Mietvertrag für Betriebsausrüstung

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Das mietvertrag für betriebsausrüstung es hat 10 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.

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MIETVERTRAG FÜR BETRIEBSAUSRÜSTUNG Dieser Mietvertrag für Betriebsausrüstung (der "Mietvertrag") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Mieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DER Vermieter möchte mit dem Mieter für die im Folgenden beschriebene Ausrüstung in einen Ausrüstungs-Mietvertrag eintreten; DER Mieter möchte diese Ausrüstung vom Vermieter auf der Grundlage der im Folgenden dargelegten Bedingungen und Konditionen des Ausrüstungs-Mietvertrags mieten; DAHER vereinbaren die Parteien wie folgt: 1. MIETVEREINBARUNG 1.1 Vermieter vermietet hiermit an den Mieter und der Mieter mietet hiermit vom Vermieter alle Maschinen, Ausrüstungen und sonstiges persönliches und bewegliches Eigentum (im Folgenden zusammenfassend als "Ausrüstung" und einzeln als "Element" der Ausrüstung bezeichnet), welche in Anhang "A" des vorliegenden Vertrags beschrieben sind, oder in einem ersetzenden Mietvertrag für die Ausrüstung, welcher jeweils danach zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen wurde, hier beigefügt oder durch Bezugnahme hierin aufgenommen wird, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen, die in diesem Mietvertrag festgelegt sind, und durch die Bedingungen und Konditionen ergänzt werden, die im entsprechenden Anhang festgelegt sind, und die Elemente der Ausrüstung identifizieren. 1.2 Alle Bedingungen und Konditionen dieses Mietvertrags bestimmen die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters, außer wenn ausdrücklich schriftlich geändert. Wann immer eine Bezugnahme auf "diesen Mietvertrag" erfolgt, enthält dies auch jeden der verschiedenen Anhänge, welche alle Elemente der Ausrüstung identifizieren und alle weiteren Bestimmungen in Bezug auf Elemente der Ausrüstung, von denen alle einen ungeteilten Mietvertrag über die Ausrüstung zu den Bedingungen und Konditionen bilden, auf die hierin Bezug genommen wird. 2. LAUFZEIT 2.1 Die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag in Bezug auf die Ausrüstung beginnen am [DATUM] und laufen bis einschließlich zum [DATUM], (sofern der Mieter zu diesem Zeitpunkt hierunter nicht in Verzug ist) und sofern er nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt und sofern er nicht durch einen Anhang geändert wird. 3. BEZAHLUNG DER MIETE 3.1 Der Mieter hat dem Vermieter als Miete für die Ausrüstung Monatsmieten während der Laufzeit dieses Mietvertrags in Höhe von [BETRAG] ([BETRAG IN BUCHSTABEN] €) zu bezahlen. 3.2 Der Vermieter erhält vom Mieter bei oder vor dem Abschluss dieses Mietvertrags eine nicht rückzahlbare Bereitstellungsgebühr in Höhe von [BETRAG] ([BETRAG IN BUCHSTABEN] €). 3.3 Die erste Mietzahlung ist am [DATUM] fällig und zahlbar, und die nachfolgenden monatlichen Mietzahlungen sind am [NUMMER] ([NUMMER]) Tag eines jeden Monats danach während der Laufzeit dieses Vertrags fällig, die jeweils im Büro des Vermieters, [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] oder in den Büros seiner Beauftragten (oder an irgendeinem anderen Ort, den der Vermieter jeweils schriftlich bezeichnet schriftlich) zu bezahlen sind. Der Erhalt eines Schecks oder eines anderen Zahlungsmittels für eine Mietzahlung wird nicht als Zahlung anerkannt, sofern eine solcher Scheck oder ein anderes Zahlungsmittel anerkannt wird, wenn es zur Zahlung vorgelegt wird. 3.4 Der Mieter hat die alleinige Verantwortung und hat ordnungsgemäß und pünktlich alle