Lizenzvereinbarung lange Version

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Das lizenzvereinbarung lange version es hat 17 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.

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LIZENZVEREINBARUNG - LANGE VERSION Diese Lizenzvereinbarung - lange Version (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Lizenzgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Lizenznehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Lizenzgeber hat ein Computerprogramm mit dem Namen [BESCHREIBEN] (die „Software"), welches auf [ART DES PCs ANGEBEN] läuft, und verwandte Benutzerdokumentationen (die „Dokumentationen") (gemeinsam stellen die Software und die Dokumentationen die „Arbeit" dar) entwickelt, und hat das Recht, diese an andere, inklusive dem Lizenznehmer, zu lizenzieren. Der Lizenznehmer möchte die Nutzung der Arbeit lizenzieren und der Lizenzgeber hat zugestimmt, diese Nutzung laut den Bedingungen dieser Vereinbarung zu lizenzieren. GEWÄHRUNG DER LIZENZ Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit, ausschließlich für die interne Nutzung durch den Lizenznehmer, eine persönliche, nicht transferierbare und nicht exklusive Lizenz, zur Nutzung des folgenden: (i) die Software, nur in lauffähigem Objektcodeformat, auf einem einzelnen Bildschirmarbeitsplatz; und (ii) die Dokumentation, die mitgeliefert wird, am Standort, der unter „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" angegeben ist (der „autorisierte Standort"). Die Rechte des Lizenznehmers, falls vorhanden, die Software in einem Netzwerk oder auf andere Art auf mehr als einem einzelnen Arbeitsplatz an einem bestellten autorisierten Standort zu verwenden, ist abhängig davon, ob dem Lizenznehmer eine ausdrückliche Lizenz im Abschnitt „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" gewährt wurde, die es ihm ermöglicht, von allen Arbeitsplätzen, auf denen der Lizenznehmer die Software verwenden möchte, auf die Software zuzugreifen. Außer anders unter „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" angegeben, wird mit jeder Kopie der Software eine Kopie der Dokumentation übermittelt, welche der Lizenznehmer hierunter erhalten muss. Auf schriftliche Anfrage des Lizenznehmers, werden dem Lizenznehmer zusätzliche Kopien der Dokumentationen auf Kosten des Lizenznehmers lizenziert. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN Der Lizenznehmer darf (a) die Software nicht kopieren, außer um sie auf eine Festplatte, die Teil des Arbeitsplatzes des Lizenznehmers ist, zu kopieren und eine Kopie der Software nur für Backup-Zwecke zu erstellen; (b) die Dokumentation zu keine Zweck und in keinem Fall kopieren; (c) diese Vereinbarung nicht zedieren und keine Unterlizenz an der Arbeit, oder der hierin enthaltenen Lizenz, an andere Personen zu transferieren, vermieten, exportieren oder zu gewähren, außer dies wurde schriftlich vom Lizenzgeber genehmigt; (d) die Software nicht vernetzen oder sie auf andere Art auf einem Arbeitsplatz verwenden, der nicht der des Lizenznehmers ist, außer wie ausdrücklich in Anhang „A" angegeben; (e) kein Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung der Software vornehmen; (f) die Arbeit nicht verwenden, außer wie hierin autorisiert; (g) alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung der Arbeit durch dritte Parteien auf eine Art zu verhindern, die einen Bruch dieser Vereinbarung darstellen würde, inklusive, ohne Limitierung, alle Vorsichtsmaßnahmen, die der Lizenznehmer ergreifen würde, um seine firmeneigene Software, Hardware oder Informationen zu schützen. Außerdem darf der Lizenznehmer die ganze oder teilweise Arbeit nicht verwenden, um als Serviceunternehmen für andere Personen, inklusive alle Tochtergesellschaften des Lizenznehmers, zu agieren, außer wie explizit in Anhang „A" angegeben. Für den Zweck dieser Vereinbarung inkludiert „Person" eine Einzelorganisation, Partnerschaft, Joint