Das kommerzielle pfandverschreibung - ausrüstung und maschinen es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.
KOMMERZIELLE PFANDVERSCHREIBUNG Diese kommerzielle Pfandverschreibung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DIE VERTRAGSPARTEIEN SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: 1. KREDIT Vorbehaltlich und gemäß allen Bestimmungen und Bedingungen jenes bestimmten Kreditvertrags zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer mit dem formalen Datum [DATUM] in seiner jeweils gültigen Fassung und wie von Zeit zu Zeit ergänzt (der "Kreditvertrag"), hat der Kreditgeber angeboten, dem Kreditnehmer einen Betrag in Höhe von [BETRAG IN BUCHSTABEN] (€ [BETRAG]) (der "Kredit"), mit Zinsen zu den Raten, die darin festgelegt sind, zu leihen und der Kreditnehmer akzeptiert, diesen vom Kreditgeber zu leihen. 2. SICHERHEIT Als Sicherheit für die Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen, direkten und indirekten, absoluten und bedingten Verpflichtungen durch den Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber hierunter und unter dem Kreditvertrag und den Sicherungsdokumenten (wie im Kreditvertrag definiert), einschließlich, aber ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Ausführungen die Verpflichtung, alle Gelder, die in Form von Kapital, Zinsen, Gebühren und Zusätzen durch den Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber im Rahmen des Kreditvertrags gegenwärtig fällig und zahlbar sind, und die zukünftig fällig und zahlbar werden, zurückzuzahlen, belastet und verpfändet der Kreditnehmer zugunsten des Kreditgebers, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gesetze von [LAND], als kommerzielle Pfandverschreibung die folgenden Geräte und Maschinen, nämlich: [AUSRÜSTUNG/MASCHINEN BESCHREIBEN] (das "Eigentum") 3. EIGENTUM Der Standort des unbeweglichen Eigentums, welches hier verpfändet wird, ist der Standort des Kreditnehmers, der sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 4. VERPFÄNDETER STANDORT Die Niederlassung in [BUNDESLAND/STAAT], welche kontrollierte und aufgezeichnete Bewegungen der hierin verpfändeten Vermögenswerte, die nicht unbeweglich sind, ausmacht, befindet sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE]. 5. ÄNDERUNG DES STANDORTS ODER DER NIEDERLASSUNG Falls der genannte Standort oder die Niederlassung sich ändert, hat der Kreditnehmer unverzüglich den Kreditgeber schriftlich darüber zu informieren. Falls der besagte Standort oder die Niederlassung in eine andere außerhalb des Zuständigungsbereichs der Eintragungsstelle, in welcher der Standort oder die Niederlassung sich befindet, je nach Sachlage, hat der Kreditnehmer unverzüglich dem Kreditgeber zu dessen Zufriedenheit, den Nachweis der Erneuerung des Grundbucheintrags im Büro der neuen Eintragungsstelle zu erbringen. 6. VERPFÄNDETES EIGENTUM Der Kreditnehmer erklärt hiermit garantiert hiermit, dass das Eigentum, welches verpfändet wird, in voller Höhe bezahlt wurde und ihm als alleiniges und absolutes Eigentum gehört, frei von allen Pfandrechten, Vorrechten und Belastungen, wie dieser Begriff im Kreditvertrag definiert ist. 7. KEIN PFANDRECHT Der Kreditnehmer hat das verpfändete Eigentum in guter Verfassung und in gutem baulichen Zustand zu halten, frei von allen Pfandrechten, Belastungen und Vorrechten, welcher Art auch immer, außer zulässigen Belastungen. Er hat dem Kreditgeber jederzeit Zugang zu dem besagten Eigentum zum Zwecke der Inspektion desselben zu gewähren. 8. ANWESEN Wenn ein Eigentum verpfändet wird, das sich auf einem gemieteten Räumen befindet, oder zu irgendeinem Zeitpunkt in ein gemietetes Anwesen gestellt wird, hat der Kreditnehmer unverzüglich den Vermieter schriftlich über die besagte Pfandverschreibung zu benachrichtigen und hat dem Kreditgeber den für diesen zufriedenstellenden Nachweis über diese Benachrichtigung zu erbringen. 9. ZUSÄTZLICHE SICHERHEIT
Das kommerzielle pfandverschreibung - ausrüstung und maschinen es hat 4 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt betrieb & logistik unterlagen.
