Lizenzvertrag für Software auf Anbieter ausgerichet

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Das lizenzvertrag für software auf anbieter ausgerichet es hat 11 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag für software auf anbieter ausgerichet:

LIZENVERTRAG FÜR SOFTWARE, AUF ANBIETER AUSGERICHTET Dieser Lizenzvertrag, auf Anbieter ausgerichtet (die "Vereinbarung"), wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Lizenzgeber hat bestimmte Computerprogramme und die damit verbundene Dokumentation entwickelt, die genauer im beigefügten Anhang A beschrieben sind (die "Produkte") und möchte dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Benutzung der Software gewähren. Der Lizenzgeber möchte die Software gemäß den Bedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, benutzen. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die hierin enthalten sind, stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: LiZENZ In Übereinstimmung mit den Bedingungen hierin gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um die aktuelle Version der Software des Lizenzgebers zu verwenden, und der Lizenznehmer akzeptiert diese vom Lizenzgeber. Eine Beschreibung des Software-Systems ist als Anlage A beigefügt. Die Software hat zunächst nur auf Geräten und an dem/den Standort(en) eingesetzt zu werden, wie in Anhang B als "Rechenzentren" identifiziert. Die Nutzung der Software kann in der Folge an Rechenzentren übertragen werden, die der Lizenznehmer an anderen Standorten unterhält, sofern (1) die Gesamtzahl der Rechenzentren, in denen die Software vom Lizenznehmer genutzt wird, nicht die Zahl der Rechenzentren, die in Anhang B festgelegt sind, übersteigt, und (2) der Lizenznehmer dem Lizenzgeber dies schriftlich [NUMMER] Tage vor der Übertragung mitteilt. Die Software darf nur für die Verarbeitung im Rahmen des eigenen Geschäfts des Lizenznehmers verwenden werden, was Unterlagen zu Dienstleistungen und zur Wartung für dessen Kunden und Klienten beinhaltet. Der Lizenznehmer darf nicht: (1) einem Dritten die Nutzung der Software erlauben, (2) die Software für den Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens verwenden, oder (3) den Zugriff auf die lizenzierte Software durch Terminals, die sich außerhalb der Geschäftsräume des Lizenznehmers befinden, erlauben. Eine Lizenz kann vorübergehend an Sicherheitsausstattung übertragen werden, wenn die bestimmte geplante Ausstattung für mehr als [NUMMER] Stunden außer Betrieb ist. KopieN Die Lizenz (en), die hierunter gewährt werden, umfasst/umfassen das Recht, die Software ganz oder teilweise in nicht gedruckter, maschinenlesbarer Form zu kopieren, wie dies für die Nutzung im eigenen Geschäft des Lizenznehmers notwendig ist. Um die Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte des Lizenzgebers an der Software zu schützen, stimmt der Lizenznehmer die Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse oder auf Urheberrechte des Lizenzgebers zu vervielfältigen und in allen Kopien, Modifikationen oder teilweisen Kopien zu integrieren. Der Lizenznehmer darf nicht mehr als eine Kopie des Quellcodes und drei Kopien des Objektcodes für die Software für jedes Rechenzentrum zu irgendeinem Zeitpunkt halten. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer eine Ausstellung des Quellcodes für jedes Rechenzentrum halten, die so gesichert ist, dass die diesbezüglichen Eigentumsrechte des Lizenzgebers geschützt sind. PrEiS Und BEZAHLUNG Der Lizenznehmer hat die Bezahlung für die Software-Lizenz gemäß den Gebühren und Zahlungsbedingungen, die in Anhang C aufgeführt sind, vorzunehmen. EIGENTUM AN DER SOFTware Der Lizenzgeber erklärt, dass er der Eigentümer der Software und aller Teile davon ist und dass er das Recht hat, diese zu verändern und dem Lizenznehmer eine Lizenz für seine Verwendung zu erteilen. ABSICHT ZUR ZUSAMMENARBEIT Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer erkennen an, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Software gemäß dieses Lizenzvertrags die vollständige und gegenseitige Zusammenarbeit in gutem Glauben erfordert, und der Lizenznehmer bestätigt, dass er seine Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt, wie nachstehend angegeben, rechtzeitig erfüllt. BERATUNGSDIENSTLEISTUNGEN Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer [NUMMER] Manntage zusätzlicher Beratungsdienstleistungen, ausschließlich Software-Wartung, bereitzustellen, die der Lizenznehmer nach eigener Wahl verwenden kann. EIGENTUM AN DEN Software-SystemEN Und VERTRAULICHKEIT Die Software und alle Programme, die hierunter entwickelt wurden, und alle Kopien davon sind Eigentum des Lizenzgebers und das Eigentum daran verbleibt beim Lizenzgeber. Alle entsprechenden Rechte auf Patente, Urheberrechte, Markenzeichen und Geschäftsgeheimnisse in der Software oder Änderungen, die daran auf Wunsch des Lizenznehmers durchgeführt wurden, sind und bleiben beim Lizenzgeber. Der Lizenznehmer darf die Software oder Kopien