Das masterfranchisevereinbarung es hat 25 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
MASTERFRANCHISEVEREINBARUNG Diese Masterfranchisevereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERFRANCHISEGEBERS] (der "Unterfranchisegeber"), einem Individuum mit Hauptwohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Das Unternehmen und bestimmte Tochtergesellschaften besitzen und betreiben bestimmte Eigentumsreiche und Anteile an [NAME DES FRANCHISES] in [STAAT] welche, unter anderen [PRODUKT/SERVICE] an [ÖFFENTLICHKEIT ODER UNTERNEHMEN ODER REGIERUNGEN] verkaufen, vermieten und vermarkten; und Das Unternehmen und bestimmte Tochtergesellschaften erwerben, produzieren, lizenzieren, vermarkten und verkaufen [PRODUKT/SERVICE]; und Die Prozesse, Betriebsgeheimnisse und Prozeduren für den Betrieb von [FRANCHISEUNTERNEHMEN], inklusive Werbung, Verkaufstechniken, Materialien, Schilder, Außendekoration und andere Dekoration, Personalmanagement und Kontrollsysteme, Buchhaltung und Rechnungslegungsmethoden und generell, der Stil, das System und die Methode der Geschäftstätigkeit wurden auf Basis seiner vorhergehende Geschäftserfahrung entwickelt (das „System"). Das Unternehmen möchte das Franchiseunternehmen vergrößern und weiterentwickelt und sucht einen Masterfranchisenehmer, der Unterfranchises eröffnet und betreibt und den Unterfranchisenehmern ("Unterfranchisenehmer") bei der Eröffnung und dem Betrieb von vielen [NAME DES FRANCHISES] assistiert, welche unter der hierin definierten Handelsmarke und dem System innerhalb des Entwicklungsgebietes geschäftlich tätig sind. Der Unterfranchisegeber möchte [NAME DES FRANCHISES] aufbauen und betreiben und möchte den Unterfranchisenehmern beim Aufbau von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] und dessen Betrieb in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung helfen und sie dementsprechend schulen und ausbilden. DAHER, vereinbaren die beteiligten Parteien, basierend auf der obenstehenden Präambel und unter Berücksichtigung der hierin erhaltenen Bedingungen und Vereinbarungen, wie folgt: GEWÄHRUNG DES MASTERFRANCHISES Das Unternehmen gewährt dem Unterfranchisegeber hiermit das Recht, und der Unterfranchisegeber nimmt dieses Recht an, während der Laufzeit dieser Vereinbarung Filialen von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet, welches in Anhang „A" genauer beschrieben wird, unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Vereinbarung, zu eröffnen und zu betreiben und die Unterfranchisenehmer bei der Eröffnung und dem Betrieb von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] zu unterstützen und sie dementsprechend zu schulen und auszubilden. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die "Laufzeit") beginnt mit dem Datum dieser Vereinbarung. Jedes Jahr der Laufzeit, welches ab dem Datum dieser Vereinbarung berechnet wird, ist ein "Vertragsjahr". 2.1 Zusätzliche Entwicklung Falls das Unternehmen entscheidet, dass nach Ende der Laufzeit eine weitere Entwicklung des Entwicklungsgebiets wünschenswert ist, muss das Unternehmen den Unterfranchisenehmer mindestens [ANZAHL DER MONATE] vor dem Ende der Laufzeit schriftlich über die Pläne des Unternehmens, zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet zu eröffnen, informieren und einen Plan für die Entwicklung in den nächsten fünf Jahren vorlegen. Gemäß den Bedingungen aus Sektion 2.2 dieser Vereinbarung, hat der Unterfranchisegeber Vorrecht, die zusätzliche Entwicklung des Unternehmens, welche in der Mitteilung an den Unterfranchisegeber spezifiziert ist, durchzuführen, wobei dieses Recht auf eine zusätzliche Entwicklung nur in Übereinstimmung mit Sektion 2.3 ausgeübt werden kann. Dieses Recht auf zusätzliche Entwicklung durch den Unterfranchisegeber entsteht nach dem Ablauf jeder