Das lizenzvertrag für trial software es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
DEMO-SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG Diese Demo-Software Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der " Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der " Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Zweck/lizenz/dauer Diese Demo-Lizenzvereinbarung wurde einzig und allein abgeschlossen, um dem Lizenznehmer die Möglichkeit zu geben, das Software-Produkt des Lizenzgebers (die "Software des Lizenzgebers") und die zugehörige Dokumentation (gemeinsam das „Demo-System") zu evaluieren. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufbare, kostenlose Lizenz für die Benutzung des Demo-Systems, inklusive aller modifizierten oder erweiterten Versionen davon, welche dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, für einen [ANZAHL] Tage dauernden Testzeitraum, welche am [DATUM] beginnt und am [DATUM] endet (der "Testzeitraum") Rückgabe des demo-systems Der Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber innerhalb von [ANZAHL] Arbeitstagen nach dem Ende der Testperiode die gesamte Software und Dokumentation des Lizenzgebers, welche im Demo-System erhalten ist, zurückgeben (oder die gesamte Software und Dokumentation, nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers, vernichten und dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen, dass seine Software und Dokumentation vernichtet wurde). LImitierte garantieerklärung Der Lizenzgeber garantiert, dass er das Recht hat, dem Lizenznehmer die temporäre Benutzung des Demo-Systems zu gewähren. Der Lizenzgeber gewährt keine weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Garantien, inklusive, aber nicht limitiert auf, die gesetzliche Gewährleistung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Die gesamte Verbindlichkeit des Lizenzgebers für Schäden welche in Verbindung mit dieser Demo-Lizenzvereinbarung, der Leistung des Demo-Systems oder der Durchführung von Services durch den Lizenzgeber entstehen könnten, kann [BETRAG] nicht überschreiten. Ohne Rücksicht darauf, ob ein Anspruch auf einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung basiert, inklusive Nachlässigkeit, sind der Lizenzgeber oder seine Lieferanten auf keinen Fall für indirekte, spezielle, zufällige oder folgende Schäden, inklusive, ohne Einschränkung, für Schäden, welche durch den Verlust von Profiten, Daten oder Geschäften, welche aus dieser Demo-Lizenzvereinbarung entstehen könnten, verantwortlich, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. eigentumsrechte Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Ansprüche am Demo-System, und aller Kopien davon, behält, und dass keine Rechte am Demo-System und an anderem geistigen Eigentum oder andere Rechte durch diese Demo-Lizenzvereinbarung auf den Lizenznehmer übergehen, außer jene, die hier ausdrücklich spezifiziert werden. Der Lizenznehmer darf das Demo-System ohne ausdrückliche vorhergehende schriftliche Erlaubnis des Lizenzgebers nicht duplizieren, kopieren oder reproduzieren, außer für die Benutzung auf einem einzelnen Computer. Falls der Lizenzgeber den Lizenznehmer autorisiert, Kopien des Demo-Systems anzufertigen, muss der Lizenznehmer auf allen Kopien das Copyright des Lizenznehmers und andere Eigentumsrechte oder Legenden angeben. Der Lizenznehmer stimmt zu, Reverse Engineering oder Deassemblierung der Software des Lizenzgebers weder zu verursachen noch zu genehmigen und keine Versuche zu unternehmen, den Quellcode der Software des Lizenzgebers zu ermitteln. vertraulichkeit 5.1 Vertrauliche Information für den Lizenznehmer Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Demo-System unveröffentlicht ist und vertrauliche und firmeneigene Informationen des Lizenzgebers enthält, welche laut Lizenzgeber wertvolle Betriebsgeheimisse darstellen. Zusätzlich könnte der Lizenznehmer Zugang zu vertraulichen Informationen von Dritten, mit welchen der Lizenzgeber Geschäfte macht, erhalten oder diese einsehen. Die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und von Dritten werden gemeinsam „Vertrauliche Information" genannt. In Anbetracht des Vorhergehenden vereinbart und bestätigt der Lizenznehmer: