Das option zum erwerb einer beteiligung es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
OPTION ZUM ERWERB EINER BETEILIGUNG Diese Option zum Erwerb einer Beteiligung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES ERSTBETEILIGTEN] (der "Begünstigte"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ZWEITBETEILIGTEN] (die "Kommanditgesellschaft"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES DRITTBETEILIGTEN] (der "leitende geschäftsführende Teilhaber"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet Für die Summe von [BETRAG] und anderer angemessener, entgeltlicher Gegenleistung, die vom Begünstigten an die Kommanditgesellschaft ausbezahlt wird, wobei die Kommanditgesellschaft hiermit den Erhalt derselben bestätigt, und nach eingehender Prüfung w""nscht die Kommanditgesellschaft, dem Begünstigten die Option einer bestimmten Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zu gewähren. Der Begünstigte und die Kommanditgesellschaft wünschen in Gegenwart beider die Beteiligungen an der Kommanditgesellschaft, welche der Begünstigte erwerben kann, die Modalitäten der Ausübung einer solchen Option und deren entsprechende Rechte und Pflichten festzulegen. Der leitende geschäftsführende Teilhaber hat hierbei interveniert und sich verpflichtet, zu bewirken, dass die Kommanditgesellschaft seinen Verpflichtungen, wie hier ausgeführt, nachkommt. DAHER hat [NAME DES UNTERNEHMENS], dass für angemessene, entgeltliche Gegenleistung, deren Angemessenheit und Erhalt hiermit bestätigt werden, darin folgende Übereinstimmung getroffen: INTERPRETATION Definitionen Die groß geschriebenen Wörter und Ausdrücke, die in dieser Vereinbarung, in dessen Anhängen oder in allen hierzu ergänzenden oder zusätzlichen Dokumenten, es sei denn, es befindet sich etwas im Betreff oder im Inhalt, was damit unvereinbar ist, verwendet werden, haben die Bedeutungen, wie sie ihnen in Anhang "A" zugeschrieben sind, oder falls darin nicht definiert, die Bedeutungen, wie sie ihnen im Kreditvertrag zugeschrieben sind. Allgemeine Interpretation Es sei denn, es befindet sich etwas im Betreff oder im Inhalt, was damit unvereinbar ist, beinhalten Wörter, die im Singular verwendet werden, den Plural und umgekehrt, Wörter, die die männliche Geschlechtsform haben, die weibliche Geschlechtsform und umgekehrt und jegliche Bezugnahme auf eine Währung bedeutet die Währung von [LAND]. Aufteilung in Artikel Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel, Abschnitte, Unterabschnitte, Paragrafen und Absätze und die Einfügung von Überschriften dient lediglich der Zweckmäßigkeit der Referenz und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder die Interpretation dieser Vereinbarung. Geltendes Recht Diese Vereinbarung und die Interpretation und Umsetzung derselben, unterliegen und sind in Einklang mit dem geltenden Recht in [GESETZ IHRES LANDES] in [BUNDESLAND/STAAT] und dem Bundesgesetz [GESETZ IHRES LANDES] von [LAND]. GEWÄHRUNG DER OPTION Gewährung der Option Gemäß den hier enthaltenden Bedingungen und Konditionen, und ungeachtet irgendwelcher anderer Vereinbarungen zwischen den hier Beteiligten, welche die gegenwärtige Option einschränken oder verbieten könnte, gewährt die Kommanditgesellschaft hiermit dem Begünstigten, welcher hier anwesend ist und es akzeptiert, die unwiderrufliche Option, [NUMMER] Anteile der Kommanditgesellschaft zu einem Preis von [BETRAG] je Anteil (die "Optionsanteile") als ein leitender geschäftsführender Teilhaber der Kommanditgesellschaft für einen gesamten Kaufpreis von [BETRAG] (der "Optionspreis") zu erwerben. Anwendung an nachrangige Darlehen Für den Fall, dass der Begünstigte nachrangige Darlehen (wie durch die Vereinbarung zur Beteiligung definiert) nimmt und seine Option, solche in Anteile zu konvertieren, entsprechend ausübt, haben solche Konvertierungen gemäß den Bestimmungen in der Vereinbarung zur Beteiligung