Das gewerblicher mietvertrag es hat 22 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
GEWERBLICHER MIETVERTRAG Dieser Mietvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES MIETERS] (der "Mieter"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BESCHREIBUNG DES ANWESENS Der Vermieter vermietet das Anwesen, welches sich in [ADRESSE], [STADT], [BUNDESLAND] befindet, an den Mieter und wie folgt genauer beschrieben ist: [FÜGEN SIE DIE RECHTLICHE BESCHREIBUNG BEI]. BEWILLIGUNG DES MIETVERTRAGS Der Vermieter, unter Berücksichtigung der Mieten, die zu bezahlen sind, und der Zusagen und Vereinbarungen, die vom Mieter durchgeführt und eingehalten werden, vermietet hiermit an den Mieter und der Mieter mietet und übernimmt hiermit vom Vermieter das Eigentum, welches in Anhang "A" beschrieben ist, welcher hier beigefügt und durch Bezugnahme ein Teil dieser Vereinbarung ist (das "gemietete Anwesen"), zusammen mit, als Teil des Paketes, alle Verbesserungen, die sich darauf befinden. LAUFZEIT DES MIETVERTRAGS Gesamte Laufzeit des Mietvertrags: Die Laufzeit dieses Mietvertrags beginnt zum Laufzeitbeginn, wie in Abschnitt b) von Artikel 3 definiert, und endet am [DATUM]. Laufzeitbeginn: Der "Laufzeitbeginn" bezeichnet das Datum, an welchem der Mieter beginnt, sein Geschäft auf dem gemieteten Anwesen zu betreiben, sofern ein solches Datum nicht mehr als [NUMMER] Tage nach dem Abschluss dieser Vereinbarung liegt. VERLÄNGERUNGEN Die Vertragsparteien können sich dafür entscheiden, diese Vereinbarung zu den Bedingungen und Konditionen zu verlängern, auf die sie sich schriftlich einigen, was von den Parteien zum Zeitpunkt einer solchen Verlängerung unterzeichnet wird. FESTSETZUNG DER MIETE Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter während der Laufzeit dieses Vertrags, an dem Ort, wie jeweils vom Vermieter durch Benachrichtigung des Mieters festgelegt, Miete in der folgenden Höhe und zu folgenden Zeiten zu bezahlen, und der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, diese zu akzeptieren: Jährliche Miete: Die Miete pro Jahr für die Laufzeit des Mietvertrags beträgt [BETRAG], zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer. Bezahlung der jährlichen Miete: Die jährliche Miete ist im Voraus in gleichen monatlichen Raten von einem Zwölftel (1/12tel) der gesamten jährlichen Miete, welche [BETRAG] beträgt, am ersten Tag eines jeden Kalendermonats während der Laufzeit dieses Vertrags und anteilig für den Bruchteil jedes Monats zu bezahlen, außer dass am ersten Tag des Kalendermonats, der unmittelbar dem Laufzeitbeginn folgt, der Mieter dem Vermieter Miete die Miete in besagter Höhe für einen eventuellen Teil des vorangegangenen Kalendermonats bezahlt, der in der Laufzeit dieses Mietvertrags enthalten ist. Der Verweis auf die jährliche Miete hierunter unterstellt nicht oder ist nicht dahin gehend auszulegen, dass dieser Mietvertrag oder die Verpflichtung zur Bezahlung der Miete hierunter eine von Jahr zu Jahr ist oder für eine Laufzeit, die kürzer ist als die bestehende Vertragslaufzeit, sowie eventuelle Verlängerungen, die vereinbart werden. Eine Säumnisgebühr in Höhe von [BETRAG] wird fällig, wenn die Zahlung nicht am oder vor dem zehnten Tag eines jeden Monats eingeleitet wurde oder beim Vermieter eingegangen ist. NUTZUNG DES EIGENTUMS DURCH DEN MIETER Das gemietete Anwesen darf vom Mieter ausschließlich als [BESCHREIBEN], bekannt als [BESCHREIBEN], belegt werden. Nichts von dem, was hier enthalten ist, gibt dem Mieter das Recht, das Eigentum für einen anderen Zweck zu verwenden oder die Nutzung des Eigentums an irgendeinen Untermieter, Zessionar oder Lizenznehmer, welche das Eigentum für irgendwelche anderen Zwecke verwenden, unterzuvermieten, abzutreten oder zu lizenzieren. