbetriebnahme des Projekts entstanden sind, einschließlich der folgenden Kosten: die bezahlten Beträge oder Kosten, die für den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen (Wasser, Kanalisation, Strom), die für das Projekt benötigt werden, entstanden sind; die Zahlungen an die Auftragnehmer und Lieferanten; Kostenplan bezeichnet die Aufstellung der verfügbaren Budgetgrenzen für jede Vertragseinheit und identifiziert unter anderem die ungefähre Menge der zu leistenden Arbeit, deren Design-Kriterien und benutzte Kosten der Einheit; Übergabetermin bezeichnet [DATUM DES INKRAFTTRETENS] für das Gebäude und [DATUM DES INKRAFTTRETENS] für das Standort-Design; Honorar bezeichnet das Honorar, welches dem Manager durch den Eigentümer für die erbrachten Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung zu bezahlen ist, nämlich einen Betrag von [BETRAG], ein Betrag, welchen das Honorar nicht überschreiten darf. Dieses Honorar umfasst alle Gehälter, Sozialleistungen, Gemeinkosten, Erträge und Aufwendungen, die für die vollständige Erbringung der hier beschriebenen Dienstleistungen erforderlich ist, sowie das Honorar der Experten, welches direkt durch den Manager und auf dessen Kosten vergütet wird, aber ohne erstattungsfähige Kosten. Wenn der Manager auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers zusätzliche Dienstleistungen erbringt, die nicht in den Dienstleistungen enthalten sind, zu denen er sich verpflichtet, sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erbringen, bezahlt der Eigentümer dem Manager das Honorar, welches auf der Grundlage eines Stundensatzes von [BETRAG] für die ganze Zeit, die ausschließlich vom Vertreter des Managers (und von keinem anderen Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigten des Managers, dessen Zeit bei der Ermittlung des genannten Stundensatzes berücksichtigt wurde) für die Erbringung dieser Dienstleistungen im Einklang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgebracht wurde, berechnet; Manager bezeichnet den Manager oder dessen Vertreter; Vertreter des Managers bezeichnet den Vertreter des Managers, [NAME DER PERSON], der als Projektmanager tätig ist und die volle Berechtigung besitzt, für und im Namen des Managers in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich auf den Vertrag beziehen, zu handeln. Dieser Projektmanager hat während der gesamten Vertragslaufzeit für alle Fragen rund um das Projekt zur Verfügung zu stehen; Gesamtplan bezeichnet den Zeitplan für die Bauarbeiten, der vom Manager überprüft und empfohlen wird, unter Berücksichtigung der Projektziele und der Beschränkungen bei der Art der Ausführung, welche in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.1.8 ausgewählt wurde, welcher ein Balkendiagramm enthält, das jede Bauphase grafisch und monatlich darstellt, und die kritischen Aktivitäten und die Zusammenhänge oder Vorfälle, die Auswirkungen auf die Projektentwicklung haben könnten, angibt; Eigentümer bezeichnet den Eigentümer, welcher von irgendeiner Person, die er jeweils als Verwalter des Vertrags benennen kann, vertreten wird; Experte bezeichnet die Architekten und Ingenieure (Bau und Tragkonstruktion, Maschinenwesen und Elektrotechnik), die im Einklang mit den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.13 ausgewählt werden; Programm bezeichnet sämtliche alle allgemeinen Anforderungen des Eigentümers für das Projekt, einschließlich der allgemeinen Eigenschaften des Gebäudes, die in Anhang C hierzu festgelegt sind. Dieses Programm wird vom Manager in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.1 festgelegt; Projekt bezeichnet den Bau, das Innen-Design und das Design des Standorts auf dem Standort eines Gebäudes, welches für die Installation von [ANGEBEN] Ausstattung vorgesehen ist, sowie das Layout und die Installation von Strukturen, welche für die Aufnahme der Kabel und anderer Ausrüstung des Eigentümers, vorgesehen sind; Kaufvertrag bezeichnet einem Vertrag oder eine Bestellung zwischen dem Eigentümer und einem Lieferanten für die Versorgung oder die Vermietung von Maschinen, Geräten, Materialien oder Dienstleistungen für das Projekt; Erstattungsfähige Kosten bezeichnet die Kosten, die in Anhang B hierzu angegeben sind; Standort bezeichnet den Standort des Grundstücks, welches im Ermessen des Eigentümers ausgewählt und erworben wird; Unterauftragnehmer bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit einem Auftragnehmer oder einem Experten unterzeichnet hat; Lieferant bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer unterzeichnet hat.
