Das kaufvereinbarung für gmbh-gesellschaftsanteile es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KAUFVEREINBARUNG FÜR GMBH-GESELLSCHAFTSANTEILE Diese Kaufvereinbarung für GmbH-Gesellschaftsanteile (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES KÄUFERS] (der "Käufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Käufer möchte, zu den hierin festgelegten Bedingungen und Konditionen, Gesellschaftsanteile von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei") kaufen und die Erste Partei möchte diese Anteile an [NAME DES KÄUFERS] verkaufen, welche [ANZAHL%] der Gesellschaftsanteile der Ersten Partei wie in der neuen GmbH Vereinbarung (wie hierin definiert) beschrieben, repräsentieren, und weiters eine Garantie erwerben, die das Kaufrecht repräsentiert, unter bestimmten Umständen einen [ANZAHL %] Anteil (vorbehaltlich Änderungen, wie in der Garantie angegeben) am [BESCHREIBEN] Unternehmen der Ersten Partei (wie in dieser Garantie angegeben) zu kaufen. DAHER, vereinbaren die Parteien wie folgt: KAUF UND VERKAUF DER GESELLSCHAFTSANTEILE Verkauf und Kauf Beim Abschluss muss der Käufer von der Ersten Partei GmbH-Gesellschaftsanteile der Klasse [BESCHREIBEN] an der Ersten Partei, die [PROZENTSATZ] der, sofort nach dieser Transaktion, im Umlauf befindlichen Gesellschaftsanteile der Ersten Partei (die „Gesellschaftsanteile") repräsentieren, und eine Garantie, die das Kaufrecht unter bestimmten Umständen für Anteile am Internetunternehmen der Ersten Partei in Form von Anhang [BESCHREIBEN] hiervon (die „Garantie"), repräsentiert, kaufen, und die Erste Partei muss diese an den Käufer verkaufen, wobei der gesamte Kaufpreis von [BETRAG] (der „Kaufpreis") beträgt, wovon [BETRAG] der Garantie zuzuordnen sind. Der Kauf und Verkauft unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und basiert auf den Erklärungen, Garantien, Bedingungen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind (der „Verkauf und Kauf"). Abschluss Der Kauf und der Verkauf müssen zum Datum dieser Vereinbarung in den Büros von [BESCHREIBEN] stattfinden (wobei diese Zeit und dieser Ort als "Abschluss" bezeichnet werden). Lieferungen beim Abschluss Beim Abschluss müssen die Parteien jeweils die folgenden gleichzeitigen Lieferungen durchführen: Die Erste Partei muss dem Käufer folgendes liefern: ein Zertifikat, welches die Gesellschaftsanteile repräsentiert und im Namen der Ersten Partei ordnungsgemäß ausgeführt ist, die Garantie, ordnungsgemäß im Namen der Ersten Partei ausgeführt, die vierte berichtigte und umformulierte GmbH Vereinbarung der Ersten Partei (die "Neue GmbH Vereinbarung"), in Form von Anhang [BESCHREIBEN] hiervon, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen der Ersten Partei, [BESCHREIBEN], [BESCHREIBEN], [BESCHREIBEN] und [BESCHREIBEN] die "Existierenden Mitglieder"), und eine Quittung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen der Ersten Partei, welche den Erhalt des Kaufpreises vom Käufer belegt. Der Käufer muss der Ersten Partei folgendes liefern: (i) den Kaufpreis, per Überweisung von sofort verfügbaren Geldern auf ein Konto oder auf Konten, die von der Ersten Partei gewählt werden, (ii) die neue GmbH Vereinbarung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen des Käufers, und (iii) eine Quittung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen des Käufers, welche den Erhalt der Gesellschaftsanteile und der Garantie von der Ersten Partei bestätigt. Die Partien müssen alle anderen Dokumente ausführen und liefern, die normalerweise und angemessen notwendig sind, um die hierin vereinbarten Transkationen zu konsumieren. