Das gewinnbeteiligungsplan für selbstständige einzelpersonen es hat 26 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
GEWINNBETEILIGUNGSPLAN FÜR SELBSTSTÄNDIGE EINZELPERSONEN Das folgende Dokument ist ein Modell eines Gewinnbeteiligungsplans, das Ihnen eine Vorstellung davon geben soll, was ein typischer Gewinnbeteiligungsplan enthält. Sie können dieses Formular so ändern, dass es Ihren besonderen Umständen gerecht wird. Natürlich, wenn Sie beabsichtigen, diesen Plan zu verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Anwalt diesen prüft und alle Änderungen, die sie vorgenommen haben, genehmigt. INHALTSVERZEICHNIS Artikel Präambel 1. Zweck und Definitionen Zweck Definitionen Aufbau 2. Angerechneter Dienstzeit und Teilnahme Dienststunden Dienstzeit Unterbrechung der Dienstzeit Verlust der Dienstzeit Mehrere Gewerbe und Geschäfte Ursprung der Teilnahme an diesem Plan Abtretung der Dienstzeit für die Teilnahme und Wiedereintritt 3. Beiträge Arbeitgeberbeiträge Freiwillige Mitgliedsbeiträge Freiwillige Mitgliedsbeiträge (alternativ) 4. Einzelkonten und Zuteilungen Schaffung von Einzelkonten Zuteilung der Arbeitgeberbeiträge Zuteilung der Gewinne und Verluste Zuteilung der verfallenen Beiträge Mitteilungen an Mitglieder 5. Pensionierung Leistung 6. Tod Benennung eines Begünstigten Leistung Kein Begünstigter 7. Erwerbsunfähigkeit Leistung 8. Beendigung der Beschäftigung und verfallene Beiträge Berechtigung Leistung Verfallene Beiträge Vorruhestand 9. Verteilung von Mitteilungen und Zahlungsmethoden Mitteilung an den Treuhänder Anschließende Mitteilungen Zeitpunkt der Zahlung und Zahlungsmethoden Einschränkungen für die Zahlung Auszahlung an Minderjährige oder Behinderte 10. Besondere staatliche Anforderungen Begrenzung für jährliche Aufbesserungen gemäß [GESETZESABSCHNITT] Beschränkungen der Überbewertung 11. Verwaltung Bestellung des Ausschusses Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses Verfahrensweise beim Stellen von Ansprüchen Vorgehensweise des Ausschusses Genehmigung der Auszahlung von Leistungen Bezahlung der Ausgaben Nicht beanspruchte Leistungen 12. Treuhandfonds Schaffung eines Treuhandfonds Einzahlung von Beiträgen in den Treuhandfonds 13. Änderungen Recht auf Änderung 14. Entnahme und Beendigung Übertragung der Vermögenswerte des Plans und Zusammenlegung von Plänen Beendigung des Plans Suspendierung, Einstellung der Bezahlung von Beiträgen und Beendigung des Plans Auflösung des Treuhandfonds 15. Allgemeine Bestimmungen Keine Beschäftigungsgarantie Zahlungsweise Nichtveräußerung von Leistungen Beträge, die dem Arbeitgeber zurückzugeben sind Geltendes Recht GEWINNBETEILIGUNGSPLAN FÜR SELBSTSTÄNDIGE EINZELPERSONEN VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] PrÄAMBEL [NAME IHRES UNTERNEHMENS], welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht, schafft hiermit einen Gewinnbeteiligungsplan für seine Mitarbeiter, der im Folgenden definiert wird und zu [datUM DES INKRAFTTRETENS] in Kraft tritt. Besagte Organisation nimmt hiermit als Teil des oben genannten Plans gleichzeitig einen Treuhandvertrag zur Schaffung eines Treuhandfonds an (nachfolgend manchmal als "der Fonds" bezeichnet), auf den Beiträge einbezahlt