Das inkassovertrag es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
INKASSOVERTRAG Nachfolgender Inkassovertrag (der „Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft, Zwischen: [IHR FIRMENNAME] (der „Abtretende"), eine Firma, die den Gesetzen [des Bundeslandes/der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] unterliegt, mit ihrem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Und: [FIRMENNAME] (der „Abtretungsempfänger"), eine Firma die den Gesetzen [des Bundeslandes/der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] unterliegt, mit ihrem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DIESER VERTRAG BEURKUNDET: Im Austausch gegen eine entgeltliche Gegenleistung, deren Erhalt hiermit vom Abtretenden bestätigt wird, willigt der Abtretende ein, dem zu diesem Zwecke anwesenden und entgegennehmenden, Abtretungsempfänger alle Geschäftsbücher, Außenstände und gemeinhin alle Abrechnungen, Schulden, Forderungen und Inanspruchnahmen jeglicher Art zu übertragen, anzuvertrauen und zu überschreiben. Hierbei ist es irrelevant, wie diese entstanden sind, sichergestellt wurden oder nun fällig sind, gegenwärtig oder zukünftig ausstehend sein werden oder zu einem späteren Zeitpunkt [im Bundesland/in der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] gegenüber dem Abtretenden fällig werden (all dies wird im Folgenden „Verbindlichkeiten" genannt). Des Weiteren überträgt der Abtretende alle Urkunden, Dokumente, Unterlagen, Geschäftspapiere, Rechnungsbücher und andere Aufzeichnungen, welche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten stehen, die eingetrieben, verbrieft, anerkannt oder bereits bezahlt sind, Teil besagter Verbindlichkeiten sind oder zu einem späteren Zeitpunkt sein werden (all dies wird im Folgenden „Unterlagen" genannt). Die vorliegende Abtretung und Überlassung unterliegt folgenden, für die Sachlage entscheidenden, Bedingungen, Konditionen und Einschränkungen: Die gegenwärtige Abtretung ist als Zusatz, keinesfalls als Ersatz, für ähnliche, bis zu diesem Zeitpunkt geschlossene Überlassungen zu verstehen, welche sich noch immer in Besitz des Abtretungsempfängers befinden. Dies betrifft insbesondere sämtliche vollzogenen oder beabsichtigten vertraglichen Bedingungen des Kaufvertrages, welche hiermit gleichzeitig von den Parteien rechtsgültig ausgefertigt werden. Die gegenwärtige Abtretung wird vom Abtretungsempfänger als zusätzliche Absicherung für das Erfüllen der vertraglichen Pflichten des Abtretenden gegenüber dem Abtretungsempfänger angesehen und ist weder als Zusammenlegung möglicher vertraglicher Verbindlichkeiten zu verstehen, noch in der Lage deren Tilgung aufzuheben. Gleichfalls können hierdurch weder die Tilgung besagter Verbindlichkeiten noch jegliche Regressansprüche des Abtretungsempfängers in Bezug auf besagte Verpflichtungen aufgehoben werden, analog hierzu ist mit sich in Gewalt des Abtretungsempfängers befindlichen Sicherheiten zu verfahren was, die Erfüllung seiner Pflichten anbelangt. Der Abtretende erlaubt dem Abtretungsempfänger ausdrücklich ausstehende Verbindlichkeiten einzuziehen, einzufordern, einzuklagen, durchzusetzen und wiederzuerlangen, sowie rechtsgültige und verbindliche Rechnungen auszustellen. In dieser Hinsicht wird der Abtretungsempfänger im selben Maße von den oben genannten Aspekten entbunden, als ob der Abtretungsempfänger der unbeschränkte Eigentümer derselbigen wäre, unabhängig des Rechnungsstandes zwischen dem Abtretenden und dem Abtretungsempfänger. Zu diesem Zweck stimmt der Abtretende zu, dem Abtretungsempfänger eine Liste aller Schuldner des Abtretenden zur Verfügung zu stellen, wann immer der Abtretungsempfänger diese anfordert
