Das lizenzvertrag weltweite lizenz es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
LIZENZVERTRAG - WELTWEIT Dieser weltweite Lizenzvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 1. DEFINITIONEN Sofern nicht anders festgelegt, gelten die folgenden Begriffe und Ausdrücke, wie in diesem Abschnitt definiert: 1.1 "Urheberrechtlich zu schützende Technologie" bedeutet in der Gesamtheit jene Arbeiten, die in Anhang A beschriebenen sind; 1.2 "Verbesserung" beinhaltet jede Modifikation, Änderung oder Ergänzung an der Technologie, die während der Dauer der Exklusivität wie in Absatz l vorgesehen, erfolgt ist; 1.3 "Rechte an geistigem Eigentum" beinhaltet Patente, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Halbleiterschaltungen, einschließlich Anwendungen für eines der vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und andere vergleichbare Rechte in jedem Land; 1.4 "Know-how" bedeutet jegliches Know-how, welches von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] bezüglich der "hochwertigen Software"-Methodik oder deren Anwendungen entwickelt wurde oder in deren Besitz ist; "Technologie" bedeutet die Gesamtheit der urheberrechtlich zu schützenden Technologie und das Know-how. 2. LIZENZ 2.1 Vorbehaltlich Artikel 3, gewährt [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hiermit dem Lizenznehmer eine weltweite Lizenz in Bezug auf alle geistigen Eigentumsrechte in und an der Technologie und der Lizenznehmer akzeptiert diese; 2.2 Mit Gewissheit ist der Lizenznehmer berechtigt, die Technologie, wie sie ist, zu verwenden, abgeleitete Arbeiten davon herzustellen, sie zu veröffentlichen, mit anderen Materialien und Arbeiten, die dem Lizenznehmer oder anderen gehören zu kombinieren, sie anderen für deren Einsatz zu vermittelt, nicht-exklusive Lizenzen an Dritte für den Einsatz der Technologie mit oder ohne Entschädigung zu gewähren und dessen Rechte unter der Lizenz, die dem Lizenznehmer hiermit gewährt wird, abzutreten, für solche Rechte Unterlizenzen zu gewähren oder anderweitig die Technologie und alle Produkte, in welche die Technologie eingearbeitet ist, zu verwenden, ohne gegenüber [NAME IHRES UNTERNEHMENS] Rechenschaft abzulegen, sofern der Lizenznehmer dabei keine Rechtstitel übergeht oder in irgendeiner Weise in ihrer Gesamtheit oder in Teilen, Rechte an geistigem Eigentum in und an der Technologie abtritt, die allein bei [NAME IHRES UNTERNEHMENS] verbleiben; 2.3 Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, irgendein Recht an eine Drittpartei abzutreten, zu lizenzieren oder es auf andere Weise zu gewähren, welches irgendwelche verbleibenden Rechte gemäß Absatz 1 hierin [NAME IHRES UNTERNEHMENS] entziehen würden [zum Beispiel durch die Gewährung einer Exklusivität über den Umfang der Exklusivität hinaus, die dem Lizenznehmer hierin gewährt wird]. 3. EXKLUSIVITÄT 3.1 Die dem Lizenznehmer hierunter gewährten Rechte bezüglich des Know-hows sind nicht-exklusiv, und kein Mitglied von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darf das Know-how für irgendwelche Kunden, die keine Lizenznehmer sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers verwenden, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert darf, während jenes Mitglied von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] durch den Lizenznehmer beschäftigt ist oder einem Kunden, der Lizenznehmer ist, zu Bedingungen sekundiert ist, die eine Rückkehr zum Lizenznehmer vorsehen. 3
Das lizenzvertrag weltweite lizenz es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
LIZENZVERTRAG - WELTWEIT Dieser weltweite Lizenzvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 1. DEFINITIONEN Sofern nicht anders festgelegt, gelten die folgenden Begriffe und Ausdrücke, wie in diesem Abschnitt definiert: 1.1 "Urheberrechtlich zu schützende Technologie" bedeutet in der Gesamtheit jene Arbeiten, die in Anhang A beschriebenen sind; 1.2 "Verbesserung" beinhaltet jede Modifikation, Änderung oder Ergänzung an der Technologie, die während der Dauer der Exklusivität wie in Absatz l vorgesehen, erfolgt ist; 1.3 "Rechte an geistigem Eigentum" beinhaltet Patente, Handelsmarken, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Halbleiterschaltungen, einschließlich Anwendungen für eines der vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und andere vergleichbare Rechte in jedem Land; 1.4 "Know-how" bedeutet jegliches Know-how, welches von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] bezüglich der "hochwertigen Software"-Methodik oder deren Anwendungen entwickelt wurde oder in deren Besitz ist; "Technologie" bedeutet die Gesamtheit der urheberrechtlich zu schützenden Technologie und das Know-how. 2. LIZENZ 2.1 Vorbehaltlich Artikel 3, gewährt [NAME IHRES UNTERNEHMENS] hiermit dem Lizenznehmer eine weltweite Lizenz in Bezug auf alle geistigen Eigentumsrechte in und an der Technologie und der Lizenznehmer akzeptiert diese; 2.2 Mit Gewissheit ist der Lizenznehmer berechtigt, die Technologie, wie sie ist, zu verwenden, abgeleitete Arbeiten davon herzustellen, sie zu veröffentlichen, mit anderen Materialien und Arbeiten, die dem Lizenznehmer oder anderen gehören zu kombinieren, sie anderen für deren Einsatz zu vermittelt, nicht-exklusive Lizenzen an Dritte für den Einsatz der Technologie mit oder ohne Entschädigung zu gewähren und dessen Rechte unter der Lizenz, die dem Lizenznehmer hiermit gewährt wird, abzutreten, für solche Rechte Unterlizenzen zu gewähren oder anderweitig die Technologie und alle Produkte, in welche die Technologie eingearbeitet ist, zu verwenden, ohne gegenüber [NAME IHRES UNTERNEHMENS] Rechenschaft abzulegen, sofern der Lizenznehmer dabei keine Rechtstitel übergeht oder in irgendeiner Weise in ihrer Gesamtheit oder in Teilen, Rechte an geistigem Eigentum in und an der Technologie abtritt, die allein bei [NAME IHRES UNTERNEHMENS] verbleiben; 2.3 Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, irgendein Recht an eine Drittpartei abzutreten, zu lizenzieren oder es auf andere Weise zu gewähren, welches irgendwelche verbleibenden Rechte gemäß Absatz 1 hierin [NAME IHRES UNTERNEHMENS] entziehen würden [zum Beispiel durch die Gewährung einer Exklusivität über den Umfang der Exklusivität hinaus, die dem Lizenznehmer hierin gewährt wird]. 3. EXKLUSIVITÄT 3.1 Die dem Lizenznehmer hierunter gewährten Rechte bezüglich des Know-hows sind nicht-exklusiv, und kein Mitglied von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] darf das Know-how für irgendwelche Kunden, die keine Lizenznehmer sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers verwenden, wobei die Zustimmung nicht unbillig verweigert darf, während jenes Mitglied von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] durch den Lizenznehmer beschäftigt ist oder einem Kunden, der Lizenznehmer ist, zu Bedingungen sekundiert ist, die eine Rückkehr zum Lizenznehmer vorsehen. 3
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