werden und aus dem Leistungen ausbezahlt werden, in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen hierzu. Der Plan, der hiermit geschaffen wird, ist von seiner Eignung gemäß [ABSCHNITT] von [GESETZ] in seiner jeweils gültigen Fassung abhängig, wobei Arbeitgeberbeiträge gemäß [ABSCHNITT] von [GESETZ] oder anderen zuständigen Abschnitten in ihrer jeweils gültigen Fassung abziehbar sind. Es besteht die Absicht, dass der Plan sich als Gewinnbeteiligungsplan eignet. ZWECK UND DEFINITIONEN Zweck: Der Zweck dieses Plans ist es, Mitarbeiter zu ermutigen, einen Teil ihrer aktuellen Vergütung systematisch zu sparen und zu investieren, damit sie nach ihrer Pensionierung oder Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ihre Familien eine zusätzliche Einkommensquelle haben. Die Leistungen, die in diesem Plan vorgesehen sind, werden aus dem Treuhandkonto ausbezahlt und sind ein Zusatz zu den Leistungsbezügen im Rahmen anderer Programme des Arbeitgebers, auf welche die Mitarbeiter Anspruch haben. Dieser Plan und der getrennte Treuhandvertrag, der sich darauf bezieht und einen Teil desselben bildet, wird zum ausschließlichen Nutzen der berechtigten Mitarbeiter des Arbeitgebers und deren Begünstigten unterhalten. Kein Teil des Treuhandfonds kann jemals an den Arbeitgeber zurückfließen oder für einen anderen Zweck benutzt oder umgeleitet werden als für den ausschließlichen Nutzen der Mitarbeiter des Arbeitgebers und deren Begünstigten, mit Ausnahme dessen, was in Abschnitt 18.4 hiervon vorgesehen ist. Definitionen: Wo die folgenden Wörter und Sätze in diesem Plan auftreten, haben sie die jeweiligen Bedeutungen, wie unten aufgeführt, sofern aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht: Datum der Zuteilung: Das Datum, zu welchem Beiträge hierunter zugeteilt werden, welches der letzte Tag des Laufzeitjahres des Plans ist. Der Ausschuss kann häufigere Daten der Zuteilung verwenden, wenn es dies wünscht. Angeschlossener Arbeitgeber: Jede Geschäftseinheit (einschließlich der Arbeitgeber hierunter), die zusammen mit einem Arbeitgeber hierunter eine kontrollierte Gruppe von Unternehmen, eine Gruppe von Gewerben oder Geschäften unter gemeinsamer Kontrolle oder eine verbundene Dienstleistungsgruppe bilden, wie sie alle in [GESETZESABSCHNITT] definiert sind (allerdings vorbehaltlich der Bestimmungen des [GESETZESABSCHNITT] bei der Anwendung der Leistungsbeschränkungen von [GESETZESABSCHNITT]). Begünstigter: Eine Person, die von einem Mitglied zum Leistungsempfänger hierunter nach dem Tod des betreffenden Mitglieds bestimmt wurde. Gesetz: Der [ABSCHNITT] von [GESETZ] in seiner jeweils gültigen Fassung. Ausschuss: Die Person oder Personen, die ernannt wurden, um den Plan in Übereinstimmung mit Artikel 12 hierunter zu verwalten. Vergütung: Soweit es Selbstständige und alle Partner betrifft, die weniger als [%] Kapital oder Zinsgewinne aus dem Gewerbe oder dem Geschäft besitzen, bedeutet Vergütung das Erwerbseinkommen einer solchen Einzelperson, welches das Nettoeinkommen aus selbstständiger Arbeit aus dem Geschäft kommt, für welches der Plan geschaffen wird, sofern seine persönlichen Dienstleistungen ein wesentlicher Ertragsfaktor in einem solchen Geschäft