Steuern, alle Lizenzen und ähnliche Gebühren, die zu irgendeinem Zeitpunkt in Bezug auf die Ausrüstung, diesen Mietvertrag, auf Mietzahlungen und sonstige Zahlungen oder Transaktionen, die hierunter vorgesehen sind, fällig werden, zu bezahlen. Wie hierin verwendet bedeuten "Steuern" jegliche und alle Steuern, Auflagen, Erhebungen, Gebühren, Abgaben und Beträge, die durch Steuerbehörden des Bundes, des Landes, der Kommune oder durch andere Steuerbehörden auf den Vermieter, den Mieter oder die Ausrüstung, dessen Kauf, dessen Verkauf, dessen Besitz, dessen Betrieb oder dessen Miete verhängt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Verwendungssteuern, Grundbesitzsteuern, Steuern für Geschäftsübertragung, Waren und Dienstleistungen und Mehrwertsteuern. 4. BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES MIETVERTRAGS 4.1 Die Bedingungen und Konditionen dieses Mietvertrages, die in Anhang "B" beigefügt sind, sind hiermit durch Bezugnahme vollständig hierin aufgenommen und gelten als ein integraler Bestandteil dieses Mietvertrags. 5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 5.1 Dieser Mietvertrag unterliegt den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] und ist in Einklang mit diesen auszulegen und in jeder Hinsicht als rechtsgültiger Vertrrag zu behandeln. 5.2 Alle Beträge, die hier und in den verschiedenen Anhängen hierzu ausgedrückt sind, sind das gesetzliche Zahlungsmittel von [LAND], sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.3 Dieser Mietvertrag ist zum Nutzen des Vermieters und des Mieters und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare und ist für diese bindend. 5.4 Dieser Mietvertrag und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Mieter ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht abgetreten werden. Der Vermieter kann diesen Mietvertrag und seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise abzutreten. 5.5 Der Mieter erkennt an, dass alle zusätzlichen Sicherheiten, die jetzt oder später durch den Vermieter als Sicherheit für etwaige Schulden und Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter gehalten werden, die Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter im Rahmen dieses Mietvertrags sichern soll. 5.6 Der Mieter bestätigt hiermit den Erhalt einer ausgestellten Kopie dieses Mietvertrages. ZU URKUND DESSEN haben beide Parteien in diesem Mietvertrag veranlasst, dass diese zum oben zuerst genannten Datum in [ORT DER AUSSTELLUNG] abgeschlossen wurde. VERMIETER MIETER Rechtskräftige Unterschrift Rechtskräftige Unterschrift Name und Titel in Druckbuchstaben Name und Titel in Druckbuchstaben ANHANG A BESCHREIBUNG DER AUSRÜSTUNG ANHANG B BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES MIETVERTRAGS 1. Haftungsbeschränkungen und Ausschluss DER VERMIETER SCHLIESST HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) UND ALLE VEREINBARUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BESTÄTIGUNGEN ODER GARANTIEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DURCH IRGENDEINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN, MITARBEITER ODER VERTRETER DES VERMIETERS, ES SEI DENN AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ABSCHNITT GENANNT ODER SPEZIELL HIERIN DURCH BEZUGNAHME AUFGENOMMEN, AUS. DIE HAFTUNG DES VERMIETERS FÜR MÄNGEL AM MATERIAL ODER AN DER VERARBEITUNG DER AUSRÜSTUNG IST AUF DIE GARANTIE BESCHRÄNKT, DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT WIRD, UND DER VERMIETER IST NICHT FÜR EINEN VERTRAGSBRUCH HAFTBAR, DER AUS EINEM MANGEL AM MATERIAL ODER AN DER VERARBEITUNG DER AUSRÜSTUNG ENTSTEHT. IN KEINEM FALL IST DER VERMIETER FÜR VERLUSTE HAFTBAR, DIE DURCH AUSFALLZEITEN, MEHRAUFWAND, VERLORENE ARBEIT, SCHÄDEN AN MASCHINEN, VERDERB, PRODUKTIONSAUSFÄLLE ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, DIE AUS ODER INFOLGE DIESER TRANSAKTION ENTSTEHEN, VERURSACHT WERDEN. DER VERMIETER IST NICHT FÜR ANDERE MÄNGEL ODER FEHLER VERANTWORTLICH

