Das mietvertrag für ausrüstung es hat 8 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.
MIETVERTRAG FÜR AUSRÜSTUNG Dieser Mietvertrag für Ausrüstung (der "Mietvertrag") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Mieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ES WIRD BEZEUGT, dass unter Berücksichtigung der gegenseitigen Verpflichtungen und Vereinbarungen, die während der Laufzeit dieses Vertrags und einer eventuellen Erneuerung durchzuführen und einzuhalten sind, der Vermieter und der Mieter wie folgt zusagen und übereinstimmen: MIETE Der Vermieter vermietet hiermit an den Mieter die Ausrüstung, die in [ANHANG ANGEBEN] und in allen anderen Anhängen, die im Folgenden von [NAME DES UNTERNEHMENS] zum Zweck des Hinzufügens von Ausrüstung ausgestellt werden, beschrieben ist, und der Mieter mietet diese hiermit vom Vermieter, wobei diese Ausrüstung alle Original- und Ersatzartikel, Teile, Zubehör und Ergänzungen, die sich darauf beziehen, einschließt, im Folgenden die "Ausrüstung" genannt. BESCHREIBUNG DER AUSRÜSTUNG Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die Beschreibung der Ausrüstung in [ANHANG ANGEBEN] durch das Eintragen von Seriennummern und andere Einzelheiten zur Identifizierung der Geräte zu vervollständigen, wobei dieser Anhang von beiden Parteien zu unterschreiben ist und Bestandteil dieses Mietvertrags wird. GARANTIEN DES MIETERS & VERMIETERS Die Mieter und Vermieter erklären und garantieren jeweils, dass sie die Vollmacht haben, in diesen Mietvertrag in einzutreten, und dass dieser Mietvertrag ordnungsgemäß und rechtmäßig genehmigt und ausgeführt wird. GARANTIEN DES VERMIETERS Der Vermieter und der Mieter erkennen an, dass es keine anderen Garantien, Bedingungen, Konditionen, Zusicherungen von Anreizen, weder ausdrücklich noch konkludent, weder gesetzlich noch anderweitig, gibt, außer denen, die ausdrücklich in diesem Mietvertrag enthalten sind. Der Vermieter garantiert, dass die Ausrüstung dem Mieter in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, die in [ANHANG ANGEBEN] enthalten sind, geliefert werden. Der Vermieter macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Eignung der Geräte für den Betrieb des Mieters. Die Garantien des Vermieters gelten nicht für irgendeine Partei, an welche dieser Mietvertrag durch den Vermieter nach Absatz [NUMMER] dieses Vertrags abgetreten wird. GARANTIEN DES HERSTELLERS Alle Gewährleistungen, Bedingungen oder Garantien des Herstellers oder des Anbieters der Ausrüstung sind ihre eigenen und keine des Vermieters, sind aber für den Nutzen und die gesamtschuldnerische Durchsetzung durch den Mieter und den Vermieter. Etwaige Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit einer Gewährleistung, Bedingung oder Garantie des Herstellers haben nur direkt vom Vermieter im Namen des Mieters gegen den Hersteller oder Anbieter geltend gemacht zu werden (jedoch nicht vom Rechtsnachfolger des Vermieters). TITEL Der Vermieter sagt zu, dass er gut belegte Rechte an der Ausrüstung hat, und der Mieter erkennt das Eigentum und den Eigentumstitel des Vermieters an der Ausrüstung an und sagt zu, diese gegen alle gegenteiligen Ansprüche zu verteidigen. LAUFZEIT Die Laufzeit dieses Mietvertrags in Bezug auf jeden einzelnen Ausrüstungsgegenstand beginnt am Tag der Annahme dieses Vertrags durch den Mieter gemäß Abschnitt [NUMMER] und gilt für die Dauer, die in [ANHANG ANGEBEN] aufgeführt ist. Mietzahlungen in Bezug auf jeden Ausrüstungsgegenstand beginnen und werden gegenüber dem Vermieter zu diesem Datum der Annahme eines solchen Ausrüstungsgegenstands durch den Mieter fällig. BESITZ, STANDORT Der Mieter hat die alleinige Kontrolle über die Ausrüstung aus dem Standort des Mieters, der in [ANHANG ANGEBEN] gezeigt wird, zu übernehmen und, wenn er nicht in Verzug hierunter ist, beizubehalten. Der Mieter darf diesen Standort ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht ändern, die nicht unbillig