Das projektmanagement-vereinbarung es hat 30 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
PROJEKTMANAGEMENT-VEREINBARUNG Diese Projektmanagement-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Manager"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Für gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und die rechtliche Hinlänglichkeit hiermit ausdrücklich bestätigt wird, vereinbaren die Vertragsparteien wie folgt: Der Eigentümer plant, ein Grundstück zu erwerben, um darauf zu ein [ANGEBEN] zu etablieren, was spätestens bis zum [DATUM] abgeschlossen werden und voll funktionsfähig sein soll. Das Grundstück befindet sich auf einem der Sektoren, der in Anhang [ANGEBEN] hierzu angegeben ist; Der Eigentümer plant insbesondere, dafür zu sorgen, dass auf diesem Grundstück ein Gebäude errichtet wird, welches es ihm ermöglicht, ein [ANGEBEN] zu installieren (im Folgenden als das "Projekt" bezeichnet); Der Manager hat am [DATUM] ein Angebot für Dienstleistungen abgegeben; Der Eigentümer hat das Angebot für Dienstleistungen akzeptiert. DAHER STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: DEFINITIONEN Zum Zwecke der Auslegung dieser Vereinbarung und der Anhänge dazu haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die Bedeutung, wie hier aufgeführt: Genehmigung oder Genehmigen bezeichnet die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers. Diese Genehmigung wird auch dann gültig, wenn sie im Voraus mündlich abgegeben wird, sofern sie anschließend schriftlich bestätigt wird; Verwalter des Vertrags bezeichnet den Verwalter des Vertrags, der jeweils durch den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten benannt werden kann, und der die Ermächtigung besitzt, vom Manager zu verlangen, dass er alle Bestimmungen des Vertrags erfüllt, und der die Ermächtigung besitzt: die verschiedenen Vertragsunterlagen zu interpretieren; vorzuschreiben, welche Maßnahmen er für erforderlich hält, um die Dienstleistungen des Managers mit denen des Eigentümers zu koordinieren; Auftragnehmer bezeichnet die natürliche oder juristische Person, welcher mit der Ausführung der Bauarbeiten oder einer Vertragseinheit anvertraut ist, oder eine andere Person, außer einem Lieferanten oder einem Experten, mit welchem der Eigentümer einen Vertrag in Bezug auf das Projekt unterzeichnet; Vertrag mit einem Auftragnehmer bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Eigentümer und einem Auftragnehmer; Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum ab dem Datum dieser Vereinbarung bis zu einem Jahr nach der Unterzeichnung der Bescheinigungen über die Endabnahme oder, je nach Sachlage, ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Bescheinigungen, die in Abschnitt [NUMMER] erwähnt sind, an den Eigentümer; Vertragseinheit bezeichnet einen Teil der Bauarbeiten, der Gegenstand eines Vertrags mit einem Auftragnehmer oder dem Erwerb eines Vertrags ist; Bau-Budget bezeichnet das Budget, welches gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.9 vom Manager überprüft und empfohlen wird, und vom Eigentümer genehmigt wird, sowie der etwaigen Änderungen daran; Kosten der Bauarbeiten bezeichnet alle tatsächlichen Projektkosten der Bauarbeiten, welche dem Eigentümer für die Entwicklung, die Konstruktion und die Inbetriebnahme des Projekts entstanden sind, einschließlich der folgenden Kosten: die bezahlten Beträge oder Kosten, die für den Erhalt öffentlicher Dienstleistungen (Wasser, Kanalisation, Strom), die für das Projekt benötigt werden, entstanden sind; die Zahlungen an die Auftragnehmer und Lieferanten; Kostenplan bezeichnet die Aufstellung der verfügbaren Budgetgrenzen für jede Vertragseinheit und identifiziert unter anderem die ungefähre Menge der zu leistenden Arbeit, deren Design-Kriterien und benutzte Kosten der Einheit; Übergabetermin bezeichnet [DATUM DES INKRAFTTRETENS] für das Gebäude und [DATUM DES INKRAFTTRETENS] für das Standort-Design; Honorar bezeichnet