Das kommanditgesellschaftsvertrag es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KOMMANDITGESELLSCHAFTSVERTRAG VON [NAME DER PARTNERSCHAFT] DIE SICHERHEITEN, DIE VON DIESEM INSTRUMENT ODER DOKUMENT REPRÄSENTIERT WERDEN, WURDEN ALS INVESTMENT ERWORBEN UND WURDEN NICHT UNTER DEM [WERTPAPIERGESETZ VON 1933 ODER EINEM ANDEREN GESETZ] REGISTRIERT: OHNE EINE SOLCHE REGISTRIERUNG, KANN DIESE SICHERHEIT ZU KEINEM ZEITPUNKT VERKAUFT, VERPFÄNDET, LOMBARDIERT ODER AUF ANDERE ART TRANSFERIERT WERDEN, AUSSER NACH DER LIEFERUNG EINES GUTACHTEN EINES RECHTSBEISTANDS, WELCHES FÜR DIE HAFTENDEN PARTNER DER PARTNERSCHAFT ZUFRIEDENSTELLEND IST UND WELCHES BESAGT, DASS DIE REGISTRIERUNG NICHT FÜR EINEN SOLCHEN TRANSFER NOTWENDIG IST ODER NACH DER EINREICHUNG VON BEWEISEN AN DIE HAFTENDEN PARTNER DER PARTNERSCHAFT, WELCHE FÜR DIE HAFTENDEN PARTNER ZUFRIEDENSTELLEND IST UND WELCHE BESAGT, DASS EIN SOLCHER TRANSFER NICHT GEGEN DAS [WERTPAPIERGESETZ VON 1933 ODER EIN ANDERES GESETZ], GEGEN GELTENDE STAATLICHE WERTPAPIERGESETZE ODER GEGEN REGELN UND REGULATIONEN DARAUS VERSTÖSST. Dieses Dokument bescheinigt die folgende Vereinbarung und das Zertifikat der Kommanditgesellschaft, welche zum Datum, an dem sie von und zwischen [NAME] als haftender Partner ("haftender Partner") und allen Individuen, deren Namen in Anhang "A" dieser Vereinbarung angegeben sind, als Kommanditisten („Kommanditisten"), im Ministerium von [STAAT] eingereicht wurden, in Kraft treten. 1. ENTSTEHUNG 1.1 Die Partien bilden hiermit eine Kommanditgesellschaft (Partnerschaft) unter und laut dem überarbeiteten Gesetz betreffend Kommanditgesellschaften von [BUNDESLAND/STAAT], Paragraph [BESCHREIBEN]. 1.2 Dieses Zertifikat der Kommanditgesellschaft muss im Ministerium von [BUNDESLAND/STAAT] eingereicht werden, wonach die Partner dieses Original, oder aktualisierte Zertifikate, die die Gründung und Tätigkeit dieser Kommanditgesellschaft aufzeigen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] und anderer Staaten in denen die Partnerschaft geschäftlich tätig werden möchte, einreichen oder veröffentlichen müssen. 1.3 Der haftende Partner ist hiermit von allen Kommanditisten autorisiert und bevollmächtigt, entweder das Original oder aktualisierte Zertifikate nach Notwendigkeit oder auf Wunsch, einzureichen und zu veröffentlichen und jeder Kommanditist bestimmt und bestellt den haftenden Partner in seinem Namen als seinen Rechtsanwalt für den exklusiven Zweck der Unterzeichnung und Attestierung dieser Originale oder aktualisierten Zertifikate der Kommanditgesellschaft. 1.4 Der Zweck der Kommanditgesellschaft ist der folgende: der Kauf, die Verwaltung und der Verkauf, wie angemessen, der gesamten Liegenschaften, inklusive Verbesserungen und persönliches Eigentum, welche sich darauf befinden, welche als [NAME ODER BESCHREIBUNG DES EIGENTUMS] bekannt sind und genauer in Anhang „B" beschrieben werden. [HINZUFÜGEN, WENN ANGEMESSEN] Außerdem bietet die Partnerschaft die [VERÄNDERUNG UND REPARATUR DER VERÄNDERUNGEN UND DES PERSÖNLICHEN EIGENTUMS AN, WELCHE SICH AUF DEM ERWÄHNTEN EIGENTUM BEFINDEN]. 2. NAMEN UND ORTE DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 2.1 Der Name der Kommanditgesellschaft ist [NAME]. 