Partnerschaftsvereinbarung über Website Inhalt

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Das partnerschaftsvereinbarung über website inhalt es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

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PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG ÜBER WEBSITE-INHALT Diese Partnerschaftsvereinbarung über Website-Inhalt (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer der Website"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ANBIETERS VON INHALTEN] (der "Anbieter von Inhalten"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [EIGENTÜMER DER WEBSITE] ist der Eigentümer oder Lizenznehmer von bestimmten Web-Diensten, die durch die URL www.WEBSITE.com (die "Website des Eigentümers der Website"), wie auch durch die URLs www.WEBSITE2.com und www.WEBSITE3.com zugänglich sind (alle Seiten werden gemeinsam als das "Netzwerk des Eigentümers der Website" bezeichnet); [NAME DES ANBIETERS VON INHALTEN] betreibt eine Internet-Site mit einer URL-www.ANBIETER-SITE.com (die "Website des Anbieters von Inhalten"), welches [ANGEBEN] Inhalte bereitstellt (die "Inhalte"); Der Eigentümer der Website möchte einen Web-Link von der Website des Eigentümers der Website zu einer [CO-BRANDED oder WHITE LABEL] Version der Website des Anbieters von Inhalten (die "Co-Branded Website") schaffen, um den Inhalt für die Benutzer der Website des Eigentümers leicht zugänglich zu machen; und Der Anbieter von Inhalten möchte die Co-Branded Website erstellen und sie mit der Website des Eigentümers der Website zu verlinken, um den Inhalt gegenüber den Benutzern der Website des Eigentümers zu veröffentlichen; DAHER stimmt der Eigentümer der Website und der Anbieter von Inhalten wie folgt überein: LINKS Der Eigentümer der Website wird nach eigenem Ermessen Links von relevanten Teilen der Website des Eigentümers der Website auf der Co-Branded Website anbringen. Wenn der Eigentümer der Website einen Bereich im Netzwerk des Eigentümers der Website schafft, welcher [THEMA] gewidmet ist und auf [ZIELGRUPPE] abzielt, wird der Eigentümer der Website einen Link auf der Co-Branded Website in diesem Bereich anbringen. CO-BRANDED WEBSITE Betrieb und Wartung Der Anbieter von Inhalten führt die Co-Branded Website am [DATUM] (das "Datum der Einführung"), sofern nicht anders von den Parteien vereinbart. Der Anbieter von Inhalten betreibt und wartet die Co-Branded Website in Einklang mit den vorliegenden Qualitätsstandards des Eigentümers der Website, welche den Standards für Rückmeldungen durch Benutzer der Website des Eigentümers entsprechen, die mindestens ebenso gut wie diese auf der Website des Eigentümers der Website sind. Darüber hinaus ist der Anbieter von Inhalten für die Software-Kosten des Systembetriebs, die Hardware-Kosten und die Netzwerk-Kosten verantwortlich. Der Anbieter von Inhalten generiert wöchentliche Traffic-Berichte und übergibt dem Eigentümer der Website diese Traffic-Berichte. Der Anbieter von Inhalten ist für die Integration der Ad-Serving-Software des Eigentümers der Website in die Co-Branded Website verantwortlich. Der Anbieter von Inhalten darf Werbung oder Sponsoring ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers der Website auf den Seiten der Co-Branded Website für irgendeine Organisation oder Person weder verkaufen noch anbringen und keine Waren oder andere Gegenstände auf den Seiten der Co-Branded Website verkaufen. Darüber hinaus darf der Anbieter von Inhalten ohne Zustimmung des Eigentümers der Website auf der Co-Branded Website keinen Link zur Website des Anbieters von Inhalten oder zu einer anderen Website anbringen. Zusätzliche Dienste und Funktionalitäten, die durch die Anbieter von Inhalten für die Website des Anbieters von Inhalten (oder eines seiner Rechtsnachfolger) entwickelt werden, werden vom Anbieter von Inhalten kostenfrei beigestellt, damit die Co-Branded Website auf einem