Das oem-vertriebs- und lizenzvereinbarung es hat 22 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
OEM-VERTRIEBS- UND LIZENZVEREINBARUNG Diese OEM-Vertriebs- und Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (nachfolgend als die "Erste Partei" bezeichnet) produziert bestimmte [BESCHREIBEN]; [NAME DES UNTERNEHMENS], (nachfolgend als die "Zweite Partei" bezeichnet) produziert, integriert, vermarktet und vertreibt [BESCHREIBEN]. Die Parteien möchten eine strategische Allianz bilden, wobei die zweite Partei folgende Rechte zu den Bedingungen und unter den Konditionen, welche in dieser Vereinbarung ausgeführt sind: (i) auf OEM-Basis bestimmte Produkte [ANGEBEN] zu kaufen und zu vertreiben (gemäß der OEM-Vereinbarung würde die zweite Partei den Produkten [ANGEBEN] der ersten Partei eine äußere Hülle aus dem Design der zweiten Partei, Markenzeichen der zweiten Partei, Festplatten (Massenspeicher), Speicher (außer Basis-Speicher) und NIC-Karten hinzufügen, (ii) den Port der ersten Partei, das [ANGEBEN] Betriebssystem der ersten Partei und entsprechende Software für den Betrieb auf von der zweiten Partei hergestellten Plattformen zu haben und solche Plattformen der zweiten Partei mit einem solchen portierten [ANGEBEN] Betriebssystem der ersten Partei und entsprechender Software zu vertreiben, und (iii) Produkte [ANGEBEN] auf Basis des Hardware-Designs der ersten Partei und der Übernahme des bestehenden (d.h. nicht-portierten) [ANGEBEN] Betriebssystems der ersten Partei und der dazugehörigen Software zu vertreiben. Die Parteien beabsichtigen, dass [NAME DES PRODUKTS] der ersten Partei der zweiten Partei unter ähnlichen Bedingungen und Konditionen wie in dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, sofern alle Vorschriften zur Exklusivität in Anlage D, Abschnitt b nicht für [NAME DES PRODUKTS] Anwendung finden. DAHER, in Anbetracht der Vorstehenden und zu den unten ausgeführten Bedingungen und Konditionen, stimmen die Parteien wie folgt überein: DEFINITIONEN "Tage" bezeichnen Kalendertage, wenn nicht ausdrücklich als Werktage festgelegt. "Endnutzer" bezeichnet den letzten Endkunden von Produkten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauft oder vertrieben werden. "[ANGEBEN]" oder "[ANGEBEN]" bezeichnet eine einem Netzwerk angeschlossene Speicher-Fileserver-Vorrichtung, über die das der ersten Partei eigene oder ein fremdes Betriebssystem, Software, Hardware und Firmware läuft. Um Zweifel auszuräumen, einen Fileserver, der auf NT, Unix oder NetWare (oder Nachfolge-Technologien) basiert ist kein [ANGEBEN]. "Lizenzierte Materialien" bezeichnet das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Hardware-Design ("Lizenzierte Hardware-Materialien"), das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Betriebssystem und diesbezügliche Software oder Firmware, wie sie von der ersten Partei portiert wird, um auf von der zweiten Partei hergestellten Plattformen gemäß Abschnitt 5.a betrieben zu werden, und der zweiten Partei gemäß der Lizenz in Abschnitt 5.b ("Lizenzierte portierte Software-Materialien") lizenziert wird. "Lizenzierte portierte Produkte" bezeichnet Produkte der zweiten Partei, die in die lizenzierten portierten Software-Materialien eingearbeitet sind. "Lizenzierte produzierte Produkte" bezeichnen Produkte der zweiten Partei, die in die lizenzierten nicht portierten Software-Materialien und in die lizenzierten Hardware-Materialien eingearbeitet sind. "Lizenzierte Produkte" bezeichnet lizenzierte portierte Produkte und/oder lizenzierten produzierte Produkte. "Netzwerk angeschlossener Speicher" oder "NAS" bezeichnet einen besonderen Zweck/ein Single