Das kreditvertrag es hat 24 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt finanzen & buchführung unterlagen.
KREDITVERTRAG Dieser Kreditvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER BANK] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Kreditnehmer möchte bestimmte Beträge vom Kreditgeber leihen, und der Kreditgeber ist bereit, dem Kreditnehmer diese Beträge gemäß den hier enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu borgen. DAHER STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: 1. INTERPRETATION 1.1 Definitionen Die folgenden Wörter und Ausdrücke, wo immer sie in dieser Vereinbarung oder in ihren Anhängen oder in jeglichen Verträgen, Ergänzungen Zusätzen verwendet werden, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Inhalt ist dazu unvereinbar, haben die folgenden Bedeutungen: 1.1.1 "Vorauszahlung" bedeutet jede Vorauszahlung des Kreditgebers gemäß dem Begriff Zusage für einen befristeten Kredit oder Zusage für einen Betriebsmittelkredit; 1.1.2 "Partner" bedeutet jede Person, die direkt oder indirekt den Kreditnehmer kontrolliert wird oder von diesem kontrolliert wird oder direkt oder indirekt gemeinsam mit dem Kreditnehmer kontrolliert. Eine Person kann ein Unternehmen oder eine Kommanditgesellschaft kontrollieren, wenn eine solche Person direkt oder indirekt die Ermächtigung besitzt, direkt oder indirekt die Ausrichtung der Verwaltung oder die Politik eines solchen Unternehmens, einer solchen Kommanditgesellschaft oder eines geschäftsführenden Partners dieser Kommanditgesellschaft, je nach Sachlage, ob durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise; 1.1.3 "Vereinbarung", "diese Vereinbarung", "das Vorliegende", "hierin", "hierdurch", "hierunter" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf die vorliegende Vereinbarung und alle zugehörigen Anhänge und alle Verträge, welche hierzu ergänzend oder zusätzlich oder eine Umsetzung sind, wobei das Ganze von Zeit zu Zeit geändert werden kann; 1.1.4 "Zusage eines verfügbaren Betriebsmittelkredits" bedeutet, wie jederzeit vom Kreditgeber bestimmt, der Unterschied zwischen: 1.1.4.1 ein Betrag, der kleiner ist als: 1.1.4.1.1 der zugesagte Betriebsmittelkredit; oder 1.1.4.1.2 ein Betrag, der gleich ist: 1.1.4.1.2.1 [%] des Buchwerts der Außenstände und Buchschulden des Kreditnehmers, welcher für den Kreditgeber in angemessenem Rahmen und annehmbar ist und für weniger als [NUMMER] Tage ausstehend ist, außer Außenstände und Buchschulden, die von den jeweiligen Schuldnern angefochten werden oder die einem Partner des Kreditgebers geschuldet sind; zuzüglich 1.1.4.1.2.2 der geringere [BETRAG] oder [%] des Buchwerts des Inventars des Kreditnehmers, außer Inventar, welches aus Umlaufbestand besteht und Inventar, welches sich außerhalb von [LAND] befindet; und 1.1.4.2 der Betriebsmittelkredit. 1.1.5 "Dokumente des Bankengesetzes" ist der Sammelverweis auf: die Mitteilung über die Absicht Sicherheit zu geben, der Antrag auf Kredit und das Versprechen Sicherheit zu geben, die Vereinbarung über die Zuständigkeit des Kreditgebers im Zusammenhang mit allen Vorauszahlungen und gehaltenen Sicherheiten dazu und die Abtretung von Sicherheiten auf jegliches Eigentum festgelegter Kategorien, die alle in der vom Kreditgeber gewünschten Form zu sein haben; 1.1.6 "[NAME DES UNTERNEHMENS]" bedeutet [NAME DES UNTERNEHMENS]; 1.1.7 "Mietvertrag des Unternehmens" ist der Mietvertrag zwischen dem Kreditnehmer und [NAME DES UNTERNEHMENS], unter welchem bestimmte Ausstattungen, die von oder im Namen des Kreditnehmers für [BETRAG] gekauft wurden und dem Kreditnehmer für [BETRAG] für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahre vermietet wurden; 1.1.8 "Schuldverschreibung" bedeutet [%] der hypothekarischen Sicherheitsschuldverschreibungen, welche aufgrund des Treuhandvertrages ausgestellt wurden und dem Kreditnehmer gemäß des Pfandvertrages verpfändet wurde; 1.1.9 "Kreditnehmer" bezieht sich auf [NAME] 1.1.10 "Rechtsbeistand des Kreditnehmers" bezieht sich auf [MITARBEITER], [MITARBEITER]; "Werktag" bedeutet jeden Tag außer Samstag, Sonntags und allen anderen Tagen, die in [LAND] gesetzliche Feiertage sind oder Tage, an welchen Banken von [LAND] Gesetz oder durch lokale Proklamation berechtigt sind, zu schließen; "Miete von Ausstattung" bedeutet der Mietvertrag zwischen dem Kreditnehmer und [NAME DES UNTERNEHMENS], unter welchem bestimmte Ausstattungen, die von oder im Namen des Kreditnehmers für [BETRAG] gekauft wurden und dem Kreditnehmer für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahre vermietet wurden; "Kommerzieller Pfandvertrag" bezieht sich auf den kommerziellen Pfandvertrag gemäß Unterabschnitt 7.1.8 und dieser kann werden von Zeit zu Zeit geändert oder ergänzt werden; "Verzug" bedeutet irgendeines der Ereignisse, die in Abschnitt 13.1 aufgeführt sind, das Auftreten oder der Misserfolg etwas zu beheben, was einen Verzug darstellt oder mit Ablauf der Zeit oder durch eine Mitteilung oder beides, ein Verzugsereignis darstellt; "Verzugsereignis" hat die Bedeutung wie in Abschnitt 13.1 zugeschrieben; "Bürgschaft" bedeutet irgendeine Vereinbarung, auf die in Unterabschnitt 7.1.9 Bezug genommen wird; "Bürge" bezieht sich auf [BÜRGE] "Schulden" beinhalten für jegliche Person: Verbindlichkeiten aus geborgtem Geld; Verbindlichkeiten, die eine Stundung des Kaufpreises von Gütern oder Dienstleistungen repräsentieren; Verbindlichkeiten, ob übernommen oder nicht, die durch Pfandverschreibungen gesichert sind und aus dem Erlös oder der Produktion von Waren, die einer solchen Person gehören, bezahlt werden; Mitverbindlichkeiten, die als Verbindlichkeit auf der Bilanzaufstellung einer solchen Person erscheinen; und Verbindlichkeiten einer anderen Person der oben genannten Typen, für die eine solche Person gebürgt hat (außer Billigungen zum Inkasso im üblichen Geschäftsverlauf) oder, für welche diese Person bedingt oder auf andere Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einer Haftung aus einer Vereinbarung, Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, die Bereitstellung der Mittel für die Bezahlung, die Bereitstellung von Geldern, um damit oder anderweitig in eine solche andere Person zu investieren, oder die anderweitige Versicherung gegenüber dem Gläubiger gegen den Verlust einer solchen anderen Person, haftbar ist,; "Versicherung" ist der Sammelverweis auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Versicherungspolicen, die dem Kreditnehmer Deckung für dessen Eigentum, Vermögenswerte und Geschäft geben; "Inventar" bedeutet die Güter, Waren, Materialien und das Zubehör, die Handelswaren, Produkte, Waren in Produktion, Betriebsmittel und der Warenbestand, auf die sich in der Abtretung der Sicherheit für jegliches Eigentum bestimmter Kategorien beziehen und die Bestandteil der Dokumente des Bankengesetzes sind; "[GESETZ IHRES LANDES] bedeutet alle anwendbaren Bestimmungen von Satzungen, Verordnungen, Erlassen, rechtlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften und Anordnungen der staatlichen Stellen, Verträge und alle geltenden Anordnungen und Verfügungen der Gerichte; "Kreditnehmer" bedeutet [NAME DES UNTERNEHMENS] und schließt alle Rechtsnachfolger und Zessionare desselben ein;
