Das hypothek es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
HYPOTHEK Diese Hypothek (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Hypothekenschuldner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES HYPOTHEKENGLÄUBIGERS] (der "Hypothekengläubiger"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Hypothekenschuldner ist gegenüber dem Hypothekengläubiger einwandfrei mit einer Summe von [BETRAG] im gesetzlichen Zahlungsmittel von [LAND] verschuldet und hat sich verpflichtet, diese mit Zinsen gemäß den Bedingungen eines bestimmten Schuldscheins ("Schuldschein"), welcher dem Hypothekengläubiger vom Hypothekenschuldner übergeben wurde und das gleiche Datum trägt, zurückzuzahlen. BESCHREIBUNG DES EIGENTUMS, WELCHES GEGENSTAND DER PFANDVERSCHREIBUNG IST: "ANWESEN" DAHER, unter Berücksichtigung des Anwesens und der Summe, die oben genannt wird, und der Sicherstellung der Bezahlung der gesicherten Verschuldung, wie hier definiert, gewährt, handelt, verkauft und vermittelt der Hypothekenschuldner, und hat gegenüber dem Hypothekengläubiger durch die vorliegende Urkunde das Eigentum, welches in [STADT, BUNDESLAND/STAAT] gelegen ist, und genauer in der beigefügten Anlage "A" beschrieben ist, die durch diese Bezugnahme ein Teil dieser Vereinbarung wird, gewährt, gehandelt, verkauft und vermittelt; GEMEINSAM mit allen Gebäuden, Bauwerken und anderen Verbesserungen, die sich jetzt oder später auf, über oder unter der Oberfläche des Grundstücks, welches hier zuvor beschrieben ist, oder eines Teils desselben befinden; und GEMEINSAM mit allen einzelnen Mietshäusern, Nutzungsrechten, Anlieger- und litoralen Rechten und dem Grundstückszubehör, welches dazugehört oder ihm in irgendeiner Weise angehört, unabhängig davon, ob es jetzt oder später vom Hypothekenschuldner erworben wurde, und einschließlich aller Rechte auf Ein-und Ausgang in und aus dem angrenzenden Grundstück (unabhängig davon, ob ein solches Recht jetzt existiert oder später entsteht), gemeinsam mit dem Rückfall oder den Rückfällen des Eigentums, den Mieten, den Ausgaben und Gewinnen aus demselben, und allen Grundstücken, Rechten, Titeln, Anrechten, Ansprüchen und Forderungen des Hypothekenschuldners, welcher Art auch immer, von, in und um dasselbe und jedes Teils davon; und GEMEINSAM mit allen Maschinen, Geräten, Anlagen, Armaturen, Einrichtungen, ob tatsächlich zum besagten Eigentum dazugehörig oder angebaut, und einschließlich des gesamten Handelsinventars, der häuslichen oder dekorativen Einrichtungen, und der Gegenstände persönlichen Eigentums, welcher Art auch immer (im Folgenden gemeinsam als "Ausstattung" bezeichnet), welche sich jetzt oder in Zukunft in, auf oder unter besagtem Eigentum oder eines Teils davon befinden und im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen oder zukünftigen Betrieb des Eigentums benutzt werden oder benutzbar sind und jetzt oder in Zukunft vom Hypothekenschuldner erworben wurden; und GEMEINSAM mit allen gemeinsamen Elementen, die zu irgendeiner Parzelle, einer Einheit oder einem Grundstück gehören, welche die Gesamtheit oder ein Teil des Anwesens ausmachen; und Alle der Vorstehenden, die durch diese Hypothek belastet werden, die kollektiv als das "Anwesen" bezeichnet werden, das Anwesen, welches hierdurch bewilligt wird, für die Nutzung, den Nutzen und den Vorteil des Hypothekengläubigers