Das markenlizenzvertrag für software es hat 11 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
MARKENLIZENZVERTRAG Dieser Markenlizenzvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Gleichzeitig mit dieser Vereinbarung haben die Vertragsparteien einen Lizenzvertrag (der "Lizenzvertrag") abgeschlossen, wobei der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine exklusive Lizenz für alle vorhandenen Versionen eines Software-Programms, bekannt als "Die Software" (das "Produkt" ), gewährt und alle damit verbundene Dokumentation, falls zutreffend, ausschließlich für den [ANGEBEN] Markt (wie hierin definiert); Der Lizenzgeber ist der Eigentümer bestimmter Handelsmarken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Logos, Designs, Varianten oder Übersetzungen davon, die in Anhang A identifiziert sind (zusammenfassend die "Marke") und des ausschließlichen Rechts zur Nutzung und Lizenzierung deren Verwendung; Der Lizenznehmer möchte die Marke gemäß den Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit ihrer Verteilung der Arbeit festgesetzt sind, verwenden, und Der Lizenznehmer erkennt an, dass das wertvolle Ansehen und der gute Ruf der dazugehörigen Marke von der Erhaltung des hohen Qualitätsstandards, der vom Lizenzgeber vorgeschrieben und eingeführt wurde, abhängt, und der Lizenznehmer ist bereit, den Standards des Lizenzgebers zu entsprechen, um eine solche Qualität zu erhalten, und mit dem Lizenzgeber für die Wahrung des Ansehens und des guten Rufs, der mit der Marke verbunden ist, zu erhalten; DAHER, unter Berücksichtigung der Versprechen und gegenseitigen Zusicherungen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: LiZenz Der Lizenzgeber gewährt hiermit dem Lizenznehmer das nicht-exklusive, weltweite Recht und die Lizenz, die Marke in Verbindung mit dem Produkt für den [ANGEBEN] Markt zu verwenden. "[ANGEBEN] Markt" bedeutet die Verbreitung an oder durch [ANGEBEN UND BESCHREIBEN] des Lizenznehmers. Insbesondere ausgeschlossen aus dem [ANGEBEN] Markt sind Verkäufe, die über Verkaufsstellen durchgeführt werden, ob durch Computer-Fachgeschäfte, Buchhandlungen, Schreibwarenläden, Filialen oder anderen Einzelhandelsmärkte. laufzeit Diese Vereinbarung und die hierunter gewährte Lizenz beginnt mit heutigem Datum, und läuft weiter, bis sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. lizenzgebühren Als Vergütung für die Rechte und die Lizenz, die hierunter gewährt werden, hat der Lizenznehmer direkt an den Lizenzgeber und jede Partei, die in Anhang B identifiziert ist, zu den Zeiten und in der Weise, wie im Folgenden in Anhang B dargelegt, Lizenzgebühren in Höhe von hierin festgelegten Prozentsätzen ("Lizenzgebühren") zu bezahlen. Die Annahme irgendeiner Zahlung für die Lizenzgebühr durch den Lizenzgeber oder durch irgendeine der anderen Parteien, die in Anhang B identifiziert sind, welche geringer als der fällige Gesamtbetrag (einschließlich Zinsen, falls zutreffend), gilt nicht als Verzicht auf das Recht einer solchen Partei, den Restbetrag (einschließlich Zinsen) zu erhalten. handelsmarken Der Lizenznehmer erkennt hiermit das Recht, den Titel und die Anrechte des Lizenzgebers in und an der Marke und das ausschließliche Recht des Lizenzgebers die Marke zu verwenden und deren Verwendung zu lizenzieren, und verpflichtet sich, keinen Anspruch auf einen Titel an der Marke oder auf das Recht, die Marke zu verwenden, zu erheben, außer, wie dies in dieser Vereinbarung genehmigt ist. Der Lizenznehmer hat umgehend die Marke gut sichtbar auf allen Versionen des Produkts anzubringen, und Hinweise und Hinweistexte in Bezug auf die Handelsmarken und Handelsnamen des Lizenzgebers einzuschließen, wie dies nach geltendem Bundesrecht, Landesrecht und örtlichem