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Das oem vereinbarung es hat 31 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

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INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG; DEFINIERTE BEGRIFFE 3 1.1. Allgemeine Beziehung 3 1.2. Laufzeit der Vereinbarung 3 1.3. Definitionen 3 2. BESTELLUNGEN; BERICHTE 4 2.1 Ausstellung und Annahme von Bestellungen 4 2.2 Rechnungen 5 2.3 Rollierende Prognose 5 2.4 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen 5 2.5 Kundenspezifische Anforderungen 6 2.6 Hardware- und Software-Erweiterungen 6 2.7 Kostensenkungsprogramm 6 3. LIEFERUNG UND ANNAHME VON PRODUKTEN 6 3.1 Eigentumsrecht und Verlustrisiko 6 3.2 Annahme von Produkten 6 3.3 Fehlerhafte Produkte 6 4. PREISE; BEZAHLUNG AN DEN LIEFERANTEN 7 4.1 Preise für Produkte 7 4.2 Bezahlung 7 4.3 Steuern 7 4.4 Ort der Bezahlung 7 5. WERBUNG UND VERKAUF VON PRODUKTEN 8 5.1 Markenzeichen des Käufers 8 5.2 Produktbeschriftung 8 5.3 Materialien des Lieferanten 8 5.4 Anpassung der Dokumentation und der Werbeliteratur 9 5.5 Technische Schulung und Verkaufsschulung 9 5.6 Technische Unterstützung 9 6. GARANTIEN 11 6.1 Produktgarantien 11 6.2 Garantien auf Eigentumsrechte 11 6.3 Haftungsausschluss für Eigentumsrechte 11 6.4 Ausschlussklausel für Garantien 12 7. KÜNDIGUNG 12 7.1 Kündigung 12 7.2 Kündigung wegen Insolvenz oder Konkurs 12 7.3 Rechte bei Kündigung 13 7.4 Rückgabe von Materialien 13 7.5 Keine Haftung 13 8. SONSTIGES 13 8.1 Haftungsbeschränkung 13 8.2 Gesamtvereinbarung 14 8.3 Beziehung zwischen den Parteien 14 8.4 Vertraulichkeit 14 8.5 Fortbestand der Wartungsverpflichtungen 15 8.6 Mitteilungen 15 8.7 Höhere Gewalt 15 8.8 Zuständiges Recht 16 8.9 Bindende Wirkung 16 8.10 Anhänge 16 8.11 Salvatorische Klausel 16 8.12 Überschriften 16 8.13 Kumulative Rechtsmittel 16 8.14 Verzögerungen oder Versäumnisse 16 8.15 Fortbestand der Bedingungen 17 8.16 Nichtexklusive Marketing- und Kaufrechte 17 8.17 Software-Lizenzen 17 8.18 Export-Kontrolle und verwandte Bestimmungen 18 OEM-VEREINBARUNG Diese OEM-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lieferant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Käufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Diese OEM-Vereinbarung ("die Vereinbarung") wird zu dem Datum abgeschlossen und wirksam, welches auf dem Deckblatt dieses Dokuments ("Datum des Inkrafttretens") angezeigt ist, zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS], (als der "Lieferant" bezeichnet) und [NAME DES UNTERNEHMENS], (als der "Käufer" bezeichnet). Der Lieferant entwickelt, fertigt, produziert und/oder liefert [BESCHREIBEN] Produkte und wünscht, dem Käufer das Recht einzuräumen, einige dieser Produkte zu verkaufen und zu vermarkten, und dieselben mit anderen Produkten, die durch den Lieferanten hergestellt, erzeugt oder geliefert werden, zu kombinieren, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Der Käufer entwickelt, produziert und/oder verkauft und vertreibt [BESCHREIBEN] Produkte und Dienstleistungen und wünscht das Recht zu erhalten, die Produkte des Lieferanten zu verkaufen und zu vermarkten, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen in dieser Vereinbarung [ANGEBEN]. DAHER, in Anbetracht der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für andere gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit bestätigt werden, stimmen die Parteien wie folgt überein: LAUFZEIT DER VEREINBARUNG; DEFINIERTE BEGRIFFE Allgemeine Beziehung Während der Laufzeit dieses Vertrags erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer die Produkte, die in Anhang 1 dargelegt sind, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen, die hier angegeben sind, zur Verfügung zu stellen und zu verkaufen. Laufzeit der Vereinbarung Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in