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KREDITVERTRAG Dieser Kreditvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam und tritt in Kraft zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DER BANK] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht und dessen Hauptniederlassung sich in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. Der Kreditnehmer möchte bestimmte Beträge vom Kreditgeber leihen, und der Kreditgeber ist bereit, dem Kreditnehmer diese Beträge gemäß den hier enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu borgen. DAHER STIMMEN DIE PARTEIEN WIE FOLGT ÜBEREIN: 1. INTERPRETATION 1.1 Definitionen Die folgenden Wörter und Ausdrücke, wo immer sie in dieser Vereinbarung oder in ihren Anhängen oder in jeglichen Verträgen, Ergänzungen Zusätzen verwendet werden, es sei denn, etwas im Gegenstand oder Inhalt ist dazu unvereinbar, haben die folgenden Bedeutungen: 1.1.1 "Vorauszahlung" bedeutet jede Vorauszahlung des Kreditgebers gemäß dem Begriff Zusage für einen befristeten Kredit oder Zusage für einen Betriebsmittelkredit; 1.1.2 "Partner" bedeutet jede Person, die direkt oder indirekt den Kreditnehmer kontrolliert wird oder von diesem kontrolliert wird oder direkt oder indirekt gemeinsam mit dem Kreditnehmer kontrolliert. Eine Person kann ein Unternehmen oder eine Kommanditgesellschaft kontrollieren, wenn eine solche Person direkt oder indirekt die Ermächtigung besitzt, direkt oder indirekt die Ausrichtung der Verwaltung oder die Politik eines solchen Unternehmens, einer solchen Kommanditgesellschaft oder eines geschäftsführenden Partners dieser Kommanditgesellschaft, je nach Sachlage, ob durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch Vertrag oder auf andere Weise; 1.1.3 "Vereinbarung", "diese Vereinbarung", "das Vorliegende", "hierin", "hierdurch", "hierunter" und ähnliche Ausdrücke beziehen sich auf die vorliegende Vereinbarung und alle zugehörigen Anhänge und alle Verträge, welche hierzu ergänzend oder zusätzlich oder eine Umsetzung sind, wobei das Ganze von Zeit zu Zeit geändert werden kann; 1.1.4 "Zusage eines verfügbaren Betriebsmittelkredits" bedeutet, wie jederzeit vom Kreditgeber bestimmt, der Unterschied zwischen: 1.1.4.1 ein Betrag, der kleiner ist als: 1.1.4.1.1 der zugesagte Betriebsmittelkredit; oder 1.1.4.1.2 ein Betrag, der gleich ist: 1.1.4.1.2.1 [%] des Buchwerts der Außenstände und Buchschulden des Kreditnehmers, welcher für den Kreditgeber in angemessenem Rahmen und annehmbar ist und für weniger als [NUMMER] Tage ausstehend ist, außer Außenstände und Buchschulden, die von den jeweiligen Schuldnern angefochten werden oder die einem Partner des Kreditgebers geschuldet sind; zuzüglich 1.1.4.1.2.2 der geringere [BETRAG] oder [%] des Buchwerts des Inventars des Kreditnehmers, außer Inventar, welches aus Umlaufbestand besteht und Inventar, welches sich außerhalb von [LAND] befindet; und 1.1.4.2 der Betriebsmittelkredit. 1.1.5 "Dokumente des Bankengesetzes" ist der Sammelverweis auf: die Mitteilung über die Absicht Sicherheit zu geben, der Antrag auf Kredit und das Versprechen Sicherheit zu geben, die Vereinbarung über die Zuständigkeit des Kreditgebers im Zusammenhang mit allen Vorauszahlungen und gehaltenen Sicherheiten dazu und die Abtretung von Sicherheiten auf jegliches Eigentum festgelegter Kategorien, die alle in der vom Kreditgeber gewünschten Form zu sein haben; 1.1.6 "[NAME DES UNTERNEHMENS]" bedeutet [NAME DES UNTERNEHMENS]; 1.1.7 "Mietvertrag des Unternehmens" ist der Mietvertrag zwischen dem Kreditnehmer und [NAME DES UNTERNEHMENS], unter welchem bestimmte Ausstattungen, die von oder im Namen des Kreditnehmers für [BETRAG] gekauft wurden und dem Kreditnehmer