Markenrecht verlangt wird oder die vom Lizenzgeber in angemessenem Umfang gewünscht werden kann. Der Lizenznehmer darf zu keinem Zeitpunkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, irgendwelche Varianten der Marke, einschließlich Übersetzungen, oder irgendeine Marke, die wahrscheinlich ähnlich ist oder der Marke verwechselt werden kann, einführen oder verwenden. Für den Fall, dass der Lizenzgeber irgendeiner Änderung der Marke zustimmt, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Lizenzgeber eine solche neue Marke besitzt und hat auf seine Kosten und Aufwendungen, im Namen des Lizenzgebers alle nationalen und internationalen Eintragungen des Markenzeichens zu beantragen und durchzuführen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer angemessene Unterstützung zu gewähren, einschließlich der Ausfertigung und Übergabe aller Unterlagen, die vom Lizenznehmer angefordert werden, um solche Anträge für die Eintragung eines Markenzeichens zu stellen. Der Lizenznehmer darf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Marke nicht anzweifeln oder verleugnen oder irgendeine Eintragung einer solchen durch den Lizenzgeber ablehnen oder sich darum bemühen, diese zu annullieren, oder anderen dabei zu helfen oder anzustiften, dies zu tun, weder während der Laufzeit dieser Vereinbarung noch zu einem späteren Zeitpunkt. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er die Vermarktung und den Verkauf aller Versionen des Produkts in würdiger Weise, im Einklang mit und zur Verbesserung des allgemeinen Ansehens der Marke und des Lizenzgebers und gemäß den guten Praktiken für Handelsmarken durchführt. Sämtliche Firmenwerte, die aus der Verwendung der Marke Lizenznehmer entstehen, sind ausschließlich zum Nutzen des Lizenzgebers, und weder während noch nach der Kündigung dieser Vereinbarung und der hiermit gewährten Lizenz kann der Lizenznehmer irgendeinen Anspruch auf die Marke oder solche Firmenwerte geltend machen. Der Lizenznehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die sich nachteilig auf die Firmenwerte, die mit der Mark oder dem Lizenzgeber verbunden sind, auswirken könnten. Der Lizenznehmer hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach Beendigung derselben alle Dokumente auszustellen, die der Lizenzgeber von Zeit zu Zeit anfordern kann, um sicherzustellen, dass alle Rechte, Titel und Anrechte an der Marke beim Lizenzgeber verbleiben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 bestehen nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. QualitätsStandards Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber vor jeglicher Nutzung Kopien aller Versionen des Produkts, welches vom Lizenznehmer verkauft werden soll, bei welchem die Marke (die "Muster") verwendet wird, und Kopien der Formate aller Werbe- und Promotionsmaterialien, auf denen die Marke erscheint (die "Materialien") zur Genehmigung durch den Lizenzgeber einzureichen. Der Lizenzgeber hat das Recht irgendwelche oder alle Muster oder Materialien zu genehmigen oder abzulehnen. Alle Muster und/oder Materialien, die dem Lizenzgeber vorgelegt werden, gelten als genehmigt, wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Muster und/oder Materialien das Gegenteil mitteilt. Der Lizenznehmer darf keine Version des Produkts vertreiben, verkaufen oder bewerben, sofern und solange das Muster für solche Versionen des Produkts nicht genehmigt wurde oder als vom Lizenzgeber gemäß diesem Abschnitt 5 als zugelassen anzusehen ist. Alle Versionen des Produkts, die vom Lizenzgeber entwickelt, hergestellt, vertrieben, verkauft und beworben werden, haben mit dem Muster übereinzustimmen, welches vom Lizenzgeber genehmigt wurde oder durch ihn als genehmigt anzusehen ist.
