Lizenzvertrag für Software auf Lizenzgeber ausgerichtet

Business-in-a-Box's Lizenzvertrag für Software auf Lizenzgeber ausgerichtet

Dokumentinhalt

Das lizenzvertrag für software auf lizenzgeber ausgerichtet es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag für software auf lizenzgeber ausgerichtet:

LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE, AUF LIZENZGEBER AUSGERICHTET Dieser Lizenzvertrag, auf den Lizenzgeber ausgerichtet, (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Lizenzgeber hat bestimmte Computerprogramme und die damit verbundene Dokumentation entwickelt, die genauer im beigefügten Anhang A beschrieben sind (die "Produkte") und möchte dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Benutzung der Software gewähren. Der Lizenzgeber möchte die Software gemäß den Bedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, benutzen. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die hierin enthalten sind, stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: DefinitionEN Wenn in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die jeweiligen angegebenen Bedeutungen. Diese Bedeutungen finden sowohl im Singular als auch im Plural der definierten Begriffe Anwendung: "Abnahme" der Software bezeichnet die Vervollständigung des Testverfahrens zur Abnahme, wie in Abschnitt 3 der vorliegenden Vereinbarung festgelegt. "Vereinbarung" beinhaltet diese Vereinbarung und deren Anhänge und Anlagen. "Lieferdatum" ist das Datum, an welchem der Lizenzgeber die Software an den Lizenznehmer sendet. "Ausgewiesenes Umfeld" bezeichnet die Computer-Ausstattung und das Software-Betriebssystem, wie in Anhang C beschrieben. "Dokumentation" bezeichnet die Dokumentation der Benutzer, des Systems und der Installierung für die Software. "Fehler" bezeichnet einen wesentlichen Fehler der Software, der verhindert, dass sie gemäß den Spezifikationen funktioniert. "Lizenz" bezeichnet die Lizenz, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gewährt, um die Software und die Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung zu nutzen. "Lizenzierte Kopien" bezeichnet die Anzahl der Kopien der Software und der Dokumentation, die an den Lizenznehmer lizenziert werden. "Standort(e)" bezeichnet die Niederlassungen des Lizenznehmers am/an den Standort(en), wie in Anhang D benannt. "Vereinbarung zur Wartung" bezeichnet die Vereinbarung zur Wartung zwischen den Parteien, die ab dem Datum dieser Vereinbarung wirksam ist. "Preis" bezeichnet die Lizenzgebühr, die der Lizenznehmer, wie in Anhang B ausgeführt, zu bezahlen hat. "Anlage" bezieht sich auf alle Anlagen, welche dieser Vereinbarung beigefügt sind, oder auf irgendein anderes später vorbereitetes Dokument, auf welche sich die Parteien schriftlich einigen, dieses als Anlage zu betrachten. "Anhang" bezieht sich auf alle Anhänge, welche dieser Vereinbarung beigefügt sind, oder auf irgendein anderes später vorbereitetes Dokument, auf welche sich die Parteien schriftlich einigen, dieses als Anhang zu betrachten. "Software" bezeichnet die Computer-Programme, die in Anhang A benannt sind, in maschinenlesbarer Objekt-Code-Form als Wartungsveröffentlichungen und Produktveröffentlichungen (wie diese Begriffe in der Vereinbarung zur Wartung definiert sind) "Spezifikationen" bezeichnen die vom Lizenzgeber gegenwärtig veröffentlichten Definitionen zur Produktveröffentlichung. "Stichtag" bezeichnet das vorgesehene Datum, zu welchem die Parteien die Lieferung der Software erwarten. "Garantiezeitraum" bezeichnet [NUMMER] Tage ab dem Datum der Abnahme. Software-LiZEnZ 2.1 Lizenz Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz, um (1) die Software und Dokumentation, ausschließlich für den internen Betrieb am/an den Standort(en) und im ausgewiesenen Umfeld zu verwenden, und (2) die Software und Dokumentation für nur für Archivierungszwecke oder Sicherungszwecke zu kopieren, vorausgesetzt, dass alle Hinweise zum Titel, zum Markenzeichen und zu den Urheberrechten, zu geschützten und eingeschränkten Rechten auf diesen Kopien reproduziert werden, und dass alle diese Kopien den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen. 2.2 Vertrieb Soweit dies nicht ausdrücklich hier angegeben, darf der Lizenznehmer nicht: (1) die gesamte oder einen Teil der Software oder Dokumentation Dritten zur Verfügung stellen oder an diese vertreiben, abtreten, Unterlizenzen an diese vergeben oder diesen durch andere Mittel Zugang verschaffen, (2) die gesamte oder einen Teil der Software oder Dokumentation kopieren, anpassen, dekompilieren, zerlegen oder modifizieren, oder (3) die Software in oder als Timesharing verwenden, sie auslagern oder im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens verwenden, oder in irgendeiner Weise Dritten Zugriff auf die Software gewähren. InstallATION UND ABNAHME Der Lizenzgeber wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die lizenzierten Kopien der Software und Dokumentation zum oder ungefähr zum Stichtag an den/die Standort(e) zu liefern. Der Lizenznehmer hat [NUMMER] Tage ab dem Datum der Auslieferung Zeit, an die Abnahmetests durchzuführen. Die Abnahme der Software durch den Lizenznehmer hat vor der operativen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder zum Ablauf der [NUMMER] Tage ab dem Lieferdatum zu erfolgen, wobei keine Benachrichtigung des Lizenznehmers an den Lizenzgeber über Fehler vorgesehen ist. Wenn der Lizenznehmer den Lizenzgeber über Fehler benachrichtigt und der Lizenzgeber die angeblichen Fehler prüft, ist die Software nach Korrektur des/der Fehler(s) durch den Lizenzgeber abzunehmen. PrEIS UND BEZAHLUNG 4.1 Preis Der Lizenznehmer hat den Preis gemäß dem Zahlungsplan, der in Anhang B aufgeführt ist, zu bezahlen. Der Lizenzgeber hat zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Lizenzgeber bei der Lieferung der Software in angemessenem Umfang entstanden sind, in der Höhe, wie sie entstanden sind. Die Zahlung des Preises und dieser Kosten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber hat innerhalb von [NUMMER] Tagen ab dem Rechnungsdatum in voller Höhe zu erfolgen. 4.2 Steuer Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für sämtliche fälligen Umsatz- und Gebrauchssteuern, für Mehrwertsteuer oder ähnliche Abgaben in Bezug auf die Lizenzierung der Software, oder die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, außer für Steuern, die auf das Einkommen des Lizenzgebers erhoben oder diesem auferlegt werden. Für den Fall, dass der Lizenzgeber solche Steuern für den Lizenznehmer bezahlt, hat der Lizenzgeber dem Lizenznehmer diese Steuern in Rechnung zu stellen, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Steuern in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu bezahlen. 4.3 Zinsen Ein Versäumnis des Lizenznehmers, die Beträge in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung in voller Höhe zu bezahlen, verpflichtet den Lizenzgeber zu Bezahlung von Zinsen in Höhe von [%] pro Monat auf den verbleibenden fälligen Betrag oder zum höchsten nach geltendem Recht zulässigen Betrag. Diese Zinsen laufen vor irgendeiner Entscheidung in Bezug auf das Inkasso des fälligen Betrags auf täglicher Basis auf. EIGENTUMSRECHTE Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt, dass die Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, gleich welcher Art, an der Software, der Dokumentation und den Spezifikationen das Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben, und nichts in dieser Vereinbarung sollte als Übertragung bestimmter Aspekte dieser Rechte an den Lizenznehmer oder an Dritte ausgelegt werden. VERTRAULICHKEIT 6.1 Vertrauliche Informationen "Vertrauliche Informationen" bezeichnet die Software, die Dokumentation, die Spezifikationen und die Bedingungen dieser Vereinbarung