Fokus-Speichergerät auf "höherer Ebene", welches Festplatten nutzt, wobei ein Echtzeit-Betriebssystem für einen besonderen Zweck läuft (nicht auf NT-, NetWare-, Unix- oder Nachfolge-Technologie basierend), der direkt mit einem LAN und/oder WAN-IP-basierten Kommunikationsnetz verbindet, und Remote-Zugriff auf Dateisystem-Protokolle unterstützt, um Zugriff auf Daten zu liefern (z.B. CIFS, NFS). Ein wichtiger Punkt im Design ist, dass ein NAS-Gerät nicht dafür bestimmt ist, Berechnungs-Anwendungen für allgemeine Zwecke zu unterstützen. "NFS Software" bezeichnet die Software der ersten Partei, welches dafür sorgt, dass Dateien über das NFS (Network-Filesystem)-Protokoll zur Verfügung gestellt werden. "OEM-Produkte" bezeichnet die RAID [ANGEBEN] Hardware-Produkte, einschließlich der Objekt-Code-Version der OEM-Software. "OEM-Software" bezeichnet das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Betriebssystem und die entsprechende Software oder Firmware, welche in den OEM-Produkten verwendet werden. "Quartal" bezeichnet das Geschäftsquartal der zweiten Partei. "RAID" bezeichnet die redundante Anordnung unabhängiger Festplatten, Datenschutz und Speichertechnologie. "RAID [ANGEBEN]" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 3 angeben ist. "Software" bezeichnet die lizenzierten portierten Software-Materialien, die lizenzierten nicht-portierten Software-Materialien und/oder die OEM-Software, soweit zutreffend. OEM-BEGRIFFE Ernennung und Lizenz. Vorbehaltlich aller Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, (i) ernennt die erste Partei hiermit die zweite Partei für die Laufzeit dieser Vereinbarung als einen nicht-exklusiven, weltweiten Vertriebspartner der OEM-Produkte, direkt an Endnutzer und durch mit der zweiten Partei verbundene Systemintegratoren, Vertriebspartner, Value Added Reseller und Wiederverkäufer, und (ii) als Teil einer solchen Ernennung gewährt die erste Partei hiermit der zweiten Partei eine nicht-exklusive, weltweite, nicht übertragbare Lizenz zur Vermarktung und zum Vertrieb der OEM-Software, nur in Form von Objektcode und nur zur Verwendung mit den OEM-Produkten für die Nutzung durch Endnutzer. Verpackungs-Spezifikationen für OEM-Produkte sind in Anlage E enthalten. Außer wie in Abschnitt 14 (Treuhandkonto) vorgesehen ist/sind weder Dell noch dessen Endnutzer berechtigt, irgendeinen Quellcode, Quell-Informationen oder Quell-Dokumentationen oder ähnliche Materialien in Bezug auf die OEM-Produkte zu erhalten. Die lizenzierten und verwandten Rechte, die in dieser Vereinbarung gewährt werden, sind nicht-exklusiv, vorbehaltlich Anlage D, Abschnitt b. Die erste Partei hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung [NUMMER] Monate im Voraus an die zweite Partei, erhebliche Veränderungen oder Modifikationen an allen OEM-Produkten und/oder an einem Teil der lizenzierten Materialien durchzuführen oder diese einzustellen, vorausgesetzt jedoch, dass die Parteien ihre Rechte im Rahmen der Bestimmungen zu technischen Änderungsaufträgen in Anlage [ANGEBEN] ausüben. Darüber hinaus stimmt die erste Partei zu, das eingestellte OEM-Produkt und/oder Teile der an die zweite Partei lizenzierten Materialien im Rahmen dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von nicht weniger als [NUMMER] Tagen nach einer solchen Einstellung weiterhin zu verkaufen oder zu lizenzieren. Endnutzer-Dokumentation. Die erste Partei stimmt zu, die zweite Partei mit der Standard- oder lokalisierten Endnutzer-Dokumentation der ersten Partei für die OEM-Produkte und die lizenzierten Materialien ("Dokumentation") in gegenseitig vereinbarter elektronischer Form zu versorgen