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE NUTZUNG Der Mieter darf das übergebene Anwesen in keiner Weise so nutzen, dass dadurch Risiken, die durch eine Versicherung des übergebenen Anwesens gedeckt sind, steigen, und infolgedessen zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder zu einer Stornierung des entsprechenden Versicherungsvertrags führt, selbst wenn eine solche Nutzung der Förderung Geschäfts des Mieters dient. Der Mieter darf nichts lagern, verwenden oder verkaufen, was gemäß einem Feuerversicherungsvertrag, welcher das übergebene Anwesen abdeckt, verboten ist, und hat sämtliche Anforderungen der Versicherer, die für dieses Anwesen zutreffen, zu erfüllen, damit die Feuer- und Haftpflichtversicherung beibehalten wird. ABFALL, STÖRUNG ODER UNGESETZLICHE HANDLUNGEN Der Mieter darf auf dem Anwesen keine Abfälle oder Störungen dulden oder das übergebene Anwesen für ungesetzliche Zwecke verwenden oder dies zulassen. VERSPÄTUNG BEI DER ÜBERGABE DES BESITZES Dieser Mietvertrag wird nicht dadurch null und nichtig, dass der Vermieter nicht in der Lage ist, den Besitz an dem Tag, der in Abschnitt 3 genannt ist, dem Mieter zu übergeben. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die der Mieter aufgrund einer solchen Verspätung erleidet, vorausgesetzt allerdings, dass der Vermieter den Besitz spätestens am [DATUM] übergibt. Im Falle einer Verspätung bei der Übergabe des Besitzes wird die Miete für die Dauer der Verspätung von der fälligen Gesamtmiete im Rahmen dieses Mietvertrages abgezogen. Eine Verspätung bei der Übergabe des Besitzes führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. KAUTION Der Mieter hat beim Vermieter die Summe von [BETRAG] als Kaution für die vollständige und gewissenhafte Erfüllung aller Bestimmungen dieses Mietvertrages durch den Mieter, zu deren Erfüllung der Mieter verpflichtet ist, hinterlegt. Dieser Betrag wird dem Mieter nach Ablauf dieses Mietvertrages zurückgegeben, sofern der Mieter alle Bestimmungen vollständig und gewissenhaft erfüllt hat. Im Falle eines gutgläubigen Verkaufs des Eigentums, von welchem das gemietete Anwesen ein Teil ist, hat der Vermieter das Recht, die Kaution an den Käufer zu übertragen, um von diesem gemäß den Bedingungen dieses Mietvertrages gehalten zu werden, und der Vermieter wird von jeglicher Haftung für die Rückgabe dieser Kaution an den Mieter entbunden. STEUERN Vermögenssteuern: Der Mieter ist für alle Steuern, die auf ein Anrecht des Mieters auf die Mietsache oder auf das bewegliche Vermögen und das Handelsinventar, welches dem Mieter gehört, erhoben werden, verantwortlich. Grundsteuern: Während der Dauer dieses Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter eine Kopie der Grundsteuern und Veranlagungen gegenüber der Mietsache zu übergeben. Ab und nach dem Laufzeitbeginn hat der Mieter dem Vermieter nicht später als [NUMMER] Tage nach dem Tag, an welchem diese ursprünglich fällig werden, alle Grundsteuern und Veranlagungen, welche das gemietete Anwesen betreffen, gemeinsam mit etwaigen Zinsen und Strafgebühren, die rechtskräftig als Folge eines Verzugs des Mieters bei der Bezahlung derselben verhängt werden, die auf das gemietete Anwesen während der Laufzeit dieses Mietvertrages erhoben werden, zu bezahlen. Anfechtung von Steuern: Der Mieter kann auf eigene Kosten, wenn er dies nach Treu und Glauben wünscht, durch entsprechende Verfahren die Höhe der persönlichen Steuern oder der Grundsteuern anfechten. Der Mieter kann, wenn er es wünscht, versuchen, jederzeit entsprechende Verfahren einzuleiten, um eine Verringerung der veranlagten Bewertung des Anwesens für steuerliche Zwecke zu bewirken
Das gewerblicher mietvertrag es hat 22 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt grundbesitz unterlagen.