ständig ZU BESITZEN UND ZU HALTEN. WIEDEREINRÄUMUNG DES BESITZES Unter der Bedingung, dass der Hypothekenschuldner unverzüglich dem Hypothekengläubiger an dessen Anschrift, die im Schuldschein aufgeführt ist, oder an einem anderen Ort, welcher durch Hypothekengläubiger nachfolgend benannt wird, oder dessen Rechtsnachfolger oder Zessionar mit Zinsen den Kapitalbetrag von [BETRAG] mit Endfälligkeit, bezahlt oder die Bezahlung veranlasst, wenn nicht früher bezahlt, wie in besagtem Schuldschein angegeben, sofern nicht gemäß den Bestimmungen des Schuldscheins, welcher vom Hypothekarschuldner ausgestellt wurde und an die Order des Hypothekengläubigers zahlbar ist, geändert oder verlängert, endet das vorliegende Dokument und wird nichtig. Ansonsten bleibt das vorliegende Dokument uneingeschränkt rechtskräftig und rechtswirksam. ZUSAGEN DES HYPOTHEKENSCHULDNERS Der Hypothekenschuldner sagt zu und stimmt mit dem Hypothekengläubiger wie folgt überein: Gesicherte Verschuldung: Diese Hypothek wird als Sicherheit für den Schuldschein und auch als Sicherheit für alle anderen Beträge, Verschuldungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aller und jeder Art, die aufgrund des Schuldscheins oder dieser Hypothek entstehen, ausgestellt, wie sie von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert oder ergänzt wird, und sämtliche Erneuerungen, Änderungen oder Erweiterungen irgendeines der Vorgenannten (die alle gemeinsam als die "gesicherte Verschuldung" bezeichnet werden), die sichern die gesamte gesicherte Verschuldung gleichermaßen und haben die gleiche Priorität wie irgendwelche anderen Beträge, die zu diesem Datum geschuldet werden. Erfüllung der Bestimmungen des Schuldscheins, der Hypothek: Der Hypothekenschuldner hat alle Bestimmungen dieser Vereinbarung und des Schuldscheins zu erfüllen, zu beachten und ihnen zu entsprechen und hat unverzüglich im gesetzlichen Zahlungsmittel von [LAND] dem Hypothekengläubiger die gesicherte Verschuldung mit Zinsen darauf, wie im Schuldschein, in dieser Hypothek und in allen anderen Dokumenten, welche die gesicherte Verschuldung ausmachen, zu bezahlen. Ausweitung der Zahlung jenseits des Kapitals und der Zinsen: Der Hypothekenschuldner hat, wenn fällig und zahlbar, (1) alle Steuern, alle Veranlagungen, allgemeine oder besondere, und alle anderen Abgaben, die auf das Anwesen, dieses Dokument oder die gesicherte Verschuldung oder auf ein Anrecht des Hypothekengläubigers auf das Anwesen oder die Verbindlichkeiten, die hierdurch gesichert werden, erhoben, veranlagt, platziert oder gemacht werden, (2) Prämien für Versicherungsverträge gegen Feuer und andere Gefahren, welche das Anwesen abdecken, wie dies hier verlangt wird, (3) Erbbauzinsen oder anderen Mietkosten und (4) andere Summen im Zusammenhang mit dem Anwesen und der hiermit gesicherten Verschuldung, falls vorhanden, die vom Hypothekenschuldner zu bezahlen ist, zu bezahlen. Versicherung: Der Hypothekenschuldner hat auf eigene Kosten, das Anwesen gegen alle Gefahren zu versichern, wie dies für Eigentum ähnlicher Art und Beschaffenheit, die in [STADT, BUNDESLAND/STAAT] gelegen sind, üblich und angemessen ist. Pflege des Eigentums: Der Hypothekenschuldner hat das Anwesen in gutem Zustand zu halten und zu reparieren und darf keine wesentlichen Abfälle auf dem Anwesen wegwerfen oder dies dulden.