Dass der Lizenznehmer die gesamte vertrauliche Information strikt vertraulich behandeln und aufbewahren wird, und diese mit der nötigen Sorgfalt behandelt, welche notwendig ist, um nicht autorisierte Benutzung oder Veröffentlichung zu verhindern; Dass der Lizenznehmer keine vertrauliche Information direkt oder indirekt an Dritte weitergeben wird, außer dies wurde vom Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich erlaubt; Dass der Lizenznehmer die vertrauliche Information nicht für eigene Zwecke, wie für die Erstellung eines Konkurrenzproduktes, verwenden wird; oder diese zugunsten von Personen oder Unternehmen, welche nicht der Lizenzgeber sind, benutzt; Dass der Lizenznehmer (i) bei Beendigung der Verhandlungen mit dem Lizenzgeber, oder (ii) im Falle, dass der Lizenzgeber vom Lizenznehmer, nach Beendigung des Kontakts angestellt wird, oder (iii) zu jeder Zeit, welche der Lizenzgeber bestimmt, alle Berichte, Notizen, Datensätze, Aufzeichnungen, Medien und andere Dokumente und Materialien (und alle Kopien davon), welche vertrauliche Informationen beinhalten oder betreffen, welche der Lizenznehmer besitzt oder kontrolliert, an den Lizenzgeber zurückgibt oder diese, nach Ermessen des Lizenzgebers, vernichtet. Dass der Lizenznehmer betreffend die vertraulichen Informationen keine Maßnahmen ergreifen wird, welche nicht mit dem vertraulichen und firmeneigenen Charakter dieser Informationen vereinbar sind. Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen nur wie folgt weitergeben: An seine Angestellten und Partner ("Angestellte"), welche diese Information in Verbindung mit dieser Demo-Lizenzvereinbarung kennen müssen (wobei der Lizenznehmer stets für die Einhaltung der Bedingungen dieser Demo-Lizenzvereinbarung durch seine Angestellten verantwortlich ist); und Falls die Weitergabe gesetzlich verlangt wird, wobei der Lizenznehmer in diesem Fall den Lizenzgeber schriftlich über die Weitergabe informieren und ihm Kopien aller relevanten Informationen zukommen lassen muss, damit der Lizenzgeber angemessene Schritte unternehmen kann, um die vertrauliche Information zu schützen. 5
Das lizenzvertrag für trial software es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.
DEMO-SOFTWARE LIZENZVEREINBARUNG Diese Demo-Software Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der " Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der " Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Zweck/lizenz/dauer Diese Demo-Lizenzvereinbarung wurde einzig und allein abgeschlossen, um dem Lizenznehmer die Möglichkeit zu geben, das Software-Produkt des Lizenzgebers (die "Software des Lizenzgebers") und die zugehörige Dokumentation (gemeinsam das „Demo-System") zu evaluieren. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufbare, kostenlose Lizenz für die Benutzung des Demo-Systems, inklusive aller modifizierten oder erweiterten Versionen davon, welche dem Lizenznehmer vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden, für einen [ANZAHL] Tage dauernden Testzeitraum, welche am [DATUM] beginnt und am [DATUM] endet (der "Testzeitraum") Rückgabe des demo-systems Der Lizenznehmer muss dem Lizenzgeber innerhalb von [ANZAHL] Arbeitstagen nach dem Ende der Testperiode die gesamte Software und Dokumentation des Lizenzgebers, welche im Demo-System erhalten ist, zurückgeben (oder die gesamte Software und Dokumentation, nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers, vernichten und dem Lizenzgeber schriftlich bestätigen, dass seine Software und Dokumentation vernichtet wurde). LImitierte garantieerklärung Der Lizenzgeber garantiert, dass er das Recht hat, dem Lizenznehmer die temporäre Benutzung des Demo-Systems zu gewähren. Der Lizenzgeber gewährt keine weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Garantien, inklusive, aber nicht limitiert auf, die gesetzliche Gewährleistung der allgemeinen Gebrauchstauglichkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Die gesamte Verbindlichkeit des Lizenzgebers für Schäden welche in Verbindung mit dieser Demo-Lizenzvereinbarung, der Leistung des Demo-Systems oder der Durchführung von Services durch den Lizenzgeber entstehen könnten, kann [BETRAG] nicht überschreiten. Ohne Rücksicht darauf, ob ein Anspruch