Gesellschaftsvertrag lange Version

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GESELLSCHAFTSVERTRAG Dieser Gesellschaftsvertrag (die "Vereinbarung") ist wirksam zum [DATUM], ZWISCHEN: [NAME IHRES UNTERNEHMENS] (der "Erste Zeichner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [IHRE VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] UND: [NAME DES UNTERNEHMENS] (der "Zweite Zeichner"), ein Unternehmen, gegründet und bestehend unter den Gesetzen von [BUNDESLAND/STAAT], mit Hauptniederlassung in: [VOLLSTÄNDIGE ADRESSE] DEFINITIONEN In diesem Vertag, gilt, außer Bestandteile des Themas oder des Zusammenhangs stimmen damit nicht überein: "Gesetz" bezeichnet das Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung ([BUNDESLAND/STAAT]) in der jeweils gültigen Fassung; "Tochtergesellschaft" hat die Bedeutung, die dem Begriff "verbundende juristische Person" im Gesetz betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung von [STAAT] gegeben wird; "Vorstand" bezeichnet die derzeit beschäftigten Direktoren des Unternehmens; "Unternehmen" bezeichnet das oben genannte Unternehmen; "Dividende" inkludiert den Bonus; "Steuerjahr" hat die Bedeutung, die dem Begriff in Artikel [NUMMER] gegeben wird; "Pfandrecht" bezeichnet alle Anteile am Eigentum, dem Einkommen oder Gewinnen, die aus der Sicherstellung einer Verpflichtung oder einer Forderung durch eine Person entstehen, die nicht der Besitzer (wobei dieser Begriff für den Zweck dieser Vereinbarung einen Inhaber unter einer Eigentumsvorbehaltsklausel und einen Mieter unter einem Mietvertrag, der hierin beschrieben wird, inkludiert) dieses Eigentums ist, unabhängig davon, ob diese Anteile auf zivilen [GESETZEN IHRES STAATES], bürgerlichen [GESETZEN IHRES STAATES], Statuten oder Verträgen basieren, und inklusive, aber nicht limitiert auf alle Sicherheitsinteressen, Hypotheken, Kredite, Pfandrechte, Forderungen, Gebühren, Übertragungen, Transfers, Zessionen, Belastungen, Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, Interessen von Vermietern aufgrund einer Miete, die auf einer Bilanz des Besitzers dieses Eigentums kapitalisiert würde und analoge Interessen einer Person an Eigentum, Einkommen oder Gewinnen davon; Die Begriffe "Mitglied" und "Aktionär" sind austauschbar; "Gründungsvertrag" bezeichnet den Gründungsvertrag des Unternehmens in der jeweils gültigen Form; "Monat" bezeichnet einen Kalendermonat; "Büro" bezeichnet das derzeit registrierte Büro des Unternehmens; "Person" bezeichnet ein Individuum, ein Unternehmen, eine Gesellschaft, eine Partnerschaft, eine Firma, einen Konzern, ein Einzelunternehmen, eine Regierung oder eine Einheit, die entsprechend designiert und eingesetzt wird; Der "Vorsteuergewinn" für einen bestimmten Zeitraum ist der Vorsteuergewinn des Unternehmens für diesen Zeitraum, der in Übereinstimmung mit den generell akzeptierten Buchhaltungsgrundsätzen, die konsistent angewandt werden, ermittelt wird; "Stimmrechtsinhaber" inkludiert einen wechselnden Stimmrechtsinhaber; "Restkaufverpflichtungen" bezeichnet alle Schulden, die betreffend den Kaufpreis des Eigentums, welches vom Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft (gesichert oder nicht) gekauft wurde, kreiert, aufgenommen oder garantiert wurden, welche [PROZENTSATZ %] dieses Preises nicht übersteigt und alle Verlängerungen, Erneuerungen oder Rückzahlungen dieser Schulden, vorausgesetzt, dass der kapitalisierte Betrag, der zum Datum dieser Verlängerung, Erneuerung oder Rückzahlung ausständig ist, nicht erhöht wird; "Register" bezeichnet das Mitgliedsregister, welches aufgrund des [GESETZ IHRES LANDES] angelegt werden muss; "Registrator" bezeichnet den derzeitigen Registrator von Aktiengesellschaften; "Berichtende Gesellschaft" und "Berichtender Emittent" haben die Bedeutungen, die diesen Begriffen im Gesetz gegeben werden; "Geschäftsführer" inkludiert jede Person, die temporär eingesetzt wurde, um die Pflichten des Geschäftsführers des Unternehmens zu übernehmen; "Anteile" inkludiert, für größere Bestimmtheit, einen Anteil am Aktienkapital des Unternehmens, welches als "Stammaktie" und als "Vorzugsaktie" bezeichnet wird; "Aktionär" bezeichnet Mitglieder, wie der Begriff im Gesetz in Verbindung mit Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung mit Aktienkapital verwendet wird; "Spezieller Beschluss" hat die Bedeutung, die dem Begriff vom [GESETZ IHRES LANDES] gegeben wird; "Diese Urkunde" und "diese Artikel" inkludieren diesen Gesellschaftsvertrag (und dessen Anhänge) und alle Änderungen oder Abwandlungen davon, während diese in Kraft sind; "Schriftlich" und "in Schriftform" bezeichnen und inkludieren gedruckte Wörter, die in einer sichtbaren Form dargestellt oder reproduziert werden; Wörter im Singular inkludieren auch den Plural und vice versa; Wörter in männlicher Form inkludieren auch die weibliche Form; und Wörter, die Personen bezeichnen, inkludieren auch Gesellschaften. Die Direktoren können von Zeit zu Zeit Vereinbarungen eingehen und durchführen, welche von oder mit den Organisatoren des Unternehmen im Namen des Unternehmens gemacht werden, mit der vollen Befugnis, von Zeit zu Zeit Änderungen der Bedingungen dieser Vereinbarung, entweder vor oder nach deren Durchführung, zuzustimmen. Die Direktoren können, mit den Geldmitteln des Unternehmens über die sie von Zeit zu Zeit verfügen, alle ihre Ausgaben die bei der Gründung oder Kreation des Unternehmens entstehen, inklusive Registrierungsausgaben bezahlen. Das Geschäft des Unternehmens kann nach der Gründung begonnen werden, wenn die Direktoren es als bereit erachten, ungeachtet dessen, dass eventuell nur ein Teil der Aktien zugeteilt wurden. AKTIEN Der autorisierte Kapital des Unternehmens besteht aus [ANZAHL] Stammaktien ohne Nominal- oder Nennwert, mit der Befugnis, die Aktien am Kapital in verschiedene Klassen zu unterteilen und/oder ihnen jeweils Vorzugs-, Stamm, ausgeschobene oder qualifizierte Rechte oder Bedingungen zu geben, inklusive Einschränkungen des Stimmrechts und inklusive Rückkauf oder Kauf solcher Aktien, allerdings gemäß dem Gesetz in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarungen, die in Artikel [NUMMER] hiervon erwähnt werden, befinden sich die Aktien unter der Kontrolle der Direktoren, die diese jenen Personen zu jenen Geschäftsbedingungen zuteilen und übermitteln können, die die Direktoren als angemessen erachten und die die volle Befugnis haben, jeder Person die Kaufoption für Aktien zu jenem Zeitpunkt oder zu jenem Preis anzubieten, die die Direktoren als angemessen erachten. Aktien können in den Namen einer Anzahl von Personen registriert werden, die drei als gemeinsame Inhaber davon nicht übersteigen darf. Außer hierin anders angegeben, hat das Unternehmen das Recht, den registrierten Inhaber von Aktien als den absoluten Inhaber davon zu behandeln und ist daher, außer falls von einem Gericht oder einem zuständigen Rechtssystem angeordnet, nicht gezwungen, Ansprüche nach Billigkeit oder andere Forderungen oder Interessen an solchen Anteilen einer anderen Person zu berücksichtigen. ZERTIFIKATE Zertifikate der Inhaberschaft der Aktien müssen vom Präsident oder Vizepräsident, einem Direktor und entweder dem Geschäftsführer oder einem Assistenz-Geschäftsführer, oder einer andere Personen, die die Direktoren entsprechend autorisieren unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Präsidenten oder Vizepräsidenten kann auf den Zertifikaten eingraviert, lithographiert oder gedruckt werden und alle Zertifikate, die eine solche eingravierte, lithographierte oder gedruckte Unterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten, des Geschäftsführers oder eines Assistenz-Geschäftsführers oder einer andere Person, die die Direktoren autorisieren, enthalten, sind für das Unternehmen gültig und bindend. Jedes Mitglied hat das Recht auf ein Zertifikat für alle seine Aktien oder auf mehrere Zertifikate, von denen jedes für eine oder mehrere Aktien gilt.