voller Kraft und wirksam, bis sie von beiden Parteien wie hierin festgelegt gekündigt wird. Definitionen Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die angegebenen Bedeutungen, es sei denn, der Zusammenhang zeigt dies eindeutig anderweitig an: "GELTENDE SPEZIFIKATIONEN" bedeutet die funktionale Leistung, betrieblichen und Kompatibilitäts-Merkmale eines Produkts, auf die sich schriftlich von den Parteien oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien geeinigt wurde, wie sie in entsprechenden Dokumentationen beschrieben sind. "KUNDEN" bezeichnet Vertriebspartner, Händler, Wiederverkäufer, Value-Added Reseller, Systemintegratoren und andere ähnliche Kunden des Käufers, einschließlich der Endnutzer. Verweise auf [WÄHRUNG ANGEBEN] und [BETRAG] beziehen sich auf [LAND] Währung. "DOKUMENTATION" bezeichnet Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen, Produktbeschreibungen und Spezifikationen, technische Handbücher, Lizenzverträge, unterstützende Materialien und anderen gedruckten Informationen in Bezug auf die Produkte, ungeachtet, ob in gedruckter Form oder als elektronisches oder Video-Format verteilt, welche zum Datum des entsprechenden Kaufs, auf den sie sich beziehen, gültig sind. "ENDNUTZER" bezeichnet endgültige Käufer im Einzelhandel oder Lizenzen, die Produkte für ihren Eigenbedarf erwerben und nicht für den Weiterverkauf, die Wiedervermarktung oder die Neuverteilung. "PRODUKTE", individuell oder kollektiv, je nachdem, die Hardware, die lizenzierte Software, die Dokumentation, die Zulieferungen, das Zubehör und andere Waren, die Sie auf eine der vorgenannten beziehen, wie in Anhang 1 festgesetzt und gemäß den Voraussetzungen, wie in Anhang 6 aufgeführt, angepasst sind, und die vom Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. "BESTELLUNG" bezeichnet ein offizielles Dokument, von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Käufers unterzeichnet, welches dafür benutzt wird, Bestellungen beim Lieferanten aufzugeben. "MARKENZEICHEN DES KÄUFERS" bezeichnet irgendwelche bestehende oder zukünftige Markenzeichen, die durch den Käufer in [LAND ANGEBEN] oder anderen Ländern registriert sind. "DIENSTLEISTUNGEN" bezeichnet irgendeine Garantie, Wartung, Werbung, Marketing oder technische Unterstützung und Schulung sowie sonstige Leistungen, die durch den Lieferanten durchgeführt werden. BESTELLUNGEN; BERICHTE Ausstellung und Annahme von Bestellungen Der Käufer kann Produkte, wie nachfolgend beschrieben kaufen, und der Lieferant diese dem Käufer verkaufen: Der Käufer kann dem Lieferanten Bestellungen aufgeben, die auf den Preisen basieren, die in Anhang 2 aufgeführt sind, und die Produkte identifizieren, die der Käufer vom Lieferanten zu kaufen wünscht. Jede Bestellung für Produkte muss von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet werden und hat eindeutig Folgendes auszuweisen: Die Bestellnummer, das Bestelldatum, eine Beschreibung des Produkts/der Produkte, die Produkt-Nummer des Käufers, die Stückzahl des bestellten Produkts, der vereinbarte Preis pro Stück, der Gesamtpreis für die Bestellung, der/die gewünschte(n) Liefertermin(e) für jedes Produkt, welches in der Bestellung enthalten ist (wobei die Liefertermine nicht später als [ANGEBEN] nach dem Tag, an dem die Bestellung durch den Käufer vorgelegt wird), die Anschrift, an welche die Produkte, die in der Bestellung beschrieben sind, versendet werden sollen, und die Adresse, an welche die Produkte, die in der Bestellung beschrieben sind, in Rechnung gestellt werden. Eine Bestellung kann auch andere Bedingungen und Konditionen enthalten, die im Einklang mit den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung sind, oder die erforderlich sind, um eine Bestellung aufzugeben. Bestellungen können vom Käufer per Fax aufgegeben oder elektronisch an den Lieferanten übertragen werden