2.2 Das Geschäft der Partnerschaft wird unter dem Namen und solchen Variationen des Namens geführt, die notwendig sind, um die Gesetze von [Bundesland/Staat] zu befolgen, in welchem die Partnerschaft geschäftlich tätig ist oder Investitionen tätigt. 2.3 Der haftende Partner wird sofort eines oder mehrere Zertifikate ausstellen und bei den relevanten Behörden jedes Staates einreichen, in welchem die Partnerschaft jene Geschäftstätigkeit durchführt, die in dieser Vereinbarung autorisiert wird, welche vom Gesetz betreffend erfundene oder angenommene Namen oder einem ähnlichen Statut verlangt werden, welches in einem Staat gilt, in dem diese Tätigkeiten durchgeführt werden. 2.4 Der Hauptgeschäftssitz befindet sich in [ADRESSE] und zusätzliche Geschäftssitze können sich an anderen Orten befinden. 2.5. Der Name und die Adresse des haftenden Partners der Partnerschaft sind: [Name] [AdressE] 2.6 Es gibt in dieser Partnerschaft keine anderen haftenden Partner und keine Person oder Einheit hat das Recht, am aktiven Management der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft teilzunehmen. 2.7 Die Namen und Adressen oder Wohnsitze der haftenden Partner dieser Partnerschaft sind in Anhang "A" angeführt, welcher an diese Vereinbarung angehängt ist und welcher durch diese Bezugnahme zu einem Teil dieser Vereinbarung wurde. Es gibt keine anderen Kommanditisten der Partnerschaft, außer jenen, die im Anhang „A" gelistet sind. 3. LAUFZEIT DER PARTNERSCHAFT 3.1 Die Partnerschaft beginnt am Datum dieser Vereinbarung und existiert bis [JAHR], außer sie wird wie unten angegeben früher beendet, liquidiert oder aufgelöst. 4. KAPITALKONTRIBUTIONEN 4.1 Das Kapital, das anfänglich an durch den haftenden Partner und alle Kommanditisten übergeben werden muss, muss bar bezahlt werden. 4.2 Das Anfangskapital, welches vom haftenden Partner und den Kommanditisten bezahlt werden muss, entspricht der Summe, die neben seinem Namen im angehängten Anhang „A" angegeben ist. 4.3 Jeder Partner haftet für die Partnerschaft persönlich in voller Höhe seines anfänglichen Kapitalbeitrags. 4.4 Die Kommanditisten müssen auf schriftliche Anfrage des haftenden Partners zusätzliche Kapitalkontributionen machen, welche dem Anteil des Partners (dem Prozentsatz der Inhaberschaft, der neben dem Namen jedes haftenden Partners und Kommanditisten in Anhang „A" angegeben ist) an allen Kosten, Ausgaben oder Gebühren betreffend den Betrieb der Partnerschaft entsprechen. [HINZUFÜGEN, FALLS ANGEMESSEN] und die Inhaberschaft, den Betrieb, die Instandhaltung und die Erhaltung des Eigentums der Partnerschaft, inklusive, aber nicht limitiert auf, Wertsteuern, die Rückzahlung von Schulen (inklusive Zinszahlungen), Versicherungsprämien, Reparaturen, professionelle Gebühren, Löhne und Betriebskosten, im Ausmaß, in dem diese Kosten, Ausgaben oder Gebühren das Einkommen, welches von der Partnerschaft generiert wird, und die Erträge von Krediten der Partnerschaft übersteigen. a. Falls ein Partner verabsäumt, oder sich weigert, den Gesamtbetrag des verlangten Anfangskapitals und/oder des zusätzlichen verlangten Kapitals zu bezahlen, ist der haftende Partner autorisiert, das Kapitalkonto und die Inhaberschaftsanteile des Partners als pauschalierten Schadensersatz für die Versäumnis verfallen zu lassen. 