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MIETVEREINBARUNG 1.1 Vermieter vermietet hiermit an den Mieter und der Mieter mietet hiermit vom Vermieter alle Maschinen, Ausrüstungen und sonstiges persönliches und bewegliches Eigentum (im Folgenden zusammenfassend als "Ausrüstung" und einzeln als "Element" der Ausrüstung bezeichnet), welche in Anhang "A" des vorliegenden Vertrags beschrieben sind, oder in einem ersetzenden Mietvertrag für die Ausrüstung, welcher jeweils danach zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen wurde, hier beigefügt oder durch Bezugnahme hierin aufgenommen wird, und zwar zu den Bedingungen und Konditionen, die in diesem Mietvertrag festgelegt sind, und durch die Bedingungen und Konditionen ergänzt werden, die im entsprechenden Anhang festgelegt sind, und die Elemente der Ausrüstung identifizieren. 1.2 Alle Bedingungen und Konditionen dieses Mietvertrags bestimmen die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters, außer wenn ausdrücklich schriftlich geändert. Wann immer eine Bezugnahme auf "diesen Mietvertrag" erfolgt, enthält dies auch jeden der verschiedenen Anhänge, welche alle Elemente der Ausrüstung identifizieren und alle weiteren Bestimmungen in Bezug auf Elemente der Ausrüstung, von denen alle einen ungeteilten Mietvertrag über die Ausrüstung zu den Bedingungen und Konditionen bilden, auf die hierin Bezug genommen wird. 2. LAUFZEIT 2.1 Die Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag in Bezug auf die Ausrüstung beginnen am [DATUM] und laufen bis einschließlich zum [DATUM], (sofern der Mieter zu diesem Zeitpunkt hierunter nicht in Verzug ist) und sofern er nicht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gekündigt und sofern er nicht durch einen Anhang geändert wird. 3. BEZAHLUNG DER MIETE 3.1 Der Mieter hat dem Vermieter als Miete für die Ausrüstung Monatsmieten während der Laufzeit dieses Mietvertrags in Höhe von [BETRAG] ([BETRAG IN BUCHSTABEN] €) zu bezahlen. 3.2 Der Vermieter erhält vom Mieter bei oder vor dem Abschluss dieses Mietvertrags eine nicht rückzahlbare Bereitstellungsgebühr in Höhe von [BETRAG] ([BETRAG IN BUCHSTABEN] €). 3.3 Die erste Mietzahlung ist am [DATUM] fällig und zahlbar, und die nachfolgenden monatlichen Mietzahlungen sind am [NUMMER] ([NUMMER]) Tag eines jeden Monats danach während der Laufzeit dieses Vertrags fällig, die jeweils im Büro des Vermieters, [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] oder in den Büros seiner Beauftragten (oder an irgendeinem anderen Ort, den der Vermieter jeweils schriftlich bezeichnet schriftlich) zu bezahlen sind. Der Erhalt eines Schecks oder eines anderen Zahlungsmittels für eine Mietzahlung wird nicht als Zahlung anerkannt, sofern eine solcher Scheck oder ein anderes Zahlungsmittel anerkannt wird, wenn es zur Zahlung vorgelegt wird. 3.4 Der Mieter hat die alleinige Verantwortung und hat ordnungsgemäß und pünktlich alle Steuern, alle Lizenzen und ähnliche Gebühren, die zu irgendeinem Zeitpunkt in Bezug auf die Ausrüstung, diesen Mietvertrag, auf Mietzahlungen und sonstige Zahlungen oder Transaktionen, die hierunter vorgesehen sind, fällig werden, zu bezahlen. Wie hierin verwendet bedeuten "Steuern" jegliche und alle Steuern, Auflagen, Erhebungen, Gebühren, Abgaben und Beträge, die durch Steuerbehörden des Bundes, des Landes, der Kommune oder durch andere Steuerbehörden auf den Vermieter, den Mieter oder die Ausrüstung, dessen Kauf, dessen Verkauf, dessen Besitz, dessen Betrieb oder dessen Miete verhängt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Umsatzsteuern, Verbrauchssteuern, Verwendungssteuern, Grundbesitzsteuern, Steuern für Geschäftsübertragung, Waren und Dienstleistungen und Mehrwertsteuern. 4. BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES MIETVERTRAGS 4.1 Die Bedingungen und Konditionen dieses Mietvertrages, die in Anhang "B" beigefügt sind, sind hiermit durch Bezugnahme vollständig hierin aufgenommen und gelten als ein integraler Bestandteil dieses Mietvertrags. 5. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 5.1 Dieser Mietvertrag unterliegt den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] und ist in Einklang mit diesen auszulegen und in jeder Hinsicht als rechtsgültiger Vertrrag zu behandeln. 5.2 Alle Beträge, die hier und in den verschiedenen Anhängen hierzu ausgedrückt sind, sind das gesetzliche Zahlungsmittel von [LAND], sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.3 Dieser Mietvertrag ist zum Nutzen des Vermieters und des Mieters und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare und ist für diese bindend. 5.4 Dieser Mietvertrag und die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen vom Mieter ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht abgetreten werden. Der Vermieter kann diesen Mietvertrag und seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise abzutreten. 5.5 Der Mieter erkennt an, dass alle zusätzlichen Sicherheiten, die jetzt oder später durch den Vermieter als Sicherheit für etwaige Schulden und Verpflichtungen des Mieters gegenüber dem Vermieter gehalten werden, die Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter im Rahmen dieses Mietvertrags sichern soll. 5.6 Der Mieter bestätigt hiermit den Erhalt einer ausgestellten Kopie dieses Mietvertrages. ZU URKUND DESSEN haben beide Parteien in diesem Mietvertrag veranlasst, dass diese zum oben zuerst genannten Datum in [ORT DER AUSSTELLUNG] abgeschlossen wurde. VERMIETER MIETER Rechtskräftige Unterschrift Rechtskräftige Unterschrift Name und Titel in Druckbuchstaben Name und Titel in Druckbuchstaben ANHANG A BESCHREIBUNG DER AUSRÜSTUNG ANHANG B BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DES MIETVERTRAGS 1. Haftungsbeschränkungen und Ausschluss DER VERMIETER SCHLIESST HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK) UND ALLE VEREINBARUNGEN, ZUSICHERUNGEN, BESTÄTIGUNGEN ODER GARANTIEN, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, DURCH IRGENDEINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN, MITARBEITER ODER VERTRETER DES VERMIETERS, ES SEI DENN AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ABSCHNITT GENANNT ODER SPEZIELL HIERIN DURCH BEZUGNAHME AUFGENOMMEN, AUS. DIE HAFTUNG DES VERMIETERS FÜR MÄNGEL AM MATERIAL ODER AN DER VERARBEITUNG DER AUSRÜSTUNG IST AUF DIE GARANTIE BESCHRÄNKT, DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT WIRD, UND DER VERMIETER IST NICHT FÜR EINEN VERTRAGSBRUCH HAFTBAR, DER AUS EINEM MANGEL AM MATERIAL ODER AN DER VERARBEITUNG DER AUSRÜSTUNG ENTSTEHT. IN KEINEM FALL IST DER VERMIETER FÜR VERLUSTE HAFTBAR, DIE DURCH AUSFALLZEITEN, MEHRAUFWAND, VERLORENE ARBEIT, SCHÄDEN AN MASCHINEN, VERDERB, PRODUKTIONSAUSFÄLLE ODER ENTGANGENE GEWINNE ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER ART, DIE AUS ODER INFOLGE DIESER TRANSAKTION ENTSTEHEN, VERURSACHT WERDEN. DER VERMIETER IST NICHT FÜR ANDERE MÄNGEL ODER FEHLER VERANTWORTLICH

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