auf einem Vertrag oder einer unerlaubten Handlung basiert, inklusive Nachlässigkeit, sind der Lizenzgeber oder seine Lieferanten auf keinen Fall für indirekte, spezielle, zufällige oder folgende Schäden, inklusive, ohne Einschränkung, für Schäden, welche durch den Verlust von Profiten, Daten oder Geschäften, welche aus dieser Demo-Lizenzvereinbarung entstehen könnten, verantwortlich, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. eigentumsrechte Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Ansprüche am Demo-System, und aller Kopien davon, behält, und dass keine Rechte am Demo-System und an anderem geistigen Eigentum oder andere Rechte durch diese Demo-Lizenzvereinbarung auf den Lizenznehmer übergehen, außer jene, die hier ausdrücklich spezifiziert werden. Der Lizenznehmer darf das Demo-System ohne ausdrückliche vorhergehende schriftliche Erlaubnis des Lizenzgebers nicht duplizieren, kopieren oder reproduzieren, außer für die Benutzung auf einem einzelnen Computer. Falls der Lizenzgeber den Lizenznehmer autorisiert, Kopien des Demo-Systems anzufertigen, muss der Lizenznehmer auf allen Kopien das Copyright des Lizenznehmers und andere Eigentumsrechte oder Legenden angeben. Der Lizenznehmer stimmt zu, Reverse Engineering oder Deassemblierung der Software des Lizenzgebers weder zu verursachen noch zu genehmigen und keine Versuche zu unternehmen, den Quellcode der Software des Lizenzgebers zu ermitteln. vertraulichkeit 5.1 Vertrauliche Information für den Lizenznehmer Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Demo-System unveröffentlicht ist und vertrauliche und firmeneigene Informationen des Lizenzgebers enthält, welche laut Lizenzgeber wertvolle Betriebsgeheimisse darstellen. Zusätzlich könnte der Lizenznehmer Zugang zu vertraulichen Informationen von Dritten, mit welchen der Lizenzgeber Geschäfte macht, erhalten oder diese einsehen. Die vertraulichen Informationen des Lizenzgebers und von Dritten werden gemeinsam „Vertrauliche Information" genannt. In Anbetracht des Vorhergehenden vereinbart und bestätigt der Lizenznehmer: Dass der Lizenznehmer die gesamte vertrauliche Information strikt vertraulich behandeln und aufbewahren wird, und diese mit der nötigen Sorgfalt behandelt, welche notwendig ist, um nicht autorisierte Benutzung oder Veröffentlichung zu verhindern; Dass der Lizenznehmer keine vertrauliche Information direkt oder indirekt an Dritte weitergeben wird, außer dies wurde vom Lizenzgeber ausdrücklich schriftlich erlaubt; Dass der Lizenznehmer die vertrauliche Information nicht für eigene Zwecke, wie für die Erstellung eines Konkurrenzproduktes, verwenden wird; oder diese zugunsten von Personen oder Unternehmen, welche nicht der Lizenzgeber sind, benutzt; Dass der Lizenznehmer (i) bei Beendigung der Verhandlungen mit dem Lizenzgeber, oder (ii) im Falle, dass der Lizenzgeber vom Lizenznehmer, nach Beendigung des Kontakts angestellt wird, oder (iii) zu jeder Zeit, welche der Lizenzgeber bestimmt, alle Berichte, Notizen, Datensätze, Aufzeichnungen, Medien und andere Dokumente und Materialien (und alle Kopien davon), welche vertrauliche Informationen beinhalten oder betreffen, welche der Lizenznehmer besitzt oder kontrolliert, an den Lizenzgeber zurückgibt oder diese, nach Ermessen des Lizenzgebers, vernichtet. Dass der Lizenznehmer betreffend die vertraulichen Informationen keine Maßnahmen ergreifen wird, welche nicht mit dem vertraulichen und firmeneigenen Charakter dieser Informationen vereinbar sind. Der Lizenznehmer darf die vertraulichen Informationen nur wie folgt weitergeben: An seine Angestellten und Partner ("Angestellte"), welche diese Information in Verbindung mit dieser Demo-Lizenzvereinbarung kennen müssen (wobei der Lizenznehmer stets für die Einhaltung der Bedingungen dieser Demo-Lizenzvereinbarung durch seine Angestellten verantwortlich ist); und Falls die Weitergabe gesetzlich verlangt wird, wobei der Lizenznehmer in diesem Fall den Lizenzgeber schriftlich über die Weitergabe informieren und ihm Kopien aller relevanten Informationen zukommen lassen muss, damit der Lizenzgeber angemessene Schritte unternehmen kann, um die vertrauliche Information zu schützen. 5
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