Das oem-vertriebs- und lizenzvereinbarung es hat 22 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
OEM-VERTRIEBS- UND LIZENZVEREINBARUNG Diese OEM-Vertriebs- und Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (nachfolgend als die "Erste Partei" bezeichnet) produziert bestimmte [BESCHREIBEN]; [NAME DES UNTERNEHMENS], (nachfolgend als die "Zweite Partei" bezeichnet) produziert, integriert, vermarktet und vertreibt [BESCHREIBEN]. Die Parteien möchten eine strategische Allianz bilden, wobei die zweite Partei folgende Rechte zu den Bedingungen und unter den Konditionen, welche in dieser Vereinbarung ausgeführt sind: (i) auf OEM-Basis bestimmte Produkte [ANGEBEN] zu kaufen und zu vertreiben (gemäß der OEM-Vereinbarung würde die zweite Partei den Produkten [ANGEBEN] der ersten Partei eine äußere Hülle aus dem Design der zweiten Partei, Markenzeichen der zweiten Partei, Festplatten (Massenspeicher), Speicher (außer Basis-Speicher) und NIC-Karten hinzufügen, (ii) den Port der ersten Partei, das [ANGEBEN] Betriebssystem der ersten Partei und entsprechende Software für den Betrieb auf von der zweiten Partei hergestellten Plattformen zu haben und solche Plattformen der zweiten Partei mit einem solchen portierten [ANGEBEN] Betriebssystem der ersten Partei und entsprechender Software zu vertreiben, und (iii) Produkte [ANGEBEN] auf Basis des Hardware-Designs der ersten Partei und der Übernahme des bestehenden (d.h. nicht-portierten) [ANGEBEN] Betriebssystems der ersten Partei und der dazugehörigen Software zu vertreiben. Die Parteien beabsichtigen, dass [NAME DES PRODUKTS] der ersten Partei der zweiten Partei unter ähnlichen Bedingungen und Konditionen wie in dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird, sofern alle Vorschriften zur Exklusivität in Anlage D, Abschnitt b nicht für [NAME DES PRODUKTS] Anwendung finden. DAHER, in Anbetracht der Vorstehenden und zu den unten ausgeführten Bedingungen und Konditionen, stimmen die Parteien wie folgt überein: DEFINITIONEN "Tage" bezeichnen Kalendertage, wenn nicht ausdrücklich als Werktage festgelegt. "Endnutzer" bezeichnet den letzten Endkunden von Produkten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauft oder vertrieben werden. "[ANGEBEN]" oder "[ANGEBEN]" bezeichnet eine einem Netzwerk angeschlossene Speicher-Fileserver-Vorrichtung, über die das der ersten Partei eigene oder ein fremdes Betriebssystem, Software, Hardware und Firmware läuft. Um Zweifel auszuräumen, einen Fileserver, der auf NT, Unix oder NetWare (oder Nachfolge-Technologien) basiert ist kein [ANGEBEN]. "Lizenzierte Materialien" bezeichnet das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Hardware-Design ("Lizenzierte Hardware-Materialien"), das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Betriebssystem und diesbezügliche Software oder Firmware, wie sie von der ersten Partei portiert wird, um auf von der zweiten Partei hergestellten Plattformen gemäß Abschnitt 5.a betrieben zu werden, und der zweiten Partei gemäß der Lizenz in Abschnitt 5.b ("Lizenzierte portierte Software-Materialien") lizenziert wird. "Lizenzierte portierte Produkte" bezeichnet Produkte der zweiten Partei, die in die lizenzierten portierten Software-Materialien eingearbeitet sind. "Lizenzierte produzierte Produkte" bezeichnen Produkte der zweiten Partei, die in die lizenzierten nicht portierten Software-Materialien und in die lizenzierten Hardware-Materialien eingearbeitet sind. "Lizenzierte Produkte" bezeichnet lizenzierte portierte Produkte und/oder lizenzierten produzierte Produkte. "Netzwerk angeschlossener Speicher" oder "NAS" bezeichnet einen besonderen Zweck/ein Single Fokus-Speichergerät