Das inkassovertrag es hat 3 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
INKASSOVERTRAG Nachfolgender Inkassovertrag (der „Vertrag") tritt am [DATUM] in Kraft, Zwischen: [IHR FIRMENNAME] (der „Abtretende"), eine Firma, die den Gesetzen [des Bundeslandes/der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] unterliegt, mit ihrem Firmensitz in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Und: [FIRMENNAME] (der „Abtretungsempfänger"), eine Firma die den Gesetzen [des Bundeslandes/der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] unterliegt, mit ihrem Firmensitz in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DIESER VERTRAG BEURKUNDET: Im Austausch gegen eine entgeltliche Gegenleistung, deren Erhalt hiermit vom Abtretenden bestätigt wird, willigt der Abtretende ein, dem zu diesem Zwecke anwesenden und entgegennehmenden, Abtretungsempfänger alle Geschäftsbücher, Außenstände und gemeinhin alle Abrechnungen, Schulden, Forderungen und Inanspruchnahmen jeglicher Art zu übertragen, anzuvertrauen und zu überschreiben. Hierbei ist es irrelevant, wie diese entstanden sind, sichergestellt wurden oder nun fällig sind, gegenwärtig oder zukünftig ausstehend sein werden oder zu einem späteren Zeitpunkt [im Bundesland/in der Gemeinde] [BUNDESLAND/GEMEINDE] gegenüber dem Abtretenden fällig werden (all dies wird im Folgenden „Verbindlichkeiten" genannt). Des Weiteren überträgt der Abtretende alle Urkunden, Dokumente, Unterlagen, Geschäftspapiere, Rechnungsbücher und andere Aufzeichnungen, welche im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten stehen, die eingetrieben, verbrieft, anerkannt oder bereits bezahlt sind, Teil besagter Verbindlichkeiten sind oder zu einem späteren Zeitpunkt sein werden (all dies wird im Folgenden „Unterlagen" genannt). Die vorliegende Abtretung und Überlassung unterliegt folgenden, für die Sachlage entscheidenden, Bedingungen, Konditionen und Einschränkungen: Die gegenwärtige Abtretung ist als Zusatz, keinesfalls als Ersatz, für ähnliche, bis zu diesem Zeitpunkt geschlossene Überlassungen zu verstehen, welche sich noch immer in Besitz des Abtretungsempfängers befinden. Dies betrifft insbesondere sämtliche vollzogenen oder beabsichtigten vertraglichen Bedingungen des Kaufvertrages, welche hiermit gleichzeitig von den Parteien rechtsgültig ausgefertigt werden. Die gegenwärtige Abtretung wird vom Abtretungsempfänger als zusätzliche Absicherung für das Erfüllen der vertraglichen Pflichten des Abtretenden gegenüber dem Abtretungsempfänger angesehen und ist weder als Zusammenlegung möglicher vertraglicher Verbindlichkeiten zu verstehen, noch in der Lage deren Tilgung aufzuheben. Gleichfalls können hierdurch weder die Tilgung besagter Verbindlichkeiten noch jegliche Regressansprüche des Abtretungsempfängers in Bezug auf besagte Verpflichtungen aufgehoben werden, analog hierzu ist mit sich in Gewalt des Abtretungsempfängers befindlichen Sicherheiten zu verfahren was, die Erfüllung seiner Pflichten anbelangt. Der Abtretende erlaubt dem Abtretungsempfänger ausdrücklich ausstehende Verbindlichkeiten einzuziehen, einzufordern, einzuklagen, durchzusetzen und wiederzuerlangen, sowie rechtsgültige und verbindliche Rechnungen auszustellen. In dieser Hinsicht wird der Abtretungsempfänger im selben Maße von den oben genannten Aspekten entbunden, als ob der Abtretungsempfänger der unbeschränkte Eigentümer derselbigen wäre, unabhängig des Rechnungsstandes zwischen dem Abtretenden und dem Abtretungsempfänger. Zu diesem Zweck stimmt der Abtretende zu, dem Abtretungsempfänger eine Liste aller Schuldner des Abtretenden zur Verfügung zu stellen, wann immer der Abtretungsempfänger diese anfordert
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