davon nicht an Dritte verkaufen, übertragen, veröffentlichen, weitergeben, anzeigen oder ihnen anderweitig verfügbar machen. Der Lizenznehmer stimmt zu, jedes Modul, jedes Software-Produkt, jede Dokumentation und Kopien davon in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung der Rechte des Lizenzgebers daran in Einklang stehen, und hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um seine Mitarbeiter oder Berater, denen der Zugang zu jedem Programm oder zum Software-Produkt erlaubt ist, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, anzuweisen oder diesbezüglich Vereinbarungen mit ihnen zu treffen. Alle Kopien der Software, und anderer Programme, die hierunter entwickelt wurden, einschließlich Übersetzungen, Kompilate, Teilkopien mit Änderungen und aktualisierten Arbeiten, die vom Lizenznehmer erstellt wurden, sind Eigentum des Lizenzgebers. Ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Absatzes bildet Grundlage für eine sofortige Kündigung dieses Lizenzvertrags. ABNAHME Die Software gilt als abgenommen, wenn es die Standardtestverfahren des Lizenzgebers auf Ausstattung, die vom Lizenzgeber gemäß Absatz 16 unten genehmigt wurde, bestanden hat. VERWENDUNG UND SCHULUNG Der Lizenznehmer hat die Nutzung der Software auf seine Mitarbeiter, die entsprechend geschult sind, zu begrenzen. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer Schulung für die Software gemäß seinen Standard-Schulungsverfahren zur Verfügung. Die Schulung erfolgt an einem Standort, der vom Lizenzgeber festgelegt wird. Anhören Umschrift GARANTIE Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software in allen wesentlichen operativen Funktionen, der aktuellen Veröffentlichung der Spezifikationen des Lizenzgebers entspricht, wenn installiert und frei von Mängeln ist, die im wesentlichen Einfluss auf die Systemleistung haben. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber schriftlich innerhalb von [NUMMER] Tagen nach der Lieferung der Software an den Lizenznehmer (ohne Lieferung aller nachträglichen Änderungen an der Software) über seinen Anspruch bezüglich eines solchen Mangels zu informieren. Wenn die Software vom Lizenzgeber als defekt erachtet wird, ist die einzige Verpflichtung des Lizenzgebers im Rahmen dieser Garantie, einen solchen Defekt in Einklang mit den üblichen Geschäftspraktiken des Lizenzgebers abzustellen. DIE OBEN ANGEGEBENE GARANTIE IST EINE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND IST DIE EINZIGE GARANTIE, DIE DER LIZENZGEBER ABGIBT. DER LIZENZGEBER GIBT KEINE GARANTIE AB, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND DER LIZENZNEHMER ERHÄLT KEINE SOLCHE, UND ES SIND AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSGESCHLOSSEN. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, SCHADENSERSATZANFORDERUNGEN ODER FÜR NEBENSCHÄDEN, SELBST WENN ER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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LIZENVERTRAG FÜR SOFTWARE, AUF ANBIETER AUSGERICHTET Dieser Lizenzvertrag, auf Anbieter ausgerichtet (die "Vereinbarung"), wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM] ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES LIZENZNEHMERS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Lizenzgeber hat bestimmte Computerprogramme und die damit verbundene Dokumentation entwickelt, die genauer im beigefügten Anhang A beschrieben sind (die "Produkte") und möchte dem Lizenznehmer eine Lizenz zur Benutzung der Software gewähren. Der Lizenzgeber möchte die Software gemäß den Bedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, benutzen. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Versprechen, die hierin enthalten sind, stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: LiZENZ In Übereinstimmung mit den Bedingungen hierin gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine unbefristete, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um die aktuelle Version der Software des Lizenzgebers zu verwenden, und der Lizenznehmer akzeptiert diese vom Lizenzgeber. Eine Beschreibung des Software-Systems ist als Anlage A beigefügt. Die Software hat zunächst nur auf Geräten und an dem/den Standort(en) eingesetzt zu werden, wie in Anhang B als "Rechenzentren" identifiziert. Die Nutzung der Software kann in der Folge an Rechenzentren übertragen werden, die der Lizenznehmer an anderen Standorten unterhält, sofern (1) die Gesamtzahl der Rechenzentren, in denen die Software vom Lizenznehmer genutzt wird, nicht die Zahl der Rechenzentren, die in Anhang B festgelegt sind, übersteigt, und (2) der Lizenznehmer dem Lizenzgeber dies schriftlich [NUMMER] Tage vor der Übertragung mitteilt. Die Software darf nur für die Verarbeitung im Rahmen des eigenen Geschäfts des Lizenznehmers verwenden werden, was Unterlagen zu Dienstleistungen und zur Wartung für dessen Kunden und Klienten beinhaltet. Der Lizenznehmer darf nicht: (1) einem Dritten die Nutzung der Software erlauben, (2) die Software für