aufeinanderfolgenden Masterfranchisevereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Unterfranchisegeber, sofern das Unternehmen entscheidet, dass die Eröffnung von zusätzlichen [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet wirtschaftlich angemessen ist. Gemäß dem in Unterparagraph (a) beschriebenen Vorkaufsrecht, können das Unternehmen oder seine Nominierten, nach Ende der Laufzeit zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHEM] im Entwicklungsgebiet errichten, ausstatten, eröffnen und betreiben, falls dieses Vorkaufsrecht vom Unterfranchisegeber nicht in Anspruch genommen wird. Falls das Unternehmen den Unterfranchisegeber vor Ende der Laufzeit mitgeteilt hat, dass eine weitere Entwicklung des Entwicklungsgebiets zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig ist, ist das Recht des Unternehmens, [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet zu bauen, auszustatten, zu eröffnen und zu betreiben, dem entsprechenden Vorkaufsrecht des Unterfranchisegebers unterworfen, welches auf folgende Weise ausgeübt werden muss: Falls das Unternehmen zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHMEN] eröffnen möchte, muss das Unternehmen dem Unterfranchisegeber eine schriftliche Mitteilung, in welche der vorgeschlagene Standort von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] angegeben ist, und zwei (2) Kopien der aktuellen Version der Franchisevereinbarung des Unternehmen zukommen lassen. Der Unterfranchisegeber hat nach der Übermittlung einer solchen Nachricht durch das Unternehmen dreißig (30) Tage Zeit, um einen Pachtvertrag für den Standort abzuschließen und um beide Kopien der Franchisevereinbarung auf die in Sektion 5.4 beschriebene Art, gemeinsam mit einer Franchisegebühr, die dafür anfällt, zurückzusenden. Falls der Unterfranchisegeber seine besagtes Vorkaufsrecht in in Anspruch nimmt, kann das Unternehmen danach [FRANCHISEUNTERNEHMEN] an diesem Standort eröffnen. Betreffend Vereinbarungen zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets (laut welchen das Unternehmen das Recht gewährt, zwei (2) oder mehr Franchises in einem bestimmten Entwicklungsgebiet zu eröffnen, aber nicht unter zu konzessionieren) oder Masterfranchisevereinbarungen (laut welchen das Unternehmen das Recht gewährt, zwei (2) oder mehr Franchises in einem bestimmten Entwicklungsgebiet zu eröffnen oder an andere unter zu konzessionieren) muss das Unternehmen dem Unterfranchisegeber eine schriftliche Mitteilung seiner Absichten, eine solche Vereinbarung einzugehen, gemeinsam mit zwei Kopien der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung zukommen lassen. Der Unterfranchisegeber hat nach der Übermittlung einer solchen Nachricht durch das Unternehmen dreißig (30) Tage Zeit, um beide Kopien der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung gemeinsam mit einer Franchisegebühr, die das Unternehmen dafür laut Geschäftsbedingungen in Rechnung stellt, zurückzusenden. Falls der Franchisenehmer die Bedingungen aus Sektion 2.2. erfüllt hat, muss das Unternehmen eine (1) Kopie der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung ausstellen und an den Unterfranchisegeber zurücksenden. Falls der Unterfranchisegeber sein Vorkaufsrecht, wie zuvor beschrieben, nicht ausübt, oder die in Sektion 2.3 beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, kann das Unternehmen danach eine Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder eine Masterfranchisevereinbarung mit Dritten eingehen. (iii) Die hierin beschriebenen Vorkaufsrechte des Unterfranchisegebers sind nur gültig, falls eine Managementvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Unterfranchisegeber laut Sektion 6.5 besteht. 2.2 Ausübung des Rechts auf zusätzliche Entwicklung
Das masterfranchisevereinbarung es hat 25 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