Das markenlizenzvertrag für software es hat 11 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
MARKENLIZENZVERTRAG Dieser Markenlizenzvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Gleichzeitig mit dieser Vereinbarung haben die Vertragsparteien einen Lizenzvertrag (der "Lizenzvertrag") abgeschlossen, wobei der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine exklusive Lizenz für alle vorhandenen Versionen eines Software-Programms, bekannt als "Die Software" (das "Produkt" ), gewährt und alle damit verbundene Dokumentation, falls zutreffend, ausschließlich für den [ANGEBEN] Markt (wie hierin definiert); Der Lizenzgeber ist der Eigentümer bestimmter Handelsmarken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Logos, Designs, Varianten oder Übersetzungen davon, die in Anhang A identifiziert sind (zusammenfassend die "Marke") und des ausschließlichen Rechts zur Nutzung und Lizenzierung deren Verwendung; Der Lizenznehmer möchte die Marke gemäß den Bedingungen und Konditionen, die in dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit ihrer Verteilung der Arbeit festgesetzt sind, verwenden, und Der Lizenznehmer erkennt an, dass das wertvolle Ansehen und der gute Ruf der dazugehörigen Marke von der Erhaltung des hohen Qualitätsstandards, der vom Lizenzgeber vorgeschrieben und eingeführt wurde, abhängt, und der Lizenznehmer ist bereit, den Standards des Lizenzgebers zu entsprechen, um eine solche Qualität zu erhalten, und mit dem Lizenzgeber für die Wahrung des Ansehens und des guten Rufs, der mit der Marke verbunden ist, zu erhalten; DAHER, unter Berücksichtigung der Versprechen und gegenseitigen Zusicherungen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, stimmen die Parteien wie folgt überein: LiZenz Der Lizenzgeber gewährt hiermit dem Lizenznehmer das nicht-exklusive, weltweite Recht und die Lizenz, die Marke in Verbindung mit dem Produkt für den [ANGEBEN] Markt zu verwenden. "[ANGEBEN] Markt" bedeutet die Verbreitung an oder durch [ANGEBEN UND BESCHREIBEN] des Lizenznehmers. Insbesondere ausgeschlossen aus dem [ANGEBEN] Markt sind Verkäufe, die über Verkaufsstellen durchgeführt werden, ob durch Computer-Fachgeschäfte, Buchhandlungen, Schreibwarenläden, Filialen oder anderen Einzelhandelsmärkte. laufzeit Diese Vereinbarung und die hierunter gewährte Lizenz beginnt mit heutigem Datum, und läuft weiter, bis sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. lizenzgebühren Als Vergütung für die Rechte und die Lizenz, die hierunter gewährt werden, hat der Lizenznehmer direkt an den Lizenzgeber und jede Partei, die in Anhang B identifiziert ist, zu den Zeiten und in der Weise, wie im Folgenden in Anhang B dargelegt, Lizenzgebühren in Höhe von hierin festgelegten Prozentsätzen ("Lizenzgebühren") zu bezahlen. Die Annahme irgendeiner Zahlung für die Lizenzgebühr durch den Lizenzgeber oder durch irgendeine der anderen Parteien, die in Anhang B identifiziert sind, welche geringer als der fällige Gesamtbetrag (einschließlich Zinsen, falls zutreffend), gilt nicht als Verzicht auf das Recht einer solchen Partei, den Restbetrag (einschließlich Zinsen) zu erhalten. handelsmarken Der Lizenznehmer erkennt hiermit das Recht, den Titel und die Anrechte des Lizenzgebers in und an der Marke und das ausschließliche Recht des Lizenzgebers die Marke zu verwenden und deren Verwendung zu lizenzieren, und verpflichtet sich, keinen Anspruch auf einen Titel an der Marke oder auf das Recht, die Marke zu verwenden, zu erheben, außer, wie dies in dieser Vereinbarung genehmigt ist. Der Lizenznehmer hat umgehend die Marke gut sichtbar auf allen Versionen des Produkts anzubringen, und Hinweise und Hinweistexte in Bezug auf die Handelsmarken und Handelsnamen des Lizenzgebers einzuschließen, wie dies nach geltendem Bundesrecht, Landesrecht und örtlichem Markenrecht