5. GEWINNE UND VERLUSTE 5.1 Der Betrag an Nettogewinnen und Nettoverlusten der Partnerschaft, der jedem Partner gutgeschrieben bzw. Verrechnet wird, wird durch den Prozentsatz bestimmt, der im Anhang "A" neben dem Namen des Partners angegeben ist. 5.2 Der Begriff "Gewinne" bezeichnet hiermit das Einkommen oder die Gewinne jeder Art, die tatsächlich in der Partnerschaft anfallen, oder welche, aufgrund von generell akzeptierten Buchhaltungsverfahren, als in der Partnerschaft angefallen betrachtet werden. 5.3 Der Begriff "Verluste" bezeichnet hiermit alle Abzüge, Ausgaben oder Gebühren, die tatsächlich in der Partnerschaft anfallen, oder welche, aufgrund von generell akzeptierten Buchhaltungsverfahren, als in der Partnerschaft angefallen betrachtet werden. 5.4 Bargeld kann, falls vorhanden, vom haftenden Partner direkt an alle Kommanditisten im selben Verhältnis, in dem Gewinne und Verluste geteilt werden, verteilt werden. a. Barzahlungen der Partnerschaft können vom haftenden Partner an alle Kommanditisten erfolgen, ohne dass die Gewinne oder Verluste der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft berücksichtigt werden; vorausgesetzt allerdings, dass keine Barzahlungen getätigt werden, die die Fähigkeit der Partnerschaft, ihre fälligen Schulden zu bezahlen, beeinflusst. b. Der haftende Partner bestimmt, wann und ob Barzahlungen an die Kommanditisten laut der Bedingungen und den Inhalten dieser Vereinbarung getätigt werden. c
Das kommanditgesellschaftsvertrag es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KOMMANDITGESELLSCHAFTSVERTRAG VON [NAME DER PARTNERSCHAFT] DIE SICHERHEITEN, DIE VON DIESEM INSTRUMENT ODER DOKUMENT REPRÄSENTIERT WERDEN, WURDEN ALS INVESTMENT ERWORBEN UND WURDEN NICHT UNTER DEM [WERTPAPIERGESETZ VON 1933 ODER EINEM ANDEREN GESETZ] REGISTRIERT: OHNE EINE SOLCHE REGISTRIERUNG, KANN DIESE SICHERHEIT ZU KEINEM ZEITPUNKT VERKAUFT, VERPFÄNDET, LOMBARDIERT ODER AUF ANDERE ART TRANSFERIERT WERDEN, AUSSER NACH DER LIEFERUNG EINES GUTACHTEN EINES RECHTSBEISTANDS, WELCHES FÜR DIE HAFTENDEN PARTNER DER PARTNERSCHAFT ZUFRIEDENSTELLEND IST UND WELCHES BESAGT, DASS DIE REGISTRIERUNG NICHT FÜR EINEN SOLCHEN TRANSFER NOTWENDIG IST ODER NACH DER EINREICHUNG VON BEWEISEN AN DIE HAFTENDEN PARTNER DER PARTNERSCHAFT, WELCHE FÜR DIE HAFTENDEN PARTNER ZUFRIEDENSTELLEND IST UND WELCHE BESAGT, DASS EIN SOLCHER TRANSFER NICHT GEGEN DAS [WERTPAPIERGESETZ VON 1933 ODER EIN ANDERES GESETZ], GEGEN GELTENDE STAATLICHE WERTPAPIERGESETZE ODER GEGEN REGELN UND REGULATIONEN DARAUS VERSTÖSST. Dieses Dokument bescheinigt die folgende Vereinbarung und das Zertifikat der Kommanditgesellschaft, welche zum Datum, an dem sie von und zwischen [NAME] als haftender Partner ("haftender Partner") und allen Individuen, deren Namen in Anhang "A" dieser Vereinbarung angegeben sind, als Kommanditisten („Kommanditisten"), im Ministerium von [STAAT] eingereicht wurden, in Kraft treten. 1. ENTSTEHUNG 1.1 Die Partien bilden hiermit eine Kommanditgesellschaft (Partnerschaft) unter und laut dem überarbeiteten Gesetz betreffend Kommanditgesellschaften von [BUNDESLAND/STAAT], Paragraph [BESCHREIBEN]. 