MASTERFRANCHISEVEREINBARUNG Diese Masterfranchisevereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (das "Unternehmen"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERFRANCHISEGEBERS] (der "Unterfranchisegeber"), einem Individuum mit Hauptwohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Das Unternehmen und bestimmte Tochtergesellschaften besitzen und betreiben bestimmte Eigentumsreiche und Anteile an [NAME DES FRANCHISES] in [STAAT] welche, unter anderen [PRODUKT/SERVICE] an [ÖFFENTLICHKEIT ODER UNTERNEHMEN ODER REGIERUNGEN] verkaufen, vermieten und vermarkten; und Das Unternehmen und bestimmte Tochtergesellschaften erwerben, produzieren, lizenzieren, vermarkten und verkaufen [PRODUKT/SERVICE]; und Die Prozesse, Betriebsgeheimnisse und Prozeduren für den Betrieb von [FRANCHISEUNTERNEHMEN], inklusive Werbung, Verkaufstechniken, Materialien, Schilder, Außendekoration und andere Dekoration, Personalmanagement und Kontrollsysteme, Buchhaltung und Rechnungslegungsmethoden und generell, der Stil, das System und die Methode der Geschäftstätigkeit wurden auf Basis seiner vorhergehende Geschäftserfahrung entwickelt (das „System"). Das Unternehmen möchte das Franchiseunternehmen vergrößern und weiterentwickelt und sucht einen Masterfranchisenehmer, der Unterfranchises eröffnet und betreibt und den Unterfranchisenehmern ("Unterfranchisenehmer") bei der Eröffnung und dem Betrieb von vielen [NAME DES FRANCHISES] assistiert, welche unter der hierin definierten Handelsmarke und dem System innerhalb des Entwicklungsgebietes geschäftlich tätig sind. Der Unterfranchisegeber möchte [NAME DES FRANCHISES] aufbauen und betreiben und möchte den Unterfranchisenehmern beim Aufbau von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] und dessen Betrieb in Übereinstimmung mit den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung helfen und sie dementsprechend schulen und ausbilden. DAHER, vereinbaren die beteiligten Parteien, basierend auf der obenstehenden Präambel und unter Berücksichtigung der hierin erhaltenen Bedingungen und Vereinbarungen, wie folgt: GEWÄHRUNG DES MASTERFRANCHISES Das Unternehmen gewährt dem Unterfranchisegeber hiermit das Recht, und der Unterfranchisegeber nimmt dieses Recht an, während der Laufzeit dieser Vereinbarung Filialen von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet, welches in Anhang „A" genauer beschrieben wird, unter Berücksichtigung der Bedingungen dieser Vereinbarung, zu eröffnen und zu betreiben und die Unterfranchisenehmer bei der Eröffnung und dem Betrieb von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] zu unterstützen und sie dementsprechend zu schulen und auszubilden. LAUFZEIT DER VEREINBARUNG Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die "Laufzeit") beginnt mit dem Datum dieser Vereinbarung. Jedes Jahr der Laufzeit, welches ab dem Datum dieser Vereinbarung berechnet wird, ist ein "Vertragsjahr". 2.1 Zusätzliche Entwicklung Falls das Unternehmen entscheidet, dass nach Ende der Laufzeit eine weitere Entwicklung des Entwicklungsgebiets wünschenswert ist, muss das Unternehmen den Unterfranchisenehmer mindestens [ANZAHL DER MONATE] vor dem Ende der Laufzeit schriftlich über die Pläne des Unternehmens, zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet zu eröffnen, informieren und einen Plan für die Entwicklung in den nächsten fünf Jahren vorlegen. Gemäß den Bedingungen aus Sektion 2.2 dieser Vereinbarung, hat der Unterfranchisegeber Vorrecht, die zusätzliche Entwicklung des Unternehmens, welche in der Mitteilung an den Unterfranchisegeber spezifiziert ist, durchzuführen, wobei dieses Recht auf eine zusätzliche Entwicklung nur in Übereinstimmung mit Sektion 2.3 ausgeübt werden kann. Dieses Recht auf zusätzliche Entwicklung