verweigert werden darf. PERSÖNLICHES EIGENTUM, BELASTUNG DES VERMIETERS Die Ausrüstung ist und bleibt persönliches und bewegliches Eigentum. Der Mieter darf die Ausrüstung nicht so anbringen oder es erlauben, dass sie so angebracht wird, dass sie Teil des Grundbesitzes wird, und hat die Vermieter, die Grundschuldgläubiger, die Versicherer des Mieters und alle anderen, die ein Anrecht oder Ansprüche gegenüber dem Anwesen haben, in dem sich die Ausrüstung befindet, zu benachrichtigen. Jede Entnahme aus diesem Anwesen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Mieters. BEZEICHNUNGSSCHILDER Der Vermieter kann Schilder, Etiketten oder Markierungen an der Ausrüstung anbringen, die sein Anrecht darauf zeigen, und der Mieter kann seinen Namen und anderen Informationen anzeigen, wie dies sein Geschäft in angemessener Weise fördert, wobei die Markierungen des Mieters gegenseitig von den Vertragsparteien zu genehmigen sind. Alle Markierungen des Mieters sind vom Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. BESTELLUNG, LIEFERUNG, INSTALLATION Die Bestellung, Lieferung und Installation der Ausrüstung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Vermieters und hat vom Vermieter im Namen des Mieters in einer Weise und zu Bedingungen und Konditionen, die schriftlich vom Mieter angeordnet werden, zu erfolgen, und soweit solche Anweisungen nicht vorgesehen sind, nach eigenem Ermessen des Vermieters, aber dennoch auf Kosten und Gefahr des Vermieters. Der Vermieter haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die dem Mieter aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen oder der Verweigerung der Annahme der Lieferung entstanden sind. INSPEKTION Der Mieter hat die Geräte vor der Auslieferung zu prüfen und sie zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Mitteilung über die Ablehnungen hat schriftlich innerhalb von [NUMMER] Stunden beim Vermieter einzugehen und falls dies nicht erfolgt, gilt die Ausrüstung als vom Mieter endgültig angenommen. Eine Ablehnung darf nur erfolgen, wenn die Ausrüstung nicht in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, die in [ANHANG ANGEBEN] aufgeführt sind, ist, oder diesen als Folge von fehlerhaftem Material oder von Herstellungsfehlern nicht entspricht. RÜCKGABE, ENTFERNUNG UND BEENDIGUNG Nach der Beendigung dieses Mietvertrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Mieter innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum der Beendigung die Ausrüstung vollständig auf eigene Kosten an eine Adresse zu liefern, die vom Vermieter angegeben wird, und zwar im gleichen Zustand, wie er sie erhalten hat, nur vorbehaltlich angemessenem Verschleiß aus ordnungsgemäßer Verwendung. Bremsen und Reifen dürfen nicht mehr als [PROZENTSATZ] % Verschleiß für jedes abgelaufene Jahr des Mietvertrags zeigen und von den Anhängern haben alle Beschilderungen und kundenspezifischen Farben entfernt zu sein und wieder eine weiße Farbe zu zeigen. Alle Schäden durch Unfälle und Missbrauch müssen vor der Beendigung des Mietverhältnisses in einer Weise repariert werden, die vom Vermieter genehmigt wurde. MIETE: SONSTIGE ZAHLUNGEN: KEINE AUFRECHNUNG Der Mieter hat dem Vermieter Miete in der Höhe und zu den Zeiten zu bezahlen, die in Anhang "A" aufgeführt ist. Der Mieter hat dem Vermieter auf Verlangen alle anderen Beträge, die hierunter fällig werden, zu bezahlen. Der Mieter hat diese Zahlungen an den Vermieter an die Adresse des Vermieters, die oben angegeben ist, oder anderweitig, wie dies vom Vermieter angegeben wird, zu bezahlen, ohne irgendeine Aufrechnung oder Minderung, welcher Art auch immer, für Ansprüche, die der Mieter gegenüber dem Vermieter geltend machen könnte. Jede Zahlung, die bei Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, trägt danach Zinsen in Höhe von [PROZENTSATZ] % pro Monat. BEDINGUNGSLOSE BEZAHLUNG
Das mietvertrag für ausrüstung es hat 8 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.