ist, welcher ohne Berücksichtigung von Elementen, die nicht im Bruttoeinkommen für die Zwecke der Einkommenssteuer und die Abzüge gegenüber solchen Elementen korrekt zuordenbar oder absetzbar sind und nach Abzug von Beiträgen im Namen besagten Selbstständigen und aller anderen Mitarbeiter ermittelt werden. Erwerbseinkommen umfasst auch Gewinne, die nicht unter dem Gesetz abgehandelt werden, wie Gewinne aus dem Verkauf oder Austausch von Kapitalvermögenswerten und Nettogewinne aus dem Verkauf oder der sonstigen Veräußerung von, der Übertragung von Bezugsrechten an oder der Lizenzierung der Nutzung von Eigentum (außer Firmenwerte) durch eine Einzelperson, durch deren Bemühungen solches Eigentum geschaffen wurde. Es ist die Absicht der vorstehenden Ausführungen, die Definition des Erwerbseinkommens zu übernehmen, wie sie in [GESETZESABSCHNITT] ausgeführt ist. Soweit es alle anderen Mitarbeiter betrifft, ist es die gesamte Vergütung in bar, die dem Mitarbeiter von einem Arbeitgeber (oder Vorgängerunternehmen) für persönliche Dienstleistungen für ein Kalenderjahr bezahlt wurde, wie sie in der Steuererklärung oder in den Steuererklärungen des Mitarbeiters ausgewiesen wird. Gültig für das Laufzeitjahr des Plans, welches [JAHR] beginnt, hat dieser Plan bei der Berechnung von Leistungen aus dem Plan eine Vergütung von mehr als [BETRAG] nicht zu berücksichtigen, wie unter [GESETZESABSCHNITT] indiziert. Abgedeckte Beschäftigung: Die Beschäftigungskategorie, für die der Plan unterhalten wird, zu welcher jede Beschäftigung mit dem Arbeitgeber gehört.
Das gewinnbeteiligungsplan für selbstständige einzelpersonen es hat 26 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt personalwesen unterlagen.
GEWINNBETEILIGUNGSPLAN FÜR SELBSTSTÄNDIGE EINZELPERSONEN Das folgende Dokument ist ein Modell eines Gewinnbeteiligungsplans, das Ihnen eine Vorstellung davon geben soll, was ein typischer Gewinnbeteiligungsplan enthält. Sie können dieses Formular so ändern, dass es Ihren besonderen Umständen gerecht wird. Natürlich, wenn Sie beabsichtigen, diesen Plan zu verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Anwalt diesen prüft und alle Änderungen, die sie vorgenommen haben, genehmigt. INHALTSVERZEICHNIS Artikel Präambel 1. Zweck und Definitionen Zweck Definitionen Aufbau 2. Angerechneter Dienstzeit und Teilnahme Dienststunden Dienstzeit Unterbrechung der Dienstzeit Verlust der Dienstzeit Mehrere Gewerbe und Geschäfte Ursprung der Teilnahme an diesem Plan Abtretung der Dienstzeit für die Teilnahme und Wiedereintritt 3. Beiträge Arbeitgeberbeiträge Freiwillige Mitgliedsbeiträge Freiwillige Mitgliedsbeiträge (alternativ) 4. Einzelkonten und Zuteilungen Schaffung von Einzelkonten Zuteilung der Arbeitgeberbeiträge Zuteilung der Gewinne und Verluste Zuteilung der verfallenen Beiträge Mitteilungen an Mitglieder 5. Pensionierung Leistung 6. Tod Benennung eines Begünstigten Leistung Kein Begünstigter 7. Erwerbsunfähigkeit Leistung 8. Beendigung der Beschäftigung und verfallene Beiträge Berechtigung Leistung Verfallene Beiträge Vorruhestand 9. Verteilung von Mitteilungen und Zahlungsmethoden Mitteilung an den Treuhänder Anschließende Mitteilungen Zeitpunkt der Zahlung und