durch den Unterfranchisegeber entsteht nach dem Ablauf jeder aufeinanderfolgenden Masterfranchisevereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Unterfranchisegeber, sofern das Unternehmen entscheidet, dass die Eröffnung von zusätzlichen [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet wirtschaftlich angemessen ist. Gemäß dem in Unterparagraph (a) beschriebenen Vorkaufsrecht, können das Unternehmen oder seine Nominierten, nach Ende der Laufzeit zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHEM] im Entwicklungsgebiet errichten, ausstatten, eröffnen und betreiben, falls dieses Vorkaufsrecht vom Unterfranchisegeber nicht in Anspruch genommen wird. Falls das Unternehmen den Unterfranchisegeber vor Ende der Laufzeit mitgeteilt hat, dass eine weitere Entwicklung des Entwicklungsgebiets zu diesem Zeitpunkt nicht notwendig ist, ist das Recht des Unternehmens, [FRANCHISEUNTERNEHMEN] im Entwicklungsgebiet zu bauen, auszustatten, zu eröffnen und zu betreiben, dem entsprechenden Vorkaufsrecht des Unterfranchisegebers unterworfen, welches auf folgende Weise ausgeübt werden muss: Falls das Unternehmen zusätzliche [FRANCHISEUNTERNEHMEN] eröffnen möchte, muss das Unternehmen dem Unterfranchisegeber eine schriftliche Mitteilung, in welche der vorgeschlagene Standort von [FRANCHISEUNTERNEHMEN] angegeben ist, und zwei (2) Kopien der aktuellen Version der Franchisevereinbarung des Unternehmen zukommen lassen. Der Unterfranchisegeber hat nach der Übermittlung einer solchen Nachricht durch das Unternehmen dreißig (30) Tage Zeit, um einen Pachtvertrag für den Standort abzuschließen und um beide Kopien der Franchisevereinbarung auf die in Sektion 5.4 beschriebene Art, gemeinsam mit einer Franchisegebühr, die dafür anfällt, zurückzusenden. Falls der Unterfranchisegeber seine besagtes Vorkaufsrecht in in Anspruch nimmt, kann das Unternehmen danach [FRANCHISEUNTERNEHMEN] an diesem Standort eröffnen. Betreffend Vereinbarungen zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets (laut welchen das Unternehmen das Recht gewährt, zwei (2) oder mehr Franchises in einem bestimmten Entwicklungsgebiet zu eröffnen, aber nicht unter zu konzessionieren) oder Masterfranchisevereinbarungen (laut welchen das Unternehmen das Recht gewährt, zwei (2) oder mehr Franchises in einem bestimmten Entwicklungsgebiet zu eröffnen oder an andere unter zu konzessionieren) muss das Unternehmen dem Unterfranchisegeber eine schriftliche Mitteilung seiner Absichten, eine solche Vereinbarung einzugehen, gemeinsam mit zwei Kopien der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung zukommen lassen. Der Unterfranchisegeber hat nach der Übermittlung einer solchen Nachricht durch das Unternehmen dreißig (30) Tage Zeit, um beide Kopien der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung gemeinsam mit einer Franchisegebühr, die das Unternehmen dafür laut Geschäftsbedingungen in Rechnung stellt, zurückzusenden. Falls der Franchisenehmer die Bedingungen aus Sektion 2.2. erfüllt hat, muss das Unternehmen eine (1) Kopie der Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder der Masterfranchisevereinbarung ausstellen und an den Unterfranchisegeber zurücksenden. Falls der Unterfranchisegeber sein Vorkaufsrecht, wie zuvor beschrieben, nicht ausübt, oder die in Sektion 2.3 beschriebenen Bedingungen nicht erfüllt, kann das Unternehmen danach eine Vereinbarung zur Entwicklung des vorgeschlagenen Gebiets oder eine Masterfranchisevereinbarung mit Dritten eingehen. (iii) Die hierin beschriebenen Vorkaufsrechte des Unterfranchisegebers sind nur gültig, falls eine Managementvereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Unterfranchisegeber laut Sektion 6.5 besteht. 2.2 Ausübung des Rechts auf zusätzliche Entwicklung
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