GEWERBLICHER MIETVERTRAG Dieser Mietvertrag (die "Vereinbarung") wird abgeschlossen und ist wirksam zum [DaTUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Vermieter"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet UND: [NAME DES MIETERS] (der "Mieter"), eine natürliche Person mit Wohnsitz in ODER ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], dessen Hauptniederlassung sich in [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] befindet. BESCHREIBUNG DES ANWESENS Der Vermieter vermietet das Anwesen, welches sich in [ADRESSE], [STADT], [BUNDESLAND] befindet, an den Mieter und wie folgt genauer beschrieben ist: [FÜGEN SIE DIE RECHTLICHE BESCHREIBUNG BEI]. BEWILLIGUNG DES MIETVERTRAGS Der Vermieter, unter Berücksichtigung der Mieten, die zu bezahlen sind, und der Zusagen und Vereinbarungen, die vom Mieter durchgeführt und eingehalten werden, vermietet hiermit an den Mieter und der Mieter mietet und übernimmt hiermit vom Vermieter das Eigentum, welches in Anhang "A" beschrieben ist, welcher hier beigefügt und durch Bezugnahme ein Teil dieser Vereinbarung ist (das "gemietete Anwesen"), zusammen mit, als Teil des Paketes, alle Verbesserungen, die sich darauf befinden. LAUFZEIT DES MIETVERTRAGS Gesamte Laufzeit des Mietvertrags: Die Laufzeit dieses Mietvertrags beginnt zum Laufzeitbeginn, wie in Abschnitt b) von Artikel 3 definiert, und endet am [DATUM]. Laufzeitbeginn: Der "Laufzeitbeginn" bezeichnet das Datum, an welchem der Mieter beginnt, sein Geschäft auf dem gemieteten Anwesen zu betreiben, sofern ein solches Datum nicht mehr als [NUMMER] Tage nach dem Abschluss dieser Vereinbarung liegt. VERLÄNGERUNGEN Die Vertragsparteien können sich dafür entscheiden, diese Vereinbarung zu den Bedingungen und Konditionen zu verlängern, auf die sie sich schriftlich einigen, was von den Parteien zum Zeitpunkt einer solchen Verlängerung unterzeichnet wird. FESTSETZUNG DER MIETE Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter während der Laufzeit dieses Vertrags, an dem Ort, wie jeweils vom Vermieter durch Benachrichtigung des Mieters festgelegt, Miete in der folgenden Höhe und zu folgenden Zeiten zu bezahlen, und der Vermieter erklärt sich damit einverstanden, diese zu akzeptieren: Jährliche Miete: Die Miete pro Jahr für die Laufzeit des Mietvertrags beträgt [BETRAG], zuzüglich entsprechender Umsatzsteuer. Bezahlung der jährlichen Miete: Die jährliche Miete ist im Voraus in gleichen monatlichen Raten von einem Zwölftel (1/12tel) der gesamten jährlichen Miete, welche [BETRAG] beträgt, am ersten Tag eines jeden Kalendermonats während der Laufzeit dieses Vertrags und anteilig für den Bruchteil jedes Monats zu bezahlen, außer dass am ersten Tag des Kalendermonats, der unmittelbar dem Laufzeitbeginn folgt, der Mieter dem Vermieter Miete die Miete in besagter Höhe für einen eventuellen Teil des vorangegangenen Kalendermonats bezahlt, der in der Laufzeit dieses Mietvertrags enthalten ist. Der Verweis auf die jährliche Miete hierunter unterstellt nicht oder ist nicht dahin gehend auszulegen, dass dieser Mietvertrag oder die Verpflichtung zur Bezahlung der Miete hierunter eine von Jahr zu Jahr ist oder für eine Laufzeit, die kürzer ist als die bestehende Vertragslaufzeit, sowie eventuelle Verlängerungen, die vereinbart werden. Eine Säumnisgebühr in Höhe von [BETRAG] wird fällig, wenn die Zahlung nicht am oder vor dem zehnten Tag eines jeden Monats eingeleitet wurde oder beim Vermieter eingegangen ist. NUTZUNG DES EIGENTUMS DURCH DEN MIETER Das gemietete Anwesen darf vom Mieter ausschließlich als [BESCHREIBEN], bekannt als [BESCHREIBEN], belegt werden. Nichts von dem, was hier enthalten ist, gibt dem Mieter das Recht, das Eigentum für einen anderen Zweck zu verwenden oder die Nutzung des Eigentums an irgendeinen Untermieter, Zessionar oder Lizenznehmer, welche