Niveau erhalten bleibt, welches im Wesentlichen dem der Website des Anbieters von Inhalten gleicht, wie dies von Zeit zu Zeit erscheint. Der Eigentümer der Website kann sich dafür entscheiden, solche zusätzlichen Dienste und Funktionalitäten nicht in die Co-Branded Website einzubeziehen. Der Eigentümer der Website hat das Recht, Online-Zugriff auf die Co-Branded Website für Tochterunternehmen des Eigentümers der Website, Partner des Eigentümers der Website in Gemeinschaftsunternehmen und Lizenznehmern der Web-Dienste des Eigentümers der Website bereitzustellen. Erscheinungsbild; Branding Der Eigentümer der Website erstellt und gestalten das "Erscheinungsbild" der Co-Branded Website. Die Co-Branded Website beinhaltet das Logo des Anbieters von Inhalten (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Eigentümer der Website), das auf jeder Seite angezeigt wird, sofern nicht anders von beiden Parteien vereinbart. Der Eigentümer der Website bestimmt nach eigenem Ermessen die URL (Domain-Name) der Co-Branded Website. WERBUNG Der Eigentümer der Website verkauft nach eigenem Ermessen Werbung und/oder Sponsoring über die Co-Branded Website. [%] Die Nettoeinnahmen aus solchen Programmen werden an den Anbieter von Inhalten und [%] an den Eigentümer der Website vergeben. "Nettoeinnahmen" ist die Summe der Zahlungen, die der Eigentümer der Website erhält, abzüglich Provisionen, Transaktionsgebühren oder andere verbundene Kosten, wie [ANGEBEN]. Die Zahlung erfolgt [NUMMER] Tage nach dem [MONAT/QUARTAL], in welchem der Eigentümer der Website tatsächlich die Einnahmen erhält. Der Anbieter von Inhalten hat das Recht, auf eigene Kosten (ausgenommen wie unten beschrieben), die Bücher und Unterlagen des Eigentümers der Website zum Zweck der Verifizierung der Nettoeinnahmen zu überprüfen. Solche Überprüfungen dürfen nicht öfters als [NUMMER] mal pro Jahr erfolgen, und nicht ohne schriftliche Ankündigung, mindestens [NUMMER] Tage im Voraus, und haben während der üblichen Geschäftszeiten, durch einen Wirtschaftsprüfer, der für den Eigentümer der Website zumutbar ist, zu erfolgen. Falls die Zahlen des Wirtschaftsprüfers Nettoeinnahmen wiedergeben, die höher sind als die vom Eigentümer der Website berichteten Zahlen, hat der Eigentümer der Website die Differenz zu bezahlten. Falls die Zahlen des Wirtschaftsprüfers um mehr als 10% von den Zahlen, die der Eigentümer der Website angegeben hat, abweichen, hat der Eigentümer der Website auch die Kosten der Überprüfung zu bezahlen. TEASERS Der Eigentümer der Website kann nach eigenem Ermessen Teile der Inhalte verwenden, um "Teaser" (Vorschau) herzustellen, um diese auf der gesamten Website des Eigentümers der Website oder auf anderen Websites oder einem Netzwerk von Websites anzuzeigen, um Benutzer anzulocken, die Co-Branded Website anzuschauen. PARTNERGEBÜHREN Der Anbieter von Inhalten hat dem Eigentümer der Website [%] der Gebühren (die "Partnergebühren") zu bezahlen, die vom Anbieter von Inhalten Partnern berechnet werden, deren Produkte, Dienstleistungen und/oder Werbung auf der Co-Branded Website angezeigt werden. Die Zahlung erfolgt [NUMMER] Tage nach dem Monat, an welchem der Anbieter von Inhalten beginnt, Produkte, Dienstleistungen und/oder Werbung von Partnern auf der Co-Branded Website anzuzeigen. Der Anbieter von Inhalten hat dem Eigentümer der Website monatliche Berichte über die Gebühren, die den Partnern während des vorherigen Monats in Rechnung gestellt und eingenommen wurden. Der Eigentümer der Website hat das Recht, auf eigene Kosten (ausgenommen wie unten beschrieben), die Bücher und Unterlagen des Anbieters von Inhalten zum Zweck der Verifizierung der Partnergebühren zu überprüfen. Solche Überprüfungen dürfen nicht öfters als [NUMMER] mal pro Jahr erfolgen, und nicht ohne schriftliche Ankündigung, mindestens [NUMMER] Tage im Voraus, und haben während der üblichen Geschäftszeiten, durch einen Wirtschaftsprüfer, der für den Anbieter von Inhalten zumutbar ist, zu erfolgen