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Aktien können in den Namen einer Anzahl von Personen registriert werden, die drei als gemeinsame Inhaber davon nicht übersteigen darf. Außer hierin anders angegeben, hat das Unternehmen das Recht, den registrierten Inhaber von Aktien als den absoluten Inhaber davon zu behandeln und ist daher, außer falls von einem Gericht oder einem zuständigen Rechtssystem angeordnet, nicht gezwungen, Ansprüche nach Billigkeit oder andere Forderungen oder Interessen an solchen Anteilen einer anderen Person zu berücksichtigen. ZERTIFIKATE Zertifikate der Inhaberschaft der Aktien müssen vom Präsident oder Vizepräsident, einem Direktor und entweder dem Geschäftsführer oder einem Assistenz-Geschäftsführer, oder einer andere Personen, die die Direktoren entsprechend autorisieren unterzeichnet werden. Die Unterschrift des Präsidenten oder Vizepräsidenten kann auf den Zertifikaten eingraviert, lithographiert oder gedruckt werden und alle Zertifikate, die eine solche eingravierte, lithographierte oder gedruckte Unterschrift des Präsidenten oder des Vizepräsidenten, des Geschäftsführers oder eines Assistenz-Geschäftsführers oder einer andere Person, die die Direktoren autorisieren, enthalten, sind für das Unternehmen gültig und bindend. Jedes Mitglied hat das Recht auf ein Zertifikat für alle seine Aktien oder auf mehrere Zertifikate, von denen jedes für eine oder mehrere Aktien gilt.

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