erfolgen, wobei in diesem Falle die hier genannten Bestimmungen sinngemäß Anwendung finden. Zahlung des Optionspreises Zum vorgegebenen Ausführungstermin oder zum oder vor dem eigentlichen Ausführungstermin (je nach Sachlage), wird die Verbindlichkeit des Begünstigten, und zum oder vor dem Stichtag der Zahlungsaufforderung wird die Verbindlichkeit des ersten besonderen Teilhabers, den Optionspreis zu bezahlen, wie folgt erfüllt: Mit Erstellung und Übergabe einer Abtretungsvereinbarung durch den Begünstigten an die Kommanditgesellschaft, wirksam zum (i) eigentlichen Ausführungstermin, im Falle der Option oder (ii) zum vorgegebenen Ausführungstermin im Falle der vorgegebenen Option oder mit Erstellung und Übergabe einer Vereinbarung zu den Aufgaben durch den ersten besonderen Teilhaber, wirksam (iii) zum eigentlichen Stichtag, im Falle der Zahlungsaufforderung oder (iv) zum vorgegebenen Stichtag, im Falle der vorgegebenen Zahlungsaufforderung, je nach Sachlage, in jedem Falle in der Form des Anhangs "B" hierzu, (die "Abtretungsvereinbarung"), unter den Bedingungen, unter welchen die Darlehen zum Zeitpunkt des Datums solcher Aufgaben ausstehend sind, sollen diese insoweit an die Kommanditgesellschaft abgetreten und ihr überlassen werden. Die Kommanditgesellschaft und der leitende geschäftsführende Partner bestätigen hiermit, dass die Erstellung und Übergabe der Abtretungsvereinbarung durch den Begünstigten oder durch den ersten besonderen Teilhaber (je nach Sachlage) wie zuvor genannt, für alle Zwecke dienlich ist, und [GESETZ IHRES LANDES] legt die Überlassung und Abtretung der Darlehen an die Kommanditgesellschaft fest und die Verbindlichkeit des Begünstigten oder des ersten besonderen Teilhabers (je nach Sachlage), den Optionspreis insoweit zu bezahlen, ist damit vollständig erfüllt. Insofern der Optionspreis die Summe der Darlehen übersteigt, hat der noch nicht bezahlte Restbetrag gemäß obigem Absatz 2.3.1., in Anwendung von Abschnitt 5.3. (c) der Vereinbarung zur Beteiligung, unter Berücksichtigung der Ausstellung einer Bankbürgschaft des Kreditgebers an den Hauptagenten, beglichen zu werden. BEDINGUNGEN DER AUSÜBUNG DER OPTION Zeitraum der Ausübung Die gegenwärtige Option kann von dem Begünstigten zu jedem Zeitpunkt am oder vor dem [DATUM], jedoch nicht vor dem [DATUM] (der "Zeitraum der Ausübung") ausgeübt werden. Jedoch ist die Option, ungeachtet der Ausübung der Option innerhalb des Zeitraumes der Ausübung, zum eigentlichen Ausführungstermin wirksam und die optionierten Anteile werden dem Begünstigten erst am eigentlichen Ausführungstermin ausgestellt. Zum oder ab dem eigentlichen Ausführungstermin und bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Teilhaberschaft dem Begünstigten den Anteilschein für die optionierten Anteile zustellt, hat der Schein auf jeden Fall einen ordnungsgemäß ausgestellten Anteilsschein gemäß Abschnitt 4.3. der Vereinbarung zur Beteiligung, in der Form, wie im hier beigefügten Anhang "D" darzustellen, der bescheinigt, dass der Begünstigte der eingetragene Inhaber von [NUMMER] Anteilen an der Kommanditgesellschaft ist, wobei diese Anteile gemäß den Bedingungen von und zum Nutzen für die Vereinbarung zur Beteiligung gehalten werden, und zwar so als wären diese vom leitenden Geschäftsführer unterzeichnet und vom Transferagenten und dem Anweisungsbeamten der Kommanditgesellschaft unterzeichnet und eingetragen worden. Standardoption Ungeachtet des Vorangegangenen, kann für den Fall, dass der Begünstigte seine Rechte gemäß Abschnitt 10.2. der Kreditvereinbarung oder eine Aktionärsvereinbarung im Verzug ist und dieser weiterhin besteht, der Begünstigte gleichzeitig damit und umgehend seine Option zum Erwerb der optionierten Anteil (die "Standardoption") ausüben
Das option zum erwerb einer beteiligung es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt geschäftsplanung & management unterlagen.