verlangt wird oder die vom Lizenzgeber in angemessenem Umfang gewünscht werden kann. Der Lizenznehmer darf zu keinem Zeitpunkt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers, irgendwelche Varianten der Marke, einschließlich Übersetzungen, oder irgendeine Marke, die wahrscheinlich ähnlich ist oder der Marke verwechselt werden kann, einführen oder verwenden. Für den Fall, dass der Lizenzgeber irgendeiner Änderung der Marke zustimmt, erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Lizenzgeber eine solche neue Marke besitzt und hat auf seine Kosten und Aufwendungen, im Namen des Lizenzgebers alle nationalen und internationalen Eintragungen des Markenzeichens zu beantragen und durchzuführen. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer angemessene Unterstützung zu gewähren, einschließlich der Ausfertigung und Übergabe aller Unterlagen, die vom Lizenznehmer angefordert werden, um solche Anträge für die Eintragung eines Markenzeichens zu stellen. Der Lizenznehmer darf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der Marke nicht anzweifeln oder verleugnen oder irgendeine Eintragung einer solchen durch den Lizenzgeber ablehnen oder sich darum bemühen, diese zu annullieren, oder anderen dabei zu helfen oder anzustiften, dies zu tun, weder während der Laufzeit dieser Vereinbarung noch zu einem späteren Zeitpunkt. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass er die Vermarktung und den Verkauf aller Versionen des Produkts in würdiger Weise, im Einklang mit und zur Verbesserung des allgemeinen Ansehens der Marke und des Lizenzgebers und gemäß den guten Praktiken für Handelsmarken durchführt. Sämtliche Firmenwerte, die aus der Verwendung der Marke Lizenznehmer entstehen, sind ausschließlich zum Nutzen des Lizenzgebers, und weder während noch nach der Kündigung dieser Vereinbarung und der hiermit gewährten Lizenz kann der Lizenznehmer irgendeinen Anspruch auf die Marke oder solche Firmenwerte geltend machen. Der Lizenznehmer darf keine Maßnahmen ergreifen, die sich nachteilig auf die Firmenwerte, die mit der Mark oder dem Lizenzgeber verbunden sind, auswirken könnten. Der Lizenznehmer hat während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach Beendigung derselben alle Dokumente auszustellen, die der Lizenzgeber von Zeit zu Zeit anfordern kann, um sicherzustellen, dass alle Rechte, Titel und Anrechte an der Marke beim Lizenzgeber verbleiben. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 4 bestehen nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. QualitätsStandards Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber vor jeglicher Nutzung Kopien aller Versionen des Produkts, welches vom Lizenznehmer verkauft werden soll, bei welchem die Marke (die "Muster") verwendet wird, und Kopien der Formate aller Werbe- und Promotionsmaterialien, auf denen die Marke erscheint (die "Materialien") zur Genehmigung durch den Lizenzgeber einzureichen. Der Lizenzgeber hat das Recht irgendwelche oder alle Muster oder Materialien zu genehmigen oder abzulehnen. Alle Muster und/oder Materialien, die dem Lizenzgeber vorgelegt werden, gelten als genehmigt, wenn der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht innerhalb von [NUMMER] Tagen nach Erhalt der Muster und/oder Materialien das Gegenteil mitteilt. Der Lizenznehmer darf keine Version des Produkts vertreiben, verkaufen oder bewerben, sofern und solange das Muster für solche Versionen des Produkts nicht genehmigt wurde oder als vom Lizenzgeber gemäß diesem Abschnitt 5 als zugelassen anzusehen ist. Alle Versionen des Produkts, die vom Lizenzgeber entwickelt, hergestellt, vertrieben, verkauft und beworben werden, haben mit dem Muster übereinzustimmen, welches vom Lizenzgeber genehmigt wurde oder durch ihn als genehmigt anzusehen ist.
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