Das patentübertragung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
PATENTÜBERTRAGUNG Folgende Patentübertragung (der "Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft und wird geschlossen ZWISCHEN: [NAME DES ABTRETENDEN] (der "Abtretende"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: UND: [NAME DES ABTRETUNGSEMPFÄNGERS] (der "Abtretungsempfänger"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: Der Abtretende hat eine neue und nutzbare Erfindung (die "Erfindung") entwickelt und ist auch im Besitz eines damit in Verbindung stehenden Patents. Besagter Sachverhalt wird in Anlage A (das "Patent") näher ausgeführt. Des Weiteren beabsichtigt der Abtretungsempfänger alle Rechte und Ansprüche an sowohl der Erfindung, als auch dem Patent, zu erwerben; Angesichts dessen vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Abtretung Der Abtretende überträgt hiermit unwiderruflich alle Rechte und Ansprüche auf das Patent an den Abtretungsempfänger (inklusive, aber nicht beschränkt auf, Patentansprüche, alle Rechte davon abgeleitetes Material zu erstellen, alle Firmenwerte und alle sonstigen, damit verbundenen, Ansprüche). Vertragliche Gegenleistung Als Gegenleistung für die in Abschnitt 1 dargelegte Abtretung verpflichtet sich der Abtretende, den Abtretungsempfänger mit einem Betrag von [BETRAG] zu entlohnen, zahlbar bis zum [DATUM]. Zusicherungen und Gewährleistungen Der Abtretende sichert dem Abtretungsempfänger wie folgt zu: (a) Der Abtretende hat das Recht, den Anspruch und die Befugnis diesen Vertrag zu schließen; (b) Der Abtretende ist der alleinige Eigentümer aller Rechte und Ansprüche, inklusive aller Immaterialgüterrechte, an der Erfindung als auch dem Patent; (c) Erfindung und Patent sind frei von hypothekarischen Belastungen, Sicherungsrechten, Lizenzgebühr oder sonstigen Einschränkungen; (d) Erfindung und Patent verletzen keinerlei Rechte juristischer Personen oder sonstiger Rechtsgebilde; (e) Es bestehen keine schwebenden oder angedrohten Rechtsansprüche in Bezug auf die Rechte des Abtretenden an Erfindung und Patent; (f) Dieser Vertrag ist rechtskräftig, bindend und durchsetzbar in Übereinstimmungen mit seinen Vertragsbedingungen; und (g) Der Abtretende ist nicht Gegenstand eines Vertrags, Urteilsspruchs oder Erlasses, welcher im Widerspruch zu den hier geschilderten Vertragsbedingungen steht; (h) Dem Abtretungsempfänger ist es gestattet über Urheberrechte von Patent und Erfindung in seinem eigenen Namen frei zu verfügen, beziehungsweise ebensolche unter eigenem Namen zu registrieren. Anwaltsgebühren
Das patentübertragung es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
PATENTÜBERTRAGUNG Folgende Patentübertragung (der "Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft und wird geschlossen ZWISCHEN: [NAME DES ABTRETENDEN] (der "Abtretende"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: UND: [NAME DES ABTRETUNGSEMPFÄNGERS] (der "Abtretungsempfänger"), einem Unternehmen, das den Gesetzen [des Bundeslandes/des Staats] [BUNDESLAND/STAAT] unterliegt, mit seinem Firmensitz in: Der Abtretende hat eine neue und nutzbare Erfindung (die "Erfindung") entwickelt und ist auch im Besitz eines damit in Verbindung stehenden Patents. Besagter Sachverhalt wird in Anlage A (das "Patent") näher ausgeführt. Des Weiteren beabsichtigt der Abtretungsempfänger alle Rechte und Ansprüche an sowohl der Erfindung, als auch dem Patent, zu erwerben; Angesichts dessen vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: Abtretung Der Abtretende überträgt hiermit unwiderruflich alle Rechte und Ansprüche auf das Patent an den Abtretungsempfänger (inklusive, aber nicht beschränkt auf, Patentansprüche, alle Rechte davon abgeleitetes Material zu erstellen, alle Firmenwerte und alle sonstigen, damit verbundenen, Ansprüche). Vertragliche Gegenleistung Als Gegenleistung für die in Abschnitt 1 dargelegte Abtretung verpflichtet sich der Abtretende, den Abtretungsempfänger mit einem Betrag von [BETRAG] zu entlohnen, zahlbar bis zum [DATUM]. Zusicherungen und Gewährleistungen Der Abtretende sichert dem Abtretungsempfänger wie folgt zu: (a) Der Abtretende hat das Recht, den Anspruch und die Befugnis diesen Vertrag zu schließen; (b) Der Abtretende ist der alleinige Eigentümer aller Rechte und Ansprüche, inklusive aller Immaterialgüterrechte, an der Erfindung als auch dem Patent; (c) Erfindung und Patent sind frei von hypothekarischen Belastungen, Sicherungsrechten, Lizenzgebühr oder sonstigen Einschränkungen; (d) Erfindung und Patent verletzen keinerlei Rechte juristischer Personen oder sonstiger Rechtsgebilde; (e) Es bestehen keine schwebenden oder angedrohten Rechtsansprüche in Bezug auf die Rechte des Abtretenden an Erfindung und Patent; (f) Dieser Vertrag ist rechtskräftig, bindend und durchsetzbar in Übereinstimmungen mit seinen Vertragsbedingungen; und (g) Der Abtretende ist nicht Gegenstand eines Vertrags, Urteilsspruchs oder Erlasses, welcher im Widerspruch zu den hier geschilderten Vertragsbedingungen steht; (h) Dem Abtretungsempfänger ist es gestattet über Urheberrechte von Patent und Erfindung in seinem eigenen Namen frei zu verfügen, beziehungsweise ebensolche unter eigenem Namen zu registrieren. Anwaltsgebühren
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