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PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG ÜBER WEBSITE-INHALT Diese Partnerschaftsvereinbarung über Website-Inhalt (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Eigentümer der Website"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ANBIETERS VON INHALTEN] (der "Anbieter von Inhalten"), eine natürliche Person, deren Hauptwohnsitz sich in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [EIGENTÜMER DER WEBSITE] ist der Eigentümer oder Lizenznehmer von bestimmten Web-Diensten, die durch die URL www.WEBSITE.com (die "Website des Eigentümers der Website"), wie auch durch die URLs www.WEBSITE2.com und www.WEBSITE3.com zugänglich sind (alle Seiten werden gemeinsam als das "Netzwerk des Eigentümers der Website" bezeichnet); [NAME DES ANBIETERS VON INHALTEN] betreibt eine Internet-Site mit einer URL-www.ANBIETER-SITE.com (die "Website des Anbieters von Inhalten"), welches [ANGEBEN] Inhalte bereitstellt (die "Inhalte"); Der Eigentümer der Website möchte einen Web-Link von der Website des Eigentümers der Website zu einer [CO-BRANDED oder WHITE LABEL] Version der Website des Anbieters von Inhalten (die "Co-Branded Website") schaffen, um den Inhalt für die Benutzer der Website des Eigentümers leicht zugänglich zu machen; und Der Anbieter von Inhalten möchte die Co-Branded Website erstellen und sie mit der Website des Eigentümers der Website zu verlinken, um den Inhalt gegenüber den Benutzern der Website des Eigentümers zu veröffentlichen; DAHER stimmt der Eigentümer der Website und der Anbieter von Inhalten wie folgt überein: LINKS Der Eigentümer der Website wird nach eigenem Ermessen Links von relevanten Teilen der Website des Eigentümers der Website auf der Co-Branded Website anbringen. Wenn der Eigentümer der Website einen Bereich im Netzwerk des Eigentümers der Website schafft, welcher [THEMA] gewidmet ist und auf [ZIELGRUPPE] abzielt, wird der Eigentümer der Website einen Link auf der Co-Branded Website in diesem Bereich anbringen. CO-BRANDED WEBSITE Betrieb und Wartung Der Anbieter von Inhalten führt die Co-Branded Website am [DATUM] (das "Datum der Einführung"), sofern nicht anders von den Parteien vereinbart. Der Anbieter von Inhalten betreibt und wartet die Co-Branded Website in Einklang mit den vorliegenden Qualitätsstandards des Eigentümers der Website, welche den Standards für Rückmeldungen durch Benutzer der Website des Eigentümers entsprechen, die mindestens ebenso gut wie diese auf der Website des Eigentümers der Website sind. Darüber hinaus ist der Anbieter von Inhalten für die Software-Kosten des Systembetriebs, die Hardware-Kosten und die Netzwerk-Kosten verantwortlich. Der Anbieter von Inhalten generiert wöchentliche Traffic-Berichte und übergibt dem Eigentümer der Website diese Traffic-Berichte. Der Anbieter von Inhalten ist für die Integration der Ad-Serving-Software des Eigentümers der Website in die Co-Branded Website verantwortlich. Der Anbieter von Inhalten darf Werbung oder Sponsoring ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers der Website auf den Seiten der Co-Branded Website für irgendeine Organisation oder Person weder verkaufen noch anbringen und keine Waren oder andere Gegenstände auf den Seiten der Co-Branded Website verkaufen. Darüber hinaus darf der Anbieter von Inhalten ohne Zustimmung des Eigentümers der Website auf der Co-Branded Website keinen Link zur Website des Anbieters von Inhalten oder zu einer anderen Website anbringen. Zusätzliche Dienste und Funktionalitäten, die durch die Anbieter von Inhalten für die Website des Anbieters von Inhalten (oder eines seiner Rechtsnachfolger) entwickelt werden, werden vom Anbieter von Inhalten kostenfrei beigestellt, damit die Co-Branded Website auf einem Niveau erhalten bleibt, welches im Wesentlichen dem der Website des Anbieters von Inhalten