Venture, Konzern, Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, die Krone oder jede Agentur oder Instrumentalität davon, und jede andere gerichtliche Einheit, die von [GESETZ IHRES LANDES] anerkannt wird. AUTORISIERTE(R) STANDORT(E) Vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer nicht gegen eine Bedingung dieser Vereinbarung verstößt, kann der Lizenznehmer von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung des Lizenzgebers den/die autorisierten Standort(e) ändern, indem er [ANZAHL] Tage im Voraus eine schriftliche Ankündigung der Änderung des Standortes an den Lizenzgeber übermittelt und darin bestätigt, dass der Lizenznehmer die folgenden Bedingungen einhalten wird: Der vorgeschlagene autorisierte Standort muss in der selben Gemeinde liegen, wie der derzeitige autorisierte Standort; und Die Nutzung der Arbeit am derzeit autorisierten Standort muss mit Beginn der Nutzung der Arbeit am vorgeschlagenen autorisierten Standort beendet werden. Andernfalls, außer explizit unter "Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang "A" angegeben, kann der Lizenznehmer den autorisierten Standort nur mit der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lizenzgebers geändert werden, welche nicht unangemessen verweigert werden darf. LIEFERUNG, INSTALLATION UND DATENUMWANDLUNG Wie in Anhang "A" angegeben, muss der Lizenzgeber diese Anzahl an Kopien des lauffähigen Objektcodes für die Software (gemeinsam mit der Dokumentation, die angemessen vom Lizenznehmer benötigt wird, um die Software auf jene Art zu verwenden, die hierin vorgesehen ist) an diese autorisierten Standorte übermitteln, und die Software auf den jeweiligen Bildschirmarbeitsplätzen an jedem autorisierten Standort installieren. Die Installation der Software an den autorisierten Standorten gilt an jenem Datum als komplettiert, an dem der Lizenzgeber den Lizenznehmer eine schriftliche Mitteilung übermittelt, dass die Software, inklusive der Änderungen (die „Änderungen") falls vorhanden, wie in Anhang „B" hiervon angegeben, korrekt installiert wurde, funktionsfähig ist, die Anforderungen, die einvernehmlich vom Lizenzgeber und Lizenznehmer, wie in der derzeitigen Benutzerdokumentation des Lizenznehmers, wie durch Anhang „B" modifiziert (die „Spezifikationen des Lizenznehmers"), angegeben, vereinbart wurden, erfüllt, und auf andere Art bereit für den Beginn von Akzeptanztests der Software durch den Lizenznehmer am betreffenden autorisierten Standort, wie in Sektion 6 festgelegt, ist. In Verbindung mit, und als Teil, der Installation der Software am autorisierten Standort, wie spezifisch in Anhang „B" hiervon vereinbart, ist der Lizenzgeber, mit Beratung oder angemessener Unterstützung des Lizenznehmers, verantwortlich für die elektronische Umwandlung der Daten des Lizenznehmers, wie genauer in Anhang „B" beschrieben, von ihrem derzeitigen elektronischen Format in ein Format, welches sich für die Verarbeitung mit der Software eignet und notwendig für das Testen der Software und für die Nutzung der Software, wie hierin angegeben, ist, und muss diese durchführen, EINSCHULUNG In Verbindung mit der Installation der Software an jedem autorisierten Standort und vor dem Beginn der Akzeptanztests an diesem autorisierten Standort, muss der Lizenzgeber für einen Zeitraum von bis zu [BESCHREIBEN] Arbeitstagen am ersten autorisierten Standort und von bis zu [BESCHREIBEN] Arbeitstagen an jedem nachfolgenden autorisierten Standort zu einem Zeitpunkt, der von Lizenzgeber und Lizenznehmer gemeinsam vereinbart wird, angemessen qualifizierte Angestellte und angemessene Dokumentation und Handbücher zur Verfügung stellen, um das Personal des Lizenznehmers betreffend die korrekte Nutzung und die tägliche Routine der Software einzuschulen. AKZEPTANZTESTS AN JEDEM AUTORISIERTEN STANDORT

