Lizenzvertrag für Quellcode

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Das lizenzvertrag für quellcode es hat 9 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt internet & technologie unterlagen.

Beispiel für unser Dokument lizenzvertrag für quellcode:

LIZENZVERTRAG FÜR QUELLCODE Dieser Lizenzvertrag für Quellcode (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer haben einen Lizenzvertrag zum [DATUM] (der "Lizenzvertrag") abgeschlossen, in dem Lizenzgeber vereinbart, Wartung und Unterstützung an den Lizenznehmer für bestimmte Software, die vom Lizenzgeber entwickelt wurde (die "lizenzierte Software"), bereitzustellen. Der Lizenzgeber erklärt sich bereit, dem Lizenznehmer die Quellcode-Materialien, wie genauer in dieser Vereinbarung beschrieben, zur Verfügung zu stellen, und der Lizenznehmer stimmt zu, diese in Empfang zu nehmen, damit der Lizenznehmer seine eigenen internen Anforderungen zur Wartung und Unterstützung der lizenzierten Software erfüllen kann. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für anderen guten und angemessenen Gegenwert (dessen Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird), stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen: "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen gesetzlicher Feiertag in [LAND/BUNDESLAND/STAAT]; "Lieferung" ist entweder die erste Lieferung oder die Nachlieferung; "Erste Lieferung" hat die Bedeutung, die ihr in Absatz 2.1 zugeschrieben wird; "Rechte an geistigem Eigentum" umfassen Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Schaltkreise, Topografie, einschließlich der Beantragung eines der Vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels- und Geschäftsnamen sowie alle sonstigen ähnlichen Rechte in jedem Land; "Lizenzvertrag" bezeichnet den Lizenzvertrag vom [DATUM], in welchem der Lizenzgeber die Lizenz für die Nutzung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer gewährt hat, wie sie jeweils in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen vorliegt [eine Kopie desselben ist als Anlage A beigefügt]; "Lizenzierte Software" bedeutet zu jeder Zeit die Version der Computer-Software, die zum jeweiligen Zeitpunkt an den Lizenznehmer im Rahmen des Lizenzvertrags lizenziert ist, [einschließlich der Version von damit verbundenen Compiler-Programmen, Hilfsprogrammen und Library-Funktionen, einschließlich aller Korrekturen, Änderungen, Verbesserungen und Erweiterungen dazu, wie genauer in Anhang [ANGEBEN] beschrieben]; "Zertifikat des Lizenznehmers" bezeichnet ein Zertifikat in der Form, wie als Anlage [ANGEBEN] hierzu beigefügt, welches von [NUMMER] führenden Mitarbeitern des Lizenznehmers ausgestellt wurde; "Modifikation" bezeichnet alle Modifikationen, Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen oder Erweiterungen am Quellcode-Material, die durch den Lizenznehmer durchgeführt wurden oder (mit Einschränkungen, die hier vorgesehen sind) durch einen Dritten für den Lizenznehmer. "Quellcode-Materialien" bezeichnen eine vollständige Kopie der Quellcode-Version der lizenzierten Software in maschinenlesbarer Form auf maschinenlesbaren Datenträger, geeignet für die Langzeitlagerung und kompatibel mit dem EDV-System, welches vom Lizenznehmer benutzt wird, und welches, wenn kompiliert, die Objektcode-Version der lizenzierten Software zu produziert und in lesbarer Form mit Anmerkungen auf Briefpapier, und alle entsprechenden Dokumentationen und sonstige Materialien, falls zutreffend, die im Besitz des Lizenzgebers sind, einschließlich aller technischen und anderweitigen Aufzeichnungen der Programmierer, für die Anwendungs-Software, die entsprechend vom Lizenznehmer verlangt werden kann, damit ein kompetenter Programmierer, der durchschnittliche Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Anwendungs-Software ohne weiteren Rückgriff auf [NAME DES UNTERNEHMENS] weiterentwickeln, warten und betreiben kann, einschließlich, aber nicht unbedingt beschränkt auf, allgemeine Flussdiagramme, Eingabe- und Ausgabe-Layouts, Feldbeschreibungen, Volumen und Sortierfolge, Datenkataloge, Datei-Layouts, Verarbeitungsanforderungen Berechnungsformel und die Details aller Algorithmen. "Nachlieferung" hat die Bedeutung, die ihr in Absatz 2.2 zugeschrieben wird; LIEFERUNG VON QUELLCODE-MATERIALIEN Innerhalb von [NUMMER] Werktagen nach dem Empfang einer ordnungsgemäß ausgefüllten Bestellung des Lizenznehmers beim Lizenzgeber, wird der Lizenzgeber die Quellcode-Materialien an den Lizenznehmer (oder den Agenten des Lizenznehmers) an der Geschäftsstelle des Lizenzgebers in [BUNDESLAND/STAAT] übergeben (die "erste Lieferung"). Zusätzlich zur ersten Lieferung und nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers wird der Lizenzgeber an den Lizenznehmer (oder den Agenten des Lizenznehmers) an der Geschäftsstelle des Lizenzgebers in [BUNDESLAND/STAAT] jeweils mit einer kompletten Änderung der dann aktuellen Quellcode-Materialien übergeben (die "Nachlieferung "). Die Kosten für den Transport der Quellcode-Materialien an die Büros des Lizenznehmers trägt ausschließlich der Lizenznehmer. Der Lizenznehmer hat alle Materialien, die eine andere Lieferung als die jüngste Lieferung des Lizenzgebers gemäß Absatz 2.1 oder 2.2 darstellen, zu löschen [und danach alle Computer-Bänder, Disketten und andere magnetische und anderweitig löschbare Medien zu vernichten]. Der Lizenznehmer hat danach dem Lizenzgeber ein Zertifikat, das von [NUMMER] führenden Mitarbeitern des Lizenznehmers ausgestellt wurde, zu übergeben, das bescheinigt, dass alle diese Materialien in einer solchen Lieferung vernichtet wurden. Ungeachtet dessen, dass die Quellcode-Materialien in einer früheren Lieferung zur Verfügung gestellt wurden, hat jede Lieferung die kompletten Quellcode-Materialien zu enthalten. GEWÄHRUNG DER LIZENZ Der Lizenzgeber gewährt hiermit dem Lizenznehmer eine [unbefristete], persönliche, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der Quellcode-Materialien, ausschließlich, um die Objektcode-Version der lizenzierten Software für den internen Gebrauch zu warten und zu unterstützen. Diese Lizenz wird eingeschränkt, damit der Lizenznehmer: nur die Kopien der Quellcode-Materialien herstellt, die notwendig sind, damit der Lizenznehmer die lizenzierte Software warten und aktualisieren kann; Revisionen an den Quellcode-Materialien durchführen kann; die Versionen der lizenzierten Software aus den Quellcode-Materialien neu kompilieren kann, wobei die neu kompilierten Versionen als lizenzierte Software zu betrachten sind und den Bestimmungen dieser Vereinbarung [und des Lizenzvertrags] unterliegen; und vorbehaltlich des Absatzes 3.2 die Quellcode-Materialien oder Teile davon, nur gegenüber [Vollzeit] Mitarbeitern, [Agenten] [oder unabhängigen Auftragnehmern] des Lizenznehmers, offenlegen kann, für welche eine solche Offenlegung notwendig ist, um die lizenzierte Software zu verwenden, zu warten, zu implementieren, zu korrigieren oder zu aktualisieren. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Quellcode-Materialien nur für den eigenen Gebrauch und nur für die Zwecke, die ausdrücklich in Absatz 3.1 vorgesehen sind, zu verwenden