1.2 Dieses Zertifikat der Kommanditgesellschaft muss im Ministerium von [BUNDESLAND/STAAT] eingereicht werden, wonach die Partner dieses Original, oder aktualisierte Zertifikate, die die Gründung und Tätigkeit dieser Kommanditgesellschaft aufzeigen, in Übereinstimmung mit den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] und anderer Staaten in denen die Partnerschaft geschäftlich tätig werden möchte, einreichen oder veröffentlichen müssen. 1.3 Der haftende Partner ist hiermit von allen Kommanditisten autorisiert und bevollmächtigt, entweder das Original oder aktualisierte Zertifikate nach Notwendigkeit oder auf Wunsch, einzureichen und zu veröffentlichen und jeder Kommanditist bestimmt und bestellt den haftenden Partner in seinem Namen als seinen Rechtsanwalt für den exklusiven Zweck der Unterzeichnung und Attestierung dieser Originale oder aktualisierten Zertifikate der Kommanditgesellschaft. 1.4 Der Zweck der Kommanditgesellschaft ist der folgende: der Kauf, die Verwaltung und der Verkauf, wie angemessen, der gesamten Liegenschaften, inklusive Verbesserungen und persönliches Eigentum, welche sich darauf befinden, welche als [NAME ODER BESCHREIBUNG DES EIGENTUMS] bekannt sind und genauer in Anhang „B" beschrieben werden. [HINZUFÜGEN, WENN ANGEMESSEN] Außerdem bietet die Partnerschaft die [VERÄNDERUNG UND REPARATUR DER VERÄNDERUNGEN UND DES PERSÖNLICHEN EIGENTUMS AN, WELCHE SICH AUF DEM ERWÄHNTEN EIGENTUM BEFINDEN]. 2. NAMEN UND ORTE DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 2.1 Der Name der Kommanditgesellschaft ist [NAME]. 2.2 Das Geschäft der Partnerschaft wird unter dem Namen und solchen Variationen des Namens geführt, die notwendig sind, um die Gesetze von [Bundesland/Staat] zu befolgen, in welchem die Partnerschaft geschäftlich tätig ist oder Investitionen tätigt. 2.3 Der haftende Partner wird sofort eines oder mehrere Zertifikate ausstellen und bei den relevanten Behörden jedes Staates einreichen, in welchem die Partnerschaft jene Geschäftstätigkeit durchführt, die in dieser Vereinbarung autorisiert wird, welche vom Gesetz betreffend erfundene oder angenommene Namen oder einem ähnlichen Statut verlangt werden, welches in einem Staat gilt, in dem diese Tätigkeiten durchgeführt werden. 2.4 Der Hauptgeschäftssitz befindet sich in [ADRESSE] und zusätzliche Geschäftssitze können sich an anderen Orten befinden. 2.5. Der Name und die Adresse des haftenden Partners der Partnerschaft sind: [Name] [AdressE] 2.6 Es gibt in dieser Partnerschaft keine anderen haftenden Partner und keine Person oder Einheit hat das Recht, am aktiven Management der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft teilzunehmen. 2.7 Die Namen und Adressen oder Wohnsitze der haftenden Partner dieser Partnerschaft sind in Anhang "A" angeführt, welcher an diese Vereinbarung angehängt ist und welcher durch diese Bezugnahme zu einem Teil dieser Vereinbarung wurde. Es gibt keine anderen Kommanditisten der Partnerschaft, außer jenen, die im Anhang „A" gelistet sind. 3. LAUFZEIT DER PARTNERSCHAFT 3.1 Die Partnerschaft beginnt am Datum dieser Vereinbarung und existiert bis [JAHR], außer sie wird wie unten angegeben früher beendet, liquidiert oder aufgelöst. 