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INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG; DEFINIERTE BEGRIFFE 3 1.1. Allgemeine Beziehung 3 1.2. Laufzeit der Vereinbarung 3 1.3. Definitionen 3 2. BESTELLUNGEN; BERICHTE 4 2.1 Ausstellung und Annahme von Bestellungen 4 2.2 Rechnungen 5 2.3 Rollierende Prognose 5 2.4 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen 5 2.5 Kundenspezifische Anforderungen 6 2.6 Hardware- und Software-Erweiterungen 6 2.7 Kostensenkungsprogramm 6 3. LIEFERUNG UND ANNAHME VON PRODUKTEN 6 3.1 Eigentumsrecht und Verlustrisiko 6 3.2 Annahme von Produkten 6 3.3 Fehlerhafte Produkte 6 4. PREISE; BEZAHLUNG AN DEN LIEFERANTEN 7 4.1 Preise für Produkte 7 4.2 Bezahlung 7 4.3 Steuern 7 4.4 Ort der Bezahlung 7 5. WERBUNG UND VERKAUF VON PRODUKTEN 8 5.1 Markenzeichen des Käufers 8 5.2 Produktbeschriftung 8 5.3 Materialien des Lieferanten 8 5.4 Anpassung der Dokumentation und der Werbeliteratur 9 5.5 Technische Schulung und Verkaufsschulung 9 5.6 Technische Unterstützung 9 6. GARANTIEN 11 6.1 Produktgarantien 11 6.2 Garantien auf Eigentumsrechte 11 6.3 Haftungsausschluss für Eigentumsrechte 11 6.4 Ausschlussklausel für Garantien 12 7. KÜNDIGUNG 12 7.1 Kündigung 12 7.2 Kündigung wegen Insolvenz oder Konkurs 12 7.3 Rechte bei Kündigung 13 7.4 Rückgabe von Materialien 13 7.5 Keine Haftung 13 8. SONSTIGES 13 8.1 Haftungsbeschränkung 13 8.2 Gesamtvereinbarung 14 8.3 Beziehung zwischen den Parteien 14 8.4 Vertraulichkeit 14 8.5 Fortbestand der Wartungsverpflichtungen 15 8.6 Mitteilungen 15 8.7 Höhere Gewalt 15 8.8 Zuständiges Recht 16 8.9 Bindende Wirkung 16 8.10 Anhänge 16 8.11 Salvatorische Klausel 16 8.12 Überschriften 16 8.13 Kumulative Rechtsmittel 16 8.14 Verzögerungen oder Versäumnisse 16 8.15 Fortbestand der Bedingungen 17 8.16 Nichtexklusive Marketing- und Kaufrechte 17 8.17 Software-Lizenzen 17 8.18 Export-Kontrolle und verwandte Bestimmungen 18 OEM-VEREINBARUNG Diese OEM-Vereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lieferant"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Käufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Diese OEM-Vereinbarung ("die Vereinbarung") wird zu dem Datum abgeschlossen und wirksam, welches auf dem Deckblatt dieses Dokuments ("Datum des Inkrafttretens") angezeigt ist, zwischen [NAME IHRES UNTERNEHMENS], (als der "Lieferant" bezeichnet) und [NAME DES UNTERNEHMENS], (als der "Käufer" bezeichnet). Der Lieferant entwickelt, fertigt, produziert und/oder liefert [BESCHREIBEN] Produkte und wünscht, dem Käufer das Recht einzuräumen, einige dieser Produkte zu verkaufen und zu vermarkten, und dieselben mit anderen Produkten, die durch den Lieferanten hergestellt, erzeugt oder geliefert werden, zu kombinieren, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Der Käufer entwickelt, produziert und/oder verkauft und vertreibt [BESCHREIBEN] Produkte und Dienstleistungen und wünscht das Recht zu erhalten, die Produkte des Lieferanten zu verkaufen und zu vermarkten, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen in dieser Vereinbarung [ANGEBEN]. DAHER, in Anbetracht der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für andere gute und wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit bestätigt werden, stimmen die Parteien wie folgt überein: LAUFZEIT DER VEREINBARUNG; DEFINIERTE BEGRIFFE Allgemeine Beziehung Während der Laufzeit dieses Vertrags erklärt sich der Lieferant bereit, dem Käufer die Produkte, die in Anhang 1 dargelegt sind, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen, die hier angegeben sind, zur Verfügung zu stellen und zu verkaufen. Laufzeit der Vereinbarung Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt in voller Kraft und wirksam, bis sie von beiden Parteien wie hierin festgelegt gekündigt