gleicht, wie dies von Zeit zu Zeit erscheint. Der Eigentümer der Website kann sich dafür entscheiden, solche zusätzlichen Dienste und Funktionalitäten nicht in die Co-Branded Website einzubeziehen. Der Eigentümer der Website hat das Recht, Online-Zugriff auf die Co-Branded Website für Tochterunternehmen des Eigentümers der Website, Partner des Eigentümers der Website in Gemeinschaftsunternehmen und Lizenznehmern der Web-Dienste des Eigentümers der Website bereitzustellen. Erscheinungsbild; Branding Der Eigentümer der Website erstellt und gestalten das "Erscheinungsbild" der Co-Branded Website. Die Co-Branded Website beinhaltet das Logo des Anbieters von Inhalten (vorbehaltlich der Genehmigung durch den Eigentümer der Website), das auf jeder Seite angezeigt wird, sofern nicht anders von beiden Parteien vereinbart. Der Eigentümer der Website bestimmt nach eigenem Ermessen die URL (Domain-Name) der Co-Branded Website. WERBUNG Der Eigentümer der Website verkauft nach eigenem Ermessen Werbung und/oder Sponsoring über die Co-Branded Website. [%] Die Nettoeinnahmen aus solchen Programmen werden an den Anbieter von Inhalten und [%] an den Eigentümer der Website vergeben. "Nettoeinnahmen" ist die Summe der Zahlungen, die der Eigentümer der Website erhält, abzüglich Provisionen, Transaktionsgebühren oder andere verbundene Kosten, wie [ANGEBEN]. Die Zahlung erfolgt [NUMMER] Tage nach dem [MONAT/QUARTAL], in welchem der Eigentümer der Website tatsächlich die Einnahmen erhält. Der Anbieter von Inhalten hat das Recht, auf eigene Kosten (ausgenommen wie unten beschrieben), die Bücher und Unterlagen des Eigentümers der Website zum Zweck der Verifizierung der Nettoeinnahmen zu überprüfen. Solche Überprüfungen dürfen nicht öfters als [NUMMER] mal pro Jahr erfolgen, und nicht ohne schriftliche Ankündigung, mindestens [NUMMER] Tage im Voraus, und haben während der üblichen Geschäftszeiten, durch einen Wirtschaftsprüfer, der für den Eigentümer der Website zumutbar ist, zu erfolgen. Falls die Zahlen des Wirtschaftsprüfers Nettoeinnahmen wiedergeben, die höher sind als die vom Eigentümer der Website berichteten Zahlen, hat der Eigentümer der Website die Differenz zu bezahlten. Falls die Zahlen des Wirtschaftsprüfers um mehr als 10% von den Zahlen, die der Eigentümer der Website angegeben hat, abweichen, hat der Eigentümer der Website auch die Kosten der Überprüfung zu bezahlen. TEASERS Der Eigentümer der Website kann nach eigenem Ermessen Teile der Inhalte verwenden, um "Teaser" (Vorschau) herzustellen, um diese auf der gesamten Website des Eigentümers der Website oder auf anderen Websites oder einem Netzwerk von Websites anzuzeigen, um Benutzer anzulocken, die Co-Branded Website anzuschauen. PARTNERGEBÜHREN Der Anbieter von Inhalten hat dem Eigentümer der Website [%] der Gebühren (die "Partnergebühren") zu bezahlen, die vom Anbieter von Inhalten Partnern berechnet werden, deren Produkte, Dienstleistungen und/oder Werbung auf der Co-Branded Website angezeigt werden. Die Zahlung erfolgt [NUMMER] Tage nach dem Monat, an welchem der Anbieter von Inhalten beginnt, Produkte, Dienstleistungen und/oder Werbung von Partnern auf der Co-Branded Website anzuzeigen. Der Anbieter von Inhalten hat dem Eigentümer der Website monatliche Berichte über die Gebühren, die den Partnern während des vorherigen Monats in Rechnung gestellt und eingenommen wurden. Der Eigentümer der Website hat das Recht, auf eigene Kosten (ausgenommen wie unten beschrieben), die Bücher und Unterlagen des Anbieters von Inhalten zum Zweck der Verifizierung der Partnergebühren zu überprüfen. Solche Überprüfungen dürfen nicht öfters als [NUMMER] mal pro Jahr erfolgen, und nicht ohne schriftliche Ankündigung, mindestens [NUMMER] Tage im Voraus, und haben während der üblichen Geschäftszeiten, durch einen Wirtschaftsprüfer, der für den Anbieter von Inhalten zumutbar ist, zu erfolgen

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