Laden Sie hier alle 1.300+ Vorlagen auf einmal herunter

Von Anwälten & Experten erstellt
Professionelles Layout
Einfach zu verwendende Lückentext-Vorlagen
Anpassbare Beispiele für Geschäftsdokumente
Kompatibel mit Microsoft Office
PDF an .doc dateien
Reviewed on
capterra
48 reviews
22 Years Proven track record
190 Countries Worldwide presence
50 Million Downloads since 2002
10,000+ Used by law firms
Bruno Goulet
Authorized by Bruno Goulet
CEO & Editor-in-Chief

Dokumentinhalt

Das lizenzvertrag für software auf lizenzgeber ausgerichtet es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag für software auf lizenzgeber ausgerichtet:

LIZENZVERTRAG FÜR SOFTWARE, AUF LIZENZGEBER AUSGERICHTET Dieser Lizenzvertrag, auf den Lizenzgeber ausgerichtet, (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Lizenzgeber hat bestimmte Computerprogramme und die damit verbundene Dokumentation entwickelt, die genauer im beigefügten Anhang A beschrieben sind (die "Produkte") und möchte dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Benutzung der Software gewähren. Der Lizenzgeber möchte die Software gemäß den Bedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, benutzen. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die hierin enthalten sind, stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: DefinitionEN Wenn in dieser Vereinbarung verwendet, haben die folgenden Begriffe die jeweiligen angegebenen Bedeutungen. Diese Bedeutungen finden sowohl im Singular als auch im Plural der definierten Begriffe Anwendung: "Abnahme" der Software bezeichnet die Vervollständigung des Testverfahrens zur Abnahme, wie in Abschnitt 3 der vorliegenden Vereinbarung festgelegt. "Vereinbarung" beinhaltet diese Vereinbarung und deren Anhänge und Anlagen. "Lieferdatum" ist das Datum, an welchem der Lizenzgeber die Software an den Lizenznehmer sendet. "Ausgewiesenes Umfeld" bezeichnet die Computer-Ausstattung und das Software-Betriebssystem, wie in Anhang C beschrieben. "Dokumentation" bezeichnet die Dokumentation der Benutzer, des Systems und der Installierung für die Software. "Fehler" bezeichnet einen wesentlichen Fehler der Software, der verhindert, dass sie gemäß den Spezifikationen funktioniert. "Lizenz" bezeichnet die Lizenz, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gewährt, um die Software und die Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung zu nutzen. "Lizenzierte Kopien" bezeichnet die Anzahl der Kopien der Software und der Dokumentation, die an den Lizenznehmer lizenziert werden. "Standort(e)" bezeichnet die Niederlassungen des Lizenznehmers am/an den Standort(en), wie in Anhang D benannt. "Vereinbarung zur Wartung" bezeichnet die Vereinbarung zur Wartung zwischen den Parteien, die ab dem Datum dieser Vereinbarung wirksam ist. "Preis" bezeichnet die Lizenzgebühr, die der Lizenznehmer, wie in Anhang B ausgeführt, zu bezahlen hat. "Anlage" bezieht sich auf alle Anlagen, welche dieser Vereinbarung beigefügt sind, oder auf irgendein anderes später vorbereitetes Dokument, auf welche sich die Parteien schriftlich einigen, dieses als Anlage zu betrachten. "Anhang" bezieht sich auf alle Anhänge, welche dieser Vereinbarung beigefügt sind, oder auf irgendein anderes später vorbereitetes Dokument, auf welche sich die Parteien schriftlich einigen, dieses als Anhang zu betrachten. "Software" bezeichnet die Computer-Programme, die in Anhang A benannt sind, in maschinenlesbarer Objekt-Code-Form als Wartungsveröffentlichungen und Produktveröffentlichungen (wie diese Begriffe in der Vereinbarung zur Wartung definiert sind) "Spezifikationen" bezeichnen die vom Lizenzgeber gegenwärtig veröffentlichten Definitionen zur Produktveröffentlichung. "Stichtag" bezeichnet das vorgesehene Datum, zu welchem die Parteien die Lieferung der Software erwarten. "Garantiezeitraum" bezeichnet [NUMMER] Tage ab dem Datum der Abnahme. Software-LiZEnZ 2.1 Lizenz Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz, um (1) die Software und Dokumentation, ausschließlich für den internen Betrieb am/an den Standort(en) und im ausgewiesenen Umfeld zu verwenden, und (2) die Software und Dokumentation für nur für Archivierungszwecke oder Sicherungszwecke zu kopieren, vorausgesetzt, dass alle Hinweise zum Titel, zum Markenzeichen und zu den Urheberrechten, zu geschützten und eingeschränkten Rechten auf diesen Kopien reproduziert werden, und dass alle diese Kopien den Bedingungen dieser Vereinbarung unterliegen. 