das Honorar, welches dem Manager durch den Eigentümer für die erbrachten Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung zu bezahlen ist, nämlich einen Betrag von [BETRAG], ein Betrag, welchen das Honorar nicht überschreiten darf. Dieses Honorar umfasst alle Gehälter, Sozialleistungen, Gemeinkosten, Erträge und Aufwendungen, die für die vollständige Erbringung der hier beschriebenen Dienstleistungen erforderlich ist, sowie das Honorar der Experten, welches direkt durch den Manager und auf dessen Kosten vergütet wird, aber ohne erstattungsfähige Kosten. Wenn der Manager auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers zusätzliche Dienstleistungen erbringt, die nicht in den Dienstleistungen enthalten sind, zu denen er sich verpflichtet, sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erbringen, bezahlt der Eigentümer dem Manager das Honorar, welches auf der Grundlage eines Stundensatzes von [BETRAG] für die ganze Zeit, die ausschließlich vom Vertreter des Managers (und von keinem anderen Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigten des Managers, dessen Zeit bei der Ermittlung des genannten Stundensatzes berücksichtigt wurde) für die Erbringung dieser Dienstleistungen im Einklang mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung aufgebracht wurde, berechnet; Manager bezeichnet den Manager oder dessen Vertreter; Vertreter des Managers bezeichnet den Vertreter des Managers, [NAME DER PERSON], der als Projektmanager tätig ist und die volle Berechtigung besitzt, für und im Namen des Managers in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich auf den Vertrag beziehen, zu handeln. Dieser Projektmanager hat während der gesamten Vertragslaufzeit für alle Fragen rund um das Projekt zur Verfügung zu stehen; Gesamtplan bezeichnet den Zeitplan für die Bauarbeiten, der vom Manager überprüft und empfohlen wird, unter Berücksichtigung der Projektziele und der Beschränkungen bei der Art der Ausführung, welche in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.1.8 ausgewählt wurde, welcher ein Balkendiagramm enthält, das jede Bauphase grafisch und monatlich darstellt, und die kritischen Aktivitäten und die Zusammenhänge oder Vorfälle, die Auswirkungen auf die Projektentwicklung haben könnten, angibt; Eigentümer bezeichnet den Eigentümer, welcher von irgendeiner Person, die er jeweils als Verwalter des Vertrags benennen kann, vertreten wird; Experte bezeichnet die Architekten und Ingenieure (Bau und Tragkonstruktion, Maschinenwesen und Elektrotechnik), die im Einklang mit den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.13 ausgewählt werden; Programm bezeichnet sämtliche alle allgemeinen Anforderungen des Eigentümers für das Projekt, einschließlich der allgemeinen Eigenschaften des Gebäudes, die in Anhang C hierzu festgelegt sind. Dieses Programm wird vom Manager in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Abschnitt 2.1.1 festgelegt; Projekt bezeichnet den Bau, das Innen-Design und das Design des Standorts auf dem Standort eines Gebäudes, welches für die Installation von [ANGEBEN] Ausstattung vorgesehen ist, sowie das Layout und die Installation von Strukturen, welche für die Aufnahme der Kabel und anderer Ausrüstung des Eigentümers, vorgesehen sind; Kaufvertrag bezeichnet einem Vertrag oder eine Bestellung zwischen dem Eigentümer und einem Lieferanten für die Versorgung oder die Vermietung von Maschinen, Geräten, Materialien oder Dienstleistungen für das Projekt; Erstattungsfähige Kosten bezeichnet die Kosten, die in Anhang B hierzu angegeben sind; Standort bezeichnet den Standort des Grundstücks, welches im Ermessen des Eigentümers ausgewählt und erworben wird; Unterauftragnehmer bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit einem Auftragnehmer oder einem Experten unterzeichnet hat; Lieferant bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer unterzeichnet hat.
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