wird. Definitionen Wie in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die angegebenen Bedeutungen, es sei denn, der Zusammenhang zeigt dies eindeutig anderweitig an: "GELTENDE SPEZIFIKATIONEN" bedeutet die funktionale Leistung, betrieblichen und Kompatibilitäts-Merkmale eines Produkts, auf die sich schriftlich von den Parteien oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien geeinigt wurde, wie sie in entsprechenden Dokumentationen beschrieben sind. "KUNDEN" bezeichnet Vertriebspartner, Händler, Wiederverkäufer, Value-Added Reseller, Systemintegratoren und andere ähnliche Kunden des Käufers, einschließlich der Endnutzer. Verweise auf [WÄHRUNG ANGEBEN] und [BETRAG] beziehen sich auf [LAND] Währung. "DOKUMENTATION" bezeichnet Bedienungsanleitungen, Schulungsunterlagen, Produktbeschreibungen und Spezifikationen, technische Handbücher, Lizenzverträge, unterstützende Materialien und anderen gedruckten Informationen in Bezug auf die Produkte, ungeachtet, ob in gedruckter Form oder als elektronisches oder Video-Format verteilt, welche zum Datum des entsprechenden Kaufs, auf den sie sich beziehen, gültig sind. "ENDNUTZER" bezeichnet endgültige Käufer im Einzelhandel oder Lizenzen, die Produkte für ihren Eigenbedarf erwerben und nicht für den Weiterverkauf, die Wiedervermarktung oder die Neuverteilung. "PRODUKTE", individuell oder kollektiv, je nachdem, die Hardware, die lizenzierte Software, die Dokumentation, die Zulieferungen, das Zubehör und andere Waren, die Sie auf eine der vorgenannten beziehen, wie in Anhang 1 festgesetzt und gemäß den Voraussetzungen, wie in Anhang 6 aufgeführt, angepasst sind, und die vom Lieferanten im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. "BESTELLUNG" bezeichnet ein offizielles Dokument, von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Käufers unterzeichnet, welches dafür benutzt wird, Bestellungen beim Lieferanten aufzugeben. "MARKENZEICHEN DES KÄUFERS" bezeichnet irgendwelche bestehende oder zukünftige Markenzeichen, die durch den Käufer in [LAND ANGEBEN] oder anderen Ländern registriert sind. "DIENSTLEISTUNGEN" bezeichnet irgendeine Garantie, Wartung, Werbung, Marketing oder technische Unterstützung und Schulung sowie sonstige Leistungen, die durch den Lieferanten durchgeführt werden. BESTELLUNGEN; BERICHTE Ausstellung und Annahme von Bestellungen Der Käufer kann Produkte, wie nachfolgend beschrieben kaufen, und der Lieferant diese dem Käufer verkaufen: Der Käufer kann dem Lieferanten Bestellungen aufgeben, die auf den Preisen basieren, die in Anhang 2 aufgeführt sind, und die Produkte identifizieren, die der Käufer vom Lieferanten zu kaufen wünscht. Jede Bestellung für Produkte muss von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet werden und hat eindeutig Folgendes auszuweisen: Die Bestellnummer, das Bestelldatum, eine Beschreibung des Produkts/der Produkte, die Produkt-Nummer des Käufers, die Stückzahl des bestellten Produkts, der vereinbarte Preis pro Stück, der Gesamtpreis für die Bestellung, der/die gewünschte(n) Liefertermin(e) für jedes Produkt, welches in der Bestellung enthalten ist (wobei die Liefertermine nicht später als [ANGEBEN] nach dem Tag, an dem die Bestellung durch den Käufer vorgelegt wird), die Anschrift, an welche die Produkte, die in der Bestellung beschrieben sind, versendet werden sollen, und die Adresse, an welche die Produkte, die in der Bestellung beschrieben sind, in Rechnung gestellt werden. Eine Bestellung kann auch andere Bedingungen und Konditionen enthalten, die im Einklang mit den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung sind, oder die erforderlich sind, um eine Bestellung aufzugeben. Bestellungen können vom Käufer per Fax aufgegeben oder elektronisch an den Lieferanten übertragen werden

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