2.2 Vertrieb Soweit dies nicht ausdrücklich hier angegeben, darf der Lizenznehmer nicht: (1) die gesamte oder einen Teil der Software oder Dokumentation Dritten zur Verfügung stellen oder an diese vertreiben, abtreten, Unterlizenzen an diese vergeben oder diesen durch andere Mittel Zugang verschaffen, (2) die gesamte oder einen Teil der Software oder Dokumentation kopieren, anpassen, dekompilieren, zerlegen oder modifizieren, oder (3) die Software in oder als Timesharing verwenden, sie auslagern oder im Rahmen eines Dienstleistungsunternehmens verwenden, oder in irgendeiner Weise Dritten Zugriff auf die Software gewähren. InstallATION UND ABNAHME Der Lizenzgeber wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die lizenzierten Kopien der Software und Dokumentation zum oder ungefähr zum Stichtag an den/die Standort(e) zu liefern. Der Lizenznehmer hat [NUMMER] Tage ab dem Datum der Auslieferung Zeit, an die Abnahmetests durchzuführen. Die Abnahme der Software durch den Lizenznehmer hat vor der operativen Nutzung der Software durch den Lizenznehmer oder zum Ablauf der [NUMMER] Tage ab dem Lieferdatum zu erfolgen, wobei keine Benachrichtigung des Lizenznehmers an den Lizenzgeber über Fehler vorgesehen ist. Wenn der Lizenznehmer den Lizenzgeber über Fehler benachrichtigt und der Lizenzgeber die angeblichen Fehler prüft, ist die Software nach Korrektur des/der Fehler(s) durch den Lizenzgeber abzunehmen. PrEIS UND BEZAHLUNG 4.1 Preis Der Lizenznehmer hat den Preis gemäß dem Zahlungsplan, der in Anhang B aufgeführt ist, zu bezahlen. Der Lizenzgeber hat zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die dem Lizenzgeber bei der Lieferung der Software in angemessenem Umfang entstanden sind, in der Höhe, wie sie entstanden sind. Die Zahlung des Preises und dieser Kosten des Lizenznehmers an den Lizenzgeber hat innerhalb von [NUMMER] Tagen ab dem Rechnungsdatum in voller Höhe zu erfolgen. 4.2 Steuer Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für sämtliche fälligen Umsatz- und Gebrauchssteuern, für Mehrwertsteuer oder ähnliche Abgaben in Bezug auf die Lizenzierung der Software, oder die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, außer für Steuern, die auf das Einkommen des Lizenzgebers erhoben oder diesem auferlegt werden. Für den Fall, dass der Lizenzgeber solche Steuern für den Lizenznehmer bezahlt, hat der Lizenzgeber dem Lizenznehmer diese Steuern in Rechnung zu stellen, und der Lizenznehmer verpflichtet sich, diese Steuern in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung zu bezahlen. 4.3 Zinsen Ein Versäumnis des Lizenznehmers, die Beträge in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung in voller Höhe zu bezahlen, verpflichtet den Lizenzgeber zu Bezahlung von Zinsen in Höhe von [%] pro Monat auf den verbleibenden fälligen Betrag oder zum höchsten nach geltendem Recht zulässigen Betrag. Diese Zinsen laufen vor irgendeiner Entscheidung in Bezug auf das Inkasso des fälligen Betrags auf täglicher Basis auf. EIGENTUMSRECHTE Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt, dass die Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, gleich welcher Art, an der Software, der Dokumentation und den Spezifikationen das Eigentum des Lizenzgebers sind und bleiben, und nichts in dieser Vereinbarung sollte als Übertragung bestimmter Aspekte dieser Rechte an den Lizenznehmer oder an Dritte ausgelegt werden. VERTRAULICHKEIT 6.1 Vertrauliche Informationen "Vertrauliche Informationen" bezeichnet die Software, die Dokumentation, die Spezifikationen und die Bedingungen dieser Vereinbarung