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER Ersten Partei Die Erste Partei erklärt und garantiert hiermit wie folgt: Organisation und Qualifikation Die Erste Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ordnungsgemäß und gesetzmäßig unter den Gesetzen des Staates [BESCHREIBEN] existiert. Die Erste Partei hat die notwendigen Befugnisse und Autoritäten, um die Geschäftstätigkeit, die derzeit durchgeführt, auszuüben, mit Ausnahme von Ausfällen, aufgrund derer angemessenerweise keine wesentliche negative Auswirkung auf das Geschäft der Ersten Partei, das Eigentum oder die Finanzsituation entsteht (eine „wesentliche negative Auswirkung"). Die Erste Partei ist ordnungsgemäß qualifiziert, um Geschäfte in jedem Rechtssystem zu machen, in welchem das Fehlen einer solchen Qualifikation angemessenerweise zu einer wesentlichen negative Auswirkung führen würde. Kapitalisierung Zum Abschluss, besteht das ausstehende Anteilskapital der Ersten Partei aus Gesellschaftsanteilen der Klasse [BESCHREIBEN], wie in Anhang [BESCHREIBEN] hierzu beschrieben. Außer diesen Gesellschaftsanteilen sind, zum Zeitpunkt des Abschlusses, Optionen zum Kauf von Gesellschaftsanteilen, welche rund [PROZENTSATZ] der im Umlauf befindlichen Anteile der GmbH entsprechen, unter dem nicht-qualifizierten Aktienoptionsplan der Klasse [BESCHREIBEN] der GmbH der Ersten Partei im Umlauf, wobei die Ausübung dieser Optionen verwässert, auf einer Netto-Finanzbasis, nur für Halter von Anteilen der Klasse [BESCHREIBEN] möglich ist. Zusätzlich, möchte die Erste Partei, nach einer Umrechnung (wie in der dritten geänderten und neu formulierten GmbH-Vereinbarung der Ersten Partei definiert (die „GmbH-Vereinbarung")) und einem folgenden Börsengang der Stammaktien der Nachfolgegesellschaft der Ersten Partei, Stammaktien laut dem Phantom-Leistungsplan der Ersten Partei ausgeben, wobei dem Käufer eine echte und korrekte Kopie dieses Plans übermittelt wurde. Am oder vor dem anfänglichen Börsengang, kann die Erste Partei zusätzliche Optionen ausgeben, um Kapitalanteile an der Ersten Partei oder der Nachfolgegesellschaft zu erwerben, vorausgesetzt, dass maximal Optionen in einer gemeinsamen Höhe von [PROZENTSATZ] des verwässerten Kapitals für den Käufer beim anfänglichen Börsengang verwässernd sind. Außer wie oben, in der GmbH-Vereinbarung und in der neuen GmbH-Vereinbarung angegeben, gibt es keine offenen Rechte, Optionen, Garantien, Bezugsrechte, Vorkaufsrechte oder ähnliche Recht für den Kauf oder den Erwerb von Kapitalanteilen an der Ersten Partei von der Ersten Partei. Unter Annahme der Korrektheit der hierin enthaltenden Erklärungen des Käufers und der Zweiten Partei, wurden alle im Umlauf befindlichen Kapitalanteile in Übereinstimmung mit dem staatlichen Wertpapiergesetz ausgegeben. Tochtergesellschaften Mit Ausnahme von [BESCHREIBEN], Inc., einer Gesellschaft aus [STAAT], besitzt oder kontrolliert die Erste Partei derzeit kein Anteile an einer anderen Gesellschaft, Vereinigung oder anderen Geschäftseinheit. Die Erste Partei ist kein Bestandteil eines Joint Ventures, einer Partnerschaft oder einer ähnlichen Gruppierung. Autorisierung Zum Abschluss, müssen alle Handlungen von Seiten der ersten Partei, ihrer Geschäftsführer, Direktoren und existierenden Mitglieder, durchgeführt worden sein, die notwendig für die Autorisierung, Durchführung und Lieferung dieser Vereinbarung, der neuen GmbH Vereinbarung, der Garantie und für die Durchführung aller Verpflichtungen der Ersten Partei hierunter und darunter, sind, und diese Vereinbarung, die neue GmbH-Vereinbarung und die Garantie, stellen, unter Annahme der ordnungsgemäßen Unterzeichnung der beteiligten Parteien, gültige und rechtlich bindende Verpflichtungen der Ersten Partei dar, die in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Bedingungen durchsetzbar sind, vorbehaltlich: Gerichtliche Prinzipien, die die Verfügbarkeit der effektiven Vertragserfüllung, von Unterlassungsansprüchen und anderen Rechtsmitteln nach Billigkeit limitieren, und
Das kaufvereinbarung für gmbh-gesellschaftsanteile es hat 14 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