MIETVERTRAG FÜR AUSRÜSTUNG Dieser Mietvertrag für Ausrüstung (der "Mietvertrag") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Mieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. ES WIRD BEZEUGT, dass unter Berücksichtigung der gegenseitigen Verpflichtungen und Vereinbarungen, die während der Laufzeit dieses Vertrags und einer eventuellen Erneuerung durchzuführen und einzuhalten sind, der Vermieter und der Mieter wie folgt zusagen und übereinstimmen: MIETE Der Vermieter vermietet hiermit an den Mieter die Ausrüstung, die in [ANHANG ANGEBEN] und in allen anderen Anhängen, die im Folgenden von [NAME DES UNTERNEHMENS] zum Zweck des Hinzufügens von Ausrüstung ausgestellt werden, beschrieben ist, und der Mieter mietet diese hiermit vom Vermieter, wobei diese Ausrüstung alle Original- und Ersatzartikel, Teile, Zubehör und Ergänzungen, die sich darauf beziehen, einschließt, im Folgenden die "Ausrüstung" genannt. BESCHREIBUNG DER AUSRÜSTUNG Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die Beschreibung der Ausrüstung in [ANHANG ANGEBEN] durch das Eintragen von Seriennummern und andere Einzelheiten zur Identifizierung der Geräte zu vervollständigen, wobei dieser Anhang von beiden Parteien zu unterschreiben ist und Bestandteil dieses Mietvertrags wird. GARANTIEN DES MIETERS & VERMIETERS Die Mieter und Vermieter erklären und garantieren jeweils, dass sie die Vollmacht haben, in diesen Mietvertrag in einzutreten, und dass dieser Mietvertrag ordnungsgemäß und rechtmäßig genehmigt und ausgeführt wird. GARANTIEN DES VERMIETERS Der Vermieter und der Mieter erkennen an, dass es keine anderen Garantien, Bedingungen, Konditionen, Zusicherungen von Anreizen, weder ausdrücklich noch konkludent, weder gesetzlich noch anderweitig, gibt, außer denen, die ausdrücklich in diesem Mietvertrag enthalten sind. Der Vermieter garantiert, dass die Ausrüstung dem Mieter in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, die in [ANHANG ANGEBEN] enthalten sind, geliefert werden. Der Vermieter macht keine Zusicherungen in Bezug auf die Eignung der Geräte für den Betrieb des Mieters. Die Garantien des Vermieters gelten nicht für irgendeine Partei, an welche dieser Mietvertrag durch den Vermieter nach Absatz [NUMMER] dieses Vertrags abgetreten wird. GARANTIEN DES HERSTELLERS Alle Gewährleistungen, Bedingungen oder Garantien des Herstellers oder des Anbieters der Ausrüstung sind ihre eigenen und keine des Vermieters, sind aber für den Nutzen und die gesamtschuldnerische Durchsetzung durch den Mieter und den Vermieter. Etwaige Ansprüche des Mieters im Zusammenhang mit einer Gewährleistung, Bedingung oder Garantie des Herstellers haben nur direkt vom Vermieter im Namen des Mieters gegen den Hersteller oder Anbieter geltend gemacht zu werden (jedoch nicht vom Rechtsnachfolger des Vermieters). TITEL Der Vermieter sagt zu, dass er gut belegte Rechte an der Ausrüstung hat, und der Mieter erkennt das Eigentum und den Eigentumstitel des Vermieters an der Ausrüstung an und sagt zu, diese gegen alle gegenteiligen Ansprüche zu verteidigen. LAUFZEIT Die Laufzeit dieses Mietvertrags in Bezug auf jeden einzelnen Ausrüstungsgegenstand beginnt am Tag der Annahme dieses Vertrags durch den Mieter gemäß Abschnitt [NUMMER] und gilt für die Dauer, die in [ANHANG ANGEBEN] aufgeführt ist. Mietzahlungen in Bezug auf jeden Ausrüstungsgegenstand beginnen und werden gegenüber dem Vermieter zu diesem Datum der Annahme eines solchen Ausrüstungsgegenstands durch den Mieter fällig. BESITZ, STANDORT Der Mieter hat die alleinige Kontrolle über die Ausrüstung aus dem Standort des Mieters, der in [ANHANG ANGEBEN] gezeigt wird, zu übernehmen und, wenn er nicht in Verzug hierunter ist, beizubehalten. Der Mieter darf diesen Standort ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht ändern, die nicht unbillig verweigert werden