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Der Lizenznehmer möchte die Nutzung der Arbeit lizenzieren und der Lizenzgeber hat zugestimmt, diese Nutzung laut den Bedingungen dieser Vereinbarung zu lizenzieren. GEWÄHRUNG DER LIZENZ Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit, ausschließlich für die interne Nutzung durch den Lizenznehmer, eine persönliche, nicht transferierbare und nicht exklusive Lizenz, zur Nutzung des folgenden: (i) die Software, nur in lauffähigem Objektcodeformat, auf einem einzelnen Bildschirmarbeitsplatz; und (ii) die Dokumentation, die mitgeliefert wird, am Standort, der unter „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" angegeben ist (der „autorisierte Standort"). Die Rechte des Lizenznehmers, falls vorhanden, die Software in einem Netzwerk oder auf andere Art auf mehr als einem einzelnen Arbeitsplatz an einem bestellten autorisierten Standort zu verwenden, ist abhängig davon, ob dem Lizenznehmer eine ausdrückliche Lizenz im Abschnitt „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" gewährt wurde, die es ihm ermöglicht, von allen Arbeitsplätzen, auf denen der Lizenznehmer die Software verwenden möchte, auf die Software zuzugreifen. Außer anders unter „Spezifisch erlaubte Nutzung" in Anhang „A" angegeben, wird mit jeder Kopie der Software eine Kopie der Dokumentation übermittelt, welche der Lizenznehmer hierunter erhalten muss. Auf schriftliche Anfrage des Lizenznehmers, werden dem Lizenznehmer zusätzliche Kopien der Dokumentationen auf Kosten des Lizenznehmers lizenziert. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN Der Lizenznehmer darf (a) die Software nicht kopieren, außer um sie auf eine Festplatte, die Teil des Arbeitsplatzes des Lizenznehmers ist, zu kopieren und eine Kopie der Software nur für Backup-Zwecke zu erstellen; (b) die Dokumentation zu keine Zweck und in keinem Fall kopieren; (c) diese Vereinbarung nicht zedieren und keine Unterlizenz an der Arbeit, oder der hierin enthaltenen Lizenz, an andere Personen zu transferieren, vermieten, exportieren oder zu gewähren, außer dies wurde schriftlich vom Lizenzgeber genehmigt; (d) die Software nicht vernetzen oder sie auf andere Art auf einem Arbeitsplatz verwenden, der nicht der des Lizenznehmers ist, außer wie ausdrücklich in Anhang „A" angegeben; (e) kein Reverse-Engineering, Dekompilierung oder Zerlegung der Software vornehmen; (f) die Arbeit nicht verwenden, außer wie hierin autorisiert; (g) alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung der Arbeit durch dritte Parteien auf eine Art zu verhindern, die einen Bruch dieser Vereinbarung darstellen würde, inklusive, ohne Limitierung, alle Vorsichtsmaßnahmen, die der Lizenznehmer ergreifen würde, um seine firmeneigene Software, Hardware oder Informationen zu schützen. 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In Verbindung mit, und als Teil, der Installation der Software am autorisierten Standort, wie spezifisch in Anhang „B" hiervon vereinbart, ist der Lizenzgeber, mit Beratung oder angemessener Unterstützung des Lizenznehmers, verantwortlich für die elektronische Umwandlung der Daten des Lizenznehmers, wie genauer in Anhang „B" beschrieben, von ihrem derzeitigen elektronischen Format in ein Format, welches sich für die Verarbeitung mit der Software eignet und notwendig für das Testen der Software und für die Nutzung der Software, wie hierin angegeben, ist, und muss diese durchführen, EINSCHULUNG In Verbindung mit der Installation der Software an jedem autorisierten Standort und vor dem Beginn der Akzeptanztests an diesem autorisierten Standort, muss der Lizenzgeber für einen Zeitraum von bis zu [BESCHREIBEN] Arbeitstagen am ersten autorisierten Standort und von bis zu [BESCHREIBEN] Arbeitstagen an jedem nachfolgenden autorisierten Standort zu einem Zeitpunkt, der von Lizenzgeber und Lizenznehmer gemeinsam vereinbart wird, angemessen qualifizierte Angestellte und angemessene Dokumentation und Handbücher zur Verfügung stellen, um das Personal des Lizenznehmers betreffend die korrekte Nutzung und die tägliche Routine der Software einzuschulen. 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