KAUFVEREINBARUNG FÜR GMBH-GESELLSCHAFTSANTEILE Diese Kaufvereinbarung für GmbH-Gesellschaftsanteile (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES KÄUFERS] (der "Käufer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (die "Zweite Partei"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Käufer möchte, zu den hierin festgelegten Bedingungen und Konditionen, Gesellschaftsanteile von [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (die "Erste Partei") kaufen und die Erste Partei möchte diese Anteile an [NAME DES KÄUFERS] verkaufen, welche [ANZAHL%] der Gesellschaftsanteile der Ersten Partei wie in der neuen GmbH Vereinbarung (wie hierin definiert) beschrieben, repräsentieren, und weiters eine Garantie erwerben, die das Kaufrecht repräsentiert, unter bestimmten Umständen einen [ANZAHL %] Anteil (vorbehaltlich Änderungen, wie in der Garantie angegeben) am [BESCHREIBEN] Unternehmen der Ersten Partei (wie in dieser Garantie angegeben) zu kaufen. DAHER, vereinbaren die Parteien wie folgt: KAUF UND VERKAUF DER GESELLSCHAFTSANTEILE Verkauf und Kauf Beim Abschluss muss der Käufer von der Ersten Partei GmbH-Gesellschaftsanteile der Klasse [BESCHREIBEN] an der Ersten Partei, die [PROZENTSATZ] der, sofort nach dieser Transaktion, im Umlauf befindlichen Gesellschaftsanteile der Ersten Partei (die „Gesellschaftsanteile") repräsentieren, und eine Garantie, die das Kaufrecht unter bestimmten Umständen für Anteile am Internetunternehmen der Ersten Partei in Form von Anhang [BESCHREIBEN] hiervon (die „Garantie"), repräsentiert, kaufen, und die Erste Partei muss diese an den Käufer verkaufen, wobei der gesamte Kaufpreis von [BETRAG] (der „Kaufpreis") beträgt, wovon [BETRAG] der Garantie zuzuordnen sind. Der Kauf und Verkauft unterliegt den Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung und basiert auf den Erklärungen, Garantien, Bedingungen und Vereinbarungen, die hierin enthalten sind (der „Verkauf und Kauf"). Abschluss Der Kauf und der Verkauf müssen zum Datum dieser Vereinbarung in den Büros von [BESCHREIBEN] stattfinden (wobei diese Zeit und dieser Ort als "Abschluss" bezeichnet werden). Lieferungen beim Abschluss Beim Abschluss müssen die Parteien jeweils die folgenden gleichzeitigen Lieferungen durchführen: Die Erste Partei muss dem Käufer folgendes liefern: ein Zertifikat, welches die Gesellschaftsanteile repräsentiert und im Namen der Ersten Partei ordnungsgemäß ausgeführt ist, die Garantie, ordnungsgemäß im Namen der Ersten Partei ausgeführt, die vierte berichtigte und umformulierte GmbH Vereinbarung der Ersten Partei (die "Neue GmbH Vereinbarung"), in Form von Anhang [BESCHREIBEN] hiervon, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen der Ersten Partei, [BESCHREIBEN], [BESCHREIBEN], [BESCHREIBEN] und [BESCHREIBEN] die "Existierenden Mitglieder"), und eine Quittung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen der Ersten Partei, welche den Erhalt des Kaufpreises vom Käufer belegt. Der Käufer muss der Ersten Partei folgendes liefern: (i) den Kaufpreis, per Überweisung von sofort verfügbaren Geldern auf ein Konto oder auf Konten, die von der Ersten Partei gewählt werden, (ii) die neue GmbH Vereinbarung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen des Käufers, und (iii) eine Quittung, ordnungsgemäß ausgeführt im Namen des Käufers, welche den Erhalt der Gesellschaftsanteile und der Garantie von der Ersten Partei bestätigt. Die Partien müssen alle anderen Dokumente ausführen und liefern, die normalerweise und angemessen notwendig sind, um die hierin vereinbarten Transkationen zu konsumieren. ERKLÄRUNGEN UND GARANTIEN DER Ersten Partei Die Erste Partei erklärt und garantiert hiermit wie folgt: Organisation und Qualifikation Die Erste Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ordnungsgemäß