Das hypothek es hat 5 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
HYPOTHEK Diese Hypothek (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Hypothekenschuldner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES HYPOTHEKENGLÄUBIGERS] (der "Hypothekengläubiger"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. PRÄAMBEL Der Hypothekenschuldner ist gegenüber dem Hypothekengläubiger einwandfrei mit einer Summe von [BETRAG] im gesetzlichen Zahlungsmittel von [LAND] verschuldet und hat sich verpflichtet, diese mit Zinsen gemäß den Bedingungen eines bestimmten Schuldscheins ("Schuldschein"), welcher dem Hypothekengläubiger vom Hypothekenschuldner übergeben wurde und das gleiche Datum trägt, zurückzuzahlen. BESCHREIBUNG DES EIGENTUMS, WELCHES GEGENSTAND DER PFANDVERSCHREIBUNG IST: "ANWESEN" DAHER, unter Berücksichtigung des Anwesens und der Summe, die oben genannt wird, und der Sicherstellung der Bezahlung der gesicherten Verschuldung, wie hier definiert, gewährt, handelt, verkauft und vermittelt der Hypothekenschuldner, und hat gegenüber dem Hypothekengläubiger durch die vorliegende Urkunde das Eigentum, welches in [STADT, BUNDESLAND/STAAT] gelegen ist, und genauer in der beigefügten Anlage "A" beschrieben ist, die durch diese Bezugnahme ein Teil dieser Vereinbarung wird, gewährt, gehandelt, verkauft und vermittelt; GEMEINSAM mit allen Gebäuden, Bauwerken und anderen Verbesserungen, die sich jetzt oder später auf, über oder unter der Oberfläche des Grundstücks, welches hier zuvor beschrieben ist, oder eines Teils desselben befinden; und GEMEINSAM mit allen einzelnen Mietshäusern, Nutzungsrechten, Anlieger- und litoralen Rechten und dem Grundstückszubehör, welches dazugehört oder ihm in irgendeiner Weise angehört, unabhängig davon, ob es jetzt oder später vom Hypothekenschuldner erworben wurde, und einschließlich aller Rechte auf Ein-und Ausgang in und aus dem angrenzenden Grundstück (unabhängig davon, ob ein solches Recht jetzt existiert oder später entsteht), gemeinsam mit dem Rückfall oder den Rückfällen des Eigentums, den Mieten, den Ausgaben und Gewinnen aus demselben, und allen Grundstücken, Rechten, Titeln, Anrechten, Ansprüchen und Forderungen des Hypothekenschuldners, welcher Art auch immer, von, in und um dasselbe und jedes Teils davon; und GEMEINSAM mit allen Maschinen, Geräten, Anlagen, Armaturen, Einrichtungen, ob tatsächlich zum besagten Eigentum dazugehörig oder angebaut, und einschließlich des gesamten Handelsinventars, der häuslichen oder dekorativen Einrichtungen, und der Gegenstände persönlichen Eigentums, welcher Art auch immer (im Folgenden gemeinsam als "Ausstattung" bezeichnet), welche sich jetzt oder in Zukunft in, auf oder unter besagtem Eigentum oder eines Teils davon befinden und im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen oder zukünftigen Betrieb des Eigentums benutzt werden oder benutzbar sind und jetzt oder in Zukunft vom Hypothekenschuldner erworben wurden; und GEMEINSAM mit allen gemeinsamen Elementen, die zu irgendeiner Parzelle, einer Einheit oder einem Grundstück gehören, welche die Gesamtheit oder ein Teil des Anwesens ausmachen; und Alle der Vorstehenden, die durch diese Hypothek belastet werden, die kollektiv als das "Anwesen" bezeichnet werden, das Anwesen, welches hierdurch bewilligt wird, für die Nutzung, den Nutzen und den Vorteil des Hypothekengläubigers