Das gewährleistungsanspruch schuldschein es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH-SCHULDSCHEIN Dieser Gewährleistungsanspruch-Schuldschein (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DER DRITTEN PARTEI] (der "Bürge"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Kreditgeber ist mit [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer") einen Darlehensvertrag und eine Hypothek eingegangen, aufgrund derer der Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von [BETRAG] in der Währung von [STAAT] mit einem Zinssatz von [PROZENTSATZ %] per annum aufgenommen hat, der in [ANZAHL] gleich großen monatlichen Raten zurückbezahlt werden muss, wobei diese Rückzahlung am [DATUM] beginnt. Dieser Kredit dient der Unterstützung des Kreditnehmers beim Kauf von [BESCHREIBEN] und der Kreditnehmer hat eine bewegliche Hypothek ohne Lieferung von bestimmter Ausrüstung, wie hierin beschrieben, inklusive, ohne Limitierung, die Ausstattung, die so gekauft wird, zugunsten des Kreditgebers abgeschlossen, wobei der gesamte Kredit den hierin festgelegten Geschäftsbedingungen (der „Vertrag") unterliegt; Der Kreditnehmer hat einen Schuldschein zugunsten des Kreditgebers betreffend den zuvor erwähnten Kredit ausgestellt (der "Schuldschein"); Der mit [DATUM] datierte Finanzierungsvorschlag der vom Kreditgeber gemacht, und vom Kreditnehmer akzeptiert wurde (der "Vorschlag") macht den besagten Kredit abhängig von der Zusage von [NAME] und [NAME] (gemeinsam die „Bürgen") betreffend eines Aufschub der Forderungen zugunsten des Kreditnehmers und einer uneingeschränkten persönlichen Garantie der Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber; Die Bürgen haben alle als Sicherheit für den Kreditnehmer in den Vertrag eingegriffen; Unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen des Kreditgebers zugunsten des Kreditnehmers laut diesem Vertrag und dem Schuldschein, und gegen andere gute und geldwerte Gegenleistung, garantieren die Bürgen hiermit solidarisch mit dem Kreditnehmer und mit dem anderen Bürgen unwiderruflich die Durchführung und die Bezahlung aller Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber laut dieser Vereinbarung und dem Schuldschein (die „Verpflichtungen"), direkt nach deren Forderung wie nachfolgend festgelegt, inklusive alle Kosten und Ausgaben, die aus solchen Verpflichtungen entstehen oder mit diesen zusammen hängen oder Kosten, die dem Kreditnehmer in Verbindung mit Verfahren gegen den Kreditgeber oder einen oder beide Bürgen angemessen auferlegt werden oder allen Geldmitteln, die vom Kreditnehmer als Teilzahlung von Steuern (wie nachfolgend definiert), Gehälter, Versicherungen oder als Entlohnung oder Kosten von Insolvenzverwaltern, Treuhändern, Vertretern oder anderen Personen oder als jegliche Teilzahlung bezahlt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von [BETRAG]. UND DIE BÜRGEN VEREINBAREN HIERMIT SOLIDARISCH MIT DEM UND ZUGUNSTEN DES KREDITGEBERS WIE FOLGT: DASS es sich hierbei um eine fortdauernde Garantie handelt, die die derzeitigen Verpflichtungen, und alle Verpflichtungen, die dem Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber nach dem Datum hiervon, die die Restschule des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber sicherstellt und die als fortdauernde Sicherheit für die Bürgen bis zum maximalen Gesamtbetrag von [BETRAG] bindend ist. DASS auf alle Vorteile aus den Diskussionen und Aufteilungen hiermit verzichtet wird und dass der Kreditgeber nicht gebunden ist, seine Regressforderungen gegen den Kreditnehmer oder andere oder die Sicherheiten (wobei dieser Begriff andere Garantien inkludiert), die sie besitzen, in Anspruch zu nehmen, noch diese Sicherheiten zu bewerten, bevor der das Recht auf Zahlung von einem oder beiden Bürgen hat. DASS diese Garantie zusätzlich zu und ohne Vorurteile bezüglich anderer Sicherheiten durch jedwede Person zu jedweder Zeit, die im Besitz des Kreditgebers sind, durchgeführt wird, und dass der Kreditgeber nicht verpflichtet ist, solche Sicherheit oder andere Geldmittel oder Vermögenswerte, auf die der Kreditgeber hierunter ein Recht haben könnte, zugunsten der Bürgen zu arrangieren und der Kreditgeber kann dem Bürgen oder anderen, ohne die Verpflichtung des Bürgen hierunter zu limitieren, zeitliche Verlängerungen oder andere Nachsichten gewähren und Sicherheiten aufgeben, modifizieren, ändern, tauschen, erneuern oder von deren Durchführung oder Inanspruchnahme absehen, kann jede Partei entbinden, Arrangements jeder Art machen und Sicherheiten auf jene Art realisieren, die der Kreditgeber als angemessen erachtet und in keinem Fall ist der Kreditgeber verantwortlich für, oder werden die Bürgen ganz oder teilweise entbunden von, Handlungen oder Unterlassungen in Verbindung mit der Registrierung oder Einreichung von Sicherheiten unter [GESETZ IHRES LANDES] oder anderer derartige Verpflichtungen, der Realisierung von Sicherheiten oder den Aufschub einer solchen Realisierung oder dem Verkauf einer Sicherheit unter Wert. DASS alle Dividenden, Anordnungen, Erträge von geschätzten Sicherheiten und Zahlungen, die der Kreditgeber vom Kreditnehmer oder von anderen erhält, als Bruttozahlungen betrachtet werden, wobei der Bürge kein Recht hat, für die Verringerung der Verbindlichkeit unter dieser Vereinbarung die Erträge aller solchen Dividenden, Anordnungen, Erträge, Zahlungen oder aller Sicherheiten im Besitz des Kreditgebers oder Erträge daraus anzugeben, und der Bürge hat kein Recht in die Rechte des Kreditgebers eingesetzt zu werden, bis der Kreditgeber die vollständige Zahlung für die Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber erhalten hat, die hiermit garantiert werden. DASS die Bürgen alle fälligen Beträge hierunter frei von Verbindlichkeiten und gemäß den Bedingungen aus Sektion 6, ohne Abzüge oder Einbehaltungen bezahlen müssen und dass sie den Kreditgeber auf Anfrage für alle Zahlungen, die betreffend nachfolgendes getätigt wurden, bezahlten und entschädigen müssen und dass sie den Kreditgeber von allen Verpflichtungen bezüglich nachfolgendes schadlos halten müssen: (i) alle derzeitigen und zukünftigen Steuern (inklusive Steuermarken), Abgaben, Abzüge, Gebühren, Einbehaltungen, Zölle, Honorare und Strafen, die vom Rechtssystem, aus dem die Zahlung kommt, auferlegt werden oder die in Verbindung mit der Bezahlung von Beträgen anfallen, die der Kreditgeber laut dieser Garantie bezahlten muss oder die von einem anderen Rechtssystem betreffend die Vorbereitung, Durchführung, Lieferung, Registrierung, Ausübung, Änderung oder Durchsetzung dieser Garantie auferlegt werden (alle vorher erwähnten Posten werden hierin „lokale Steuern" genannt); und (ii) alle derzeitigen und zukünftigen Steuern (inklusive Steuermarken), Abgaben, Abzüge, Gebühren, Einbehaltungen, Zölle, Honorare und Strafen, die in einem beliebigen Rechtssystem bezüglich die Bezahlung oder die Erstattung von lokalen Steuern durch den Kreditgeber auferlegt werden (alle in den Klauseln (i) und (ii) genannten Posten werden hierin „Steuern" genannt).
Das gewährleistungsanspruch schuldschein es hat 7 seiten und ist ein MS Word art darunter aufgeführt rechtliches unterlagen.
GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH-SCHULDSCHEIN Dieser Gewährleistungsanspruch-Schuldschein (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME DER ERSTEN PARTEI] (der "Kreditgeber"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DER ZWEITEN PARTEI] (der "Kreditnehmer"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DER DRITTEN PARTEI] (der "Bürge"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] Der Kreditgeber ist mit [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Kreditnehmer") einen Darlehensvertrag und eine Hypothek eingegangen, aufgrund derer der Kreditnehmer einen Kredit in Höhe von [BETRAG] in der Währung von [STAAT] mit einem Zinssatz von [PROZENTSATZ %] per annum aufgenommen hat, der in [ANZAHL] gleich großen monatlichen Raten zurückbezahlt werden muss, wobei diese Rückzahlung am [DATUM] beginnt. Dieser Kredit dient der Unterstützung des Kreditnehmers beim Kauf von [BESCHREIBEN] und der Kreditnehmer hat eine bewegliche Hypothek ohne Lieferung von bestimmter Ausrüstung, wie hierin beschrieben, inklusive, ohne Limitierung, die Ausstattung, die so gekauft wird, zugunsten des Kreditgebers abgeschlossen, wobei der gesamte Kredit den hierin festgelegten Geschäftsbedingungen (der „Vertrag") unterliegt; Der Kreditnehmer hat einen Schuldschein zugunsten des Kreditgebers betreffend den zuvor erwähnten Kredit ausgestellt (der "Schuldschein"); Der mit [DATUM] datierte Finanzierungsvorschlag der vom Kreditgeber gemacht, und vom Kreditnehmer akzeptiert wurde (der "Vorschlag") macht den besagten Kredit abhängig von der Zusage von [NAME] und [NAME] (gemeinsam die „Bürgen") betreffend eines Aufschub der Forderungen zugunsten des Kreditnehmers und einer uneingeschränkten persönlichen Garantie der Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber; Die Bürgen haben alle als Sicherheit für den Kreditnehmer in den Vertrag eingegriffen; Unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen des Kreditgebers zugunsten des Kreditnehmers laut diesem Vertrag und dem Schuldschein, und gegen andere gute und geldwerte Gegenleistung, garantieren die Bürgen hiermit solidarisch mit dem Kreditnehmer und mit dem anderen Bürgen unwiderruflich die Durchführung und die Bezahlung aller Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber laut dieser Vereinbarung und dem Schuldschein (die „Verpflichtungen"), direkt nach deren Forderung wie nachfolgend festgelegt, inklusive alle Kosten und Ausgaben, die aus solchen Verpflichtungen entstehen oder mit diesen zusammen hängen oder Kosten, die dem Kreditnehmer in Verbindung mit Verfahren gegen den Kreditgeber oder einen oder beide Bürgen angemessen auferlegt werden oder allen Geldmitteln, die vom Kreditnehmer als Teilzahlung von Steuern (wie nachfolgend definiert), Gehälter, Versicherungen oder als Entlohnung oder Kosten von Insolvenzverwaltern, Treuhändern, Vertretern oder anderen Personen oder als jegliche Teilzahlung bezahlt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von [BETRAG]. UND DIE BÜRGEN VEREINBAREN HIERMIT SOLIDARISCH MIT DEM UND ZUGUNSTEN DES KREDITGEBERS WIE FOLGT: DASS es sich hierbei um eine fortdauernde Garantie handelt, die die derzeitigen Verpflichtungen, und alle Verpflichtungen, die dem Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber nach dem Datum hiervon, die die Restschule des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber sicherstellt und die als fortdauernde Sicherheit für die Bürgen bis zum maximalen Gesamtbetrag von [BETRAG] bindend ist. DASS auf alle Vorteile aus den Diskussionen und Aufteilungen hiermit verzichtet wird und dass der Kreditgeber