und gesetzmäßig unter den Gesetzen des Staates [BESCHREIBEN] existiert. Die Erste Partei hat die notwendigen Befugnisse und Autoritäten, um die Geschäftstätigkeit, die derzeit durchgeführt, auszuüben, mit Ausnahme von Ausfällen, aufgrund derer angemessenerweise keine wesentliche negative Auswirkung auf das Geschäft der Ersten Partei, das Eigentum oder die Finanzsituation entsteht (eine „wesentliche negative Auswirkung"). Die Erste Partei ist ordnungsgemäß qualifiziert, um Geschäfte in jedem Rechtssystem zu machen, in welchem das Fehlen einer solchen Qualifikation angemessenerweise zu einer wesentlichen negative Auswirkung führen würde. Kapitalisierung Zum Abschluss, besteht das ausstehende Anteilskapital der Ersten Partei aus Gesellschaftsanteilen der Klasse [BESCHREIBEN], wie in Anhang [BESCHREIBEN] hierzu beschrieben. Außer diesen Gesellschaftsanteilen sind, zum Zeitpunkt des Abschlusses, Optionen zum Kauf von Gesellschaftsanteilen, welche rund [PROZENTSATZ] der im Umlauf befindlichen Anteile der GmbH entsprechen, unter dem nicht-qualifizierten Aktienoptionsplan der Klasse [BESCHREIBEN] der GmbH der Ersten Partei im Umlauf, wobei die Ausübung dieser Optionen verwässert, auf einer Netto-Finanzbasis, nur für Halter von Anteilen der Klasse [BESCHREIBEN] möglich ist. Zusätzlich, möchte die Erste Partei, nach einer Umrechnung (wie in der dritten geänderten und neu formulierten GmbH-Vereinbarung der Ersten Partei definiert (die „GmbH-Vereinbarung")) und einem folgenden Börsengang der Stammaktien der Nachfolgegesellschaft der Ersten Partei, Stammaktien laut dem Phantom-Leistungsplan der Ersten Partei ausgeben, wobei dem Käufer eine echte und korrekte Kopie dieses Plans übermittelt wurde. Am oder vor dem anfänglichen Börsengang, kann die Erste Partei zusätzliche Optionen ausgeben, um Kapitalanteile an der Ersten Partei oder der Nachfolgegesellschaft zu erwerben, vorausgesetzt, dass maximal Optionen in einer gemeinsamen Höhe von [PROZENTSATZ] des verwässerten Kapitals für den Käufer beim anfänglichen Börsengang verwässernd sind. Außer wie oben, in der GmbH-Vereinbarung und in der neuen GmbH-Vereinbarung angegeben, gibt es keine offenen Rechte, Optionen, Garantien, Bezugsrechte, Vorkaufsrechte oder ähnliche Recht für den Kauf oder den Erwerb von Kapitalanteilen an der Ersten Partei von der Ersten Partei. Unter Annahme der Korrektheit der hierin enthaltenden Erklärungen des Käufers und der Zweiten Partei, wurden alle im Umlauf befindlichen Kapitalanteile in Übereinstimmung mit dem staatlichen Wertpapiergesetz ausgegeben. Tochtergesellschaften Mit Ausnahme von [BESCHREIBEN], Inc., einer Gesellschaft aus [STAAT], besitzt oder kontrolliert die Erste Partei derzeit kein Anteile an einer anderen Gesellschaft, Vereinigung oder anderen Geschäftseinheit. Die Erste Partei ist kein Bestandteil eines Joint Ventures, einer Partnerschaft oder einer ähnlichen Gruppierung. Autorisierung Zum Abschluss, müssen alle Handlungen von Seiten der ersten Partei, ihrer Geschäftsführer, Direktoren und existierenden Mitglieder, durchgeführt worden sein, die notwendig für die Autorisierung, Durchführung und Lieferung dieser Vereinbarung, der neuen GmbH Vereinbarung, der Garantie und für die Durchführung aller Verpflichtungen der Ersten Partei hierunter und darunter, sind, und diese Vereinbarung, die neue GmbH-Vereinbarung und die Garantie, stellen, unter Annahme der ordnungsgemäßen Unterzeichnung der beteiligten Parteien, gültige und rechtlich bindende Verpflichtungen der Ersten Partei dar, die in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Bedingungen durchsetzbar sind, vorbehaltlich: Gerichtliche Prinzipien, die die Verfügbarkeit der effektiven Vertragserfüllung, von Unterlassungsansprüchen und anderen Rechtsmitteln nach Billigkeit limitieren, und
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