den Betrieb eines Dienstleistungsunternehmens verwenden, oder (3) den Zugriff auf die lizenzierte Software durch Terminals, die sich außerhalb der Geschäftsräume des Lizenznehmers befinden, erlauben. Eine Lizenz kann vorübergehend an Sicherheitsausstattung übertragen werden, wenn die bestimmte geplante Ausstattung für mehr als [NUMMER] Stunden außer Betrieb ist. KopieN Die Lizenz (en), die hierunter gewährt werden, umfasst/umfassen das Recht, die Software ganz oder teilweise in nicht gedruckter, maschinenlesbarer Form zu kopieren, wie dies für die Nutzung im eigenen Geschäft des Lizenznehmers notwendig ist. Um die Geschäftsgeheimnisse und Urheberrechte des Lizenzgebers an der Software zu schützen, stimmt der Lizenznehmer die Hinweise auf Geschäftsgeheimnisse oder auf Urheberrechte des Lizenzgebers zu vervielfältigen und in allen Kopien, Modifikationen oder teilweisen Kopien zu integrieren. Der Lizenznehmer darf nicht mehr als eine Kopie des Quellcodes und drei Kopien des Objektcodes für die Software für jedes Rechenzentrum zu irgendeinem Zeitpunkt halten. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer eine Ausstellung des Quellcodes für jedes Rechenzentrum halten, die so gesichert ist, dass die diesbezüglichen Eigentumsrechte des Lizenzgebers geschützt sind. PrEiS Und BEZAHLUNG Der Lizenznehmer hat die Bezahlung für die Software-Lizenz gemäß den Gebühren und Zahlungsbedingungen, die in Anhang C aufgeführt sind, vorzunehmen. EIGENTUM AN DER SOFTware Der Lizenzgeber erklärt, dass er der Eigentümer der Software und aller Teile davon ist und dass er das Recht hat, diese zu verändern und dem Lizenznehmer eine Lizenz für seine Verwendung zu erteilen. ABSICHT ZUR ZUSAMMENARBEIT Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer erkennen an, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Software gemäß dieses Lizenzvertrags die vollständige und gegenseitige Zusammenarbeit in gutem Glauben erfordert, und der Lizenznehmer bestätigt, dass er seine Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt, wie nachstehend angegeben, rechtzeitig erfüllt. 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Der Lizenznehmer stimmt zu, jedes Modul, jedes Software-Produkt, jede Dokumentation und Kopien davon in einer Weise zu sichern und zu schützen, die mit der Aufrechterhaltung der Rechte des Lizenzgebers daran in Einklang stehen, und hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um seine Mitarbeiter oder Berater, denen der Zugang zu jedem Programm oder zum Software-Produkt erlaubt ist, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, anzuweisen oder diesbezüglich Vereinbarungen mit ihnen zu treffen. Alle Kopien der Software, und anderer Programme, die hierunter entwickelt wurden, einschließlich Übersetzungen, Kompilate, Teilkopien mit Änderungen und aktualisierten Arbeiten, die vom Lizenznehmer erstellt wurden, sind Eigentum des Lizenzgebers. Ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Absatzes bildet Grundlage für eine sofortige Kündigung dieses Lizenzvertrags. ABNAHME Die Software gilt als abgenommen, wenn es die Standardtestverfahren des Lizenzgebers auf Ausstattung, die vom Lizenzgeber gemäß Absatz 16 unten genehmigt wurde, bestanden hat. VERWENDUNG UND SCHULUNG Der Lizenznehmer hat die Nutzung der Software auf seine Mitarbeiter, die entsprechend geschult sind, zu begrenzen. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer Schulung für die Software gemäß seinen Standard-Schulungsverfahren zur Verfügung. Die Schulung erfolgt an einem Standort, der vom Lizenzgeber festgelegt wird. Anhören Umschrift GARANTIE Der Lizenzgeber garantiert, dass die Software in allen wesentlichen operativen Funktionen, der aktuellen Veröffentlichung der Spezifikationen des Lizenzgebers entspricht, wenn installiert und frei von Mängeln ist, die im wesentlichen Einfluss auf die Systemleistung haben. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber schriftlich innerhalb von [NUMMER] Tagen nach der Lieferung der Software an den Lizenznehmer (ohne Lieferung aller nachträglichen Änderungen an der Software) über seinen Anspruch bezüglich eines solchen Mangels zu informieren. Wenn die Software vom Lizenzgeber als defekt erachtet wird, ist die einzige Verpflichtung des Lizenzgebers im Rahmen dieser Garantie, einen solchen Defekt in Einklang mit den üblichen Geschäftspraktiken des Lizenzgebers abzustellen. DIE OBEN ANGEGEBENE GARANTIE IST EINE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND IST DIE EINZIGE GARANTIE, DIE DER LIZENZGEBER ABGIBT. DER LIZENZGEBER GIBT KEINE GARANTIE AB, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, UND DER LIZENZNEHMER ERHÄLT KEINE SOLCHE, UND ES SIND AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSGESCHLOSSEN. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR FOLGESCHÄDEN, SCHADENSERSATZANFORDERUNGEN ODER FÜR NEBENSCHÄDEN, SELBST WENN ER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE

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