nicht gebunden ist, seine Regressforderungen gegen den Kreditnehmer oder andere oder die Sicherheiten (wobei dieser Begriff andere Garantien inkludiert), die sie besitzen, in Anspruch zu nehmen, noch diese Sicherheiten zu bewerten, bevor der das Recht auf Zahlung von einem oder beiden Bürgen hat. DASS diese Garantie zusätzlich zu und ohne Vorurteile bezüglich anderer Sicherheiten durch jedwede Person zu jedweder Zeit, die im Besitz des Kreditgebers sind, durchgeführt wird, und dass der Kreditgeber nicht verpflichtet ist, solche Sicherheit oder andere Geldmittel oder Vermögenswerte, auf die der Kreditgeber hierunter ein Recht haben könnte, zugunsten der Bürgen zu arrangieren und der Kreditgeber kann dem Bürgen oder anderen, ohne die Verpflichtung des Bürgen hierunter zu limitieren, zeitliche Verlängerungen oder andere Nachsichten gewähren und Sicherheiten aufgeben, modifizieren, ändern, tauschen, erneuern oder von deren Durchführung oder Inanspruchnahme absehen, kann jede Partei entbinden, Arrangements jeder Art machen und Sicherheiten auf jene Art realisieren, die der Kreditgeber als angemessen erachtet und in keinem Fall ist der Kreditgeber verantwortlich für, oder werden die Bürgen ganz oder teilweise entbunden von, Handlungen oder Unterlassungen in Verbindung mit der Registrierung oder Einreichung von Sicherheiten unter [GESETZ IHRES LANDES] oder anderer derartige Verpflichtungen, der Realisierung von Sicherheiten oder den Aufschub einer solchen Realisierung oder dem Verkauf einer Sicherheit unter Wert. DASS alle Dividenden, Anordnungen, Erträge von geschätzten Sicherheiten und Zahlungen, die der Kreditgeber vom Kreditnehmer oder von anderen erhält, als Bruttozahlungen betrachtet werden, wobei der Bürge kein Recht hat, für die Verringerung der Verbindlichkeit unter dieser Vereinbarung die Erträge aller solchen Dividenden, Anordnungen, Erträge, Zahlungen oder aller Sicherheiten im Besitz des Kreditgebers oder Erträge daraus anzugeben, und der Bürge hat kein Recht in die Rechte des Kreditgebers eingesetzt zu werden, bis der Kreditgeber die vollständige Zahlung für die Verpflichtungen des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber erhalten hat, die hiermit garantiert werden. DASS die Bürgen alle fälligen Beträge hierunter frei von Verbindlichkeiten und gemäß den Bedingungen aus Sektion 6, ohne Abzüge oder Einbehaltungen bezahlen müssen und dass sie den Kreditgeber auf Anfrage für alle Zahlungen, die betreffend nachfolgendes getätigt wurden, bezahlten und entschädigen müssen und dass sie den Kreditgeber von allen Verpflichtungen bezüglich nachfolgendes schadlos halten müssen: (i) alle derzeitigen und zukünftigen Steuern (inklusive Steuermarken), Abgaben, Abzüge, Gebühren, Einbehaltungen, Zölle, Honorare und Strafen, die vom Rechtssystem, aus dem die Zahlung kommt, auferlegt werden oder die in Verbindung mit der Bezahlung von Beträgen anfallen, die der Kreditgeber laut dieser Garantie bezahlten muss oder die von einem anderen Rechtssystem betreffend die Vorbereitung, Durchführung, Lieferung, Registrierung, Ausübung, Änderung oder Durchsetzung dieser Garantie auferlegt werden (alle vorher erwähnten Posten werden hierin „lokale Steuern" genannt); und (ii) alle derzeitigen und zukünftigen Steuern (inklusive Steuermarken), Abgaben, Abzüge, Gebühren, Einbehaltungen, Zölle, Honorare und Strafen, die in einem beliebigen Rechtssystem bezüglich die Bezahlung oder die Erstattung von lokalen Steuern durch den Kreditgeber auferlegt werden (alle in den Klauseln (i) und (ii) genannten Posten werden hierin „Steuern" genannt).
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