KOMMERZIELLE PFANDVERSCHREIBUNG Diese kommerzielle Pfandverschreibung (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. DIE VERTRAGSPARTEIEN SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: 1. KREDIT Vorbehaltlich und gemäß allen Bestimmungen und Bedingungen jenes bestimmten Kreditvertrags zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer mit dem formalen Datum [DATUM] in seiner jeweils gültigen Fassung und wie von Zeit zu Zeit ergänzt (der "Kreditvertrag"), hat der Kreditgeber angeboten, dem Kreditnehmer einen Betrag in Höhe von [BETRAG IN BUCHSTABEN] (€ [BETRAG]) (der "Kredit"), mit Zinsen zu den Raten, die darin festgelegt sind, zu leihen und der Kreditnehmer akzeptiert, diesen vom Kreditgeber zu leihen. 2. SICHERHEIT Als Sicherheit für die Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen, direkten und indirekten, absoluten und bedingten Verpflichtungen durch den Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber hierunter und unter dem Kreditvertrag und den Sicherungsdokumenten (wie im Kreditvertrag definiert), einschließlich, aber ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorstehenden Ausführungen die Verpflichtung, alle Gelder, die in Form von Kapital, Zinsen, Gebühren und Zusätzen durch den Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber im Rahmen des Kreditvertrags gegenwärtig fällig und zahlbar sind, und die zukünftig fällig und zahlbar werden, zurückzuzahlen, belastet und verpfändet der Kreditnehmer zugunsten des Kreditgebers, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gesetze von [LAND], als kommerzielle Pfandverschreibung die folgenden Geräte und Maschinen, nämlich: [AUSRÜSTUNG/MASCHINEN BESCHREIBEN] (das "Eigentum") 3. EIGENTUM Der Standort des unbeweglichen Eigentums, welches hier verpfändet wird, ist der Standort des Kreditnehmers, der sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. 4. VERPFÄNDETER STANDORT Die Niederlassung in [BUNDESLAND/STAAT], welche kontrollierte und aufgezeichnete Bewegungen der hierin verpfändeten Vermögenswerte, die nicht unbeweglich sind, ausmacht, befindet sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE]. 5. ÄNDERUNG DES STANDORTS ODER DER NIEDERLASSUNG Falls der genannte Standort oder die Niederlassung sich ändert, hat der Kreditnehmer unverzüglich den Kreditgeber schriftlich darüber zu informieren. Falls der besagte Standort oder die Niederlassung in eine andere außerhalb des Zuständigungsbereichs der Eintragungsstelle, in welcher der Standort oder die Niederlassung sich befindet, je nach Sachlage, hat der Kreditnehmer unverzüglich dem Kreditgeber zu dessen Zufriedenheit, den Nachweis der Erneuerung des Grundbucheintrags im Büro der neuen Eintragungsstelle zu erbringen. 6. VERPFÄNDETES EIGENTUM Der Kreditnehmer erklärt hiermit garantiert hiermit, dass das Eigentum, welches verpfändet wird, in voller Höhe bezahlt wurde und ihm als alleiniges und absolutes Eigentum gehört, frei von allen Pfandrechten, Vorrechten und Belastungen, wie dieser Begriff im Kreditvertrag definiert ist. 7. KEIN PFANDRECHT Der Kreditnehmer hat das verpfändete Eigentum in guter Verfassung und in gutem baulichen Zustand zu halten, frei von allen Pfandrechten, Belastungen und Vorrechten, welcher Art auch immer, außer zulässigen Belastungen. Er hat dem Kreditgeber jederzeit Zugang zu dem besagten Eigentum zum Zwecke der Inspektion desselben zu gewähren. 8. ANWESEN Wenn ein Eigentum verpfändet wird, das sich auf einem gemieteten Räumen befindet, oder zu irgendeinem Zeitpunkt in ein gemietetes Anwesen gestellt wird, hat der Kreditnehmer unverzüglich den Vermieter schriftlich über die besagte Pfandverschreibung zu benachrichtigen und hat dem Kreditgeber den für diesen zufriedenstellenden Nachweis über diese Benachrichtigung zu erbringen. 9. ZUSÄTZLICHE SICHERHEIT
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