auf "höherer Ebene", welches Festplatten nutzt, wobei ein Echtzeit-Betriebssystem für einen besonderen Zweck läuft (nicht auf NT-, NetWare-, Unix- oder Nachfolge-Technologie basierend), der direkt mit einem LAN und/oder WAN-IP-basierten Kommunikationsnetz verbindet, und Remote-Zugriff auf Dateisystem-Protokolle unterstützt, um Zugriff auf Daten zu liefern (z.B. CIFS, NFS). Ein wichtiger Punkt im Design ist, dass ein NAS-Gerät nicht dafür bestimmt ist, Berechnungs-Anwendungen für allgemeine Zwecke zu unterstützen. "NFS Software" bezeichnet die Software der ersten Partei, welches dafür sorgt, dass Dateien über das NFS (Network-Filesystem)-Protokoll zur Verfügung gestellt werden. "OEM-Produkte" bezeichnet die RAID [ANGEBEN] Hardware-Produkte, einschließlich der Objekt-Code-Version der OEM-Software. "OEM-Software" bezeichnet das der ersten Partei eigene [ANGEBEN] Betriebssystem und die entsprechende Software oder Firmware, welche in den OEM-Produkten verwendet werden. "Quartal" bezeichnet das Geschäftsquartal der zweiten Partei. "RAID" bezeichnet die redundante Anordnung unabhängiger Festplatten, Datenschutz und Speichertechnologie. "RAID [ANGEBEN]" hat die Bedeutung, die in Abschnitt 3 angeben ist. "Software" bezeichnet die lizenzierten portierten Software-Materialien, die lizenzierten nicht-portierten Software-Materialien und/oder die OEM-Software, soweit zutreffend. OEM-BEGRIFFE Ernennung und Lizenz. Vorbehaltlich aller Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung, (i) ernennt die erste Partei hiermit die zweite Partei für die Laufzeit dieser Vereinbarung als einen nicht-exklusiven, weltweiten Vertriebspartner der OEM-Produkte, direkt an Endnutzer und durch mit der zweiten Partei verbundene Systemintegratoren, Vertriebspartner, Value Added Reseller und Wiederverkäufer, und (ii) als Teil einer solchen Ernennung gewährt die erste Partei hiermit der zweiten Partei eine nicht-exklusive, weltweite, nicht übertragbare Lizenz zur Vermarktung und zum Vertrieb der OEM-Software, nur in Form von Objektcode und nur zur Verwendung mit den OEM-Produkten für die Nutzung durch Endnutzer. Verpackungs-Spezifikationen für OEM-Produkte sind in Anlage E enthalten. Außer wie in Abschnitt 14 (Treuhandkonto) vorgesehen ist/sind weder Dell noch dessen Endnutzer berechtigt, irgendeinen Quellcode, Quell-Informationen oder Quell-Dokumentationen oder ähnliche Materialien in Bezug auf die OEM-Produkte zu erhalten. Die lizenzierten und verwandten Rechte, die in dieser Vereinbarung gewährt werden, sind nicht-exklusiv, vorbehaltlich Anlage D, Abschnitt b. Die erste Partei hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung [NUMMER] Monate im Voraus an die zweite Partei, erhebliche Veränderungen oder Modifikationen an allen OEM-Produkten und/oder an einem Teil der lizenzierten Materialien durchzuführen oder diese einzustellen, vorausgesetzt jedoch, dass die Parteien ihre Rechte im Rahmen der Bestimmungen zu technischen Änderungsaufträgen in Anlage [ANGEBEN] ausüben. Darüber hinaus stimmt die erste Partei zu, das eingestellte OEM-Produkt und/oder Teile der an die zweite Partei lizenzierten Materialien im Rahmen dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von nicht weniger als [NUMMER] Tagen nach einer solchen Einstellung weiterhin zu verkaufen oder zu lizenzieren. Endnutzer-Dokumentation. Die erste Partei stimmt zu, die zweite Partei mit der Standard- oder lokalisierten Endnutzer-Dokumentation der ersten Partei für die OEM-Produkte und die lizenzierten Materialien ("Dokumentation") in gegenseitig vereinbarter elektronischer Form zu versorgen
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