OPTION ZUM ERWERB EINER BETEILIGUNG Diese Option zum Erwerb einer Beteiligung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DES ERSTBETEILIGTEN] (der "Begünstigte"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES ZWEITBETEILIGTEN] (die "Kommanditgesellschaft"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES DRITTBETEILIGTEN] (der "leitende geschäftsführende Teilhaber"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet Für die Summe von [BETRAG] und anderer angemessener, entgeltlicher Gegenleistung, die vom Begünstigten an die Kommanditgesellschaft ausbezahlt wird, wobei die Kommanditgesellschaft hiermit den Erhalt derselben bestätigt, und nach eingehender Prüfung w""nscht die Kommanditgesellschaft, dem Begünstigten die Option einer bestimmten Beteiligung an der Kommanditgesellschaft zu gewähren. Der Begünstigte und die Kommanditgesellschaft wünschen in Gegenwart beider die Beteiligungen an der Kommanditgesellschaft, welche der Begünstigte erwerben kann, die Modalitäten der Ausübung einer solchen Option und deren entsprechende Rechte und Pflichten festzulegen. Der leitende geschäftsführende Teilhaber hat hierbei interveniert und sich verpflichtet, zu bewirken, dass die Kommanditgesellschaft seinen Verpflichtungen, wie hier ausgeführt, nachkommt. DAHER hat [NAME DES UNTERNEHMENS], dass für angemessene, entgeltliche Gegenleistung, deren Angemessenheit und Erhalt hiermit bestätigt werden, darin folgende Übereinstimmung getroffen: INTERPRETATION Definitionen Die groß geschriebenen Wörter und Ausdrücke, die in dieser Vereinbarung, in dessen Anhängen oder in allen hierzu ergänzenden oder zusätzlichen Dokumenten, es sei denn, es befindet sich etwas im Betreff oder im Inhalt, was damit unvereinbar ist, verwendet werden, haben die Bedeutungen, wie sie ihnen in Anhang "A" zugeschrieben sind, oder falls darin nicht definiert, die Bedeutungen, wie sie ihnen im Kreditvertrag zugeschrieben sind. Allgemeine Interpretation Es sei denn, es befindet sich etwas im Betreff oder im Inhalt, was damit unvereinbar ist, beinhalten Wörter, die im Singular verwendet werden, den Plural und umgekehrt, Wörter, die die männliche Geschlechtsform haben, die weibliche Geschlechtsform und umgekehrt und jegliche Bezugnahme auf eine Währung bedeutet die Währung von [LAND]. Aufteilung in Artikel Die Aufteilung dieser Vereinbarung in Artikel, Abschnitte, Unterabschnitte, Paragrafen und Absätze und die Einfügung von Überschriften dient lediglich der Zweckmäßigkeit der Referenz und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder die Interpretation dieser Vereinbarung. Geltendes Recht Diese Vereinbarung und die Interpretation und Umsetzung derselben, unterliegen und sind in Einklang mit dem geltenden Recht in [GESETZ IHRES LANDES] in [BUNDESLAND/STAAT] und dem Bundesgesetz [GESETZ IHRES LANDES] von [LAND]. GEWÄHRUNG DER OPTION Gewährung der Option Gemäß den hier enthaltenden Bedingungen und Konditionen, und ungeachtet irgendwelcher anderer Vereinbarungen zwischen den hier Beteiligten, welche die gegenwärtige Option einschränken oder verbieten könnte, gewährt die Kommanditgesellschaft hiermit dem Begünstigten, welcher hier anwesend ist und es akzeptiert, die unwiderrufliche Option, [NUMMER] Anteile der Kommanditgesellschaft zu einem Preis von [BETRAG] je Anteil (die "Optionsanteile") als ein leitender geschäftsführender Teilhaber der Kommanditgesellschaft für einen gesamten Kaufpreis von [BETRAG] (der "Optionspreis") zu erwerben. Anwendung an nachrangige Darlehen Für den Fall, dass der Begünstigte nachrangige Darlehen (wie durch die Vereinbarung zur Beteiligung definiert) nimmt und seine Option, solche in Anteile zu konvertieren, entsprechend ausübt, haben solche Konvertierungen gemäß den Bestimmungen in der Vereinbarung zur Beteiligung