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Der Lizenzgeber erklärt sich bereit, dem Lizenznehmer die Quellcode-Materialien, wie genauer in dieser Vereinbarung beschrieben, zur Verfügung zu stellen, und der Lizenznehmer stimmt zu, diese in Empfang zu nehmen, damit der Lizenznehmer seine eigenen internen Anforderungen zur Wartung und Unterstützung der lizenzierten Software erfüllen kann. DAHER, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Zusagen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind, und für anderen guten und angemessenen Gegenwert (dessen Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt wird), stimmen der Lizenzgeber und der Lizenznehmer wie folgt überein: DEFINITIONEN In dieser Vereinbarung, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert, haben die folgenden Ausdrücke die folgenden Bedeutungen: "Werktag" bezeichnet einen Tag außer Samstag, Sonntag oder einen gesetzlicher Feiertag in [LAND/BUNDESLAND/STAAT]; "Lieferung" ist entweder die erste Lieferung oder die Nachlieferung; "Erste Lieferung" hat die Bedeutung, die ihr in Absatz 2.1 zugeschrieben wird; "Rechte an geistigem Eigentum" umfassen Patente, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs, integrierte Schaltkreise, Topografie, einschließlich der Beantragung eines der Vorgenannten sowie Urheberrechte, Rechte an Design, Know-how, vertrauliche Informationen, Handels- und Geschäftsnamen sowie alle sonstigen ähnlichen Rechte in jedem Land; "Lizenzvertrag" bezeichnet den Lizenzvertrag vom [DATUM], in welchem der Lizenzgeber die Lizenz für die Nutzung der lizenzierten Software an den Lizenznehmer gewährt hat, wie sie jeweils in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen vorliegt [eine Kopie desselben ist als Anlage A beigefügt]; "Lizenzierte Software" bedeutet zu jeder Zeit die Version der Computer-Software, die zum jeweiligen Zeitpunkt an den Lizenznehmer im Rahmen des Lizenzvertrags lizenziert ist, [einschließlich der Version von damit verbundenen Compiler-Programmen, Hilfsprogrammen und Library-Funktionen, einschließlich aller Korrekturen, Änderungen, Verbesserungen und Erweiterungen dazu, wie genauer in Anhang [ANGEBEN] beschrieben]; "Zertifikat des Lizenznehmers" bezeichnet ein Zertifikat in der Form, wie als Anlage [ANGEBEN] hierzu beigefügt, welches von [NUMMER] führenden Mitarbeitern des Lizenznehmers ausgestellt wurde; "Modifikation" bezeichnet alle Modifikationen, Änderungen, Korrekturen, Ergänzungen oder Erweiterungen am Quellcode-Material, die durch den Lizenznehmer durchgeführt wurden oder (mit Einschränkungen, die hier vorgesehen sind) durch einen Dritten für den Lizenznehmer. 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Diese Lizenz wird eingeschränkt, damit der Lizenznehmer: nur die Kopien der Quellcode-Materialien herstellt, die notwendig sind, damit der Lizenznehmer die lizenzierte Software warten und aktualisieren kann; Revisionen an den Quellcode-Materialien durchführen kann; die Versionen der lizenzierten Software aus den Quellcode-Materialien neu kompilieren kann, wobei die neu kompilierten Versionen als lizenzierte Software zu betrachten sind und den Bestimmungen dieser Vereinbarung [und des Lizenzvertrags] unterliegen; und vorbehaltlich des Absatzes 3.2 die Quellcode-Materialien oder Teile davon, nur gegenüber [Vollzeit] Mitarbeitern, [Agenten] [oder unabhängigen Auftragnehmern] des Lizenznehmers, offenlegen kann, für welche eine solche Offenlegung notwendig ist, um die lizenzierte Software zu verwenden, zu warten, zu implementieren, zu korrigieren oder zu aktualisieren. 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