für [BETRAG] für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahre vermietet wurden; 1.1.8 "Schuldverschreibung" bedeutet [%] der hypothekarischen Sicherheitsschuldverschreibungen, welche aufgrund des Treuhandvertrages ausgestellt wurden und dem Kreditnehmer gemäß des Pfandvertrages verpfändet wurde; 1.1.9 "Kreditnehmer" bezieht sich auf [NAME] 1.1.10 "Rechtsbeistand des Kreditnehmers" bezieht sich auf [MITARBEITER], [MITARBEITER]; "Werktag" bedeutet jeden Tag außer Samstag, Sonntags und allen anderen Tagen, die in [LAND] gesetzliche Feiertage sind oder Tage, an welchen Banken von [LAND] Gesetz oder durch lokale Proklamation berechtigt sind, zu schließen; "Miete von Ausstattung" bedeutet der Mietvertrag zwischen dem Kreditnehmer und [NAME DES UNTERNEHMENS], unter welchem bestimmte Ausstattungen, die von oder im Namen des Kreditnehmers für [BETRAG] gekauft wurden und dem Kreditnehmer für einen Zeitraum von [NUMMER] Jahre vermietet wurden; "Kommerzieller Pfandvertrag" bezieht sich auf den kommerziellen Pfandvertrag gemäß Unterabschnitt 7.1.8 und dieser kann werden von Zeit zu Zeit geändert oder ergänzt werden; "Verzug" bedeutet irgendeines der Ereignisse, die in Abschnitt 13.1 aufgeführt sind, das Auftreten oder der Misserfolg etwas zu beheben, was einen Verzug darstellt oder mit Ablauf der Zeit oder durch eine Mitteilung oder beides, ein Verzugsereignis darstellt; "Verzugsereignis" hat die Bedeutung wie in Abschnitt 13.1 zugeschrieben; "Bürgschaft" bedeutet irgendeine Vereinbarung, auf die in Unterabschnitt 7.1.9 Bezug genommen wird; "Bürge" bezieht sich auf [BÜRGE] "Schulden" beinhalten für jegliche Person: Verbindlichkeiten aus geborgtem Geld; Verbindlichkeiten, die eine Stundung des Kaufpreises von Gütern oder Dienstleistungen repräsentieren; Verbindlichkeiten, ob übernommen oder nicht, die durch Pfandverschreibungen gesichert sind und aus dem Erlös oder der Produktion von Waren, die einer solchen Person gehören, bezahlt werden; Mitverbindlichkeiten, die als Verbindlichkeit auf der Bilanzaufstellung einer solchen Person erscheinen; und Verbindlichkeiten einer anderen Person der oben genannten Typen, für die eine solche Person gebürgt hat (außer Billigungen zum Inkasso im üblichen Geschäftsverlauf) oder, für welche diese Person bedingt oder auf andere Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, einer Haftung aus einer Vereinbarung, Waren oder Dienstleistungen zu kaufen, die Bereitstellung der Mittel für die Bezahlung, die Bereitstellung von Geldern, um damit oder anderweitig in eine solche andere Person zu investieren, oder die anderweitige Versicherung gegenüber dem Gläubiger gegen den Verlust einer solchen anderen Person, haftbar ist,; "Versicherung" ist der Sammelverweis auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Versicherungspolicen, die dem Kreditnehmer Deckung für dessen Eigentum, Vermögenswerte und Geschäft geben; "Inventar" bedeutet die Güter, Waren, Materialien und das Zubehör, die Handelswaren, Produkte, Waren in Produktion, Betriebsmittel und der Warenbestand, auf die sich in der Abtretung der Sicherheit für jegliches Eigentum bestimmter Kategorien beziehen und die Bestandteil der Dokumente des Bankengesetzes sind; "[GESETZ IHRES LANDES] bedeutet alle anwendbaren Bestimmungen von Satzungen, Verordnungen, Erlassen, rechtlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften und Anordnungen der staatlichen Stellen, Verträge und alle geltenden Anordnungen und Verfügungen der Gerichte; "Kreditnehmer" bedeutet [NAME DES UNTERNEHMENS] und schließt alle Rechtsnachfolger und Zessionare desselben ein;
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