erfolgen, wobei in diesem Falle die hier genannten Bestimmungen sinngemäß Anwendung finden. Zahlung des Optionspreises Zum vorgegebenen Ausführungstermin oder zum oder vor dem eigentlichen Ausführungstermin (je nach Sachlage), wird die Verbindlichkeit des Begünstigten, und zum oder vor dem Stichtag der Zahlungsaufforderung wird die Verbindlichkeit des ersten besonderen Teilhabers, den Optionspreis zu bezahlen, wie folgt erfüllt: Mit Erstellung und Übergabe einer Abtretungsvereinbarung durch den Begünstigten an die Kommanditgesellschaft, wirksam zum (i) eigentlichen Ausführungstermin, im Falle der Option oder (ii) zum vorgegebenen Ausführungstermin im Falle der vorgegebenen Option oder mit Erstellung und Übergabe einer Vereinbarung zu den Aufgaben durch den ersten besonderen Teilhaber, wirksam (iii) zum eigentlichen Stichtag, im Falle der Zahlungsaufforderung oder (iv) zum vorgegebenen Stichtag, im Falle der vorgegebenen Zahlungsaufforderung, je nach Sachlage, in jedem Falle in der Form des Anhangs "B" hierzu, (die "Abtretungsvereinbarung"), unter den Bedingungen, unter welchen die Darlehen zum Zeitpunkt des Datums solcher Aufgaben ausstehend sind, sollen diese insoweit an die Kommanditgesellschaft abgetreten und ihr überlassen werden. Die Kommanditgesellschaft und der leitende geschäftsführende Partner bestätigen hiermit, dass die Erstellung und Übergabe der Abtretungsvereinbarung durch den Begünstigten oder durch den ersten besonderen Teilhaber (je nach Sachlage) wie zuvor genannt, für alle Zwecke dienlich ist, und [GESETZ IHRES LANDES] legt die Überlassung und Abtretung der Darlehen an die Kommanditgesellschaft fest und die Verbindlichkeit des Begünstigten oder des ersten besonderen Teilhabers (je nach Sachlage), den Optionspreis insoweit zu bezahlen, ist damit vollständig erfüllt. Insofern der Optionspreis die Summe der Darlehen übersteigt, hat der noch nicht bezahlte Restbetrag gemäß obigem Absatz 2.3.1., in Anwendung von Abschnitt 5.3. (c) der Vereinbarung zur Beteiligung, unter Berücksichtigung der Ausstellung einer Bankbürgschaft des Kreditgebers an den Hauptagenten, beglichen zu werden. BEDINGUNGEN DER AUSÜBUNG DER OPTION Zeitraum der Ausübung Die gegenwärtige Option kann von dem Begünstigten zu jedem Zeitpunkt am oder vor dem [DATUM], jedoch nicht vor dem [DATUM] (der "Zeitraum der Ausübung") ausgeübt werden. Jedoch ist die Option, ungeachtet der Ausübung der Option innerhalb des Zeitraumes der Ausübung, zum eigentlichen Ausführungstermin wirksam und die optionierten Anteile werden dem Begünstigten erst am eigentlichen Ausführungstermin ausgestellt. Zum oder ab dem eigentlichen Ausführungstermin und bis zu dem Zeitpunkt, an welchem die Teilhaberschaft dem Begünstigten den Anteilschein für die optionierten Anteile zustellt, hat der Schein auf jeden Fall einen ordnungsgemäß ausgestellten Anteilsschein gemäß Abschnitt 4.3. der Vereinbarung zur Beteiligung, in der Form, wie im hier beigefügten Anhang "D" darzustellen, der bescheinigt, dass der Begünstigte der eingetragene Inhaber von [NUMMER] Anteilen an der Kommanditgesellschaft ist, wobei diese Anteile gemäß den Bedingungen von und zum Nutzen für die Vereinbarung zur Beteiligung gehalten werden, und zwar so als wären diese vom leitenden Geschäftsführer unterzeichnet und vom Transferagenten und dem Anweisungsbeamten der Kommanditgesellschaft unterzeichnet und eingetragen worden. Standardoption Ungeachtet des Vorangegangenen, kann für den Fall, dass der Begünstigte seine Rechte gemäß Abschnitt 10.2. der Kreditvereinbarung oder eine Aktionärsvereinbarung im Verzug ist und dieser weiterhin besteht, der Begünstigte gleichzeitig damit und umgehend seine Option zum Erwerb der optionierten Anteil (die "Standardoption") ausüben
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