ständig ZU BESITZEN UND ZU HALTEN. WIEDEREINRÄUMUNG DES BESITZES Unter der Bedingung, dass der Hypothekenschuldner unverzüglich dem Hypothekengläubiger an dessen Anschrift, die im Schuldschein aufgeführt ist, oder an einem anderen Ort, welcher durch Hypothekengläubiger nachfolgend benannt wird, oder dessen Rechtsnachfolger oder Zessionar mit Zinsen den Kapitalbetrag von [BETRAG] mit Endfälligkeit, bezahlt oder die Bezahlung veranlasst, wenn nicht früher bezahlt, wie in besagtem Schuldschein angegeben, sofern nicht gemäß den Bestimmungen des Schuldscheins, welcher vom Hypothekarschuldner ausgestellt wurde und an die Order des Hypothekengläubigers zahlbar ist, geändert oder verlängert, endet das vorliegende Dokument und wird nichtig. Ansonsten bleibt das vorliegende Dokument uneingeschränkt rechtskräftig und rechtswirksam. ZUSAGEN DES HYPOTHEKENSCHULDNERS Der Hypothekenschuldner sagt zu und stimmt mit dem Hypothekengläubiger wie folgt überein: Gesicherte Verschuldung: Diese Hypothek wird als Sicherheit für den Schuldschein und auch als Sicherheit für alle anderen Beträge, Verschuldungen, Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aller und jeder Art, die aufgrund des Schuldscheins oder dieser Hypothek entstehen, ausgestellt, wie sie von Zeit zu Zeit geändert, modifiziert oder ergänzt wird, und sämtliche Erneuerungen, Änderungen oder Erweiterungen irgendeines der Vorgenannten (die alle gemeinsam als die "gesicherte Verschuldung" bezeichnet werden), die sichern die gesamte gesicherte Verschuldung gleichermaßen und haben die gleiche Priorität wie irgendwelche anderen Beträge, die zu diesem Datum geschuldet werden. Erfüllung der Bestimmungen des Schuldscheins, der Hypothek: Der Hypothekenschuldner hat alle Bestimmungen dieser Vereinbarung und des Schuldscheins zu erfüllen, zu beachten und ihnen zu entsprechen und hat unverzüglich im gesetzlichen Zahlungsmittel von [LAND] dem Hypothekengläubiger die gesicherte Verschuldung mit Zinsen darauf, wie im Schuldschein, in dieser Hypothek und in allen anderen Dokumenten, welche die gesicherte Verschuldung ausmachen, zu bezahlen. Ausweitung der Zahlung jenseits des Kapitals und der Zinsen: Der Hypothekenschuldner hat, wenn fällig und zahlbar, (1) alle Steuern, alle Veranlagungen, allgemeine oder besondere, und alle anderen Abgaben, die auf das Anwesen, dieses Dokument oder die gesicherte Verschuldung oder auf ein Anrecht des Hypothekengläubigers auf das Anwesen oder die Verbindlichkeiten, die hierdurch gesichert werden, erhoben, veranlagt, platziert oder gemacht werden, (2) Prämien für Versicherungsverträge gegen Feuer und andere Gefahren, welche das Anwesen abdecken, wie dies hier verlangt wird, (3) Erbbauzinsen oder anderen Mietkosten und (4) andere Summen im Zusammenhang mit dem Anwesen und der hiermit gesicherten Verschuldung, falls vorhanden, die vom Hypothekenschuldner zu bezahlen ist, zu bezahlen. Versicherung: Der Hypothekenschuldner hat auf eigene Kosten, das Anwesen gegen alle Gefahren zu versichern, wie dies für Eigentum ähnlicher Art und Beschaffenheit, die in [STADT, BUNDESLAND/STAAT] gelegen sind, üblich und angemessen ist. Pflege des Eigentums: Der Hypothekenschuldner hat das Anwesen in gutem Zustand zu halten und zu reparieren und darf keine wesentlichen Abfälle auf dem Anwesen wegwerfen oder dies dulden.
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