das Eigentum für irgendwelche anderen Zwecke verwenden, unterzuvermieten, abzutreten oder zu lizenzieren. EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE NUTZUNG Der Mieter darf das übergebene Anwesen in keiner Weise so nutzen, dass dadurch Risiken, die durch eine Versicherung des übergebenen Anwesens gedeckt sind, steigen, und infolgedessen zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie oder zu einer Stornierung des entsprechenden Versicherungsvertrags führt, selbst wenn eine solche Nutzung der Förderung Geschäfts des Mieters dient. Der Mieter darf nichts lagern, verwenden oder verkaufen, was gemäß einem Feuerversicherungsvertrag, welcher das übergebene Anwesen abdeckt, verboten ist, und hat sämtliche Anforderungen der Versicherer, die für dieses Anwesen zutreffen, zu erfüllen, damit die Feuer- und Haftpflichtversicherung beibehalten wird. ABFALL, STÖRUNG ODER UNGESETZLICHE HANDLUNGEN Der Mieter darf auf dem Anwesen keine Abfälle oder Störungen dulden oder das übergebene Anwesen für ungesetzliche Zwecke verwenden oder dies zulassen. VERSPÄTUNG BEI DER ÜBERGABE DES BESITZES Dieser Mietvertrag wird nicht dadurch null und nichtig, dass der Vermieter nicht in der Lage ist, den Besitz an dem Tag, der in Abschnitt 3 genannt ist, dem Mieter zu übergeben. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die der Mieter aufgrund einer solchen Verspätung erleidet, vorausgesetzt allerdings, dass der Vermieter den Besitz spätestens am [DATUM] übergibt. Im Falle einer Verspätung bei der Übergabe des Besitzes wird die Miete für die Dauer der Verspätung von der fälligen Gesamtmiete im Rahmen dieses Mietvertrages abgezogen. Eine Verspätung bei der Übergabe des Besitzes führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. KAUTION Der Mieter hat beim Vermieter die Summe von [BETRAG] als Kaution für die vollständige und gewissenhafte Erfüllung aller Bestimmungen dieses Mietvertrages durch den Mieter, zu deren Erfüllung der Mieter verpflichtet ist, hinterlegt. Dieser Betrag wird dem Mieter nach Ablauf dieses Mietvertrages zurückgegeben, sofern der Mieter alle Bestimmungen vollständig und gewissenhaft erfüllt hat. Im Falle eines gutgläubigen Verkaufs des Eigentums, von welchem das gemietete Anwesen ein Teil ist, hat der Vermieter das Recht, die Kaution an den Käufer zu übertragen, um von diesem gemäß den Bedingungen dieses Mietvertrages gehalten zu werden, und der Vermieter wird von jeglicher Haftung für die Rückgabe dieser Kaution an den Mieter entbunden. STEUERN Vermögenssteuern: Der Mieter ist für alle Steuern, die auf ein Anrecht des Mieters auf die Mietsache oder auf das bewegliche Vermögen und das Handelsinventar, welches dem Mieter gehört, erhoben werden, verantwortlich. Grundsteuern: Während der Dauer dieses Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter eine Kopie der Grundsteuern und Veranlagungen gegenüber der Mietsache zu übergeben. Ab und nach dem Laufzeitbeginn hat der Mieter dem Vermieter nicht später als [NUMMER] Tage nach dem Tag, an welchem diese ursprünglich fällig werden, alle Grundsteuern und Veranlagungen, welche das gemietete Anwesen betreffen, gemeinsam mit etwaigen Zinsen und Strafgebühren, die rechtskräftig als Folge eines Verzugs des Mieters bei der Bezahlung derselben verhängt werden, die auf das gemietete Anwesen während der Laufzeit dieses Mietvertrages erhoben werden, zu bezahlen. Anfechtung von Steuern: Der Mieter kann auf eigene Kosten, wenn er dies nach Treu und Glauben wünscht, durch entsprechende Verfahren die Höhe der persönlichen Steuern oder der Grundsteuern anfechten. Der Mieter kann, wenn er es wünscht, versuchen, jederzeit entsprechende Verfahren einzuleiten, um eine Verringerung der veranlagten Bewertung des Anwesens für steuerliche Zwecke zu bewirken
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