darf. PERSÖNLICHES EIGENTUM, BELASTUNG DES VERMIETERS Die Ausrüstung ist und bleibt persönliches und bewegliches Eigentum. Der Mieter darf die Ausrüstung nicht so anbringen oder es erlauben, dass sie so angebracht wird, dass sie Teil des Grundbesitzes wird, und hat die Vermieter, die Grundschuldgläubiger, die Versicherer des Mieters und alle anderen, die ein Anrecht oder Ansprüche gegenüber dem Anwesen haben, in dem sich die Ausrüstung befindet, zu benachrichtigen. Jede Entnahme aus diesem Anwesen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Mieters. BEZEICHNUNGSSCHILDER Der Vermieter kann Schilder, Etiketten oder Markierungen an der Ausrüstung anbringen, die sein Anrecht darauf zeigen, und der Mieter kann seinen Namen und anderen Informationen anzeigen, wie dies sein Geschäft in angemessener Weise fördert, wobei die Markierungen des Mieters gegenseitig von den Vertragsparteien zu genehmigen sind. Alle Markierungen des Mieters sind vom Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. BESTELLUNG, LIEFERUNG, INSTALLATION Die Bestellung, Lieferung und Installation der Ausrüstung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Vermieters und hat vom Vermieter im Namen des Mieters in einer Weise und zu Bedingungen und Konditionen, die schriftlich vom Mieter angeordnet werden, zu erfolgen, und soweit solche Anweisungen nicht vorgesehen sind, nach eigenem Ermessen des Vermieters, aber dennoch auf Kosten und Gefahr des Vermieters. Der Vermieter haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die dem Mieter aus oder im Zusammenhang mit Verzögerungen oder der Verweigerung der Annahme der Lieferung entstanden sind. INSPEKTION Der Mieter hat die Geräte vor der Auslieferung zu prüfen und sie zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Mitteilung über die Ablehnungen hat schriftlich innerhalb von [NUMMER] Stunden beim Vermieter einzugehen und falls dies nicht erfolgt, gilt die Ausrüstung als vom Mieter endgültig angenommen. Eine Ablehnung darf nur erfolgen, wenn die Ausrüstung nicht in Übereinstimmung mit den Spezifikationen, die in [ANHANG ANGEBEN] aufgeführt sind, ist, oder diesen als Folge von fehlerhaftem Material oder von Herstellungsfehlern nicht entspricht. RÜCKGABE, ENTFERNUNG UND BEENDIGUNG Nach der Beendigung dieses Mietvertrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Mieter innerhalb von [NUMMER] Tagen nach dem Datum der Beendigung die Ausrüstung vollständig auf eigene Kosten an eine Adresse zu liefern, die vom Vermieter angegeben wird, und zwar im gleichen Zustand, wie er sie erhalten hat, nur vorbehaltlich angemessenem Verschleiß aus ordnungsgemäßer Verwendung. Bremsen und Reifen dürfen nicht mehr als [PROZENTSATZ] % Verschleiß für jedes abgelaufene Jahr des Mietvertrags zeigen und von den Anhängern haben alle Beschilderungen und kundenspezifischen Farben entfernt zu sein und wieder eine weiße Farbe zu zeigen. Alle Schäden durch Unfälle und Missbrauch müssen vor der Beendigung des Mietverhältnisses in einer Weise repariert werden, die vom Vermieter genehmigt wurde. MIETE: SONSTIGE ZAHLUNGEN: KEINE AUFRECHNUNG Der Mieter hat dem Vermieter Miete in der Höhe und zu den Zeiten zu bezahlen, die in Anhang "A" aufgeführt ist. Der Mieter hat dem Vermieter auf Verlangen alle anderen Beträge, die hierunter fällig werden, zu bezahlen. Der Mieter hat diese Zahlungen an den Vermieter an die Adresse des Vermieters, die oben angegeben ist, oder anderweitig, wie dies vom Vermieter angegeben wird, zu bezahlen, ohne irgendeine Aufrechnung oder Minderung, welcher Art auch immer, für Ansprüche, die der Mieter gegenüber dem Vermieter geltend machen könnte. Jede Zahlung, die bei Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wird, trägt danach Zinsen in Höhe von [PROZENTSATZ] % pro Monat. BEDINGUNGSLOSE BEZAHLUNG
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