Zahlungsmethoden Einschränkungen für die Zahlung Auszahlung an Minderjährige oder Behinderte 10. Besondere staatliche Anforderungen Begrenzung für jährliche Aufbesserungen gemäß [GESETZESABSCHNITT] Beschränkungen der Überbewertung 11. Verwaltung Bestellung des Ausschusses Befugnisse und Aufgaben des Ausschusses Verfahrensweise beim Stellen von Ansprüchen Vorgehensweise des Ausschusses Genehmigung der Auszahlung von Leistungen Bezahlung der Ausgaben Nicht beanspruchte Leistungen 12. Treuhandfonds Schaffung eines Treuhandfonds Einzahlung von Beiträgen in den Treuhandfonds 13. Änderungen Recht auf Änderung 14. Entnahme und Beendigung Übertragung der Vermögenswerte des Plans und Zusammenlegung von Plänen Beendigung des Plans Suspendierung, Einstellung der Bezahlung von Beiträgen und Beendigung des Plans Auflösung des Treuhandfonds 15. Allgemeine Bestimmungen Keine Beschäftigungsgarantie Zahlungsweise Nichtveräußerung von Leistungen Beträge, die dem Arbeitgeber zurückzugeben sind Geltendes Recht GEWINNBETEILIGUNGSPLAN FÜR SELBSTSTÄNDIGE EINZELPERSONEN VON [NAME IHRES UNTERNEHMENS] PrÄAMBEL [NAME IHRES UNTERNEHMENS], welches nach den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT] gegründet wurde und besteht, schafft hiermit einen Gewinnbeteiligungsplan für seine Mitarbeiter, der im Folgenden definiert wird und zu [datUM DES INKRAFTTRETENS] in Kraft tritt. Besagte Organisation nimmt hiermit als Teil des oben genannten Plans gleichzeitig einen Treuhandvertrag zur Schaffung eines Treuhandfonds an (nachfolgend manchmal als "der Fonds" bezeichnet), auf den Beiträge einbezahlt werden und aus dem Leistungen ausbezahlt werden, in Übereinstimmung mit den Bedingungen und Konditionen hierzu. Der Plan, der hiermit geschaffen wird, ist von seiner Eignung gemäß [ABSCHNITT] von [GESETZ] in seiner jeweils gültigen Fassung abhängig, wobei Arbeitgeberbeiträge gemäß [ABSCHNITT] von [GESETZ] oder anderen zuständigen Abschnitten in ihrer jeweils gültigen Fassung abziehbar sind. Es besteht die Absicht, dass der Plan sich als Gewinnbeteiligungsplan eignet. ZWECK UND DEFINITIONEN Zweck: Der Zweck dieses Plans ist es, Mitarbeiter zu ermutigen, einen Teil ihrer aktuellen Vergütung systematisch zu sparen und zu investieren, damit sie nach ihrer Pensionierung oder Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall ihre Familien eine zusätzliche Einkommensquelle haben. Die Leistungen, die in diesem Plan vorgesehen sind, werden aus dem Treuhandkonto ausbezahlt und sind ein Zusatz zu den Leistungsbezügen im Rahmen anderer Programme des Arbeitgebers, auf welche die Mitarbeiter Anspruch haben. Dieser Plan und der getrennte Treuhandvertrag, der sich darauf bezieht und einen Teil desselben bildet, wird zum ausschließlichen Nutzen der berechtigten Mitarbeiter des Arbeitgebers und deren Begünstigten unterhalten. Kein Teil des Treuhandfonds kann jemals an den Arbeitgeber zurückfließen oder für einen anderen Zweck benutzt oder umgeleitet werden als für den ausschließlichen Nutzen der Mitarbeiter des Arbeitgebers und deren Begünstigten, mit Ausnahme dessen, was in Abschnitt 18.4 hiervon vorgesehen ist. Definitionen: Wo die folgenden Wörter und Sätze in diesem Plan auftreten, haben sie die