4. KAPITALKONTRIBUTIONEN 4.1 Das Kapital, das anfänglich an durch den haftenden Partner und alle Kommanditisten übergeben werden muss, muss bar bezahlt werden. 4.2 Das Anfangskapital, welches vom haftenden Partner und den Kommanditisten bezahlt werden muss, entspricht der Summe, die neben seinem Namen im angehängten Anhang „A" angegeben ist. 4.3 Jeder Partner haftet für die Partnerschaft persönlich in voller Höhe seines anfänglichen Kapitalbeitrags. 4.4 Die Kommanditisten müssen auf schriftliche Anfrage des haftenden Partners zusätzliche Kapitalkontributionen machen, welche dem Anteil des Partners (dem Prozentsatz der Inhaberschaft, der neben dem Namen jedes haftenden Partners und Kommanditisten in Anhang „A" angegeben ist) an allen Kosten, Ausgaben oder Gebühren betreffend den Betrieb der Partnerschaft entsprechen. [HINZUFÜGEN, FALLS ANGEMESSEN] und die Inhaberschaft, den Betrieb, die Instandhaltung und die Erhaltung des Eigentums der Partnerschaft, inklusive, aber nicht limitiert auf, Wertsteuern, die Rückzahlung von Schulen (inklusive Zinszahlungen), Versicherungsprämien, Reparaturen, professionelle Gebühren, Löhne und Betriebskosten, im Ausmaß, in dem diese Kosten, Ausgaben oder Gebühren das Einkommen, welches von der Partnerschaft generiert wird, und die Erträge von Krediten der Partnerschaft übersteigen. a. Falls ein Partner verabsäumt, oder sich weigert, den Gesamtbetrag des verlangten Anfangskapitals und/oder des zusätzlichen verlangten Kapitals zu bezahlen, ist der haftende Partner autorisiert, das Kapitalkonto und die Inhaberschaftsanteile des Partners als pauschalierten Schadensersatz für die Versäumnis verfallen zu lassen. 5. GEWINNE UND VERLUSTE 5.1 Der Betrag an Nettogewinnen und Nettoverlusten der Partnerschaft, der jedem Partner gutgeschrieben bzw. Verrechnet wird, wird durch den Prozentsatz bestimmt, der im Anhang "A" neben dem Namen des Partners angegeben ist. 5.2 Der Begriff "Gewinne" bezeichnet hiermit das Einkommen oder die Gewinne jeder Art, die tatsächlich in der Partnerschaft anfallen, oder welche, aufgrund von generell akzeptierten Buchhaltungsverfahren, als in der Partnerschaft angefallen betrachtet werden. 5.3 Der Begriff "Verluste" bezeichnet hiermit alle Abzüge, Ausgaben oder Gebühren, die tatsächlich in der Partnerschaft anfallen, oder welche, aufgrund von generell akzeptierten Buchhaltungsverfahren, als in der Partnerschaft angefallen betrachtet werden. 5.4 Bargeld kann, falls vorhanden, vom haftenden Partner direkt an alle Kommanditisten im selben Verhältnis, in dem Gewinne und Verluste geteilt werden, verteilt werden. a. Barzahlungen der Partnerschaft können vom haftenden Partner an alle Kommanditisten erfolgen, ohne dass die Gewinne oder Verluste der Geschäftstätigkeit der Partnerschaft berücksichtigt werden; vorausgesetzt allerdings, dass keine Barzahlungen getätigt werden, die die Fähigkeit der Partnerschaft, ihre fälligen Schulden zu bezahlen, beeinflusst. b. Der haftende Partner bestimmt, wann und ob Barzahlungen an die Kommanditisten laut der Bedingungen und den Inhalten dieser Vereinbarung getätigt werden. c
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