Easily Create Any Business Document You Need in Minutes.

Step 2 Image
1
Wählen Sie eine Vorlage

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Step 2 Image
2
Herunterladen & bearbeiten

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Step 2 Image
3
Save, Share, Export, or Sign

Access over 2000 business and legal templates for any business task, project or initiative.

Vorlagen und Tools für alle Aspekte Ihres Unternehmens.

Save Time, Save Money, & Consistently Create Top Quality Documents.

"Fantastischer Wert! Ich kann nicht mehr darauf verzichten. Es ist Gold wert und hat sich schon vielfach bezahlt gemacht."
Robert Whalley
Managing Director, Mall Farm Proprietary Limited
"Ich benutze Business in a Box seit 4 Jahren. Es ist die beste Quelle für Vorlagen, die ich je gesehen habe. Ich kann es jedem nur empfehlen."
Dr Michael John Freestone
Business Owner
"Es war so oft ein Lebensretter, dass ich es gar nicht mehr zählen kann. Business in a Box hat mir so viel Zeit gespart und wie Sie wissen, Zeit ist Geld."
David G. Moore Jr.
Owner, Upstate Web
Laden Sie Ihr Lizenzvertrag für Software auf Lizenzgeber ausgerichtet
herunter und
Erreichen Sie Ihre Geschäftsziele schneller.
Business in a Box-Vorlagen werden von über 250.000 Unternehmen in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Südafrika und 190 Ländern weltweit verwendet.