jeweiligen Bedeutungen, wie unten aufgeführt, sofern aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht: Datum der Zuteilung: Das Datum, zu welchem Beiträge hierunter zugeteilt werden, welches der letzte Tag des Laufzeitjahres des Plans ist. Der Ausschuss kann häufigere Daten der Zuteilung verwenden, wenn es dies wünscht. Angeschlossener Arbeitgeber: Jede Geschäftseinheit (einschließlich der Arbeitgeber hierunter), die zusammen mit einem Arbeitgeber hierunter eine kontrollierte Gruppe von Unternehmen, eine Gruppe von Gewerben oder Geschäften unter gemeinsamer Kontrolle oder eine verbundene Dienstleistungsgruppe bilden, wie sie alle in [GESETZESABSCHNITT] definiert sind (allerdings vorbehaltlich der Bestimmungen des [GESETZESABSCHNITT] bei der Anwendung der Leistungsbeschränkungen von [GESETZESABSCHNITT]). Begünstigter: Eine Person, die von einem Mitglied zum Leistungsempfänger hierunter nach dem Tod des betreffenden Mitglieds bestimmt wurde. Gesetz: Der [ABSCHNITT] von [GESETZ] in seiner jeweils gültigen Fassung. Ausschuss: Die Person oder Personen, die ernannt wurden, um den Plan in Übereinstimmung mit Artikel 12 hierunter zu verwalten. Vergütung: Soweit es Selbstständige und alle Partner betrifft, die weniger als [%] Kapital oder Zinsgewinne aus dem Gewerbe oder dem Geschäft besitzen, bedeutet Vergütung das Erwerbseinkommen einer solchen Einzelperson, welches das Nettoeinkommen aus selbstständiger Arbeit aus dem Geschäft kommt, für welches der Plan geschaffen wird, sofern seine persönlichen Dienstleistungen ein wesentlicher Ertragsfaktor in einem solchen Geschäft ist, welcher ohne Berücksichtigung von Elementen, die nicht im Bruttoeinkommen für die Zwecke der Einkommenssteuer und die Abzüge gegenüber solchen Elementen korrekt zuordenbar oder absetzbar sind und nach Abzug von Beiträgen im Namen besagten Selbstständigen und aller anderen Mitarbeiter ermittelt werden. Erwerbseinkommen umfasst auch Gewinne, die nicht unter dem Gesetz abgehandelt werden, wie Gewinne aus dem Verkauf oder Austausch von Kapitalvermögenswerten und Nettogewinne aus dem Verkauf oder der sonstigen Veräußerung von, der Übertragung von Bezugsrechten an oder der Lizenzierung der Nutzung von Eigentum (außer Firmenwerte) durch eine Einzelperson, durch deren Bemühungen solches Eigentum geschaffen wurde. Es ist die Absicht der vorstehenden Ausführungen, die Definition des Erwerbseinkommens zu übernehmen, wie sie in [GESETZESABSCHNITT] ausgeführt ist. Soweit es alle anderen Mitarbeiter betrifft, ist es die gesamte Vergütung in bar, die dem Mitarbeiter von einem Arbeitgeber (oder Vorgängerunternehmen) für persönliche Dienstleistungen für ein Kalenderjahr bezahlt wurde, wie sie in der Steuererklärung oder in den Steuererklärungen des Mitarbeiters ausgewiesen wird. Gültig für das Laufzeitjahr des Plans, welches [JAHR] beginnt, hat dieser Plan bei der Berechnung von Leistungen aus dem Plan eine Vergütung von mehr als [BETRAG] nicht zu berücksichtigen, wie unter [GESETZESABSCHNITT] indiziert. Abgedeckte Beschäftigung: Die Beschäftigungskategorie, für die der Plan unterhalten wird, zu welcher jede Beschäftigung mit dem Arbeitgeber gehört.
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